BMW-Rückruf: BMW ruft 324.000 Autos wegen Brandgefahr zurück (AGR)

BMW 5er F10

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Diese Fahrzeuge von BMW sind offenbar betroffen:

Zurückgerufen würden BMW 3er, 4er, 5er, 6er, 7er, X3, X4, X5 und X6 mit Vierzylinder-Dieselmotoren, die zwischen April 2015 bis September 2016 gebaut wurden, und mit 6-Zylinder-Dieselmotoren, die zwischen Juli 2012 und Juni 2015 gebaut wurden.

Mein "Dicker" natürlich auch wieder dabei... 🙄

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...wer sich gegenüber BMW verpflichtet, dauerhaft ohne AGR rumzufahren, bekommt statt eines neuen AGR-Kühlers ein Erlebniswochenende mit Horst Seehofer in Berlin-Kreuzberg geschenkt.

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Zitat:

@Gorerix schrieb am 29. August 2018 um 15:24:59 Uhr:



Zitat:

@Dieselmeister86 schrieb am 29. August 2018 um 14:28:26 Uhr:


Ich hab einen Termin für nächsten Donnerstag
535xd F11LCI 11/13

Einen Termin für die Ansaugung oder für den AGR Kühler? Fahre deinen Wagen als F10 und habe nur einen Eintrag für die Ansaugung..

Hörte sich so an als ob beides gemacht werden soll. Ansaugschalldämpfer prüfen; AGR Ventil und-Kühler prüfen. Mischrohr prüfen.

Wer zahlt eigentlich wenn das Auto abfackelt bevor die Ersatzteile lieferbar sind und der Halter keine Kasko hat?

Zitat:

@MartinBru schrieb am 29. August 2018 um 23:54:57 Uhr:


Wer zahlt eigentlich wenn das Auto abfackelt bevor die Ersatzteile lieferbar sind und der Halter keine Kasko hat?

erst x die Gemeinschaft der Versicherten... Du, ich, vier alle...

ob die Versicherung sich das wiederholt 😕 wer weiß...

@kanne hat der Fahrer keine Kasko springt auch sicher keine ein :-)

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Moin Moin....Teilkasko oder Vollkasko?

Bei Brandschäden springt m.W.n. die Teilkasko ein.

Bist du da sicher?

Ja so ist es

Danke, war mir da nicht so sicher...

Zitat:

@golf3jubi schrieb am 30. August 2018 um 07:50:34 Uhr:


Bei Brandschäden springt m.W.n. die Teilkasko ein.

Das stimmt nicht, zumindest nicht ganz.

Brandschaden wegen Vandalismus wird von vollcasco reguliert, brandschaden wegen Kurzschluss usw. Ist im teilcasco inbegriffen.

Genau deshalb war ich mir nicht sicher...Thanks 😉

Die Frage ist aber, ob BMW haftet, wenn es überhaupt keine Kasko, weder Teil- noch Voll-, mehr gibt, was bei älteren Autos durchaus schon der Fall sein kann.

Die Gewährleistung ist zwar schon vorbei, es gibt aber einen bekannten Defekt, der schnellstmöglich behoben werden soll und der Halter war dazu auch schon in der Werkstatt und hat so seine Bereitschaft signalisiert die Arbeiten durchführen zu lassen. BMW kann aber keine Ersatzteile liefern. Muss man nun das Auto stehen lassen, weil es sonst das eigene Risiko ist, wenn das Auto abbrennt? Oder trägt BMW das Risiko, weil sie die Behebung verzögert haben?

Was ich bisher noch nicht verstehe: Wo ist die Systematik welches Fahrzeug betroffen ist?

Hier berichten die Besitzer vieler Fahrzeuge, die bezüglich Motorisierung und Baujahr/Monat in den Rückruf fallen würden. Manche sind betroffen, andere angeblich nicht. Was ist das Unterscheidungsmerkmal? 😕

Das würde mich auch mal interessieren! Dafür müsste man an BMW mal eine konkrete E-Mail schreiben.

Das Unterscheidungsmerkmal ist wohl der Zeitraum der betroffenen Fahrzeuge...denke mal da wurden diverse andere Teile eingebaut...aber nichts genaues weiß man leider 🙁

In Europa werden BMW 3er, 4er, 5er, 6er, 7er, X3, X4, X5 und X6 mit Vierzylinder-Dieselmotoren,
die zwischen
-April 2015 bis September 2016
gebaut wurden, und mit 6-Zylinder-Dieselmotoren, die zwischen
-Juli 2012 und Juni 2015 gebaut wurden, zurückgerufen.

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