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BMW Finanzierung - Kündigung der RSV?

Themenstarteram 28. Februar 2015 um 8:33

Tag zusammen,

habe mir heute vom :) ein gutes Angebot bezüglich einer Finanzierung eingeholt.

Nun muss ich feststellen, dass für 48 Monate eine RSV in Höhe von 1.900€ abgeschlossen wurde.

Diese würde ich gerne kündigen, habe auch hier auf Motortalk mal gelesen, dass die Versicherung nicht an den Händler gebunden ist. Wisst ihr auf Erfahrung ob das so einfach möglich ist?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo,

aktuell verlangt BMW für ausgewählte Gebrauchtwagen 2,99% eff.

Fragt vor Vertragsabschluß ob dieser Satz gilt ohne RSV.

Vermutlich ist dann der Zinssatz bei 3,99 % oder höher.

Die RSV kostet ca. 700,-- und gilt im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit.

Nicht bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit etc.

Also sinnlose Versicherungsleistungen für eine Menge Geld.

Sollte der Zinssatz also ohne RSV höher sein, diese trotzdem mit abschließen.

Die RSV dann nach ca. 2 Wochen, in jedem Fall vor Ablauf der Widerrufsfrist bei der VERSICHERUNG (meist Allianz) kündigen.

Ihr bekommt den Betrag von der Versicherung erstattet und habt den günstigeren Zinsatz...

Bei mir war das eher Zufall, weil ich die RSV mit unterschrieb - "das muß so sein für den Kredit" lt. Verkäufer.

Daheim lese ich dann das Kleingedruckte im Kreditvertrag und in der RSV, der Kredit sei nicht an die RSV gebunden.

Ich habe das Geld ca. 3 Monate nach Vertragsabschluß zurück bekommen. Die großen Konzerne sind halt nicht besonders schnell.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BMW Ratenschutzversicherung' überführt.]

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Zitat:

@asphyx89 schrieb am 6. Juni 2020 um 12:10:09 Uhr:

Ich liebe digitale Archive. Habe mal nach meiner Email geguckt beim letzten Vertrag, hier habe ich GAP und RSV gekündigt und nicht widerrufen. Und zwar direkt bei der BMW Bank. Vielleicht lag da der Fehler?!

Nein, in der Regel wird Mann eine Kündigung INNERHALB der Widerrufsfrist als Widerruf auslegen können bzw. müssen. Eben weil vielen der Unterschied nicht bewusst ist.

Also ich hab die Widerrufsbelehrung nun 2x gelesen. Für mich liest es sich unter "Besonderheiten bei weiteren Verträgen" so, als ob ein Widerruf der GAP und RSV eben auch zum Widerruf des Autos führt.

"Steht Ihnen in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, so sind Sie mit wirksamem Widerruf des verbundenen Vertrags auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden"

Das würde ich so interpretieren, dass der gesamte Kaufvertrag mit Widerruf der verbundenen Verträge (Gap, RSV) ebenfalls widerrufen wird. Ist dem so?

Edit: Anhang vergessen

20200606

Zitat:

@Lattementa schrieb am 6. Juni 2020 um 12:28:46 Uhr:

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 6. Juni 2020 um 12:10:09 Uhr:

Ich liebe digitale Archive. Habe mal nach meiner Email geguckt beim letzten Vertrag, hier habe ich GAP und RSV gekündigt und nicht widerrufen. Und zwar direkt bei der BMW Bank. Vielleicht lag da der Fehler?!

Nein, in der Regel wird Mann eine Kündigung INNERHALB der Widerrufsfrist als Widerruf auslegen können bzw. müssen. Eben weil vielen der Unterschied nicht bewusst ist.

Okay. Mit dem Zitat im neuen Posting unter deinem ergibt es dann aber Sinn, der Kreditvertrag wurde dann ebenfalls widerrufen weil es verbundene Verträge sind. Somit war die Reaktion der Bank (Widerruf von allem) dann doch korrekt?!

Du kannst entscheiden ob du neben dem Versicherungsvertrag auch den Kredit Vertrag widerrufen willst. Du bist dazu aber keineswegs verpflichtet!

Hallo,

ich habe heute auch einen Ausdruck über 68 Seiten für den Vertrag bekommen.

Dies beinhaltet den Kaufpreis abzgl. Anzahlung, RSV Tod+AU, RSV AL/SK und Shortfall GAP was alles im Darlehensbetrag enthalten ist.

Der Darlehensvertrag hat eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages und Erhalt aller vertraglichen Unterlagen. RSV Tod+AU und RSV AL/Sk hat eine Widerrufsfrist von 30 Tagen. Shortfall GAP eine Frist von 14 Tagen.

Es steht explizit drin, dass ich beim Widerrufen eines Vertrages nicht an den verbundenen Vertrag gebunden bin. Außerdem ist die Abschließung der RSV oder GAP keine Voraussetzung für das Darlehen oder die Vertragsbedingung.

Jetzt ist aber der Knackpunkt: Ich kann nicht heraus lesen, was mit dar Darlehenssumme passiert, falls ein oder alle verbundene Verträge (RSV+GAP) widerrufen werden. Da das Darlehen so bleibt, heißt es im Prinzip ja, ich habe weiterhin ein Darlehen von einer erhöhten Summe sowie zahle ich Zinsen für diese Prämien, die dort enthalten sind.

Kickt die Bank die RSV+GAP Positionen dann anschließend raus? Oder sieht die BMW Bank das dann als "außerordentliche Tilgung" an wodurch sich einfach die restliche Darlehenssumme verringert, ich aber dennoch einen Anteil an (Straf)Zinsen sowie ggf. pauschale Bearbeitungsgebühren zahle?

Vielleicht hat hier vor kurzem Erfahrung damit gemacht? Und sollte man RSV+GAP direkt innerhalb 14 Tagen widerrufen oder GAP innerhalb 14 Tagen und RSV noch etwas "laufen" lassen und dann innerhalb 30 Tagen widerrufen?

Das handhabt jede Bank anders. Zum Teil wird dir das Geld überwiesen. Dann kannst du Sondertilgen. Zum Teil verringern sich die Raten oder die Restschuld.

Also bei mir steht direkt im Vertrag wie hoch die Raten ohne RSV sind. Müsste bei dir auch drin stehen.

Jap, da steht ein Hinweis, dass ohne RSV Tod+AU der betrag ca. 135€ und Restschuld 6.000€ wären. Aber dann ist ja noch RSV AL+SK und GAP vorhanden, dazu steht nichts.

So ist es bei mir auch, es werden drei Produkte mit verkauft, aber nur die Auswirkung des Widerrufs einer davon beschrieben. Muss man nicht verstehen.

Ich habe übrigens heute früh mit der BMW Bank telefoniert. Die stellen sich tatsächlich so auf, dass bei Widerruf der Versicherungen GAP und RSV auch der verbundene Vertrag, der Kreditvertrag, widerrufen ist und damit neu ausgestellt werden muss. Dann mit ggf. anderem Zinssatz.

Nach Abbuchung der ersten Rate ordentlich zu kündigen sichert den Zins, führt aber natürlich zum Anfall von Gebühren für die angebrochenen Versicherungen.

Erzählen können die viel. Stimmen tut es nicht..

Was hätte denn die Bank davon die Unwahrheit zu erzählen? Dass der Händler Unsinn erzählt für die Provision, okay - aber die Bank?!

Die Bank ist eigentlich nur interessiert Geld am Darlehensnehmer zu verdienen. Durch die Erhöhte Darlehenssumme bekommt die Bank mehr Zinsen, also werden die eher abraten, dass man diese Verträge widerruft.

Ich habe eben nach geschaut, finde aber kein Punkt bzgl. der Rückabwicklung des Vertrages. Auch die Auswirkung auf den Darlehensvertrag. Allerdings glaube ich auch, dass es nicht ganz rechtlich in Ordnung ist, wenn die Bank das ganze kippen würde, wenn man RSV+GAP widerrufen würde.

Zitat:

"Steht Ihnen in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, so sind Sie mit wirksamem Widerruf des verbundenen Vertrags auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden"

So ist der Wortlaut im Vertrag.

Wenn man nun also widerruft wird die Bank sich beim Verkäufer melden und ihm sagen, dass der gesamte Vertrag widerrufen wurde. So ist es mir ja vorher passiert. Und dann meldet sich der Verkäufer, weil du plötzlich ein Auto hast, dazu aber keinen Vertrag.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 6. Juni 2020 um 13:17:39 Uhr:

Du kannst entscheiden ob du neben dem Versicherungsvertrag auch den Kredit Vertrag widerrufen willst. Du bist dazu aber keineswegs verpflichtet!

Das hatte Lattementa doch eklärt?

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