BMW AGR Kühler Rückrufaktion
Hallo an alle,
Ich brauche dringend euer Rat,
Hab vor Tagen meinen Fahrzeug BMW 525 d F11 Bj. 05/2013 bei der BMW fürs AGR Kühler Rückrufaktion abgegeben gehabt. Nächstes Tag durfte ich meinen Fahrzeug wieder abholen. Was aber an meinem Fahrzeug gemacht wurde, wurde es mir nicht gesagt. Auf dem Heimfahrt vom Werkstatt habe ich festgestellt das der Ventilator vom Kühler mit sehr hohen Touren lauft überlaut , Temperaturanzeige verrückt spielt, beim Fahren und Gasgeben das Auto ruckelt.
Bin dann zu BMW Händler zurück gefahren, die haben sich ganz einfach gemacht, das Auto wäre schon vorher so war obwohl es wirklich nicht stimmt. Sie würden nur dann mein Auto reparieren, wenn ich die Reperaturkosten übernehme werde, sonst würden Sie keinen Finger für meinem Auto rühren. Hab es dann direkt abgelehnt.
Wieder auf dem Heimfahrt bekamm ich einen Fehlermeldung "Motor überhitz, zum Abkühlen stehen bleiben und Werkstatt aufsuchen".
ADAC war auch vor Ort wurde vom Speicher die Fehlern P0117 und P0118 abglesen.
Diese Problemen sind wirklich nach dieser AGR Kühler Rückrufaktion passiert. Wie kann ich da vor gehen? Hab auch keinen Rechtschutz.
Meine Meinung nach kann mann doch bestimmt durch die Speicher von meiner Auto bestimmt feststellen können , das diese Fehlern und Problemen vorher nie da waren. Es kann doch nicht so einfach sein, das der Händler einfach mit dem Aussage " das Fahrzeug schon vorher so war" sich Ausschliesst. Für mich sehr Ärgerlich und wirklich sehr Traurig. Mein Auto steht jetzt auf dem Strasse und kann es nicht mal weiter fahren. Kundenservice vom BMW kümmert sich auch nicht so rihtig.
Bitte um euer Hilfe.
Danke an alle schon.
Beste Antwort im Thema
ich lese VOR und NACH einem Werkstattbesuch immer den Fehlerspeicher aus 😉
18 Antworten
Woher stammt das Bild?
...falls der AGR-Kühler im Rahmen der Aktion getauscht worden ist, ist das Kühlsystem geöffnet worden. Dabe geht zwangsläufig mehr oder weniger Kühlflüssigkeit verloren.
Deshalb muss anschließend aufgefüllt und das Kühlsystem entlüftet werden. Dies geschieht mit einem Vakuumgerät.
Wenn dies nicht gemacht wird, kann die Unterfüllung bzw. das Nicht-Evakuieren Luftblasen im System zurücklassen, die örtliche Überhitzungen im Zylinderkopf bedingen und zum Versagen der Kopfdichtung führen.
Der Wagen sollte nicht mehr gefahren und der Füllstand im Ausgleichsbehälter geprüft werden - am besten von fachkundigen Zeugen. Ein zu geringer Füllstand wäre ein Hinweis.
Eine anschließende Entlüftung würde zwar den ordnungsgemäßen Zustand herstellen, ob vorher Schäden eingetreten bzw. deshalb zukünftige "angelegt" worden sind, ist natürlich nicht zu sagen.
Hier das Verfahren:
https://www.newtis.info/.../B9yoQmxG
...die beiden Fehlereinträge weisen auf einen - elektrisch - defekten Kühlmitteltemperatursensor hin. Das kann auch eine Leitungsunterbrechung sein. Der Sensor sitzt unter der Akustikabdeckung.
Eigentlich dürfte er bei einem AGR-Kühlertausch nicht berührt sein:
https://www.newtis.info/.../EpCwopAH
Das Hochlaufen des Kühlerventilators und die Fehlanzeige könen als Folge des eventuell falschen oder fehlenden Sensorsignals betrachtet werden.
Um festzustellen, ob der Sensor nun kühlmittelumspült ist - also an dieser Stelle keine Luftblase besteht, was auf eine nachlässige Reparatur statt eines elektrischen Fehlers schließen lässt - muss er natürlich rausgeschraubt werden.
Das Ruckeln tritt u.a. bei hängendem AGR-Ventil auf - das wird beim AGR-Kühlertausch zumindest angefasst.
Ich würde sagen, dass du Qual der Wahl hast, auf Risiko gehen und um dein Recht kämpfen oder die bittere Pille schlucken und die Reparatur kosten bezahlen. Und für die Zukunft einen Rechtsschutz organisieren. Denn hier geht es Aussage gegen Aussage. Die Werkstatt sagt, "das war so" und du sagst "das war nicht so" . Aussage gegen Aussage. Nun muss du Mittel und Wege setzten um denen zu beweisen dass sie lügen. Du bist in der Nachweispflicht, die aber nicht. Echt ne blöde situation. Hattest du rein zufällig einen Zeugen im Fahrzeug gehabt als du da hin gefahren bist, der an der Werkstatt ausgestiegen ist und draußen gewartet hat? ;-)
Und selbst dann, würde die werkstatt behaupten dass es grade in dem Moment bei der Übergabe einfach kaputt gegangen ist und mit der Reparatur die am Fahrzeug durchgeführt wurde bzw Rückrufaktion absolut keinen Zusammenhang hat. Nun musst du dir einen Gutachter holen, der genau das Gegenteil beweisen muss dass es eben doch einen Zusammenhang hat. Dieser kostet natürlich wieder Geld. Also weitere Kosten und Risiken für dich die letztendlich du selber tragen musst wenn du den Fall verlierst.
So, das wäre jetzt absolut bis zum Ende eskalierend hoch gesponnen.... Quasi der worst case
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Leider war ich bei Abgabe alleine.
Als einzigste Beweiss stehen mir die Fehlermeldungen die Nach dem abholen gespeichert sind im Auto. Da bin ich mir auch nicht sicher ob die Fehlermeldungen gespichert bleiben.
L.g
@witjka1 schrieb am 30. November 2019 um 18:53:37 Uhr:
Ich würde sagen, dass du Qual der Wahl hast, auf Risiko gehen und um dein Recht kämpfen oder die bittere Pille schlucken und die Reparatur kosten bezahlen. Und für die Zukunft einen Rechtsschutz organisieren. Denn hier geht es Aussage gegen Aussage. Die Werkstatt sagt, "das war so" und du sagst "das war nicht so" . Aussage gegen Aussage. Nun muss du Mittel und Wege setzten um denen zu beweisen dass sie lügen. Du bist in der Nachweispflicht, die aber nicht. Echt ne blöde situation. Hattest du rein zufällig einen Zeugen im Fahrzeug gehabt als du da hin gefahren bist, der an der Werkstatt ausgestiegen ist und draußen gewartet hat? ;-)
Und selbst dann, würde die werkstatt behaupten dass es grade in dem Moment bei der Übergabe einfach kaputt gegangen ist und mit der Reparatur die am Fahrzeug durchgeführt wurde bzw Rückrufaktion absolut keinen Zusammenhang hat. Nun musst du dir einen Gutachter holen, der genau das Gegenteil beweisen muss dass es eben doch einen Zusammenhang hat. Dieser kostet natürlich wieder Geld. Also weitere Kosten und Risiken für dich die letztendlich du selber tragen musst wenn du den Fall verlierst.
So, das wäre jetzt absolut bis zum Ende eskalierend hoch gesponnen.... Quasi der worst case
Auf jeden Fall, andere Werkstatt suchen!
R E C H T S A N W A L T
Ein Gutachter wird sicher feststellen können, welche Fehler da gemacht worden sind.
Und natürlich hast du einen bekannten vor dem Baumarkt gleich gegenüber abgesetzt der auch zufällig mit bekommen hat wie toll dein Fahrzeug funktioniert und absolut keine Mängel hat ;-)
(offensichtlicher kann ich es nicht mehr machen)
Hallo im Geheimmenü steht Datum wann ist dieses Fehler aufgetreten, bei mir war auch so nach 2 Montate erst habe ich das gemerkt und das hatte gepasst mit dem Werkstatt besuch.MfG Miki
ich lese VOR und NACH einem Werkstattbesuch immer den Fehlerspeicher aus 😉
Beim Fehlerspeichereintrag steht doch ein Zeitstempel und ein Kilometerstand dazu drin. Beim AGR Kühlertausch musst du ja auch was schriftliches mit Kilometerstand haben. Ansonsten muss das auch im BMW Datenbank abgelegt sein. Kann jeder BMW Händler drauf zugreifen. Das müsste eigentlich als Beweis reichen.
Vlt. haben sie einfach nur ein Stecker vergessen wieder rauf zustecken und das ganze ist nur ein Pups Problem
Zitat:
@BMW-e61-f11 schrieb am 1. Dezember 2019 um 10:05:37 Uhr:
ich lese VOR und NACH einem Werkstattbesuch immer den Fehlerspeicher aus 😉
Hallo das ist gute idee und ist man auf sichere seite ,aber das ist frechheit was hatte BMW sich erlaubt eingentlich die müssen FS AUSLESSEN vor nund nach REP. und dem Kunden sagen da ist was nicht i.o. mit seinem Wagen;also die habe was verbockt MfG Miki🙂
Zitat:
@Cocoloc schrieb am 30. November 2019 um 17:39:15 Uhr:
Hallo an alle,
Ich brauche dringend euer Rat,
Hab vor Tagen meinen Fahrzeug BMW 525 d F11 Bj. 05/2013 bei der BMW fürs AGR Kühler Rückrufaktion abgegeben gehabt. Nächstes Tag durfte ich meinen Fahrzeug wieder abholen. Was aber an meinem Fahrzeug gemacht wurde, wurde es mir nicht gesagt. Auf dem Heimfahrt vom Werkstatt habe ich festgestellt das der Ventilator vom Kühler mit sehr hohen Touren lauft überlaut , Temperaturanzeige verrückt spielt, beim Fahren und Gasgeben das Auto ruckelt.
Bin dann zu BMW Händler zurück gefahren, die haben sich ganz einfach gemacht, das Auto wäre schon vorher so war obwohl es wirklich nicht stimmt. Sie würden nur dann mein Auto reparieren, wenn ich die Reperaturkosten übernehme werde, sonst würden Sie keinen Finger für meinem Auto rühren. Hab es dann direkt abgelehnt.
Wieder auf dem Heimfahrt bekamm ich einen Fehlermeldung "Motor überhitz, zum Abkühlen stehen bleiben und Werkstatt aufsuchen".
ADAC war auch vor Ort wurde vom Speicher die Fehlern P0117 und P0118 abglesen.
Diese Problemen sind wirklich nach dieser AGR Kühler Rückrufaktion passiert. Wie kann ich da vor gehen? Hab auch keinen Rechtschutz.
Meine Meinung nach kann mann doch bestimmt durch die Speicher von meiner Auto bestimmt feststellen können , das diese Fehlern und Problemen vorher nie da waren. Es kann doch nicht so einfach sein, das der Händler einfach mit dem Aussage " das Fahrzeug schon vorher so war" sich Ausschliesst. Für mich sehr Ärgerlich und wirklich sehr Traurig. Mein Auto steht jetzt auf dem Strasse und kann es nicht mal weiter fahren. Kundenservice vom BMW kümmert sich auch nicht so rihtig.
Bitte um euer Hilfe.
Danke an alle schon.
... von der Logik stimmt es, dass es merkwürdig ist, "dass der Händler die Aussage trifft, dass der Fehler schon vorher da war". D.h., er hat vor der Reparatur in den Fehlerspeicher geschaut oder an seiner Aussage stimmt etwas nicht.
Somit sollte eine vertrauenswürdige Person den Fehlerspeicher auslesen (also nicht die Werkstatt, in der die Reparatur gemacht wurde). Wie bereits vorher geschrieben, sollte der Fehler noch im Fehlerspeicher mit Kilometerstand stehen, wann der Fehler aufgetreten ist.
Im ungünstigsten Fall hat der Händler den Fehlerspeicher "vorsorglich" gelöscht 😉
Zitat:
@miki64 schrieb am 1. Dezember 2019 um 12:38:56 Uhr:
Zitat:
@BMW-e61-f11 schrieb am 1. Dezember 2019 um 10:05:37 Uhr:
ich lese VOR und NACH einem Werkstattbesuch immer den Fehlerspeicher aus 😉Hallo das ist gute idee und ist man auf sichere seite ,aber das ist frechheit was hatte BMW sich erlaubt eingentlich die müssen FS AUSLESSEN vor nund nach REP. und dem Kunden sagen da ist was nicht i.o. mit seinem Wagen;also die habe was verbockt MfG Miki🙂
Es kann sein, dass "ein einziger Mitarbeiter des Händlers" im Eigeninteresse gehandelt haben könnte, ohne das die Leitung des Händlers davon etwas mitbekommen hat (z.B. Umsatzsvorgaben pro Mitarbeiter).
Zudem gehören BMW Händler meines Wissens nicht zu BMW sondern sind nur "externe Vertragspartner". Wie verhält sich das Vertragsverhältnis zwischen BMW und "offiziellen" BMW Werkstätten genau?