Bootsanhänger ganzjährig auf der Straße abgestellt
In der Straße unseres Wohngebietes (größtenteils Einfamilienhäuser) wird seit zwei Jahren ein knapp 7 Meter langer Bootsanhänger abgestellt. Der Besitzer ist seit langem einige Orte weiter verzogen, das Boot hat er jedoch hier gelassen und zieht es nur alle paar Wochen einige Meter weiter, um es dann vor der Haustür der Anwohner abzustellen. Das Boot wird nicht mehr genutzt. Das Ordnungsamt ist informiert.
Ein Anwohner kennt den Besitzer näher und hat ihn auch auf den Sachverhalt angesprochen. Im Ergebnis zeigte der sich recht uneinsichtig und ist der Meinung, dass ihn die "Tickets" für das widerrechtliche Abstellen des Hängers günstiger kommen als die Anmietung eines Stellplatzes. Was die Anwohner davon halten, sei ihm ohnehin schlichtweg egal. Verkaufen will er das Boot nicht, weil er es vielleicht irgendwann man wieder nutzen möchte.
Der Ärger in der Nachbarschaft ist groß, die dringend benötigten Stellplätze für die Autos sind ohnehin knapp und auch möchte niemand gerne wochenlang so ein Monstrum vor seinem Haus stehen haben, dass möglicherweise dann auch nur 5 Meter weitergezogen wird. Von "einfach wegschleppen" und auf einen Acker stellen bis "abfackeln" gehen hier die Gedanken mittlerweise.
Das ist vielleicht nicht ganz so das Mittel meiner Wahl, ich werde mich jedoch selbst einmal beim Ordnungsamt vorstellen.
Hat jemand sonst noch einen Tipp, wie man in einer solche Sache vorgehen könnte?
321 Antworten
Es gibt keine und die Diskussion ist im Kern absurd. Wenn man beladenes Parken als unzulässige Sondernutzung ansieht und leeres Parken als nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, müsste doch eigentlich alles was grad irgendwo parkt, entfernt und verschrottet werden. 😉
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 3. August 2021 um 17:13:49 Uhr:
Das kann auch jahrelang auf einem Trailer stehen ohne das Wasser zu sehen. Aber eben nicht auf öffentlichem Grund. Damit genau sowas nicht passiert hat der Gesetzgeber eben diese 14-Tage-Frist erfunden.
Daher müsste auf die Umgehungstatbestände abgestellt werden.
Danke für deine ausführliche Antwort, Harig58.
Wenn ich das so lese, kann es eigentlich nur „Rache“ sein.
Der macht das absichtlich und will gezielt ärgern.
Ich fürchte ihr werdet juristisch kaum Erfolg haben.
Das einzige was ihr schafft, ist, dass er ein Paar Knöllchen zusätzlich kassiert - und genau das scheint ihn ja nicht zu interessieren.
Wenn euer „Gegner“ finanziell gut aufgestellt ist und euch unbedingt weiter ärgern will, dann wird er sich noch was einfallen lassen, wie er eben ganz legal die Parkplätze beanspruchen kann. Stichwort: 12-Meter Gespann.
Ich drücke euch jedenfalls die Daumen und wünsche, dass ihr das Problem beseitigt bekommt. Es ist auf jeden Fall sehr ärgerlich sowas.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. August 2021 um 17:19:03 Uhr:
Es gibt keine und die Diskussion ist im Kern absurd. Wenn man beladenes Parken als unzulässige Sondernutzung ansieht und leeres Parken als nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, müsste doch eigentlich alles was grad irgendwo parkt, entfernt und verschrottet werden. 😉
Wenn es länger als 2 Wochen ist und ohne am Zugfahrzeug zu hängen, ja.
Ob beladen oder unbeladen ist dabei egal.
Fiktives Beispiel: Ich habe einen kleinen Anhänger, der steht an der Straße. Jedes zweite Wochenende nutze ich ihn, um damit Gartengeräte zu meinem Wochenendhaus zu transportieren.
Der Anhänger parkt somit legal an der Straße, denn er wird alle zwei Wochen entsprechend seiner Bestimmung genutzt.
Ob ich die Gartensache schon vorher auflade oder erst vor Abfahrt, ist dabei egal.
Gleiches Beispiel wie oben, aber ich fahre nur jedes 4. Wochenende zum Ferienhaus. In der Zwischenzeit wird der Hänge rnicht genutzt und parkt an der Straße. Jetzt aber wegen der 2-Wochen-Frist unrechtmäßig.
Wenn ich jetzt aber zwischendurch mal einkaufen fahre und den Anhänger mitnehme, ist es legal. Ich nutze den Anhänger, bin eine zeitlang weg und parke dann erneut. Was ich in der Zwischenzeit gemacht habe und ob ich den Anhänger benutzt oder nur rumgefahren habe, weiuß keiner. Die Einsatzmöglichkeiten sind ja vielfältig.
Im Fall mit dem Bootstrailer wäre es nicht anders zu sehen, wenn kein Boot draufstünde.
Die Tatsache, dass ein Boot draufsteht, welches anscheinend nicht seetauglich ist, erleichtert nur den Nachweis der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung. Denn die bestimmungsgemäße Verwendung (Transport des Bootes zum Wasser und wieder weg) macht bei einem nicht seetauglichen Boot wenig Sinn.
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Zitat:
@fehlzündung schrieb am 3. August 2021 um 18:07:01 Uhr:
Die Tatsache, dass ein Boot draufsteht, welches anscheinend nicht seetauglich ist
Wie kommst du denn darauf? Dafür, dass das Boot da schon 2 Jahre unter freiem Himmel steht, sieht das hervorragend aus.
Ich lese hier die ganze Zeit mit im Thema.
§12 StVO sagt nur: "Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. 2Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen."
Bei uns wird das wie folgt kontrolliert. Wir haben ein 2-Mann-Team, welches sich nur um abgestellte Anhänger und Fahrzeuge ohne Kennzeichen kümmert. So ziemlich jeder Hänger hat eine Akte bei uns. Die wird angelegt, sobald irgendwo ein neuer Anhänger auftaucht. Am Tag der ersten Erfassung wird der Standort dokumentiert, die Ventilstellung erfasst und es werden Fotos gemacht. Mindestens 4 Stück. Einmal die Totale mit Kennzeichen, so das man einen Hintergrund hat. Einmal die Ventilstellung. Dann die Deichsel. Zum Schluss mindestens 1 Foto mit einem klar und leicht erkennbaren Detail zum genauen Standort. Z.B., der Hänger steht auf einer gepflasterten Fläche hinter einem Poller. Dann kann man das Heck so fotografieren, dass man sieht an der wievielten Reihe Pflastersteine der Hänger abschließt. Eben irgendetwas, womit man den Standort ziemlich exakt bestimmen kann. Dann werden die Hänger im 2-Wochen-Rhytmus angefahren und kontrolliert. Steht der noch genau so da wie bei der vorherigen Kontrolle, gibts eine Verwarnung. Kostet 20€. Ist der bewegt wurden, wird der neue Standort dokumentiert, das wars. Natürlich kennen die Kollegen aus jahrelanger Erfahrung ihre Pappenheimer. Die wissen recht genau, wer wirklich seinen Anhänger nutzt und wer ihn nur alle 2 Wochen umstellt. So mancher zieht den einfach einen halben Meter vor und lässt den wieder 2 Wochen so stehen. Das weiß man mit der Zeit, aber das Problem ist die Beweisbarkeit. Wir als Ordnungsamt können nicht beweisen, ob der Anhänger tatsächlich für Fahrten genutzt oder einfach ein paar Zentimeter weiter gezogen wurde. Selbst wenn man jetzt nur verwarnt, geht so mancher Besitzer damit vor Gericht und gewinnt das regelmäßig. Eine Zeit lang wurde bei uns rigoros verwarnt, etliches ist vor Gericht gelandet und in schöner Regelmäßigkeit hat die Stadt verloren. Also wird verwarnt, wenn es exakt und ohne Zweifel der gleiche Stellplatz ist. Bestehen nur geringste Zweifel daran, dann passiert gar nichts. Es wird lediglich der neue genaue Standort dokumentiert. Wir haben Kandidaten, die machen das Spielchen mit vor- und zurück schieben des Hängers seit Jahren. Aber uns sind da die Hände gebunden.
Auch wird mit Sicherheit kein Besitzer eines Hängers jemals zur MPU müssen. Um als Mehrfachtäter eingestuft zu werden, braucht es schon ein paar mehr Verwarnungen. Die Gerichte sind im Groben der Auffassung, dafür benötigt man in etwa 50 Verwarnungen binnen Jahresfrist. Das entspricht einer Verwarnung pro Woche. Da kommt ein Anhänger-Besitzer nicht hin. Ich arbeite in einer Stadt mit mehr als 300.000 Einwohnern. Wir haben durchschnittlich zwischen 10 - 20 Mehrfachtäter pro Jahr.
Allerdings verstehe ich die Problematik nicht. Klar ist, wenn die Parksituation angespannt ist, nervt so ein Anhänger schon. Wir werden auch regelmäßig auf so etwas angesprochen. Gerade in reinen Wohngebieten sind die Leute schnell mit Beschwerden. Das Fahrzeug gehört niemanden hier und parkt da schon 4 Wochen. Der BMW an der Ecke steht seit 3 Monaten unbewegt. Die aus der Nachbarstraße parken immer bei uns. Usw. Ja mein Gott, das ist öffentlicher Verkehrsraum. Da darf jeder parken. Auch wenns den ein oder anderen Anwohner nervt. Wenn das Fahrzeug zugelassen ist, Steuern und Versicherung gezahlt sind, die Karre TÜV hat und verkehrstüchtig ist, spricht nicht das geringste dagegen. Ich frag die Leute dann immer wo sie den parken, wenn sie im Urlaub sind, wenn sie Freunde, Verwandte, Bekannte oder die Kinder in einer anderen Stadt über mehrere Tage besuchen. Die stehen da auch irgendwo an der Straße und selten auf privaten Stellplätzen. Das ist aber natürlich ganz was anderes.
Viele Grüße,
Micha
Ich komme da nicht drauf, ich habe von Booten auch keine Ahnung und könnte sowas auf einem Foto eh nicht erkennen.
Der TE schrieb hier auf der letzten Seite mal, dass das Boot offensichtlich schon seit Jahren kein Wasser mehr gesehen hat.
Deshalb habe ich gesagt, ein Boot, was offensichtlich nicht im Wasser genutzt wird oder nicht mehr genutzt werden kann, ist dann eher nicht mal kurz dort abgestellt, sondern auf längere Sicht, was den Verdacht des Dauerparkens erhärtet.
Ok, das ist aber reine Interpretation. Daraus zu schließen, dass es nicht mehr seetüchtig ist, ist doch ziemlich weit her geholt.
Ist aber auch völlig wumpe, der soll sich ein Gewerbegebiet suchen und das Geraffel da hinstellen. Wenn er eh aus einem anderen Ort kommen muss zum Umsetzen, spielt das wohl auch kaum noch eine Rolle.
Da nervt er wenigstens niemanden.
Wie findet es eigentlich die Fraktion "Nach dem Gesetz ist alles chic und toll und völlig legal" die moralische Seite ?
Würdet ihr selbst Euren Schrott woanders abstellen um das Problem nicht vor Euerer Haustür zu haben oder die Verschrottungsgebühren zu sparen bzw. wie würdet ihr reagieren wenn diese Situation vor Eurer Haustüre wäre und so 2 Parkplätze auf Dauer fehlen ?
Vielen Dank für Deine Schilderung.
Du beschreibst, daß wenn ein Anhänger nur geringfügig anders da steht, wie nach der letzten Kontrolle, und keine Beweise vorhanden sind, daß der Anhänger nicht richtig bewegt wurde, könnt Ihr als Ordnungsamt nichts unternehmen.
Wenn es aber Anwohner beobachten und das dokumentieren, schaut die Sache somit anders aus ?
Der Herr gibt es ja selbst zu, daß Er das Boot nicht mehr verwenden möchte. Somit würde das Abstellen des Bootsanhängers mit samt dem Boot drauf als unerlaubte Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum zu betrachten sein ?!
Zitat:
@MichaOA schrieb am 3. August 2021 um 18:54:59 Uhr:
Ich frag die Leute dann immer wo sie den parken, wenn sie im Urlaub sind, wenn sie Freunde, Verwandte, Bekannte oder die Kinder in einer anderen Stadt über mehrere Tage besuchen. Die stehen da auch irgendwo an der Straße und selten auf privaten Stellplätzen. Das ist aber natürlich ganz was anderes.Viele Grüße,
Micha
Ist es auch, als wenn man sein Boot über Jahre im Nachbarort abstellt und zum Schein ab und zu ein paar Meter bewegt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. August 2021 um 19:10:06 Uhr:
Wenn es aber Anwohner beobachten und das dokumentieren, schaut die Sache somit anders aus?
Da wären wir ja aber wieder bei der "Blockwartmentalität" die hier im V&S so verteufelt wird. Obwohl, irgendwie ist es hier ja von Haus aus Bipolar, also weitermachen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. August 2021 um 19:10:06 Uhr:
Der Herr gibt es ja selbst zu, daß Er das Boot nicht mehr verwenden möchte.
Hat er das auch gegenüber der Behörde getan? Oder hat er das vielleicht nur aus Quatsch gegenüber den Anwohner gesagt, um sie ein klein wenig mehr auf die Palme zu bringen?
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 3. August 2021 um 19:13:56 Uhr:
Da wären wir ja aber wieder bei der "Blockwartmentalität" die hier im V&S so verteufelt wird.
Weist Du überhaupt was Du da schreibst ?
Ich wette wenn sich jemand für deine Interessen einsetzt würdest Du nicht dieses Wort benutzen.