BMW Finanzierung - Kündigung der RSV?
Tag zusammen,
habe mir heute vom 🙂 ein gutes Angebot bezüglich einer Finanzierung eingeholt.
Nun muss ich feststellen, dass für 48 Monate eine RSV in Höhe von 1.900€ abgeschlossen wurde.
Diese würde ich gerne kündigen, habe auch hier auf Motortalk mal gelesen, dass die Versicherung nicht an den Händler gebunden ist. Wisst ihr auf Erfahrung ob das so einfach möglich ist?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Hallo,
aktuell verlangt BMW für ausgewählte Gebrauchtwagen 2,99% eff.
Fragt vor Vertragsabschluß ob dieser Satz gilt ohne RSV.
Vermutlich ist dann der Zinssatz bei 3,99 % oder höher.
Die RSV kostet ca. 700,-- und gilt im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit.
Nicht bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit etc.
Also sinnlose Versicherungsleistungen für eine Menge Geld.
Sollte der Zinssatz also ohne RSV höher sein, diese trotzdem mit abschließen.
Die RSV dann nach ca. 2 Wochen, in jedem Fall vor Ablauf der Widerrufsfrist bei der VERSICHERUNG (meist Allianz) kündigen.
Ihr bekommt den Betrag von der Versicherung erstattet und habt den günstigeren Zinsatz...
Bei mir war das eher Zufall, weil ich die RSV mit unterschrieb - "das muß so sein für den Kredit" lt. Verkäufer.
Daheim lese ich dann das Kleingedruckte im Kreditvertrag und in der RSV, der Kredit sei nicht an die RSV gebunden.
Ich habe das Geld ca. 3 Monate nach Vertragsabschluß zurück bekommen. Die großen Konzerne sind halt nicht besonders schnell.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'BMW Ratenschutzversicherung' überführt.]
324 Antworten
Der Händler hatte bei mir gesagt, man müsste abwarten bis die erste Rate eingezogen wird und danach widerrufen. Vielleicht ist das der Auslöser, dass die Bank die Finanzierung nicht auch abbrechen lässt? Auf der BMW Financial Seite stehen die Produkte drin und dort ist eine Widerrufsfrist von 30 Tagen angegeben. Natürlich müsste man im Vertrag genau schauen was da drin steht.
War bei euch die RSV+GAP ein separater Vertrag oder war das mit im Kauf/Finanzierungsvertrag drin?
Wieso verarscht? Ich habe die danach normal gekündigt und mein Geld bekommen.
Und ja, das oben klingt korrekt, da war irgendwas mit Kündigung ab Einzug der ersten Rate.
Kündigung und Widerruf sind eben nicht das selbe! Beim Widerruf hättest du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit deutlich mehr wiederbekommen.
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Zitat:
@Lattementa schrieb am 6. Juni 2020 um 11:15:56 Uhr:
Kündigung und Widerruf sind eben nicht das selbe! Beim Widerruf hättest du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit deutlich mehr wiederbekommen.
Kannst du für den Laien verständlich darstellen wo der Unterschied ist?
Da ich gerade jetzt einen neuen Vertrag abgeschlossen habe und darin auch GAP und RSV enthalten sind (wollte den guten Zins) würde mich das brennend interessieren. Auch wann die Fristen laufen. Unterzeichnet habe ich Mittwoch, Zulassung ist aber erst nächste Woche Freitag und Abholung vermutlich nochmal 1-2 Wochen später.
Bei einem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt und jeder wird so gestellt, als gebe es den Vertrag nicht. Also die gesamte Prämie zurück.
Bei einer Kündigung nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die Vertriebs und Abschlusskosten bereits vereinnahmt. Du bekommst also nur anteilig Deinen Beitrag erstattet.
Zitat:
@Qulor schrieb am 6. Juni 2020 um 11:25:51 Uhr:
Bei einem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt und jeder wird so gestellt, als gebe es den Vertrag nicht. Also die gesamte Prämie zurück.Bei einer Kündigung nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die Vertriebs und Abschlusskosten bereits vereinnahmt. Du bekommst also nur anteilig Deinen Beitrag erstattet.
Ach, das ist ja geschickt. Heißt, der Händler kriegt seine Provision weil die Versicherungen erstmal normal loslaufen und dann wird gekündigt, man hat ein paar Raten bezahlt und bekommt den Rest zurück - verstehe ich das richtig?
Das ist auch echt eine Scheiße. Ich bin nun echt nicht auf den Kopf gefallen, aber die Verträge genau zu lesen und zu verstehen ist nicht ohne. Deshalb gibt's wohl auch die 14 Tage Widerrufsrecht. Ich hab unter Zeitdruck gekauft und daher das große Paket mit GAP, RSV Tod und AU sowie RSV AL/SK. Hab dann unterschrieben weil ich alles inkl Kauf des Autos widerrufen kann.
Im Vertrag steht auch direkt der Hinweis was das Auto ohne RSV kosten wird monatlich. Zur GAP steht erstmal nichts. Werde nun also das 1000-seitige Buch von Kaufvertrag mal studieren. Und Montag die Bank anrufen und mich dort nochmal beraten lassen zu Zinssatz und bis wann ich widerrufen kann. Ob ab Unterschrift oder ab Übergabe.
Aber vermutlich war das der Unterschied der mir unklar war, ordentlich kündigen oder widerrufen. Nur wundert mich immer noch, wieso der gesamte Vertrag bei der Bank krachen ging und man alles nochmal neu machen musste.
Ein schlechtes Gewissen habe ich übrigens nicht. Man wird von einem Profi dermaßen vollgemüllt mit Papier und Infos, dass man im Grunde nen Anwalt dabei haben müsste. Außerdem schreibt man in die Anzeige unfallfrei und scheckheftgepflegt und erst nach Anreise erfährt man, dass ein Teil getauscht wurde (Kratzer, deshalb aber offiziell nicht unfallfrei) und ein Service überzogen wurde bei der Bremsflüssigkeit. Da das Angebot mir trotzdem gepasst hat, hab ich unterschrieben. Aber an ein Versehen glaube ich nicht, das ist eher kalkuliert - das sind Profis in ihrem Job.
Du verstehst es richtig... die Frage wäre jetzt noch, hat die Bank wirklich den Vertrag „gekippt“ ... oder hat der Händler evtl. auch da „maximal flexibel“ gehandelt...
Autohändler sind maximal Profis was Autoverkäufe angeht ( wobei auch das hier im Forum oft bestritten wird).
Banker oder Versicherungsmakler sind das nicht.
Zitat:
@Qulor schrieb am 6. Juni 2020 um 12:00:32 Uhr:
Du verstehst es richtig... die Frage wäre jetzt noch, hat die Bank wirklich den Vertrag „gekippt“ ... oder hat der Händler evtl. auch da „maximal flexibel“ gehandelt...
Gute Frage. Da er mir den Tipp überhaupt erst gegebenen hat, von sich aus, hake ich das mal als okay ab. Er bekam seine Provision und ich hab ein paar Euro ausgegeben um mir den guten Zins zu sichern. Aber könnte durchaus auch eiskalte Berechnung gewesen sein, ich hatte das Auto bereits bei mir.
Im Anhang nochmal ein Auszug aus dem Vertrag. Als "Abschluss einer Kreditversicherung" würde ich nun beide RSV und auch die GAP interpretieren, oder?
Ich liebe digitale Archive. Habe mal nach meiner Email geguckt beim letzten Vertrag, hier habe ich GAP und RSV gekündigt und nicht widerrufen. Und zwar direkt bei der BMW Bank. Vielleicht lag da der Fehler?!
Tja, dumm gelaufen. Sieh es als Lehrgeld fürs nächste Mal. Die GAP würde ich übrigens behalten. Das kann sonst im Fall eines (auch unverschuldeten) Unfalls richtig teuer werden.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 6. Juni 2020 um 12:18:31 Uhr:
Tja, dumm gelaufen. Sieh es als Lehrgeld fürs nächste Mal. Die GAP würde ich übrigens behalten. Das kann sonst im Fall eines (auch unverschuldeten) Unfalls richtig teuer werden.
Neupreisentschädigung kann man bei meiner Versicherung für 30€/Jahr dazu buchen. Bei BMW kostet das 600€. Aber ich lese nochmal genauer.
Werde mich dennoch Montag nochmal von der Bank beraten lassen - und dann wohl innerhalb von 14 Tagen widerrufen (statt zu kündigen) und dann sehe ich ja, was dann passiert.
Die GAP würde ich auch bei der Vollkasko nehmen und nicht beim Autokauf dazu buchen, weil man ja eben die Kosten für die GAP als Kredit aufnimmt und Zinsen zahlt.
Steht im Vertrag nicht drin, was für ein Zeitraum man für Widerruf hat und wann die Frist beginnt zu laufen? Außerdem müsste doch drin stehen, an wen der Widerruf geschrieben werden muss?
https://www.bmw.de/.../ratenschutzversicherungen.html
https://www.bmw.de/.../shortfall-gap.html
Für RSV gilt wohl:
* Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz bei Schweren Krankheiten ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss.
Für GAP gilt wohl:
* Vertragspartner und Risikoträger ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss.
Aber letztendlich müsste das im Vertrag stehen!
RSV ist wie man sieht freiwillig. GAP auch. Was Du haben musst ist eine Kasko mit maximal 1000 SB und eine Haftpflicht. Und die kannst Du frei am Markt wählen. Eine GAP empfiehlt sich aber bei Finanzierungen und kostet auch nicht viel.
Bei Kündigung der Kfz Versicherung musst denen halt ne neue nachweisen
Im Kaskofall ja. Aber Zahlt die Versicherung denn dann auch beim unverschuldete Unfall? Da zahlt ja nur die Versicherung des Unfallverursachers. Und zwar den Zeitwert.