Böckmann TPV EU2 und 100KMH Zulassung an Pkw
Hallo ich habe einen Böckmannn Anhänger, bei mir in den Papieren steht drin, dass ich eine 100kmh Zulassung bekomme, wenn das Zugfahrzeug min. 2500 kg hat. Kann ich das irgendwie runtersetzen lassen oder so um die auch für mein Auto bekomme?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
leuchtturm86 schrieb:
denn bei 750 kg Anhänger brigt es nicht viel.
[...]
2, Stoßdämpfer plus Halter Anschweißen ca 200 €
Nichts für ungut - aber Leute - hört doch mal auf bei ungebremsten Hopsern von Stoßdämpfern zu reden - die braucht es nicht und helfen tun die auch in keiner Weise - v.a. nicht bei der 100km/h-Geschichte.
43 Antworten
Wenn du beim TÜV warst, wieso fragst du hier so doof?
Wenn du schlechte Laune hast, lass sie bitte nicht hier im Forum aus! 🙁
mfg
Zitat:
@bsawanderer schrieb am 20. April 2017 um 13:32:22 Uhr:
Wenn du beim TÜV warst, wieso fragst du hier so doof?
wie gesagt wer lesen kann ist Klar im Vorteil, alle andre habe es Verstanden nur Du nicht.
Ich entschuldige mich in allerschärfster Form für meinen Lesefehler.
Posten und dann direkt zum TÜV fahren.
Dann hättest du dir die Frage sparen können....
Ähnliche Themen
Ist angenommen sind alles nur Menschen und machen Fehler 😉 Problem beim gleich Hinfahren ist das ich in Moment keine Zeit habe sonst hätte ich das gleich gemacht und auch gleich umgeschrieben 😉
aber der TÜV ist eh übernächsten Monat beim Anhänger dran und somit wird das dann alles gleich gemacht 😁
Moin Moin !
https://i.ebayimg.com/00/s/NzIxWDEwMjQ=/z/b-cAAOSwuLZYyxgV/$_57.JPG
Mal wieder ein schönes Beispiel ,dass kaum jemand eine korrekte Eintragung hat. Es fehlt das zweite Mindestleergewicht für Fzge mit Anhänger-EPS bzw. eine Eintragung einer Antischlingervorrichtung. Weiter sind die Geschwindigkeitsindizes der Reifen nicht berichtigt worden. Dafür ist höchst überflüssigerweise noch einmal eine Bestätigung abgedruckt ,das der Anhänger die 9.AusnahmeVO erfüllt.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. April 2017 um 21:50:48 Uhr:
Es fehlt das zweite Mindestleergewicht für Fzge mit Anhänger-EPS bzw.
vorgeschrieben ist dieser Eintrag nicht...
Zitat:
bzw. eine Eintragung einer Antischlingervorrichtung.
Da hier der Faktor 1,1 angesetzt wurde, ist offensichtlich keine solche Vorrichtung vorhanden...
Zitat:
Weiter sind die Geschwindigkeitsindizes der Reifen nicht berichtigt worden.
nein, warum auch?
Der Anhänger darf natürlich auch weiterhin mit J-Reifen gefahren werden. Dann halt nur mit 80 km/h.
Zitat:
Dafür ist höchst überflüssigerweise noch einmal eine Bestätigung abgedruckt ,das der Anhänger die 9.AusnahmeVO erfüllt.
Das allerdings, ja.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 20. April 2017 um 10:48:15 Uhr:
Bei solch alten Anhängern verweigern manche Prüfer die dennoch (einfach, da sie sagen, die 100km/h-Regelung gab es zum Zeitpunkt der Zulassung des Anhängers noch nicht),
Das hat mit dem Inkrafttreten der 9. Ausnahmeverordnung (das war 1998) nichts zu tun.
Sondern mit §30a (2) StVZO, nach dem Anhänger für mindestens 100 km/h gebaut sein müssen. Der gilt ab Erstzulassung 01.01.1990 (in der BRD!).
Bei einem Anhänger der unter diese Regelung fällt (und bei dem nichts Gegenteiliges in den Papieren vermerkt ist), kann man von der technischen Eignung für Tempo 100 ausgehen. Bei allen anderen Anhängern muss diese Eignung auf andere Weise nachgewiesen werden!
Zitat:
aber dann kann man den nächsten Prüfer aufsuchen. Bisher bekamen noch so ziemlich alle alten Anhänger die 100km/h-Zulassung.
ja:
Entweder der andere Prüfer kennt/findet/besorgt den benötigten Nachweis.
Oder er macht halt einen Fehler und schreibt einem ungeeigneten Anhänger ohne nachgewiesene technische Eignung die Tempo-100-Bescheinigung.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 20. April 2017 um 02:07:55 Uhr:
Zitat:
4matic Guenni schrieb:
Wie ist das den bei Dir im Schein "formuliert" u. "wo"?
Hoffe, der link geht:
https://i.ebayimg.com/00/s/NzIxWDEwMjQ=/z/b-cAAOSwuLZYyxgV/$_57.JPGVon meinem Anssems MSX 3000. Unten im Feld 22 stehts...
Erstmal Danke!!
Da steht bei mir nichts im Schein!
Das macht die Leute wenigstens darauf aufmerksam, das Sie für Tempo 100km/h grundsätzlich ein entsprechend SCHWERES (Leergewicht) Zugfahrzeug benötigen!
MfG Günter
Moin Moin !
Zitat:
vorgeschrieben ist dieser Eintrag nicht...
Mag sein , aber höchst sinnvoll , ansonsten verschenke ich eine mittlerweile häufige Möglichkeit.
Zitat:
Da hier der Faktor 1,1 angesetzt wurde, ist offensichtlich keine solche Vorrichtung vorhanden...
Das habe ich nur als Alternative (deswegen "bzw."😉 aufgeführt !
Zitat:
nein, warum auch?
Der Anhänger darf natürlich auch weiterhin mit J-Reifen gefahren werden. Dann halt nur mit 80 km/h.
Das sehe ich anders. Hier ist eine grundsätzliche technische Beschreibung vorhanden , die in direktem Gegensatz zu einer anderen , nämlich der 100 km/h Eignung, steht. Beides zusammen geht nun mal nicht.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 22. April 2017 um 08:49:33 Uhr:
Das sehe ich anders. Hier ist eine grundsätzliche technische Beschreibung vorhanden , die in direktem Gegensatz zu einer anderen , nämlich der 100 km/h Eignung, steht. Beides zusammen geht nun mal nicht.
Die grundlegenden technischen Anforderungen (die auch für die Eintragung im Fahrzeugschein relevant sind) werden in §1 genannt; die Anforderungen an die Reifen bezüglich Geschwindigkeitsindex und Alter stehen in §3 mit der Einleitung "zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt".
Moin Moin !
Zitat:
Die grundlegenden technischen Anforderungen (die auch für die Eintragung im Fahrzeugschein relevant sind) werden in §1 genannt
ich nehme an , das Fettgedruckte ist deine persönliche Einschätzung?
Zitat:
die Anforderungen an die Reifen bezüglich Geschwindigkeitsindex und Alter stehen in §3 mit der Einleitung "zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt".
Aha , Deiner Einschätzung nach ist es für die 100km/h Eignung also uninteressant , weil es zum einen nicht im ersten § steht und zum anderen ja nur zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt gilt. Sehe ich nicht so, weil ja auch die (im ersten § stehenden ! ) Mindestleergewichte nur zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt gelten.
Davon ab , ich gebe dem Kunden für sein Geld nach Möglichkeit auch etwas in die Hand , was für ihn sinnvoll ist. Ich möchte nicht nachher wie ein Trottel dastehen und versuchen , die Schuld auf andere zu schieben, wenn ein Kunde mal irgendwann den Hänger beim Reifenhöker hinstellt ,die Papiere abgibt und mit neuen Reifen wieder abholt , um Monate oder wer weiss wann später festzustellen ,dass die neuen Reifen nicht den GI L oder höher haben.
Ist genauso wie die Eintragung des ( niedrigeren ) Leergewichtes für Fzge mit eingetragenem Anhänger-EBS für mich die Möglichkeit ,dem Kunden für sein Geld das Beste zu bieten. Man kann natürlich auch (für das gleiche Geld) sich auf ein Minimum beschränken. Mir sind jedoch Kunden lieber , die wiederkommen ,weil sie mit meiner Leistung zufrieden waren , als solche , die wiederkommen , um sich zu beschweren.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 23. April 2017 um 10:32:26 Uhr:
ich nehme an , das Fettgedruckte ist deine persönliche Einschätzung?
Nein, das ergibt sich aus den Mustertexten für die Eintragung.
Zitat:
Davon ab , ich gebe dem Kunden für sein Geld nach Möglichkeit auch etwas in die Hand , was für ihn sinnvoll ist.
ja, der bekommt ja neben dem §13 bzw. §19(4)-Zettel auch noch das Informationsblatt.
Zitat:
wenn ein Kunde mal irgendwann den Hänger beim Reifenhöker hinstellt ,die Papiere abgibt und mit neuen Reifen wieder abholt , um Monate oder wer weiss wann später festzustellen ,dass die neuen Reifen nicht den GI L oder höher haben.
Da kannst du ja in die Papiere schreiben was du willst, er darf ja immer noch andere Reifen fahren. (und es ist für den Reifenhändler auch absoluter Alltag, nicht stur nach dem Eintrag in den Papieren zu handeln sondern genauer zu wissen, was er tut).
Außerdem schreibst du doch vermutlich auch nicht in die Papiere, dass die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen?
Moin Moin !
Zitat:
ja, der bekommt ja neben dem §13 bzw. §19(4)-Zettel auch noch das Informationsblatt.
Wie auch dieser Thread beweist , ist das allerdings für die Katz......
Zitat:
(und es ist für den Reifenhändler auch absoluter Alltag, nicht stur nach dem Eintrag in den Papieren zu handeln sondern genauer zu wissen, was er tut)
Die täglich erlebte Praxis beweist leider das Gegenteil.
MfG Volker