BMW i3s noch kaufen ?

BMW i3 I01

Hallo zusammen,

ich habe derzeit eine Bestellung bei Audi laufen, ein A3 Hybrid 45 für meine Frau, leider ist dieser schon seit Januar im Verzug, nun bin ich schon am schauen nach einer Alternative und finde den i3s sehr futuristisch und klasse, immer wieder wird mir jedoch gesagt dass der i3 inzwischen veraltet ist und wenn man ihn kauft muss man aufpassen dass man ihn wieder wegbekommt, diese Angst teile ich irgendwie nicht, wie seht ihr das ? Die leasingkonditionen sind uninteressant, aber ein Kauf eines Dienstwagens ist meiner Ansicht nach schon interessant, habe beispielsweise ein Angebot für einen Dienstwagen i3s aus 10/2021 mit 5000 km, sehr gut ausgestattet hat alles notwendige am Assistentpaketen, großes Navi, Leder usw., topp ausgestattet außer Schiebedach und einen Neupreis mit 53.000,- er soll nun 38.500 kosten, da geht dann aber noch 5000,- bafa weg, also effektiv dann 33.500 da macht man doch sicherlich die nächsten 3 Jahre nichts kaputt oder wie sehr ihr das ?

Das A3 ist im Leasing sehr günstig durch meine Firma aber der i3 fasziniert uns irgendwie, Photovoltaik ist vorhanden und meine Frau fährt etwa 3000 km im Jahr.

Wie sehr ihr das ? Audi hat mir gesagt ich kann stornieren, muss dann aber den Mietwagen bezahlen, das sei nicht unerheblich und ich hätte dann ja ein altes Modell im Vergleich zum A3…..

Schwierig schwierig

Gruß,

Tom

52 Antworten

Vielleicht kann man sich im Guten ja auch auf was zwischen 0 und 2000 einigen, der Händler zahlt ja sicher selbst keine 30€ täglich für einen Golf. 800 oder 900 klängen schon weniger übel, wenn ich dafür das mir (eventuell) besser gefallende Auto bekäme. Vielleicht ein wenig durchklingen lassen, dass so ein i3 "Kleinwagen" ja nur Übergangslösung/Zweitwagen ist und der nächste (vollektrische) Audi für die Familie sicher nicht mehr lange dauert...

Zum i3: Von Zuverlässigkeit und Fahren ist er ein Traum und wenn ich mir die Anfangsschwierigkeiten z.B. des ID.3 ansehe (im Netz und bei diversen Freunden damit), wo er erst jetzt so langsam rauskommt, da ist der i3 ein Fels in der Brandung dagegen.
Die Assistenzsysteme und Infotainment (z.B. kein Android Auto) beim i3 sind alt/Stand heute veraltet, sonst passt das meiste für ein E-Auto dieser Größe&Preislage.

Ich werde am Montag mal den Vorschlag bringen dass ich sage, ok der Wagen ist im Verzug, wir haben den Mietwagen stattdessen bekommen, jedoch darf dieser mich wenn überhaupt, dann nur maximal die Leasingrate kosten, denke das wäre ein gütlicher Weg.

Oder ich setze eine Frist bis 01.07., wenn der Wagen bis dahin nicht da ist trete ich zurück und zahle auch den Mietwagen nicht.

Das wäre evtl auch ein Weg. Oder ich lasse alles laufen wie es ist, wobei man im Audi Forum teils von Lieferungen Ende Jahr spricht…..

Gruß,

Tom

Und wenn das so klappt, die Wochen oder gar Monate bis ein i3 gewählt ist, kämt Ihr ohne den jetzigen Mietwagen aus?

Zitat:

@jodi2 schrieb am 3. April 2022 um 08:56:45 Uhr:


Und wenn das so klappt, die Wochen oder gar Monate bis ein i3 gewählt ist, kämt Ihr ohne den jetzigen Mietwagen aus?

Ja, haben ja noch den Q5 und vom i3s schon einen speziell im Auge und es gibt genug Dienstwagen derzeit im Angebot.

Gruß,

Tom

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Du bist den i3s aber schon Probe gefahren? Gerade wenn du von Audi kommst und vielleicht von den Assistenzsystemen verwöhnt bist, könnte es eine Umgewöhnung bedeuten.

Zitat:

@rael67 schrieb am 3. April 2022 um 09:55:35 Uhr:


Du bist den i3s aber schon Probe gefahren? Gerade wenn du von Audi kommst und vielleicht von den Assistenzsystemen verwöhnt bist, könnte es eine Umgewöhnung bedeuten.

Ja wir hatten ihn letzten Samstag zur Probe und meine Frau war begeistert, für uns der perfekte Zweitwagen, nun muss ich halt sehen wie ich aus der Geschichte rauskommen….

Gruß,

Tom

also als Zwischenmeldung, ich hatte nun heute ein Gespräch mit Audi und der A3 soll nun verbindlich auf Juni geliefert werden, Juni 2022...... statt dem unverbindlichen LT der auf Dezember 2021 gesetzt war, was ratet ihr mir nun soll ich dem Verkäufer eine Mail schreiben bezüglich Verzug und beschreiben dass wenn der Juni eingehalten wird, alles ok ist, falls aber nicht dass er dann zum 01.07. den Ersatzwagen auf den Hof bekommt und ich den Vertrag widerrufe, ist das dann so rechtens ?

Freue mich auf kurzen Rat.

Gruß,

Tom

Wir dürfen hier keine Rechtsberatung geben.

Wenn mein Auto datiert auf Ende Juli 2022 bis spätstens Ende September nicht da ist, dann werde ich dem Händler eine Frist und ihn in Verzug setzen.

Vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Fahrzeug dann bis zur Frist nicht da ist, würde ich in dem Fall auch nicht ankündigen.

Was dann rechtens ist und wer Recht bekommt muss dann im Zweifel ein Gericht beurteilen. Aber sicherlich kein Forumsmitglied. ;-)

Davon ab würde ich unbedingt klären, was mich der Leihwagen für die weiteren 4 Monate kostet. Bei 35€ am Tag wären das ja dann schlappe 6.300€.

Und eventuell mal dies hier lesen bzgl. unverbindlicher Liefertermin.
https://www.ergo.de/.../lieferfristen

Zitat:

@TheBr4in schrieb am 4. April 2022 um 17:09:20 Uhr:


Wir dürfen hier keine Rechtsberatung geben.

Wenn mein Auto datiert auf Ende Juli 2022 bis spätstens Ende September nicht da ist, dann werde ich dem Händler eine Frist und ihn in Verzug setzen.

Vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Fahrzeug dann bis zur Frist nicht da ist, würde ich in dem Fall auch nicht ankündigen.

Was dann rechtens ist und wer Recht bekommt muss dann im Zweifel ein Gericht beurteilen. Aber sicherlich kein Forumsmitglied. ;-)

Davon ab würde ich unbedingt klären, was mich der Leihwagen für die weiteren 4 Monate kostet. Bei 35€ am Tag wären das ja dann schlappe 6.300€.

danke Dir, das reicht mir doch schon, ich gehe halt auf den Juli.

Gruß,

Tom

Hab oben noch link editiert 🙂

Ein verbindlicher Liefertermin ist in der heutigen Zeit ja schon fast eine Liefergarantie.

Außerdem setzt sich dadurch der Händler automatisch in Verzug, wenn er nicht liefert.

Das Thema Leihwagen ist ein ganz eigenes und schwer zu konkretisieren.

Wer weiß schon, was du da irgendwann mal unterschrieben hast, wo im Kleingedruckten die tägliche Leihgebühr steht, die dir kulanterweise nicht abgefordert wird.

Zitat:

@TheBr4in schrieb am 4. April 2022 um 17:12:44 Uhr:


Hab oben noch link editiert 🙂

Danke Dir, somit bin ich ja auch längst über der Frist und kann sogar Schadensersatz geltend machen, wenn dies nun 5% sind kann man mir das ja gegenrechnen auf den Mietwagen meinetwegen, dann komme ich da beim Kaufpreis über 50.000 doch ganz gut weg….

Unverbindlicher Liefertermin

Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.
Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.

Gruß und danke,

Tom

Zitat:

@Xentres schrieb am 4. April 2022 um 17:39:34 Uhr:


Ein verbindlicher Liefertermin ist in der heutigen Zeit ja schon fast eine Liefergarantie.

Außerdem setzt sich dadurch der Händler automatisch in Verzug, wenn er nicht liefert.

Das Thema Leihwagen ist ein ganz eigenes und schwer zu konkretisieren.

Wer weiß schon, was du da irgendwann mal unterschrieben hast, wo im Kleingedruckten die tägliche Leihgebühr steht, die dir kulanterweise nicht abgefordert wird.

Ja was soll er sonst sagen wie er habe bestätigt bekommen dass im Juni geliefert wird, da kann man sich ja immer noch dann rauswinden, aber auch der unverbindliche LT sagt schon einiges laut BGB wohl aus…. Ich will nur keine Eskalation aber wenn man dir sagt du kannst schadfrei zurücktreten und dann kommt der Preis des Mietwagens wofür wir ja null können, das stört mich gewaltig…..unter Druck setzen lasse ich mich nicht, nun hatten wir uns mit einem anderen Auto befasst und pustekuchen so wird das wieder nichts, ist Kopfsache klar, aber da hast dann kaum mehr Freude am neuen Wagen…..hätte man mir gleich gesagt dass bei Nichtabnahme kosten folgen hätte ich gesagt behaltet doch den Mietwagen….. ich schüttle echt nur den Kopf aber warte nun den Juni ab, wenn da nichts passiert erkläre ich den Rücktritt aber zahle nichts ….das ist klar sonst gehts zum Juristen.

Mein Wunsch i3s ist nun auch verkauft, schon wieder haben wir Schaden…….ich finds einfach nur übel ….

Gruß,

Tom

Hast du denn nun wirklich einen verbindlichen Liefertermin - schriftlich - zugesagt bekommen?

Alles andere ist nur Schall und Rauch...

Zitat:

@Xentres schrieb am 5. April 2022 um 00:24:27 Uhr:


Hast du denn nun wirklich einen verbindlichen Liefertermin - schriftlich - zugesagt bekommen?

Alles andere ist nur Schall und Rauch...

Leider nur mündlich und verbindlich fiel nur im Gespräch als „aktueller“ Termin….. wenn’s denn so ist und wird, er hatte mich auf jeden Fall beruhigt, Sorge ist aber tatsächlich wenn er im Juni wieder nicht kommt, was dann mit dem Mietwagen ist, ich habe nun mal im Sekretariat die Bescheinigung angefordert welche ich unterzeichnet hatte wegen dem SB usw., mal schauen was da drin steht….alles unbefriedigend, ich bin mir sicher dass ich nach dann einem halben Jahr Verzug auch Rechte habe.

Gruß,

Tom

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