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Viehanhänger Böckmann ASS 2 und ein paar Fragen dazu

Themenstarteram 28. November 2015 um 14:48

moin moin,

ich habe einen Böckmann ASS 2 Bj 92 gekauft und möchte ihn nächste Woche abholen.

1. Dieser Anhänger soll dann als Lastenanhänger zugelassen werden. Kann ich diesen einfach auf Kofferanhänger umschreiben lassen oder bleibt er ein Viehanhänger, egal was ich damit mache?

2. Kann ich das ZGG auf 2,5t ohne technische Änderung auf der Zulassungsstelle umschreiben lassen? Im Moment ist das ZGG 2,7t

3. Lastaufnahmepunkte: Wo kann man am besten Zurrösen anbringen, um Geräte und Maschinen zu befestigen? Ist ja bei Pferden nicht unbedingt notwendig?

4. Reifen: Da der Anhänger eine 100km/h-Zulassung bekommen soll, benötige ich wahrscheinlich komplett neue Reifen. In der Zulassung steht nur 185R14 94, welche Reifen sind das und welche kann man noch aufziehen lassen? Muss ich im Winter Winterreifen auf dem Anhänger fahren? Welche Felgen kann man als Alufelgen kaufen?

Das sind erstmal die Fragen im Vorfeld, mal schauen, was ich noch wissen muss, wenn ich ihn habe

Danke

Micha

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22 Antworten

Hallo Micha,

Zu 1:

Wichtig ist den Hänger mit schwarzem Kennzeichen (Steuerpflichtig) anzumelden.

Mit grünem Kennzeichen darf man nur Vieh transportieren.

Zu 2:

Frag bei der Zulassungsstelle nach.

Me braucht man bei jeder Änderung eine Stellungnahme vom TÜV.

Zu 3:

Die Lage richtet sich natürlich nach den Sachen, die Du darin hauptsächlich verzurren willst.

gegen seitliches Verschieben reichen evtl. aufgesetzte Ösen unten an der Bordwand. Die stören nicht so beim Ausfegen. Hinten brauchst Du stabile Ösen in Rahmennähe, da beim Bremsen die größten Zuglasten entstehen.

Aufgesetze Ösen sind besser, weil sie den Boden nicht schwächen.

Aber da bleibt man ständig selbst und beim Laden dran hängen.

Perfekt sind Muldenausführungen, die aber auch einen versenkten Rand (fummeligens Ausfräsen) haben sollten.

Ganz perfekt sind Airliftschienen an der Seite knapp über dem Boden und in halber Wandhöhe. Da hat durch flexibles Einhängen man immer den richtigen Anschlagpunkt. Kostet aber ne Menge Geld.

Zu 4:

Das Alter der Reifen darf 6 Jahre nicht überschreiten.

185 R 14 wird als Bezeichnung nicht mehr verwendet.

Bei meinem Hänger konnte ich die Reifen mit 80% Flankenhöhe (155/80 R13 statt 155 R13) ohne umtragung fahren.

Me hat der VW-Bus T3 die 185/80 R14 als Standart. Da gibts diverse preiswerte Angebote.

Nimm am Besten Ganzjahresreifen oder Winterreifen. Da bist Du auf der sicheren Seite.

Anhänger müssen nicht mit WR umgerüstet werden. Das gilt nur für Kraftfahrzeuge.

Bei Felgen muss Du aufpassen, das sie die Traglast erfüllen.

Nicht alle vom Lochkreis passende Felgen können das.

Bei meinen Hängern habe ich darauf verzichtet, auch wegen dem zusätzliche Gewicht der Felgen.

Wenn Du andere Reifengrößen eintragen lassen willst, dann nimm eine Reifengrößr, die es an jeder Ecke gibt.

Nichts ist blöder als zwei Tage den Kurzurlaub zu verlängern, weil die Pellen bestellt werden müssen.

Ich hatte z.B. 205/50 R16 auf dem T@b und habe auf die allerweltsgröße 205/55 R16 gewechselt. Da gab's von Tabbert sogar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung !!

Die 94er Traglastindex ist aber auch ausgeknautscht. Es gibt bei Anhängern einen Zuschlag von 10% und ohne den dürfte der Hänger nur 2680 kg zGG haben. Durch die 10% passt das aber dann darf man die 100er Regelung nicht anwenden!

 

Grüße

Thorsten

Brauchen Anhänger für die 100km/h Zulassung, nicht auch Stoßdämpfer?

Warum willst du den Anhänger ablasten?

Bezüglich der Reifen/ Räder frage, solltest du einmal beim TÜV vorbeifahren u. nachfragen!

Das Thema wurde hier schon einmal "behandelt", wichtig ist wohl, das der Abrollumfang nicht allzuviel verändert wird.

Ein User empfahl die Verwendung/ Eintragung von Rädern/ Reifenkombinationen der älteren Mercedes C Klasse W202. Felgen gäbe es günstig u. Reifengröße wäre auch weit verbreitet??

MfG Günter

Moin Moin !

Zu 1 . und 2. :

Du brauchst in beiden Fällen eine Abnahme bei Dekra , TÜV od. dergl.

Zu 4. Ausser den Stossdämpfern brauchst du auch ein geeignetes Zugfzg. ! Welche Anforderungen hier gestellt werden , steht hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvoausnv_9/gesamt.pdf

Zitat:

185R14 94

94 ist die Tragfähigkeit ,diese wird von einem normalen PKW Reifen der Grösse 185/80 R14 nicht erreicht.

Daher würde ich auf "C" Reifen gehen ,diese besitzen (bei deutlich höheren Drücken) eine höhere Tragfähigkeit. Hier mal ein Link ,ohne dass dieser eine Empfehlung darstellt :

http://www.reifendirekt.de/rshop/Reifen/185-80-R14-Q/LLKW

Völlig normale und günstig jederzeit zu bekommende Grösse.

 

Zitat:

in User empfahl die Verwendung/ Eintragung von Rädern/ Reifenkombinationen der älteren Mercedes C Klasse W202

Ginge nur höchstens im Rahmen einer teuren Einzelabnahme ,aber hier wohl wg. fehlender Tragfähigkeit gar nicht möglich.

Zitat:

Mit grünem Kennzeichen darf man nur Vieh transportieren

Klugscheissnodus ; Nein ,nur Tiere zu Sportzwecken , also Reitpferd zum Tunier ,nicht aber zum Schlachthof.

Zitat:

Durch die 10% passt das aber dann darf man die 100er Regelung nicht anwenden!

Ist leider falsch ,war früher mal so ,wurde aber vor ein paar Jahren durch die selbsternannten Fachleute in der Politik gestrichen.

 

MfG Volker

warum meit ihr wohl warum das R steht, ist die Tragkraft !!! der Rest ist Blödsinn.

C usw ist für PKW sowie SR Reifen .

Die 100 km bekommste auch ohne Stoßdämpfer , nur Jede Grosse Achse hat eine Verwindung Gummy verbaut .

also auch 100 km . Hauptsache die Reifen sind keine 6 Jahre alt, danach nur noch 80 KM

R steht für Radialreifen, der normale Querschnitt ist 80 wurde früher nicht extra genannt, Ich würde auch Ganzjahresreifen nehmen wenn die die Traglast haben sonst Winterreifen die darf man auch das ganze Jahr fahren.

Blöden Diskussionen geht man damit aus dem Weg. Radgrößen werden auch bei den Anhängern mit Bremse sehr wichtig genommen wegen der Hebelwirkung auf die Bremse, bei ungebremsten ist das egal. Bei der Zulassung ist es egal wenn der ein schwarzes Kennzeichen bekommt was damit gefahren wird, heist hier offener Kasten oder geschlossener Kasten.

Moin Moin !

Ich staune immer wieder ,dass es Leute gibt ,die zwar weder die deutsche Sprache und Schrift nicht einmal ansatzweise beherrschen , auch von einem Thema absolut keine Ahnung haben,dazu völligen Blödsinn stammeln und dann es aber schaffen , diesen auf eine I-Net- Plattform hochzuladen.

Was bewegt diese dazu ??

Staunend Volker

Nachtrag ,damit kein falscher Eindruck entsteht ,es wurde zwischendurch ein weiterer Beitrag verfasst , mein Aufreger bezieht sich auf den Beitrag von Leuchtturm

Schon Konfuzius sagte:

"Es reicht nicht, keinen Ahnung zu haben, man muß auch unfähig sein, sich auszudrücken!"

Wie heist das doch so schön: Nicht jeder Armleuchter ist ein großes Licht! Den Spruch kann man jetzt auch noch auf Leuchtturm erweitern.

Man sollte seinen, absolut falschen Post, löschen lassen. Nicht das es noch jemanden gibt, der diesen für "bare Münze" nimmt.

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 30. November 2015 um 07:42:29 Uhr:

warum meit ihr wohl warum das R steht, ist die Tragkraft !!! der Rest ist Blödsinn.

C usw ist für PKW sowie SR Reifen .

Die 100 km bekommste auch ohne Stoßdämpfer , nur Jede Grosse Achse hat eine Verwindung Gummy verbaut .

also auch 100 km . Hauptsache die Reifen sind keine 6 Jahre alt, danach nur noch 80 KM

Unglaublich wieviel Blödsinn man in so wenige Sätze packen kann....

Edit:

Bitte hier mal lesen: https://www.adac.de/.../default.aspx?...

Ich möchte an dieser Stelle doch mal bitten, etwas auf die Netiquette zu achten. ;)

mfg

Hallo,

@Go}][{esZorN

Wie soll man falsche Aussagen sonst "kenntlich" machen???

Da waren noch keine wirklich unnetten Angriffe dabei, bzw. der "Verursacher" hat ja angefangen ;-).

Lösch doch bitte solche derart falschen oder missweisenden Posts oder mach sie als solche auch für diejenigen kenntlich, die erst am Anfang der Suche stehen. Das hat nichts mit Zensur zu tun, das ist gerade in diesem Fall nur der Sicherheit dienlich...

Aber:

Es wurde tatsächlich noch einigens in letzter Zeit geändert.

Theoretisch ist es möglich mit einem Hänger ohne Stoßdämpfer 100 km/h zu fahren. Dann gilt 0,3, das wären 450 kg bei einem 1,5 Tonnen PKW und da ist das Leergewicht eines Pferdehängers schon deutlich höher.

Aber bei einem Dodge Ram kann man gut 150 kg zuladen..........

 

Grüße

Thorsten

PS:

Retourklugscheissermodus = on

@schreyhalz

Im landwirtschaftlichen Bereich grün zugelassene Hänger dürfen Vieh (auch ex-irdisches) transportieren ;-)

Retourklugscheissermodus = off @4matic Guenni Dann für alle noch der Hinweis:

Tempo 100 mit Hänger gilt nur auf Autobahnen und Autostraßen (Blaue Schilder), nicht auf Bundes und Landstraßen.

Man sollte sich je nach Wohnort und geplanten Fahrtzielen gut überlegen, ob der Aufwand lohnt.

Die alten Achsen haben oft keine Befestigungslaschen, die ein zugelassener Schweißer nachträglich anschweißen muss.

Da der nette Mensch ja noch garnicht gesagt hat was und wieviel er Transportieren will, so gibt es noch was zur Ablastung.

Über 2to GG jährlich zum TÜV, bis 2to 2jährlich. Steuer und Vers. ändern sich dann auch!

@thoritz:

Hier darf man ja auch Falsches schreiben, ist ja nicht verboten und der User wird dann halt darauf hingewiesen. Aber man braucht sich nicht eine halbe Seite über den Verfasser lustig machen; das meinte ich. Ich habe auch schon oft genug aus Unwissenheit über Neuerungen im Gesetz oder aus Verwechslung kompletten Müll gepostet, deswegen muss man den Armen aber nicht gleich fertigmachen. ;)

mfg

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