Bootsanhänger ganzjährig auf der Straße abgestellt
In der Straße unseres Wohngebietes (größtenteils Einfamilienhäuser) wird seit zwei Jahren ein knapp 7 Meter langer Bootsanhänger abgestellt. Der Besitzer ist seit langem einige Orte weiter verzogen, das Boot hat er jedoch hier gelassen und zieht es nur alle paar Wochen einige Meter weiter, um es dann vor der Haustür der Anwohner abzustellen. Das Boot wird nicht mehr genutzt. Das Ordnungsamt ist informiert.
Ein Anwohner kennt den Besitzer näher und hat ihn auch auf den Sachverhalt angesprochen. Im Ergebnis zeigte der sich recht uneinsichtig und ist der Meinung, dass ihn die "Tickets" für das widerrechtliche Abstellen des Hängers günstiger kommen als die Anmietung eines Stellplatzes. Was die Anwohner davon halten, sei ihm ohnehin schlichtweg egal. Verkaufen will er das Boot nicht, weil er es vielleicht irgendwann man wieder nutzen möchte.
Der Ärger in der Nachbarschaft ist groß, die dringend benötigten Stellplätze für die Autos sind ohnehin knapp und auch möchte niemand gerne wochenlang so ein Monstrum vor seinem Haus stehen haben, dass möglicherweise dann auch nur 5 Meter weitergezogen wird. Von "einfach wegschleppen" und auf einen Acker stellen bis "abfackeln" gehen hier die Gedanken mittlerweise.
Das ist vielleicht nicht ganz so das Mittel meiner Wahl, ich werde mich jedoch selbst einmal beim Ordnungsamt vorstellen.
Hat jemand sonst noch einen Tipp, wie man in einer solche Sache vorgehen könnte?
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https://openjur.de/u/290372.html
Nach diesem OLG-Urteil war selbst eine 30-minütige Spritztour mit dem Wohnwagen nicht geeignet, die 14-tägige Frist erneut in Gang zu setzen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. August 2021 um 14:21:43 Uhr:
auf das Boot kommt es nicht an. Der Anhänger könnte auch Kohlesäcke geladen haben. Entscheidend ist die Verkehrstüchtigkeit des Anhängers. Ist die gegeben, reden wir über zulässigen Gemeingebrauch.
Nein !
Das entspräche nicht einem zweckgebundenen Gebrauch.
Ein Bootsanhänger ist für den Transport von Booten konzipiert und nicht für den Transport von Kohlesäcken.
Ein Anhänger darf alles laden, so lange es nicht gegen Steuergesetze verstößt (ggf. grünes Kennzeichen) und die Ladung ordnungsgemäß gesichert werden kann. Im Übrigen ist auch der Transport von absolut wasseruntauglichen Sportbooten auf Bootsanhängern vom zulässigen Gemeingebrauch abgedeckt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. August 2021 um 14:43:32 Uhr:
Ein Bootsanhänger ist für den Transport von Booten konzipiert und nicht für den Transport von Kohlesäcken.
Zumindest dürfte er bei Beladung mit Kohlesäcken nicht steuerbefreit mit grünen Kennzeichen fahren/herumstehen.
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Der Transport sicher, aber nicht die Lagerung auf öffentlichem Grund.
Und der Verdacht drängt sich nunmal auf, wenn Boot ganzjährig im Wohngebiet geparkt ist und vor allem, wenn es nicht seetauglich ist.
Gibt es denn bei euch in der Nähe, sagen wir mal in einem Umkreis von 5 Kilometer einen deutlich besser geeigneten, öffentlichen Stellplatz, wo kaum bis kein Parkplatzmangel besteht und sich kaum jemand darüber aufregen würde, wenn dort ein Bootsanhänger steht?
Wenn ja, gibt es in meinen Augen nur 2 Gründe, weshalb der Besitzer den Anhänger bei euch parkt.
- er fühlt sich wohler, wenn der Anhänger bei euch im Wohngebiet steht, weil es dort seiner Meinung nach besser gegen Vandalismus und Diebstahl gesichert ist.
- er hatte damals, als er da gewohnt hatte, immer streit wegen Parkplätze und will sich jetzt bei euch rächen.
Kaum ein Mensch kann so stur und dumm sein…
An deiner Stelle hätte ich mich schon längst vor ihm gestellt und normal / vernünftig geredet und gesagt, dass das einfach nur kacke ist, was er da tut und ihm vielleicht einen anderen Platz vorgeschlagen, wo sich kaum einer stören würde.
Ich wohne beispielsweise mitten im Ruhrgebiet und wenn ich bei mir im 5 Kilometer Radius schaue, gibt es reichlich Parkplätze, wo es wirklich niemandem stören oder gar belästigen würde, einen Bootsanhänger abzustellen.
Selbstverständlich gibt es auch unzählige Straßen, wo es -wie bei euch auch- zu chaos führen würde.
So Blöd kann der Besitzer doch nicht sein, dass er Spaß daran hat, dass jeden Tag 50 Leute das Ordnungsamt auf ihn hetzen, weil dessen Hänger denen tierisch auf den Sack geht.
Mein Tipp:
Versuche mit ihm zu reden.
Dieser Thread wird deine Problematik nicht lösen.
Du wirst hier auch keine Tipps kriegen, wie du das Problem lösen kannst - denn so eine Möglichkeit gibt es nicht. Jegliche illegale Tipps, wie man den Hänger sofort wegbekommen könnte, sind hier zu Recht unerwünscht und keinesfalls empfehlenswert. Da bleibt nur eins übrig: Reden!
Streitereien bringen in den meisten Fällen einfach nur Ärger. Geht ihr ihm zu sehr auf den Sack, kann es schnell eine Prinzip-Sache werden und dann habt ihr dort tatsächlich einen 12-Meter Gespann stehen für die nächsten 25 Monate.
Das muss doch nicht sein.
Ein Paar nette Worte bringen manchmal Wunder. Auch wenn man sich das lieber sparen würde.
IMHO lassen sich in der Fallkonstellation die Grundsätze anwenden, mit denen das Aufstellen von Anhängern mit Werbeträgern oder das Abstellen von Kfz ausschließlich als Werbeträger der Sondernutzung zugerechnet wurden.
Wenn die Teilnahme am Strassenverkehr nicht mehr im Vordergrund steht, wurde der zulässige Gemeingebrauch von verschiedenen Gerichten verneint.
Zitat:
@Corle schrieb am 3. August 2021 um 11:42:53 Uhr:
Der Sinn und Zweck eines Bootsanhängers ist nicht nur der Transport des Bootes, sondern auch die Aufbewahrung des solchen außerhalb des Wassers.
Aber nicht auf öffentlichen Parkplätzen (zumindest nicht >14 Tage).
Gruß Metalhead
Servus,
die Beweggründe, das Boot ausgerechnet hier abzustellen, kennt niemand und sind für den Vorgang selbst auch nicht erheblich. Dennoch: Sinn macht es unserer Auffassung nicht, denn in seinem derzeitigen Wohnort gibt es ebenso Stellplätze, ein Gewerbegebiet und sogar Möglichkeiten zur Unterstellung gegen Entgelt. Auch im Hof seines Unternehmens gibt es augenscheinlich genug Platz. Ebenso kann über die Gründe, warum der Besitzer offenbar erst nach einer entsprechenden behördlichen Verwarnung kilometerweit fährt, um das Gefährt nur einige Meter weiter wieder abzustellen und den Prozess erneut in Gang zu setzen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur spekuliert werden- zumal das Boot ganz offensichtlich seit Jahren kein Wasser mehr unterm Kiel hatte.
Wie bereits geschrieben, hat eine direkte Ansprache des Bootsbesitzers absolut nichts bewirkt. Der ohnehin nicht sehr beliebte Mann zeigte sich am Thema mehr als desinteressiert und hinsichtlich weiterer Konsequenzen völlig unbeeindruckt. Den damit entstandenen Ärger nimmt er ja offenbar seit Jahren in Kauf. Somit dürfte der Versuch einer erneuten Ansprache fruchtlos sein.
Dem leidigen Thema und der damit verbundenen Aussichtslosigkeit einer einvernehmlichen Lösung wird daher jetzt juristisch begegnet, wobei man sich von vornherein auf eine bestimmte Gangart abgestimmt hat. Dass es hier im Forum vielleicht die Möglichkeit eines hilfreichen Hinweises zu einer gütlichen Einigung gegeben hat, nehmen auch manche Anwälte gerne zur Kenntnis.
Daher auch Dir herzlichen Dank für Deinen Beitrag.
Ich würde, wenn man juristisch was machen will, mal auf den Gemeingebrauch setzen.
Ein Bootstrailer mit einem Boot, welches seit Jahren offensichtlich nicht mehr im Wasser war, wird nicht im gedachten Sinne genutzt.
Ist m.E. vergleichbar mit einem Werbeanhänger.
Wohl kaum. Er bietet damit nichts zum Kauf o.ä. an.
Weiterschieben oder ankuppeln an ein Stehzeug wird die Reaktion auf der einen Seite sein und auf der anderen Seite fühlt man sich erstmal hoffnungsfroh optimistisch. Irgendwann legt sich das wieder. Vermutlich wenn die Stundensatzabrechnung des Anwalts kommt (für den OWi-Pauschsatz wirds kaum abgehen).
Ist insofern verglerichbar, dass in beiden Fällen der Anhänger nicht zur eigentlichen Bestimmung (Transport von Sachen) benutzt wird, sondern als Lagerplatz oder Werbetafel.
Dass ein Anwalt Geld kostet, wird die Nachbarschaft ja schon bedacht haben.
Problematisch ist hier ausschließlich die Zeitspanne des Abstellens. Das Abstellen eines zugelassenen verkehrssicheren privaten Fahrzeugs zum Parken an sich, das ist auf jeden Fall erstmal legal.
Und ein Bootstrailer dient selbstredend der Lagerung und dem Transport eines Sportbootes. Oder hat hier schon mal jemand ein paar lustige Gestalten gesehen, die ihre Boote an Land frewillig vom Trailer schmeissen und den Trailer separat parken? Trailernde Wassersportler lassen die Boote nur bei der Nutzung ins Wasser. Den Rest des Jahres liegt es auf dem Trailer, damit es keine Osmoseschäden gibt oder sich Algen und diverse andere Lebewesen am Unterwasserschiff ansiedeln.
Das kann auch jahrelang auf einem Trailer stehen ohne das Wasser zu sehen. Aber eben nicht auf öffentlichem Grund. Damit genau sowas nicht passiert hat der Gesetzgeber eben diese 14-Tage-Frist erfunden.
Ist der Hänger am Zugfahrzeug angekuppelt, ist es natürlich wieder anders, ich rede vom Hänger ohne Zugfahrzeug.
Unabhängig von verschiedenen Meinungen und Ansichten hier würde mich mal der Ausgang des ganzen interessieren. Ob man dsa nun eine Handhabe hat und wenn ja, welche.