BMW X1 M35i Anhängelast

BMW X1 U11

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage an die M35I Fahrer !

Welche Ngabe steht in eure Zulassungsbescheinigung bzw Fahrzeugschein zur anhängelast?

Danke und Gruß

9 Antworten

Laut Angabe in der Preisliste bei BMW sind das 750kg.

Das kommt ganz auf das Baujahr drauf an. Bis mindestens EZ: 04/05.2025, ist die AHK nur zur Aufnahme von Heckgepäckträger zugelassen. Dazu sind keine Angaben im Fzg.- Schein und in den COC Dokumenten hinterlegt. Ab EZ 05/06.2025, hat BMW wohl das System geändert und dem M35i eine vollwertige AHK gegönnt. Ich habe BMW angeschrieben, da die ältere Bauart mindestens ein Eintrag in den Fzg.-Papieren bezgl. Der AHK benötigt und auch die Stützlast ausgewiesen werden muss. Zumal das auch eine gesetzliche. Vorgabe ist. Weiterhin bat ich um Mitteilung zwecks Aufrüstung zur einer vollwertigen AHK. BMW will sich dem annehmen und mir in den nächsten Tagen Nachricht erteilen. Die jetzige Situation ist nicht zufriedenstellend und gesetzlich akzeptabel. Für mich war das ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages und nicht hinnehmbar

Danke schon mal.

Ja wir haben bestellt, Lieferung im November im der richtigen AHK.

Im Angebot bzw der Bestellung steht 750 / 750 KG laut dem Internet aber 750 / 1300 KG.

Ich habe einen 1000 KG Hänger zur Not wird halt ein 750er gekauft....

Zitat:
@Sleepwalker88 schrieb am 1. September 2025 um 21:54:19 Uhr:
Danke schon mal.
Ja wir haben bestellt, Lieferung im November im der richtigen AHK.
Im Angebot bzw der Bestellung steht 750 / 750 KG laut dem Internet aber 750 / 1300 KG.
Ich habe einen 1000 KG Hänger zur Not wird halt ein 750er gekauft....

Der M35i hat auch gebremst nur 750 kg. Allerdings kannst du trotzdem den 1000kg Hänger nutzen, sofern er nicht schwerer als 750kg tatsächliche Gesamtmasse aufweist (Hänger, Ladung + Stützlast), dies ist gesetzlich erlaubt.

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Zitat:
@Verkehrskai schrieb am 1. September 2025 um 22:03:31 Uhr:
Der M35i hat auch gebremst nur 750 kg. Allerdings kannst du trotzdem den 1000kg Hänger nutzen, sofern er nicht schwerer als 750kg tatsächliche Gesamtmasse aufweist (Hänger, Ladung + Stützlast), dies ist gesetzlich erlaubt.

Ok, das ist mir neu, bist du dir das sicher? Ich meinte mich zu erinnern das wenn im Fahrzeugschein max 750 KG steht auch nicht mehr gezogen werden darf egal ob leer oder voll zB mit Grünabfall sagen wir mal 200 KG.

Sollte es so sein, kannst Du deinen Anhänger trotzdem nutzen. Du darfst dann eben max. 750kg Gesamtlast ( Eigengewicht Anhänger plus Zuladung) anhängen. Aussage ist 100%!!!

Ok das hier hatte ich gelesen...

Nein, Sie dürfen keinen Anhänger ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) die Anhängelast des Zugfahrzeugs übersteigt

Zitat:
@Sleepwalker88 schrieb am 1. September 2025 um 22:22:17 Uhr:
Ok das hier hatte ich gelesen...
Nein, Sie dürfen keinen Anhänger ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) die Anhängelast des Zugfahrzeugs übersteigt

Bei der Anhängelast, also den technischen Voraussetzungen, zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers.

Das zulässige Gesamtgewicht ist wichtig für die Führerscheinklasse, z.B. reicht B oder BE. Weiterhin kann in der Zulassungsbescheinigung die Gesamtmasse des Zuggespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) begrenzt sein. Das dürfte dann auch nicht überschritten werden.

Man sollte also genau hinschauen und nachlesen, sonst steht man schnell im Regen.

Danke für die Antwort, ist halt alles nicht immer so einfach zu verstehen.

Du hast aber vollkommen recht, habe es grade so genau noch mal im Bußgeldkatalog gelesen :)

Danke noch mal für die Hilfe!

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