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Bmw e39 Angel Eyes

BMW 5er E39
Themenstarteram 16. September 2019 um 11:50

Moin Leute, ja es gibt bestimmt schon Themen darüber, aber irgendwie finde ich nichts spezielles.

Wie kriegt ihr helle Angel Eyes beim standlicht ?

Modell

Facelift 2001

Xenonscheinwerfer

Ich finde keine Ringe für Xenonen , und hab gehört es würde durch anderen Xenon birnen auch gehen.

welche Möglichkeiten habe ich ?

Welche Xenon standbirnen sollte ich kaufen ?

Also ich will einfach dieses schönen Tagfahrlich haben und ich meine Angel Eyes ist eines der Hauptgründe war ich die Front eines e39 so geil finde.

 

Gruß und danke vorab für die Nachrichten.

Beste Antwort im Thema

Hallo @Repsol-Bird

Zitat:

Hersteller ist DJ Auto.

Ich denke mal, du kennst dich aus mit der DJ Abdeckglas Typenfreigabe, die sich unterhalb der Blinkerblende befindet, und für jeden beruflich gesetzestreuen Interressierten, leicht ablesbar ist.

Falls nicht, die DJ Abdeckgläser haben nur eine Typenfreigabe für die äußerlich baugleichen Hella FL Halogen Scheinwerfer (Siehe Bildanhänge unten)

Da du aber Hella Xenon Scheinwerfer hast, fährst du rein rechtlich, eigentlich ohne Fahrzeugzulassung und Kfz. Versicherungsschutz. Der zusätzlich erfolgte Einbau der illegalen LED Standlichtlampen, macht somit den Kohl nun auch nicht mehr fett.

Mir persönlich ist das vollkommen egal, jedoch sind deine Beiträge stets sehr sachkompetent, sodaß deine Beitragsinhalte für viele User in diesem Forum, als eine Art Richt-/Leitlinie wahrgenommen werden, und das aus meiner Sicht vollkommen zu recht. Somit soll mein Beitrag nicht als Meckerei, sondern als technisch relevante Ergänzung zu deinem Beitrag verstanden werden (:-))

Gruß

wer_pa

 

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Habe seit 4 Jahren und 70.000km die MTEC V3 drin, fahre permanent mit Licht, funktionieren wie am ersten Tag. Kosten dafür allerdings auch etwas mehr.

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Dein e39 sieht richtig gut aus, die Farbe ist genial- und selten.

Hab ich aber schon mal irgendwann geschrieben.

 

Zum Auffallen bei Kontrollen, da heute viele Fahrzeuge ( besonders Franzosen) aussehen wie Klingonenkreuzer, dürften helle Angel- Eyes kaum das Misstrauen der Obrigkeit wecken.

Die Frage ist, sind die als Standlicht auch so hell oder regeln sie runter. Beim geparkten Auto vielleicht doch etwas hell.

@Repsol-Bird

Jo, der ist richtig schick!

Sag, sind die Scheinwerferscheiben neu oder wurden sie nur aufbereitet?

Danke für die Blumen. ;) Die Scheinwerfergläser sind neu, Hersteller ist DJ Auto. An Original HELLA Gläser kommt man nicht ran, da bei den Facelift Scheinwerfern der Wechsel der Gläser nicht vorgesehen ist. Da wird laut BMW der ganze Scheinwerfer gewechselt, wenn die Gläser blind sind. :rolleyes:

Hallo @Repsol-Bird

Zitat:

Hersteller ist DJ Auto.

Ich denke mal, du kennst dich aus mit der DJ Abdeckglas Typenfreigabe, die sich unterhalb der Blinkerblende befindet, und für jeden beruflich gesetzestreuen Interressierten, leicht ablesbar ist.

Falls nicht, die DJ Abdeckgläser haben nur eine Typenfreigabe für die äußerlich baugleichen Hella FL Halogen Scheinwerfer (Siehe Bildanhänge unten)

Da du aber Hella Xenon Scheinwerfer hast, fährst du rein rechtlich, eigentlich ohne Fahrzeugzulassung und Kfz. Versicherungsschutz. Der zusätzlich erfolgte Einbau der illegalen LED Standlichtlampen, macht somit den Kohl nun auch nicht mehr fett.

Mir persönlich ist das vollkommen egal, jedoch sind deine Beiträge stets sehr sachkompetent, sodaß deine Beitragsinhalte für viele User in diesem Forum, als eine Art Richt-/Leitlinie wahrgenommen werden, und das aus meiner Sicht vollkommen zu recht. Somit soll mein Beitrag nicht als Meckerei, sondern als technisch relevante Ergänzung zu deinem Beitrag verstanden werden (:-))

Gruß

wer_pa

 

Dj-auto-pruefkennzeichnung-auf-dem-ersatzglas
Dj-abdeckglaeser-nur-fuer-halogen
Dj-auto-auf-dem-ersatzglas

@wer_pa

Da hätte ich jetzt beim Kauf von neuen Scheiben auch nicht drauf geachtet.

Kennst Du den Unterschied zwischen den Scheiben? Einmal vom Stempel abgesehen.

Zitat:

@wer_pa schrieb am 19. September 2019 um 10:15:30 Uhr:

Hallo @Repsol-Bird

Zitat:

@wer_pa schrieb am 19. September 2019 um 10:15:30 Uhr:

Zitat:

Hersteller ist DJ Auto.

Da du aber Hella Xenon Scheinwerfer hast, fährst du rein rechtlich, eigentlich ohne Fahrzeugzulassung und Kfz. Versicherungsschutz.

Das mit den DJ Auto Scheiben ist mir vollkommen klar, ebenso die Geschichte mit den LED Standlichtringen. Wobei es da mittlerweile auch welche gibt, die eine E-Nummer haben.

https://led4car.de/.../...ge-BMW-1er-3er-5er-6er-7er-X5-15Watt-E4.html

Die Schauergeschichte mit dem "Fahren ohne Fahrzeugzulassung" und "Fahren ohne Versicherungsschutz" kenne ich auch. Um da aber irgendeinen Strick draus drehen zu können, dass die Zulassung und der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls wirklich zum Problem werden, muss erstmal feststehen, dass die Veränderung maßgeblich zum Unfall beigetragen hat. Fahre ich jemandem hinten drauf, dann ist es für die Versicherung und den Versicheurngsschutz herzlich irrelevant, wenn auf meinen Streuscheiben eine falsche E-Nummer steht, ich LEDs in den Celis Ringen habe oder mein Auspuff 2dB zu laut war. Wären all die Dinge serienmäßig gewesen, wäre ich trotzdem hinten drauf gefahren. Somit gibts da rechtlich auch keinen Grund, dass der Versicherungsschutz erlischt.

...anders würde es da aussehen, wenn ich mit ner anderen Bremsanlage durch die Gegend fahren würde, die nicht eingetragen ist. Da könnte die Versicherung dann schon kommen und sagen "Mit einer ordnungsgemäßen Serienbremse wäre der Unfall so vielleicht nicht passiert". Aber selbst in diesem Fall steht man nicht "ohne Versicherungsschutz" da und muss "sein Leben lang Schulden abzahlen", wie es immer gern propagiert wird, da die Versicherung zahlen muss, sich aber einen Teil der Summe unter diesen Umständen als Regressforderung zurückholen kann. Die Regresssumme ist in der Regel aber auch gedeckelt. :)

Ich weiß da schon ganz gut abzuschätzen, was rechtlich vertretbar ist und was nicht. ;) Deswegen bleiben die LED Nebler nachts auch aus. :D Der 5er ist optisch fast völlig original, hat aber aufgrund des Motorumbaus, von Motor bis Endtopf geänderten AGA, den Eibach Stabis und der ganzen "nicht sichtbaren" Umbauten einen randvollen zweiseitigen Fahrzeugschein. Den gab es bisher immer mit den Worten zurück "Wird schon alles passen, wir können das alles eh nicht vor Ort nachgucken". :D

Hallo @Repsol-Bird

Zitat:

.....die Geschichte mit den LED Standlichtringen. Wobei es da mittlerweile auch welche gibt, die eine E-Nummer haben.

https://led4car.de/.../...ge-BMW-1er-3er-5er-6er-7er-X5-15Watt-E4.html

Meines Wissens gibt es keine LED Standlichtlampen (dto. H7 LED Abblendlicht usw.) die für den Straßenverkehr zugelassen sind. Bei dem von dir verlinkten Verkäufer habe ich den Nachweis zu seiner Angabe: "Hinweis: Im Bereich der StVZO zugelassen dank E-Prüfzeichen!" angefragt, mit dem er das Produkt als "STVZO zugelassen" bewirbt.

Ich denke mal nicht, dass du dich aktiv an einer Aufklärung beteiligen möchtest (Z. B. Nachweis von deinem Verkäufer, oder Fotos von "Ex R..." Kennzeichnungen auf deinem Produkt posten)

Wenn jemand auf eine vorhandene "E.." = ECE Kennzeichnung verweist und daraus ableitet, dass hierdurch das Produkt für den Strassenverkehr zugelassen ist, dann sollte er zumindest vorher einmal nachsehen, vom wem und vor allem für was, die E-Kennzeichnung/Freigabe steht.

Hier mal ein Beispiel, in dem ein Anbieter gleich mehrfach mit der "E4" Kennzeichnung wirbt. "E4" enthält nur die Landeskennzahl für die "Niederlande" sonst nichts. Was alles noch fehlt, bzw. nicht vorhanden ist, und somit als Freigabenachweis fehlt, ist im folgenden Zitat zu finden.

Zitat Wikipedia

Teil eines Genehmigungs­zeichens, wie es in den dem Überein­kommen vom 20. März 1958 ange­schlossenen Regelungen beschrieben ist und bei der Erteilung einer Typ­genehmigung nach einer Regelung zuge­teilt wird. Hier mit der Landes­kennzahl „1“, die für Deutsch­land steht. Ein voll­ständiges Genehmigungs­zeichen besteht aus dem oben abgebildeten Kreis mit Inhalt; in dessen Nähe die Genehmigungs­nummer, sowie gegebenen­falls auch die Nummer der inter­nationalen Verein­barung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenen­falls zusätz­liche Zeichen stehen. Es ist dafür vorge­sehen an Radfahr­zeugen, Ausrüstungs­gegen­ständen und Teilen angebracht zu werden.

Zitat Ende

Ich habe gerade mal mehr als 200 Angebote von verschiedenen LED Kfz.- Leuchtmitteln durchgesehen und keine Nachweise für eine legale Straßenzulassung gefunden. Bei einigen Angeboten steht der u. a. der Hinweis, dass der Radioempfang störungsfrei ist. Bei früheren LED Angeboten wurde gerne auch auf eine Freigabe gemäß "Ex R10" verwiesen. Diese Kennzahl hat mit der Kfz.-Beleuchtung ebenfalls nichts zu tun, sondern ausschließlich nur mit: R 10 Elektromagnetische Verträglichkeit (Funkentstörung).

P.S.

Zwecks Abfrage zum Stand der heutigen Kfz.- LED Lampentechnik, bitte ich den User @Dr_Lux um eine Aussage.

Gruß

wer_pa

Fakt ist mal: Wenn eine E-Nummer drauf ist und der Verkäufer es als straßenzugelassen verkauft, dann ist man als Benutzer erstmal aus dem Schneider. Eine E-Nummer unberechtigterweise auf ein nicht zulässiges Bauteil aufzubringen, erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Das mag bei irgendeinem windigen Ebay-Händler mit 20 Bewertungen durchaus mit kritischen Blick zu betrachten sein, dürfte aber bei einem seriösen Onlineshop wie LED4Car mit Sitz in Deutschland durchaus schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn die Ware anbieten, die unzulässig mit einem E-Prüfzeichen versehen wurde. Denn im Ernstfall halten die dafür den Kopf hin und daher wird man dort schon wissen, was man verkauft und ob es rechtens ist.

Interessant ist doch, dass die einen Gläser ausschließlich für Xenon und die anderen Gläser ausschließlich für Halogen zugelassen sind. Das lässt vermuten, dass sich die Gläser in irgendeiner Art unterscheiden. Man will ja nicht als "Blender" durch die Gegend fahren oder, im ungünstigsten Fall, jemanden mehr als ohnehin schon verletzen. Wenn sich die Gläser in der Bauart nicht unterscheiden, dann wäre mir der Stempel da drauf eigentlich egal. Und wenn man nachweisen kann, dass man mit den Leuchten durch den TÜV gekommen ist, dann bist ohnehin außen vor, denn der Wagen wurde für den Straßenverkehr als tauglich eingestuft.

Zitat:

@substreem schrieb am 20. September 2019 um 06:53:02 Uhr:

Interessant ist doch, dass die einen Gläser ausschließlich für Xenon und die anderen Gläser ausschließlich für Halogen zugelassen sind. Das lässt vermuten, dass sich die Gläser in irgendeiner Art unterscheiden. Man will ja nicht als "Blender" durch die Gegend fahren oder, im ungünstigsten Fall, jemanden mehr als ohnehin schon verletzen. Wenn sich die Gläser in der Bauart nicht unterscheiden, dann wäre mir der Stempel da drauf eigentlich egal. Und wenn man nachweisen kann, dass man mit den Leuchten durch den TÜV gekommen ist, dann bist ohnehin außen vor, denn der Wagen wurde für den Straßenverkehr als tauglich eingestuft.

Sie unterscheiden sich nicht. Bei den Original HELLA Streuscheiben sind bei Xenon und Halogen die gleichen Scheiben verbaut. Bei den DJ Auto Streuscheiben wurde einfach nur die E-Nummer für Halogen eingearbeitet. Juckt mich insofern aber auch eher wenig, da der Scheinwerfer als ganzes die Original HELLA/BMW Stempel und Teilenummern drauf hat und es in der Praxis eh niemand spannt, dass dort eine Austausch Streuscheibe verbaut wurde, da diese ja weder getönt, noch anderweitig manipuliert ist.

Blender bin ich zu 100% keiner, da ich wohl zu den wenigen Leuten gehöre, die die Scheinwerfer einstellen lassen, wenn sie aus- und wieder eingebaut wurden. Und zwar mit dem Tester und nicht durch "Ausrichten vorm Garagentor". Einfach weil es mich selber ankotzt, wenn mir wieder irgendwelche Helden mit Xenonbrennern in Halogenscheinwerfern entgegenkommen, die es nicht für nötig halten, die Scheinwerfer nach Basteleien richtig einstellen zu lassen oder die Leuchtweitenregulierung zu benutzen, wenn die Karre voll besetzt ist. ;)

Hat insofern aber alles nix mit dem eigentlichen Thema zu tun. Nehmen wir es ganz genau, dann dürfte man ausgeblichene Streuscheiben nicht mal polieren, weil alleine das ja schon eine Manipulation darstellt. :rolleyes:

Hallo Community

@substreem

Zitat:

Interessant ist doch, dass die einen Gläser ausschließlich für Xenon und die anderen Gläser ausschließlich für Halogen zugelassen sind. Das lässt vermuten, dass sich die Gläser in irgendeiner Art unterscheiden.

Wie @Repsol-Bird es zuvor schon gepostet hat, sind die original von Hella verwendeten Abdeckgläser bei Hella FL Halogen und Hella FL Xenon identisch.

Die DJ - Auto Abdeckgläser werden zur Herstellung der ebenfalls angebotenen DJ - Halogenscheinwerfer verwendet. Da DJ Auto jedoch keine E39 FL Xenon Scheinwerfer erstellt hat und verkauft, können Sie keine entsprechende Xenon Abdeckscheibe für den Strassenverkehr für ihre Scheinwerfer freiprüfen. Eine Einzelprüfung der Abdeckscheibe ist nicht möglich, da diese ausschließlich nur mit dem gesamten Schweinwerfer freigeprüft werden kann. (Siehe Bilder)

Die DJ Abdeckgläser sind seitens DJ auch nicht dafür gedacht, in produktfremde Hella Scheinwerfer eingesetzt zu werden, passen aber von der Bauform her, rein zufällig in diese. Hella selbst hat zur Vermeidung der Abnahme der Abdeckgläser, ab 10/11 2001 (je nach Produktionsort auch später) den Klebstoff zum einkleben der Abdeckscheibe geändert, sodass die Abdeckscheibe nicht mehr abgezogen werden kann.

@Repsol-Bird

Dank für deine bisherigen fairen = "Bashing" freien Rückmeldungen, die inhaltlich deine persönliche Sichtweise darlegen. Wie ich schon sagte, was jeder für sich selbst entscheidet, ist mir egal.

Das Thema Scheinwerfermanipulation sollte zumindest offen diskutiert werden dürfen, damit sich die interessierten Forenmitglieder, selbst ein umfassendes Bild (auch über rechtliche Aspekte) machen können. Wenn jeder für sich selbst entscheiden dürfte was "legal","illegal", gerne auch "schei_egal" ist, hätten wir bzgl. gesellschaftliches Miteinander, ein noch größeres Problem, da jeder Mensch ein anderes Empfinden hat. Somit sind gesetzliche Regelungen, zum Wohle eines guten Miteinander eigentlich ganz gut, finde ich zumindest.

Eine Nachfrage noch:

Zitat:

Wenn eine E-Nummer drauf ist und der Verkäufer es als straßenzugelassen verkauft, dann ist man als Benutzer erstmal aus dem Schneider.

E-Nr. mit Prüfnummer auf dem Teil drauf, oder ergänzendes Freigabedokument mitgeliefert, oder seitens des Verkäufers schriftlich "E-Nr. mit korrekter Prüfnummer" mitgeteilt = aus meiner Sicht alles i.O.

Wenn nicht, und du nach Monaten die Bezugsquelle (bei welchem online Händler du die Teile gekaufst hast und was auf dessen damaliger Angebotspage ausgelobt/beschrieben war?) nicht mehr nachweisen kannst (Z. B. Rechnungsverlust). Was dann?

Worst case, ich weis. Aber thematisch leider auch nicht zu vernachlässigen.

Gruß

wer_pa

 

 

 

 

 

 

Dekra-rueckmeldung
Diederichs-dj-auto-e39-halogen-scheinwerfer
am 21. September 2019 um 5:52

Bei meinem E39 hatte ich damals LED-Brenner mit 6 Watt verbaut. Die hatten einen fetten geriffelten Alukühlkörper zur Kühlung - naja, im Grunde war der gesamte Brenner ein einziger Kühler.

Gesehen hat man das weiße Licht aber sogar bei Tag, nachts war es jedoch nicht zu hell. Von der aintensität dem der Halogen ebenbürtig. Durch die Bündelung landet halt auch weniger im Lichtleiter der Angels.

Finger Bitte unbedingt weg von den billigen China-Dingern mit hunderten einzelner aufgeklebter LED-Chips an Front und Seiten des Leichtmittels. Die taugen nichts und bringen keine Lichtausbeute. Da verschenke dein Geld lieber an bedürftige Kinder, bevor du dir diesen Schrott holst - oder einmal in vernünftige Brenner investieren. Kosten so um die 60-100€.

 

LG - MT

@MT-Nord

Kannst Du die Lampen noch finden? Die hören sich für mich genau richtig an. Im Hellen noch gut zu sehen und im Dunkeln nicht zu aufdringlich. Meine sind jetzt etwas zu dezent für meinen Geschmack. Die Ringe sollen sich aber auch nicht unbedingt auf die Netzhaut des Betrachters brennen.

@wer_pa

Danke für die ausführliche Info. Habe bei mir gestern geschaut. Bei mir sind 10W Halos verbaut. Nach 12 Jahren ist der Reflektor noch einwandfrei. Der Teilehändler hat nochmal genau nachgeschaut und, ich habe es gesehen, es sind offenbar auch 10W für den E39 (2001) vorgegeben. 20W wären mir jetzt lieber, aber ob der Reflektor das noch mitmacht?

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes mache ich mir selbst nicht so viele Sorgen. Vor allem nicht, ob eines fehlenden Stempels. Selbst bei grober Fahrlässigkeit ist mein Versicherungsschutz gegeben. Es sei denn, man kann mir einen Vorsatz zum Unfall nachweisen. In dem Fall habe ich ein Strafverfahren und alle aufgetretenen Kosten an der Backe. Auch wenn der Nachweis geführt werden kann, dass ich einen Unfall billigend in Kauf genommen habe, kann es übel werden. In jedem anderen Fall, meine im Mittel mäßige Meinung, bin ich lediglich zur Haftung verpflichtet. Dagegen bin ich versichert.

Zitat:

Wenn jeder für sich selbst entscheiden dürfte was "legal","illegal", gerne auch "schei_egal" ist, hätten wir bzgl. gesellschaftliches Miteinander, ein noch größeres Problem, da jeder Mensch ein anderes Empfinden hat.

Hierzu finde ich, ist es beim Bootsführerschein zur See toll beschrieben:

"Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss von jedem gewährleistet werden. Niemand darf mehr als notwendig gestört, belästigt oder behindert werden."

@Repsol-Bird

An dich ebenfalls ein danke für die ausführliche Info!

am 26. September 2019 um 10:08

Leider nicht.

Suche mal nach 6W LED-Brenner für den E39 - wirst du sicher fündig. Bei mir liegt das schon locker 6-8 Jahre zurück...

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