Zitat:
@Sleepwalker88 schrieb am 1. September 2025 um 22:22:17 Uhr:
Ok das hier hatte ich gelesen...
Nein, Sie dürfen keinen Anhänger ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) die Anhängelast des Zugfahrzeugs übersteigt
Bei der Anhängelast, also den technischen Voraussetzungen, zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers.
Das zulässige Gesamtgewicht ist wichtig für die Führerscheinklasse, z.B. reicht B oder BE. Weiterhin kann in der Zulassungsbescheinigung die Gesamtmasse des Zuggespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) begrenzt sein. Das dürfte dann auch nicht überschritten werden.
Man sollte also genau hinschauen und nachlesen, sonst steht man schnell im Regen.