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böser blick

VW Derby 86

hey wie is das wenn ich nen bösenblick aus metall anschweiß

komm ich dann noch an den motorhauben öffner oda muss dann vorn was umgebaut werden

danke im vorraus

22 Antworten

Kommt darauf an, wie lange der BB werden soll und wie dünn/lang deine Finger sind ...

Kannst du ja aber schnell selnst ausprobieren, indem du ein geeignetes Stück Pappe/feinmaschiger Draht zurecht biegst und es einfach ausprobierst.

waren die bösen blicke aus Metall nicht verboten?

ne eigentlich net
ich weiß nur das die aus gfk un so verboten sin

nee die aus GFK bestimmt nicht, die hab ich drauf, auch eingetragen mit ABE !

Ich meine aber zu wissen das die aus Metall nicht mehr zulässig sind...

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Nicht zulässig ???

und warum sollten die deiner meinung nach nicht tzulässig sein...????
meiner ist z.b. aus metall und auch legal eingetragen...

dann fahr zum TÜV und lass sie nochmal eintragen...bzw an einem Fahreug wo es noch nicht eingetragen ist...

wieso und weshalb, kein plan ! So hiess es bei mir vor 4 Jahren...deshalb ja auch GFK drauf....

böser blick aus metall

in Vertretung für mein Schrauberkompan harikiri...

also ich hatte auch erst einen BB aus GFK...nachdem mir das halbjährliche reißen der kanten im bereich der scheinwerfer aufm.....gingen haben wir uns nach dem muster des BB aus gfk einen aus metall dran geschweißt....und ohne probleme eingetragen bekommen.... die erste reaktion der dekra leute war natürlich ( ob das gut geht) aber nachdem er bei der scheinwerfermessung praktisch überhaupt keine beeinträchtigung feststellte war das ding gegessen und eingetragen. ach so übrigens es sind 9 cm....
wo liegt das problem....?

Nicht mehr eingetragen/abgenommen werden höchstens die Bösen Blicke, bei denen die vorderen Kanten nicht umgelegt wurden und somit ein Verletzungsrisiko darstellen.

kein plan....ich durfte es nicht

Re: böser blick aus metall

Zitat:

Original geschrieben von NVP-VV810


...aber nachdem er bei der scheinwerfermessung praktisch überhaupt keine beeinträchtigung feststellte war das ding gegessen und eingetragen. ach so übrigens es sind 9 cm...

Kannst Du mir, uns das mal erklären?

I mean, welche Scheinwerfer wurden dabei verwendet. Denn bei 9cm und Serienscheinwerfer keine Beeinträchtigung zu haben erscheint mir mehr als fraglich. Wenn es davon mal ein Bild gäbe...

Anbei mal ein Bild von meinem BB aus Metall mit umgelegten Kanten - sehr sauber gearbeitet. Später legal eintragbar gewesen, weil Scheinwerfer á la in.pro. verwendet wurden. Die Bildversion war NICHT zulässig, da der Lichtaustritt deutlich verdeckt wurde. Rein optisch war es aber auch da schon ein Knaller.

Re: Re: böser blick aus metall

Zitat:

Original geschrieben von thegrossa


Kannst Du mir, uns das mal erklären?
I mean, welche Scheinwerfer wurden dabei verwendet. Denn bei 9cm und Serienscheinwerfer keine Beeinträchtigung zu haben erscheint mir mehr als fraglich. Wenn es davon mal ein Bild gäbe...

na du fährst bei dunkelheit von ne Wand stellst mit offener Motorhaube deine Scheinwerfer ordentlich ein, und dann machst die Haube zu (mit BB dran). und das Lichtbild an der Wand darf sich nicht ändern ! und bei 9 cm tut sich da noch nix. schließt genau mit der 2. Kühlergrill-rippe von unten ab !

beim Tüv nehmen die das Lichbild mit diesem gerät ab das man davorschiebt, wo man auch so skalen drin ablesen kann.

als Hersteller stehe ich mit meinem Nachnamen im Brief und Schein

Zitat:

Original geschrieben von thegrossa


Die Bildversion war NICHT zulässig, da der Lichtaustritt deutlich verdeckt wurde. Rein optisch war es aber auch da schon ein Knaller.

wenn du damit meinst, das die Fläche vom Scheinwerfer zu sehr abgedeckt wird, es gibt keinen Paragraphen in der STVZO der vorschreibt wie Groß ein Scheinwerfer sein muss, wenn die Sache von meinem vorgehenden Beitrag eingehalten werden...

Re: Re: Re: böser blick aus metall

Zitat:

Original geschrieben von harikiri


na du fährst bei dunkelheit von ne Wand...

So hatte ich damals auch angefangen zu testen.

Im Anhang ist das Bild vom Lichtaustritt meines Scheinwerfers. Wahlweise mit BB von Mattig (die damals noch TÜV-konform und fertig bearbeitet verkauft wurden) und den BB von mir aus Metall. Da braucht man nicht lange überlegen, ob der Lichtaustritt abgedeckt wird. Er wird. Aber im "Wand-Test" hat man nicht wirklich einen Unterschied gesehen.

Wieviel man nun abdecken darf, steht leider nirgends so genau. Sicher auch wieder eine Ermessensfrage.

Auch hier wieder: "Gegönnt sei es, wer Ruhe hat!"

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