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wiederholungstat, womit soll ich rechnen?

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 11:13

hallo

ich habe bereits 1 punkt in flensburg.

vor 2 wochen wurde ich in bochum auserorts mit >25kmh geblitzt. jetzt am samstag innerorts >20 zu schnell und sonntag auserorts uber 80kmh geblitzt worden?geld und punkte interessieren mich erstmal nicht.

wie sieht mit führerscheinentnahme aus? 3monate oder länger. mpu ja oder nein

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Jay2k8

ich bedanke mich erstmal fur eure schnellen antworten.

ich denke namlich daruber nach, meinen bruder darum zu bitten dass er das letzte vergehen an sich nimmt. ich wuerde den betrag fur ihn bezahlen, den lappen muesste er abgeben(er braucht ihn ja eh nicht weil er kein auto hat und studiert)? riskant?

Mit dieser Bemerkung beweist Du, dass Du nicht die nötige Reife für die Lenkung eines Fahrzeuges hast und daher wünsche ich, dass Dich die volle Härte des Gesetzes trifft.

 

Erwartest Du tatsächlich, dass Du hier Ratschläge für Dein Verhalten bei gesetzeswidrigem Handeln erhältst?

 

O. 

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...abwarten...anwalt konsultieren...und vllt mal die sufu bemühen, um zu sehen, dass nur ein anwalt helfen kann...ein forum ersetzt numal nicht den advokaten...

Normalerweise 1 x 1 Monat und 1 x mindestens 3 Monate Fahrverbot (Samstag und Sonntags-Aktion). Ob man aufgrund der dauernden Wiederholung und gleichen Delikttyp (Raserei/Schnellfahren) in kürzester Zeit hier ein Exempel statuiert und Dich länger schmoren läßt oder gar via gerichtlichen Weg eine MPU anordnet oder zumindestens eine Nachschulungsmaßnahme keine Ahnung.

Übrigens gabs mal im Bayrischen Raum afaik den Gedankengang bei Wiederholungstaten im erheblichen Rahmen und gleicher Art (zum Beispiel dem Thema deutliche Tempoüberschreitungen in kurzzeitigen Rhythmus, worunter afaik Deine fallen) schon ab 9 Punkten über eine MPU nachzudenken und dies auf gerichtlichen Wege zu veranlassen. In wieweit dieser Gedankengang mittlerweile rechtskräftig ist und sogar bundesweit Schule gemacht hat, habe ich keine Ahnung. Aber Du wärst damit voll im Kreuzfeuer, denn durch die genannten Aktionen bist Du einschließlich des vorhandenen Punktes bei mindestens 12 Punkten. Obs bei den genannten 80! km/h mehr 4 oder gar 5 oder 6 Punkte gibt, hab ich keine Ahnung. Die 20 km/h mehr sind mindestens 2 und die über 20 km/h sind afaik 3-4 Punkte. Mal abgesehen davon könnte im schlimmsten Falle aufgrund der in extrem kurzfristigen Zeitraum stattgefundenen Wiederholungen von Unbelehrbarkeit des betreffenden Autofahrers ausgegangen werden.

Ich würde jedenfalls an Deiner Stelle langsam mal über ein anderes Fahrverhalten nachdenken (sofern Du aus der Misere noch mit einem blauen Auge herauskommen solltest).

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 11:36

ich bedanke mich erstmal fur eure schnellen antworten.

ich denke namlich daruber nach, meinen bruder darum zu bitten dass er das letzte vergehen an sich nimmt. ich wuerde den betrag fur ihn bezahlen, den lappen muesste er abgeben(er braucht ihn ja eh nicht weil er kein auto hat und studiert)? riskant?

...bescheissen ist in der regel riskant...und was soll das?...manchmal muss man halt auch für das, was man getan hat gradestehen...den mumm zum schnellfahren hast ja...dann hab auch den mumm die konsequenzen zu tragen...

...hast du denn überhaupt schon nen bescheid bekommen?...dann warte den ab und geh zum anwalt...meine fresse...so schwer kann das doch nicht sein?...vorauseilender gehorsam ist hier nicht angebracht...

...und dein bruder ist hoffentlich intelligent genug, dich nicht auf diese weise zu schützen...selbst wenn er jetzt nicht fährt...wenn er irgendwann doch mal fahren...und wenn dann was ist, hat er die a-karte...aus meiner sicht zu kurz gedacht...

 

Zitat:

Original geschrieben von Jay2k8

ich bedanke mich erstmal fur eure schnellen antworten.

ich denke namlich daruber nach, meinen bruder darum zu bitten dass er das letzte vergehen an sich nimmt. ich wuerde den betrag fur ihn bezahlen, den lappen muesste er abgeben(er braucht ihn ja eh nicht weil er kein auto hat und studiert)? riskant?

Mit dieser Bemerkung beweist Du, dass Du nicht die nötige Reife für die Lenkung eines Fahrzeuges hast und daher wünsche ich, dass Dich die volle Härte des Gesetzes trifft.

 

Erwartest Du tatsächlich, dass Du hier Ratschläge für Dein Verhalten bei gesetzeswidrigem Handeln erhältst?

 

O. 

Zitat:

Original geschrieben von Jay2k8

 

ich denke namlich daruber nach, meinen bruder darum zu bitten

Wenn du deinen Bruder nicht mehr brauchst, mach das.

Wenn er ja sagt, wird er dir "ewig dankbar" sein, wenn er nein sagt, wirst du ihm "ewig dankbar" sein ...

 

 

 

Sorry, finde jetzt leider keinen passenden Smiley, um meine "wahren Gefühle" auszudrücken ...

... jedenfalls weis ich jetzt, wie man es sich mit der eigenen Familie verscherzen kann ...

am 20. Oktober 2009 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von Jay2k8

ich bedanke mich erstmal fur eure schnellen antworten.

ich denke namlich daruber nach, meinen bruder darum zu bitten dass er das letzte vergehen an sich nimmt. ich wuerde den betrag fur ihn bezahlen, den lappen muesste er abgeben(er braucht ihn ja eh nicht weil er kein auto hat und studiert)? riskant?

Das wäre dann eine nichteidliche Falschaussage, und die wird, wenn es herauskommt, sehr empfindlich bestraft. Wenn es ganz schief läuft, kommt genug für einen Eintrag ins Führungszeugnis dabei raus - obs das bringt?

Unschön finde ich, daß Du Dir scheinbar gar nicht im klaren darüber bist, inwieweit Du mit Deiner Raserei Dich und andere gefährdet hast. Auf den Gedanken, etwas gesitteter zu fahren, nachdem Du schon 2x (!!!!) bei Foto-Fröhlich im Kasten warst, scheinst Du auch nicht so recht zu kommen. Daher glaube ich, daß selbst, wenn Dein Bruder den letzten Klopper auf seine Kappe nimmt, es nur eine Frage der Zeit ist, bis Du hier wieder fragst, wie Du verhindern kannst, daß Dein Führerschein zur Kur nach Flensburg geht.

Hier wäre mal Umdenken angesagt.

Tag die Herren,

die eigentliche Frage des TE ist beantwortet, daher werde ich dem Treiben hier ein Ende bereiten.

 

 

***geschlossen***

 

mfg

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