Bodenfreiheit

VW Passat 35i/3A

Könnte mir einer von euch mal sagen was für eine bodenfreiheit beim passat 35i zwischen Fontlippe und boden ist ! Mit original fahrwerk ! Danke

27 Antworten

Wieviel Bodenfreiheit original gegeben ist, müßte ich grad mal nachmessen! Aber der TÜV will halt minimum 7cm! Ist Deiner tiefer, Oder hast Du ne spezielle Stoßstange dran? Der tiefste Punkt des Autos sollte halt die 7cm nicht unterschreiten!

ja ja das deutsche Din Klötzchen das sie unter dem Wagen durchziehen können müssen 😁😁😁😁

nicht zu vergessen scheinwerferhöhe 50 cm 😛

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


j

nicht zu vergessen scheinwerferhöhe 50 cm 😛

aber erst ab 93 😁

Man kann ja auch den Meterstab für den TÜV tunen!😁😁😁 

Zitat:

Original geschrieben von 86c1600ccm



Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


j

nicht zu vergessen scheinwerferhöhe 50 cm 😛

aber erst ab 93 😁

war das nicht 86 oder 88 muss noch mal schauen - willst mich wohl necken ,nur weil ich B4 fahre .

Das tut mir auch weh Verstoßener zu sein.

und wie hoch ist er jetzt mit orginal fahrwerk wohl gemerkt ohne gesetzte schlabber Federn

Bei uns will der Tüv 80 mm bodenfreiheit die habe ich jetzt auch weil ich das fahrwerk ganz hoch geschraubt habe .und des wegen wollte ich fragen wie die original höhe ist weil dann kann ich mir auch wieder ein original fahrwerk rein bauen. Ich habe die schürtze dran die auf dem bild zu sehen ist !

also bei uns beim TÜV und DEKRA sind es 70 mm aber an der Olwanne, bzw Karosserie, die Lippe kann bis aufn Boden, ich habe nur 35 mm mit meiner Golf 3 Lippe und da hat nie einer was gesagt. Das Klötzchen wurde hinter dem Vorderad und in der FZ-Mitte durchgezogen und da wars kanapp aber hat funktioniert...

Gruß, Wester

Achja, wo sie pingelig waren waren die Höhe der Nebel und Frontscheinwerfer, hat aber auch gepasst, ich fahre ein 75/450 mm Fahrwerk...

75/450 mm  geiles Fahrwerk aber die 450 +  so hotrod  hoch 10 😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁

die nebler müssen aber nicht 50 cm unterkante haben oder was

Zitat:

Original geschrieben von timopassat


Bei uns will der Tüv 80 mm bodenfreiheit die habe ich jetzt auch weil ich das fahrwerk ganz hoch geschraubt habe .und des wegen wollte ich fragen wie die original höhe ist weil dann kann ich mir auch wieder ein original fahrwerk rein bauen. Ich habe die schürtze dran die auf dem bild zu sehen ist !

mehr als 100 allemal und unter die schürze kannst du auch den kopf stecken am Orginal Passi

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive



Zitat:

Original geschrieben von 86c1600ccm


aber erst ab 93 😁

war das nicht 86 oder 88 muss noch mal schauen - willst mich wohl necken ,nur weil ich B4 fahre .
Das tut mir auch weh Verstoßener zu sein.

und wie hoch ist er jetzt mit orginal fahrwerk wohl gemerkt ohne gesetzte schlabber Federn

88 war das, somit fallen alle 35i direkt unter diese Regelung. Heisst 500mm Lichtaustrittskante nicht unterschreiten.Heisst auch ca. 80er Tieferlegung vorne ist hart an der Grenze, Unterschreitung nur mit DSW möglich.

Gruß
Michael

soryy natürlich 75/45 mm, das wichtigste waren die 500 mm der Hauptscheinwerfer, die Nebler haben auch nen mindesßtmaß, weis aber nicht welches...

mach dir keine sorgen, solange du in den Einstellberreichen deines Fahrwerks mit den angegebenen Maße bleibst, bekommst du das eingetragen, da diese Geprüft sind und da wird auch der Restfederweg und die Scheinwerfereinstellung überprüft! Deine Schürze kannst du auch dranmachen, die darf ja auch tiefer!

also ich habe noch nie so einen klotz bei uns bei der dekra gesehen! und wir haben schon mehr als ein autu da vorgeführt! die interessiert das garnicht wie tief die ölwanne oder spoilerlippe hängt! das einzige was die vorne messen ist die scheinwerferhöhe...

da sieht man ma wie unterschiedlich das von prüfstation zu prüfstation doch ist!

Mindestbodenfreiheit [Bearbeiten]

In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Von dieser Regelung bleiben ebenda Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Plastik) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wieviel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.(wikipedia)

wenns der eine nicht eintragen mag, gehe zum nächsten!
so würde ich das machen!

grüße

stefan

Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich:
• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO(wikipedia)

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