Bmw e36 Lenkrad Airbag ausbauen,konkrete Anleitung uvm.
Hallo leute,
hier habe ich eine sehr gute anleitung für euch,das sehr hilfreich ist
PS: es gibt auch viele andere sachen,wo man basteln kann
viel spaß und seit vorsichtig!!!
Beste Antwort im Thema
Wieso so aggressiv? Was ist denn hier immer los?
Die Anleitung ist gepostet, schön und gut und er hat einfach nur den Gesetzestext ergänzt damit es den Nutzungsbedingungen entspricht.
An diesem Punkt wäre alles in Ordnung gewesen aber hier muss ja immer gestänkert werden, völlig unnötige Beleidigungen, warum denn...
9 Antworten
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Somit bleibt hier als Alternative nur der Besuch einer Fachwerkstatt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Somit bleibt hier als Alternative nur der Besuch einer Fachwerkstatt.
na gut,wenn du es so meinst 😁 😁
Ich wollte geneigte Leser lediglich darauf hinweisen, da hier auch die NUB von MT tangiert werden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Somit bleibt hier als Alternative nur der Besuch einer Fachwerkstatt.
da gibts soviele die so etwas machen und da kommst du mir mit so nen scheiß gelaber her haha lächerlich,kümmert euch um eure eigenen probleme!!!
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Daß du mit deiner Anmeldung bei MT die NUB als verbindlich anerkannt hast, scheint dir wohl nicht wirklich bewußt zu sein...🙄
Bimmel drücken,schließen lassen....ansonsten artet das wieder nur in ne Diskussion über diese Art der Autoschrauberarbeiten aus....wie JEDES Mal....
Und dran halten tut sich eh keine Sau....
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daß du mit deiner Anmeldung bei MT die NUB als verbindlich anerkannt hast, scheint dir wohl nicht wirklich bewußt zu sein...🙄
Das du einfach nur damit nervst scheint dir wohl nicht bewusst zu sein🙄
Du weist doch genau das sich keiner dafür interessiert und trotzdem am Airbag gearbeitet wird, wozu ständig dieses Rumgejammer??
Zitat:
Original geschrieben von christoph_e36
Das du einfach nur damit nervst scheint dir wohl nicht bewusst zu sein🙄Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daß du mit deiner Anmeldung bei MT die NUB als verbindlich anerkannt hast, scheint dir wohl nicht wirklich bewußt zu sein...🙄
Du weist doch genau das sich keiner dafür interessiert und trotzdem am Airbag gearbeitet wird, wozu ständig dieses Rumgejammer??
die haben keine hobbys und posten nur solche sachen.....
Wieso so aggressiv? Was ist denn hier immer los?
Die Anleitung ist gepostet, schön und gut und er hat einfach nur den Gesetzestext ergänzt damit es den Nutzungsbedingungen entspricht.
An diesem Punkt wäre alles in Ordnung gewesen aber hier muss ja immer gestänkert werden, völlig unnötige Beleidigungen, warum denn...