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BMW F800r Auspuffanlage

BMW F 800 (E8ST)
Themenstarteram 14. April 2019 um 12:13

Hallo Liebe Freunde

Ich fahre eine BMW F800R Baujahr 2017 und wollte mir den Auspuff von SC-Projekt holen doch aus einigen Quellen habe ich gehört das laut Euro 4 der DB-Killer nicht mehr entnehmbar sein darf doch auf der Original Seite von SC-Projekt wird ein ring zum herausnehmen angezeigt darf ich ihn trotzdem anbauen oder was passiert wenn ich es mache und erwischt werde obwohl der DB-Killer eingebaut ist??

Schonmal danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema
am 16. April 2019 um 7:03

ja @perro234 und dann wenn es soweit ist dass wieder eine Strecke gesperrt wird kannst du jammern!

und dir auf die Fahne Schreiben -

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Wenn der Puffi für deine F die ABE/Gutachten hat, dann darfst die auch dran bauen. Modellzulassung ist Modezulassung. Must dir mal die ABE/Gutachten durchlesen und gucken was drin steht.

Wenn alles passt können dir die Blauen und die Prüfer gar nix.

am 14. April 2019 um 15:41

Die Blauen können dir dann was wenn dein Puff zu laut - und dann können sie dir IMMER was!- egal welche Zulassung oder ABE oder... oder ....

Themenstarteram 14. April 2019 um 15:51

Also laut offizieller Seite von SC-Projekt ist der Auspuff Genehmigt – EC, TUV Genehmigung

Ja - für den Straßenverkehr zugelassen also eigentlich sollte ja dann nichts dagegensprechen

Aber auch genau für dein Mopped mit BJ und Abgasnorm?

Runner, man kann aber auf Grund der ABE..... davon ausgehen das er die Grenzen einhält. Auf jeden Fall ist das Diskutieren einfacher. Da hätte ich jetzt die geringste Angst.

am 14. April 2019 um 17:29

Im Normalfall passiert da auch null komma garnix!

ABER wenn etwas wäre wird halt immer zuerst mal hingeschaut - und dann nochmal genauer!

Wollte nur darauf hinweisen dass vor Gericht, auf hoher See und in der Polizeikontrolle der Ausgang ungewiss ist"!

Jaa ok aber wenn die die Eintragung oder das Papier sehen werden die nur fuchtig wenn es extrem auffällig laut ist.

am 14. April 2019 um 17:49

kann ja passieren!

seit ein Paar Jahren wurden die DB-Eater sowas von Nachlässig verbaut, dass viele Motorradfahrer prophylaktisch schon entfernen um ihn nicht zu verlieren^^

Themenstarteram 14. April 2019 um 18:01

kapitaen also auf der seite stehe Baujahr 2015-2019 also denke ich das es scho dafür ausgelegt ist

Denen ist gut, prüfen besser. ;) Sollte aber passen.

Offensichtlich geht es dem TE darum dass er den DB- Killer abundzu mal entfernen möchte dann ist es illegal ABE hin oder her da hilft nur ein altes Motorrad kaufen oder sich nicht erwischen lassen bei dem Laser meiner SQ war der Einsatz nur gepunktet ließ sich mit dem Schraubenzieher spurlos entfernen.

 

Gut zu lesen, so ein Beitrag ohne Punkt und Komma, gelle

Denen sollte natürlich denken heißen. ;)

Zitat:

@sq-scotty schrieb am 15. April 2019 um 10:19:26 Uhr:

 

Gut zu lesen, so ein Beitrag ohne Punkt und Komma, gelle

:D

Wenn ich so schreiben würde, könnte ich wahrscheinlich nicht mal meinen eigenen Text entziffern...:rolleyes:

Nur nochmal zum klar machen:

Auch wenn der Auspuff grundsätzlich für Dein Motorrad zugelassen ist, ist es nicht zulässig (und inzwischen auch alles andere als "ruhmreich") den DB-Eater zu entfernen.

Glaube mir, das war für mich auch nicht leicht zu schreiben.

Da lobe ich mir den guten alten Leo an meiner F800S. Ein 5 er Imbusschräubchen in 5 sec herausgedreht und der Spaß für die Ohren ist perfekt. Was gibt es Schöneres als nach Feierbabend mal 50km ohne Eater durchs Gebirge zu düsen, dann kommt er wieder eingeschraubt und ist für längere Fahrten schön ruhig-knallen kann er trotzdem ,wenn auch gedämpfter. Der Kat ist ja eh nicht dabei und die ABE wurde so erteilt ,ebenso kein Problem beim TÜV:-).

Leider ist Leovince seit 2015 pleite.

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