Bodenfreiheit ???

VW Golf 1 (17, 155)

Hi Leutz,

mich haben die tage mal wieder meine grünen Freunde angehalten...
tja was soll ich sagen...fehlende Dämmmatte in der Motorhaube wegen dem offenen K&N der eingetragen ist (!) und das Auto ist zu tief !!!
Der Polizist erzählte mir was von min. 100mm Bodenfreiheit vorne am Spoiler...ich mein jeder weiß wer einen Golf 2 mit den GL_Stangen und der GTI-Lippe fährt, wie schnell man den so tief hat !!! Aufjedenfall hab ich mal in der STVZO nachgelesen und ich hab da nirgends etwas über dieses Maß gefunden...was meint ihr ??? Hat er nun Recht oder wollte er mir einfach eins auf den Sack hauen ???

Gruß,
Tommy

25 Antworten

@ThugOG187:

hab auf deiner HP gesehen das du nen ME-Kennzeichen drauf hast 🙂 ...komme selber aus Wülfrath und arbeite in MEttmannn 😉 ... wollte ich nur mal so sagen...

Ist doch schon beantwortet worden. Die 11cm sind eine Empfehlung, nicht bindend. Mindesthöhe der Scheinwerfer, Blinker etc. sind aber bindend.

@ tommyboth

Jo komme aus Ratingen. Du hast nen 2er VR6 ? *zitter*
Würde ich mir gerne mal angucken den Wagen....

@ThugOG187

ja hab nen 2er VR6...

vielleicht sieht man sich ja mal auf der Strasse...bretter auch viel in Ratingen rum...nen Kollege von mir ist bei Mercedes SAHM in Ratingen und manchmal hol ich den dort ab...

nur wahrscheinlich wirst du eher mich sehen als ich dich...is nicht bös gemeint aber dein Wagen ist halt nicht soo auffällig...

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@baloo Kanaldeckel gibts dort schon, nur sind es sehr wenige. Diese wenigen sind schön in die Strasse eingearbeitet und gut platziert... fahr eben hin wenn du es nicht glaubst. Die Strassen sind nicht überall in Deutschland mist.

Das mag ja sein, dass es da gute Strassen gibt, aber 25mm Bodenfreiheit funktionieren nicht einmal auf einer Formel 1 Rennstrecke. Das ist gerade mal genug um einen Finger zwischen Strasse und Auto zu kriegen. Auf einem Stein würde er schon aufsetzen. Auch in Bad Neustadt müssen Tankstellen Umrandungssteine haben. An Parkhäuser, Hauseinfahrten, Kopfsteinpflaster, Bremshügel oder abgesenkte Bordsteine bräuchte man überhaupt nicht zu denken.

@ tommyboth

Jo denk ich mir mal, meiner is halt mehr oder weniger ein "normales" Auto. Hab ja auch nicht behauptet, dass die Kiste auffällig ist. Ne aber mich kannste an dem Motor-Talk.de Aufkleber erkennen. Wenn de mal hinter mir bist, blink mich einfach mal dreißt und frech an 🙂
Also vielleicht bis bald !

Gruß Alex

Also soweit mir bekannt (steht auch in den teilegutachten drin)550 mm von der unteren kante des scheinwerfers bis zum boden,80mm bodenfreiheit von der untersten kante bis zum boden es sei denn bei elastischen teilen da sind bis zu 70 mm bodenfreiheit erlaubt.kampf den grünen 🙂

Zusatzinfo :-)

Also nachdem ich mich mit der Tieferlegung auch mal sehr intensiv (Gesetzestechnisch!) auseinandergesetzt habe:

Tieferlegungen sind soweit möglich vom Gesetz wie jeder möchte es müssen lediglich der TÜV-Prüfer und die Mindesthöhen (zwindgend erforderlich!) eingehalten werden.

Wobei die Mindesthöhe der Scheinwerferaustrittsfläche Unterkante mindestens 50 cm betragen muß aber dies lediglich ab Baujahr 1988 gilt.
Davor ist dies also völlig egal!!!

So und nicht anders ist es 100%ig.

Kennzeichenhöhe ist ja variabel *grins*

Freue sich wer einen älteren hat :-)

Hoffe geholfen zu haben!!!

@baloo hast ja Recht! 😁

wer mit 25mm bodenfreihheit keine bordsteine hochkommt ohne aufzusetzen kann nicht fahren :P

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