BMW i3s noch kaufen ?

BMW i3 I01

Hallo zusammen,

ich habe derzeit eine Bestellung bei Audi laufen, ein A3 Hybrid 45 für meine Frau, leider ist dieser schon seit Januar im Verzug, nun bin ich schon am schauen nach einer Alternative und finde den i3s sehr futuristisch und klasse, immer wieder wird mir jedoch gesagt dass der i3 inzwischen veraltet ist und wenn man ihn kauft muss man aufpassen dass man ihn wieder wegbekommt, diese Angst teile ich irgendwie nicht, wie seht ihr das ? Die leasingkonditionen sind uninteressant, aber ein Kauf eines Dienstwagens ist meiner Ansicht nach schon interessant, habe beispielsweise ein Angebot für einen Dienstwagen i3s aus 10/2021 mit 5000 km, sehr gut ausgestattet hat alles notwendige am Assistentpaketen, großes Navi, Leder usw., topp ausgestattet außer Schiebedach und einen Neupreis mit 53.000,- er soll nun 38.500 kosten, da geht dann aber noch 5000,- bafa weg, also effektiv dann 33.500 da macht man doch sicherlich die nächsten 3 Jahre nichts kaputt oder wie sehr ihr das ?

Das A3 ist im Leasing sehr günstig durch meine Firma aber der i3 fasziniert uns irgendwie, Photovoltaik ist vorhanden und meine Frau fährt etwa 3000 km im Jahr.

Wie sehr ihr das ? Audi hat mir gesagt ich kann stornieren, muss dann aber den Mietwagen bezahlen, das sei nicht unerheblich und ich hätte dann ja ein altes Modell im Vergleich zum A3…..

Schwierig schwierig

Gruß,

Tom

52 Antworten

Zitat:

@Hanuse schrieb am 2. April 2022 um 12:48:34 Uhr:



Zitat:

@TheBr4in schrieb am 2. April 2022 um 12:34:41 Uhr:



Der "Schaden" der Verzugs sind die Hotelkosten.

Der "Schaden" der Vertragsausflösung sind unter Umständen die Leistungen die bisher erbracht worden sind (Architekt, Bauantrag, usw.)

Daher meines Erachtens zwei voneinander getrennt zu betrachtende Dinge.

Der Händler will nur Druck aufbauen, weil er die Kiste verkaufen will. Ich bezweifle wie gesagt, dass er das durchsetzen kann (vorallem bei der niedrigen Kilometerleistung).

Nee der Schaden der Vertragsauflösung sind u.a. die Hotelkosten, weil er sich die nicht mehr vom Schuldigen zurückholen kann weil er ja keinen Käufer mit Vertragstermin mehr hat - insofern würde der Bauträger genau gleich handeln wie der Autohändler.

Die Leistungen die bisher erbracht wurden verursachen keine Mehrkosten sondern sind Sowieso-Kosten die eh angefallen wären (es sei denn die Bauzeit verlängert sich so lang, dass der Architekt usw. Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung geltend macht).

Ich denke wir belassen es nun dabei. Recht wird nicht nach Gefühl gesprochen sondern in dem Falle nach BGB. Ich kann und darf hier keine Rechtsberatung geben, also @TE wenns Hart auf Hart kommt, dann hol dir rechtlichen Beistand.

Ich kann nur soviel sagen: Falls in einem Fall Schadenersatz wegen Verzug geleistet wurde, dann ist nicht automatisch zurückzuleisten wenn der zugrundeliegende Vertrag wegen Nichtleistung durch eine Partei gekündigt wird. Da gibt es aber viele Fragen zu klären, z.B. wer Schuld an der der Verzögerung hat und ob überhaupt eine Frist gesetzt wurde und der Händler in Verzug gesetzt wurde, AGB usw. usf.

Allerdings ist es auch wie ich schon erklärt habe völlig logisch, dass die Dinge voneinander getrennt zu betrachten sind. Der eine Schaden entsteht durch den Verzug, der andere durch die Nicht-Annahme der geschuldeten Leistung.

Einfach mal darüber nachdenken was sonst passieren würde: der Verkäufer leistet einfach 3 Jahre lang nicht und dann reicht es dem Käufer und er tritt vom Vertrag zurück. Das würde bedeuten, dass der Händler die Mietkosten bekommt und obwohl er derjenige ist, der den Vertrag nicht erfüllt hat, er genau null Euro Schaden. Das wäre Unrecht und Unfair. Und deswegen ist es eben auch nicht so ;-)

Damit bin ich hier auch raus.

Unabhängig vom Audi-Händler: der i3 ist ein super Auto :-)

@TheBr4in

Vor allem das Thema mit der Mahnung ist essentiell. Ohne Mahnung (In-Verzug-Setzen) und Nachfrist dürfte formal noch gar kein Verzug eingetreten sein (unter der Voraussetzung, der Liefertermin war nur unverbindlich wie es üblich ist) und jegliche Diskussion hinsichtlich der Kosten für den Leihwagen wird noch schwieriger. Das könnte dann soweit gehen, dass der Leihwagen als "Kulanz" des Händlers gewertet wird.

Der Themenstarter sollte hier mal aufklären, inwiefern er hier gegenüber seinem Händler schon tätig geworden ist.

Nach allem was man aber so rausliest, will der Themenstarter die Sache mit dem Audi eh nicht eskalieren lassen.

Zitat:

@Xentres schrieb am 2. April 2022 um 14:24:52 Uhr:


@TheBr4in

Vor allem das Thema mit der Mahnung ist essentiell. Ohne Mahnung (In-Verzug-Setzen) und Nachfrist dürfte formal noch gar kein Verzug eingetreten sein und jegliche Diskussion hinsichtlich der Kosten für den Leihwagen wird noch schwieriger.

Der Themenstarter sollte hier mal aufklären, inwiefern er hier gegenüber seinem Händler schon tätig geworden ist.

Nach allem was man aber so rausliest, will der Themenstarter die Sache mit dem Audi eh nicht eskalieren lassen.

Richtig, wenn er nicht in Verzug gesetzt hat, dann ist er auch nicht in Verzug. Natürlich je nachdem was zum Leifertermin genau im KV steht.

Ich danke dir herzlich, ich werde sehen was wir tun, nicht leicht diese Entscheidung, nur eines ist sicher ich zahle für diesen Mietwagen sicherlich keine 2000,- Euro, vorher gehe ich tatsächlich zum Anwalt und dann ist der gute Kontakt halt nicht mehr gut…..ich wäge ab, er hat mich immer bevorzugt behandelt, klar ich schicke auch jeden zu Audi und es wurden schon gute Verträge durch meine Empfehlung angeschlossen, vielleicht gebe ich den A3 auch an einen guten Freund weiter, der freut sich über solche Konditionen und Audi kann mir nichts….meine Frau sagt schon ich spinne…..luxusproblem nennt man sowas …..

Gruß,

Tom

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Zitat:

@TheBr4in schrieb am 2. April 2022 um 14:28:50 Uhr:



Zitat:

@Xentres schrieb am 2. April 2022 um 14:24:52 Uhr:


@TheBr4in

Vor allem das Thema mit der Mahnung ist essentiell. Ohne Mahnung (In-Verzug-Setzen) und Nachfrist dürfte formal noch gar kein Verzug eingetreten sein und jegliche Diskussion hinsichtlich der Kosten für den Leihwagen wird noch schwieriger.

Der Themenstarter sollte hier mal aufklären, inwiefern er hier gegenüber seinem Händler schon tätig geworden ist.

Nach allem was man aber so rausliest, will der Themenstarter die Sache mit dem Audi eh nicht eskalieren lassen.

Richtig, wenn er nicht in Verzug gesetzt hat, dann ist er auch nicht in Verzug. Und es kommt darauf an was zum Leifertermin genau im KV steht.

Das übliche unverbindlicher LT Januar 2022…..

Wurde denn eine Nachfrist gesetzt?

Richtig doof wirds, wenn er in 6 Monaten immer noch nicht liefert und du dann zurücktreten willst und er will dann 8.000€ für den Mietwagen.

Du erkennst: das kann so nicht korrekt sein. :-)

Zitat:

@hydrou schrieb am 2. April 2022 um 14:30:54 Uhr:


Wurde denn eine Nachfrist gesetzt?

Unbekannter LT heißt es nur….

Eigentlich ist die Vorgehensweise so, dass man 14 Tage nach unverbindlichem LT eine Nachfrist von 6 Wochen setzt und dann den Vertrag kündigt. Bringt natürlich nur etwas, wenn man auch den Vertrag auflösen will. Wurde hier wohl nicht getan, daher ist der Händler noch nicht im Verzug.

Zitat:

@TheBr4in schrieb am 2. April 2022 um 14:31:14 Uhr:


Richtig doof wirds, wenn er in 6 Monaten immer noch nicht liefert und du dann zurücktreten willst und er will dann 8.000€ für den Mietwagen.

Du erkennst: das kann so nicht korrekt sein. :-)

Absolut nur weiß ich noch nicht wie ich das angehe, am liebsten würde ich den MW direkt auf den Hof bei Audi stellen, ich will so nicht unter Druck gesetzt werden, das ärgert mich, erst heißt es, ja du kannst problemlos und schadfrei zurücktreten, aber dann kommt der Bumerang mit dem Mietwagen also von wegen schadfrei…..

Nervig,

Gruß,

Tom

Zitat:

@hydrou schrieb am 2. April 2022 um 14:35:32 Uhr:


Eigentlich ist die Vorgehensweise so, dass man 14 Tage nach unverbindlichem LT eine Nachfrist von 6 Wochen setzt und dann den Vertrag kündigt. Bringt natürlich nur etwas, wenn man auch den Vertrag auflösen will. Wurde hier wohl nicht getan, daher ist der Händler noch nicht im Verzug.

Ja aber dann wollen die trotzdem den Mietwagen bezahlt haben ….

Die Frage wird sein, ob der Händler im Verzug ist und den Mietwagen daher gestellt hat oder das eine freiwillige Leistung war. Wobei dann die Frage wäre, ob über Kosten etc. überhaupt gesprochen wurde.

Zitat:

@hydrou schrieb am 2. April 2022 um 14:37:58 Uhr:


Die Frage wird sein, ob der Händler im Verzug ist und den Mietwagen daher gestellt hat oder das eine freiwillige Leistung war. Wobei dann die Frage wäre, ob über Kosten etc. überhaupt gesprochen wurde.

Über Kosten wurde nie gesprochen, er sagte nur irgendwann mal ich habe nun einen kostenfreien Mietersatzwagen für euch, mehr nicht…..diesen könnt ihr kostenfrei nutzen bis der A3 da ist…..

Gruß,

Tom

Wir haben ja noch den Q5 von daher keine Not, aber ist ärgerlich derzeit warten ja alle, das sind ja Kosten für Audi in irrer Höhe wenn man das überlegt…

Dann sehe ich aber die Forderung nach den Mietwagenkosten als unberechtigt an. Allerdings war das auch sehr naiv, einen Mietwagen ohne vertragliche Vereinbarung anzunehmen. Was wäre denn bei einem Unfall? Gibt es überhaupt eine Vollkasko? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Zitat:

@hydrou schrieb am 2. April 2022 um 14:56:11 Uhr:


Dann sehe ich aber die Forderung nach den Mietwagenkosten als unberechtigt an. Allerdings war das auch sehr naiv, einen Mietwagen ohne vertragliche Vereinbarung anzunehmen. Was wäre denn bei einem Unfall? Gibt es überhaupt eine Vollkasko? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Das haben wir schon bei Übernahme unterzeichnet, also den Vertrag dass eine VK besteht mit SB 500 meine ich, aber der Wagen wird eh kaum bewegt da wird nichts sein, denke ich lasse alles wie es ist, will keinen Ärger für alle Seiten verursachen, es gibt wieder Möglichkeiten….

Danke euch für eure Unterstützung und wünsche ein schönes Wochenende

Gruß,

Tom

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