Böckmann TPV EU2 und 100KMH Zulassung an Pkw
Hallo ich habe einen Böckmannn Anhänger, bei mir in den Papieren steht drin, dass ich eine 100kmh Zulassung bekomme, wenn das Zugfahrzeug min. 2500 kg hat. Kann ich das irgendwie runtersetzen lassen oder so um die auch für mein Auto bekomme?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
leuchtturm86 schrieb:
denn bei 750 kg Anhänger brigt es nicht viel.
[...]
2, Stoßdämpfer plus Halter Anschweißen ca 200 €
Nichts für ungut - aber Leute - hört doch mal auf bei ungebremsten Hopsern von Stoßdämpfern zu reden - die braucht es nicht und helfen tun die auch in keiner Weise - v.a. nicht bei der 100km/h-Geschichte.
43 Antworten
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 16. April 2017 um 19:14:24 Uhr:
Zitat:
Zum letzten Teil: '99-'05 Ford Excursion.
Nee ,der wird auch nicht passen ! Es wird gerne vergessen ,dass die 100km/h Regel nur für Fzge bis 3,5 zGG gilt, und da wird der Ford weit drüber liegen.
Der Ford Excursion dürfte doch als PKW zugelassen sein, da spielt die zGM keine Rolle.
Letztendlich suchen wir doch ein Fahrzeug mit mindestens 3,5 t zGM und mindestens 3,5 t Anhängelast und mindestens 2.917 kg Leermasse (Bremse, hydraulische Stoßdämpfer und Stabilisierungseinrichtung mal angenommen).
Da wird die Luft dann irgendwie dünn, selbst das G-Modell mit dem stärksten Motor passt nicht; ein Sprinter selbst mit langem Radstand noch viel weniger. Der Defender auch nicht, der Range-Rover noch weniger.
Man könnte natürlich z.B. einen kleinen Unimog entsprechend ablasten, aber der schafft dann die 100 nicht 😉
Da bleiben wohl wirklich nur die großen Amis mit zGM über 3,5t. Oder der G63 AMG 6x6. Dafür braucht man dann allerdings die Fahrerlaubnis der Klasse D1E (oder eine alte Klasse C1E)...
Nee Volker hat schon Recht - das Zugfzg. muss einerseits mind. 3181kg Leergewicht (!) haben (3500/1,1), darf aber max. 3500kg zGG haben, da sonst ohnehin keine 100km/h mehr legal fahrbar (StVO §3). Das ginge mit dem erwähnten Excursion - je nach Motor und Antrieb. Kann natürlich sein, dass man nur noch allein fahren darf, wenn man vollgetankt hat ;-)
Gruß Jonas
Klar, wenn keine Stabilisierungseinrichtung vorhanden ist, ist es nicht Faktor 1,2 sondern 1,1 und damit mindestens 3182 kg.
Allerdings greift die 9.AusnVO auch bei PKW mit mehr als 3,5 t zGM denn die gilt:
für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination)
(wobei das "sonstige Kfz" hier trotz Wortgleichheit wohl nicht als "SoKfz" zu verstehen ist sondern als "alle Kfz außer PKW"...)
Moin Moin !
Zitat:
Der Ford Excursion dürfte doch als PKW zugelassen sein, da spielt die zGM keine Rolle.
In dem Fall hast du Recht!
Zitat:
das Zugfzg. muss einerseits mind. 3181kg Leergewicht (!) haben (3500/1,1), darf aber max. 3500kg zGG haben, da sonst ohnehin keine 100km/h mehr legal fahrbar (StVO §3).
Bei einer Zul.als PKW gilt auch die 3,5t Grenze nicht.
Zitat:
Allerdings greift die 9.AusnVO auch bei PKW mit mehr als 3,5 t zGM denn die gilt:
Ja , aber nur ,wenn man sich die VO im Original oder bei Dekra ansieht !
😁
z.B. beim TÜV Nord gibt es nur Fzge bis 3,5 t zGG !
MfG Volker
Ähnliche Themen
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 15. April 2017 um 22:08:49 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 15. April 2017 um 22:08:49 Uhr:
Zitat:
Ich habe mir diese dann total bescheuerte u. in deren folge auch vollkommen sinnfreie (Typisch Deutsch) Regelung noch einmal angesehen!
Naja, so sinnfrei ist die Regelung nicht! So wie es ist , ist es einfacher zu berechnen und anzuwenden. Ist mit dem Führerschein auch so , da gibt es auch nur zulässige Gewichte.
MfG Volker
Naja, so schwer ist das nun auch nicht!
Man darf ja auch Anhänger mit einer deutlich höheren Zulässigen Gesamtmasse, als der höchst Zulässigen AHL des Zugfahrzeuges fahren, SOLANGE die tatsächliche Masse des Anhängers die AHL des Zugfahrzeuges NICHT überschreitet!
Die Formel etwas verändern u. alles wäre gut!
Leermasse des Zugfahrzeuges mal den Faktor des Anhängers = die max. Masse des Anhängers wenn damit 100km/h gefahren werden soll!
Im LKW bereich, wird doch auch zw. "Nennmasse" (z.B. 7,5t , 38t) u. der tatsächlichen Masse (Achslast) des Fahrzeuges unterschieden!
MfG Günter
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 16. April 2017 um 19:14:24 Uhr:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 16. April 2017 um 19:14:24 Uhr:
Zitat:
D.h. auch bei der 100km/h-Regelung sollte sich das halbwegs OK feststellen lassen, ob das tatsächlich so "fahrbar" ist oder nicht...
Eben nicht ! Üblicherweise wird man ja bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung "geblitzt" und bekommt dann irgendwann Post. Die Fälle durch Hinterherfahren und sofortiger Kontrolle sind eher die Ausnahme.
Wie willst du dann nachweisen ,dass dein Anhänger zu dem Zeitpunkt des Blitzens 100 oder 80 km/h fahren durfte ? Willst du auf der anderen Seite jedesmal ,wenn zufällig ein Polizeiwagen mit gelangweilten Insassen hinter dir fährt , zur Waage fahren , damit klar wird , ob du 100 oder 80 fahren durftest?
Eine Regelung mit dem tatsächlichen Gewicht ist in der Praxis nicht durchführbar.MfG Volker
Dann sind wir aber doch wieder bei dem Thema Anhänger mit einem Zulässigem Gesamzgewicht von 3000kg, hinter einem Corsa B "führen"!
Der leere Anhänger dürfte mit dem Corsa B gezogen werden, mit tausendfünfhundert Kilogramm Zuladung im Anhänger ist der Corsa B total "überladen"!
Der Corsa B würde mit Anhänger in einer Ortschaft, beim überschreiten der Zulässigen Geschwindigkeit (50km/h) mit 7km/h zuschnell geblitzt ...!
Da fragt doch auch niemand ob das die AHL überschritten wurde! Nun gut, mein "Beispiel" hinkt etwas,
aber im prinzip ist das doch so!Ein Polizeiwagen mit gelangweilten Insassen, könnte auch bezweifeln, ob das Gewicht des beladenen Anhängers NICHT über der Zulässigen AHL des Zugfahrzeuges liegt, OHNE diese Tempo 100km/h problematik! Was dann? Dann muß die Polizei doch auch abschätzen ob sich der "anfangs Verdacht bestätigt" oder alles i.O. ist!
Da funktioeniert die Regelung mit dem TATSÄCHLICHEN Gewicht des Anhängers doch auch!Die momentane Regelung macht viele Autofahrer, durch ihren "blöden aufbau" unwissentlich zu "Verkehrssündern"!
Die Regelung nach tatsächem Gewicht des Anhängers wäre transparenter u. verständlicher aber so wird die 100km/h Zulassung zum Witz!
ODER die Zulasungsbehörden TRAGEN in den FHZ. Schein des Anhängers ein wie HOCH das Leergewicht ein PKW sein muss um mit dem Anhänger 100km/h fahren zu DÜRFEN!
Wenigstens ein Merkblatt das ganz deutlich die Vorrausetzungen erklärt u. auf das Thema Leergewicht Zugfahrzeug hinweist!
Aber so glauben viele Sie dürften 100km/h fahren, dürfen es aber garnicht!MfG Günter
Zitat:
4matic Guenni schrieb:
Ein Polizeiwagen mit gelangweilten Insassen, könnte auch bezweifeln, ob das Gewicht des beladenen Anhängers NICHT über der Zulässigen AHL des Zugfahrzeuges liegt, OHNE diese Tempo 100km/h problematik! Was dann? Dann muß die Polizei doch auch abschätzen ob sich der "anfangs Verdacht bestätigt" oder alles i.O. ist! 7
Da funktioeniert die Regelung mit dem TATSÄCHLICHEN Gewicht des Anhängers doch auch!
Meine Worte.
Zitat:
ODER die Zulasungsbehörden TRAGEN in den FHZ. Schein des Anhängers ein wie HOCH das Leergewicht ein PKW sein muss um mit dem Anhänger 100km/h fahren zu DÜRFEN!
DAS wiederum wird ja heutzutage meist gemacht - also bei meinen beiden Anhängern stehts drin. Nur... gleiches Thema wie o.g. - hab' erstmal 'nen Zugfzg. mit 2727kg Leergewicht für 'nen 3000kg zGG-Anhänger... 🙁
Zitat:
@v8.lover schrieb am 17. April 2017 um 22:28:47 Uhr:
Zitat:
DAS wiederum wird ja heutzutage meist gemacht - also bei meinen beiden Anhängern stehts drin.
Der Pferdeanhänger wurde letzes Jahr im Dezember auf uns umgemeldet, da steht nichts im Schein!
Wie ist das den bei Dir im Schein "formuliert" u. "wo"?MfG Günter
Zitat:
@v8.lover schrieb am 17. April 2017 um 22:28:47 Uhr:
Zitat:
DAS wiederum wird ja heutzutage meist gemacht - also bei meinen beiden Anhängern stehts drin. Nur... gleiches Thema wie o.g. - hab' erstmal 'nen Zugfzg. mit 2727kg Leergewicht für 'nen 3000kg zGG-Anhänger... 🙁
Naja, das betrifft ja nicht nur Anhänger mit einem hohen Zulässigen Gesamtgewicht, selbst bei einem "kleine" Anhänger ohne Bremse/ Stoßdämpfer "rasselt" man selbst mit "relativ großen" Zugfahrzeugen in diese Falle ...!
Ich bleibe dabei : Dämliche Regelung!
Vollkommen Nutzlos, da man selbst mit einem unbeladen Anhänger die 100km/h nicht nutzen kann!MfG Günter
Zitat:
4matic Guenni schrieb:
Wie ist das den bei Dir im Schein "formuliert" u. "wo"?
Hoffe, der link geht:
https://i.ebayimg.com/00/s/NzIxWDEwMjQ=/z/b-cAAOSwuLZYyxgV/$_57.JPGVon meinem Anssems MSX 3000. Unten im Feld 22 stehts...
Hmm also sehr Interessent alles hier und ich will auch meinen Anhänger auf 100 km/h umschreiben lassen.
Komme aber mit den Umrechnung absolut nicht klar, vielleicht könnt Ihr mir mal Helfen.
Mein Fahrzeug ist ein Polo 6N mit ABS 50 PS 400 kg Zuglast ohne gebremsten Anhänger und 650 kg mit gebremsten Anhänger Leergewicht des Wagens sind 888 KG und zul. Gesamtgewicht sind 1375 Kg
Mein Anhänger ein HP 500 er hat schon eingebaute Stoßdämpfer die Reifen sind dieses Jahr neu und habe ich für 50€ bekommen, hat ein Gesamtgewicht mit Ladung von 500 kg und eine Auflaufbremse
Bekomme ich damit eine 100 Zulassung oder eher nicht?
Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen, wenn nicht muss ich mal zum TÜV fahren
Sind deutsche Verordnungen so schwer zu verstehen oder die Lust, das Hirn einzuschalten so klein? Du hast alle relevanten Daten aufgeführt um das selbst zu berechnen. Besonders, wenn du interessiert bis hierher gelesen hast.
888kg *0.3= zulässige Gesamtmasse des Anhängers
Taschenrechner zur Hand?
Fahr zum TÜV, der hat einen Taschenrechner auf dem Tisch.
Zitat:
@bsawanderer schrieb am 20. April 2017 um 08:10:54 Uhr:
Sind deutsche Verordnungen so schwer zu verstehen oder die Lust, das Hirn einzuschalten so klein? Du hast alle relevanten Daten aufgeführt um das selbst zu berechnen. Besonders, wenn du interessiert bis hierher gelesen hast.888kg *0.3= zulässige Gesamtmasse des Anhängers
Taschenrechner zur Hand?Fahr zum TÜV, der hat einen Taschenrechner auf dem Tisch.
So zunächst einmal kann man hier ein bisschen Höflichkeit an Tag bringen, denn ich habe auch Höflich gefragt und deine Antwort ist absolut Falsch.
denn ich war schon beim TÜV aller Dings hatte ich ein paar Daten nicht.
Aber deine Umrechnung von 0,3 ist absoluter Humbug, den der Anhänger ist gebremst und hat Stoßdämpfer und das sind zwei Kriterien wo sich die Umrechnung änder.
Denn du hast diese Rechnung genommen :
5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug
Und da mein Anhänger Stoßdämpfer hat, ist die Umrechnung schon von Dir Falsch.
Also kommen bei mir nur 2 oder 3 zur Rechnung und da weiß ich nicht welcher:
2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug
3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug
Soviel zu Hin einschalten, denn wer lesen kann ist Klar im Vorteil und man sollte dann erst das Hirn einschalten und dann Antworten mit gewisser Höflichkeit.
Zitat:
steph0211 schrieb:
Bekomme ich damit eine 100 Zulassung oder eher nicht?
Hallo. Bei deinen Ausführungen:
JA, solltest die 100km/h-Zulassung bekommen. Bei solch alten Anhängern verweigern manche Prüfer die dennoch (einfach, da sie sagen, die 100km/h-Regelung gab es zum Zeitpunkt der Zulassung des Anhängers noch nicht), aber dann kann man den nächsten Prüfer aufsuchen. Bisher bekamen noch so ziemlich alle alten Anhänger die 100km/h-Zulassung.
Es gilt hier der Faktor 1,1, also 500kg/1,1 = 455kg Mindest-Leergewicht des Zugfahrzeugs. Das ist gegeben, auch ABS, die Mindest-Anhängelast von 500kg und Stoßdämpfer. Dem steht nichts im Wege.
Die Antwort von bsawanderer ist absolut unterirdisch und zudem, wie schon gesagt, auch noch falsch. Wie war das mit dem Lesen?!
Ist lustig, denn ggü. ~90% der ungebremsten Anhängern mit 100er-Zulassung (da die dann ja oft noch hinter 'nem Kleinwagen hängen) bist du dann einer der Wenigen, die sogar legal die 100km/h fahren dürfen. 🙂
Gruß Jonas
Na das ist doch mal eine Aussage 😉
Danke und Daumen hoch.
Wie gesagt ich war mir mit der Umrechnung nicht ganz sicher ob 1,1 oder 1,2 .
Wusste auch Anfangs nicht das ich Stoßdämpfer drin habe und naja Reifen mussten neu die waren von 1989 aber den Anhänger habe ich günstig geschossen 😉 konnte also nichts falsch machen.
Da ich aber viel Autobahn fahre so 70-80% mit Anhänger würde sich das schon lohnen mit der 100er Zulassung.
Vielen Lieben Dank Jonas