BMW 5er (G30/31) Leasing Konditionen

BMW 5er G30

Tag zusammen,

schon jemand von Euch ein Angebot erhalten... ich lease geschäftlich und habe folgendes vorliegen:

Bruttoliste 95.000 für einen 540i

36 / 20.000 KM / 0€

für netto 905 Euro...

Werde wohl in der Richtung kommende Woche bestellen...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Favorite schrieb am 15. November 2017 um 09:54:50 Uhr:


Hätte noch einen 540d xDrive Touring im Vorlauf, Ausstattung leider nur noch kurzfristig änderbar:

Privat liegt der LF bei ca. 0,85, gewerblich bei ca. 0,80.

Bei Interesse wie immer eine PN.

Sorry für den Doppelpost:

Guten Tag zusammen,

ich habe den gewissen Usern schon geschrieben. Ich biete hier definitiv keine schlechten Konditionen an. Diverse Interessenten bzw. leider der Großteil muss mit den Angeboten nochmals zum Händler vor Ort um hausieren zu gehen. Dies hat nun leider zu Ärger geführt und die angebotenen M5 Angebote können nun nicht mehr umgesetzt werden. Herzlichen Dank dafür, dass man einfach einmal ein gutes Angebot annehmen kann und nicht noch wegen 20€ rummacht, obwohl der örtliche Händler zuvor bereits 200€ über meinem Angebot lag.

Musste ich nun loswerden. Vllt. nehmen sich das in Zukunft bestimmte User zu Herzen und schätzen einmal etwas die Arbeit. In Zukunft kann ich somit also auch keine pdf-Dateien mehr versenden, sondern lediglich die Rate und weitere Kosten nennen (Abholung, Mehr-km, etc.). Besten Dank nochmals dafür und ich würde mir wünschen, dass sich diese Art und Weise in Zukunft bessert.

Euer Favorite

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Da stimme ich euch zu, mehr Infos vom TE würden das diskutieren einfacher machen. Meine Posts bezogen sich vollumfänglich auf gewerbliches Leasing.

Hallo zusammen
Mein Leasing läuft im 05/22 aus, ich bin am überlegen das Fahrzeug weiterhin zu fahren, wenn ich kein ähnliches Anschluss Angebot bekomme. Kann mir jemand sagen wie sich der Leasingpreis verändert, wenn man nach den 36 Monate das Fahrzeug weiter fahren möchte. Oder macht es keinen Sinn?
Danke im Voraus.

Zitat:

@Gxxd schrieb am 16. Juni 2021 um 21:59:33 Uhr:


Kann mir jemand sagen wie sich der Leasingpreis verändert, wenn man nach den 36 Monate das Fahrzeug weiter fahren möchte. Oder macht es keinen Sinn?
Danke im Voraus.

meine Erfahrung: es wird wesentlich teurer, es macht keinen Sinn

Ich hatte so was auch schon paar mal angefragt, da sollte ich dann plötzlich für ein 3 Jahre altes AUto 100 - 150 mehr Leasing pro Monat zahlen

Nach Rücksprache ist es meist kein Problem, den Leasingvertrag mit gleichen Konditionen um bis zu 3 Monate zu überziehen. Bei Anschlussleasing gehen soweit ich weiß auch eine Verlängerung um bis zu 6 Monate.

Alles darüber muss neu verhandelt werden und meiner Erfahrung nach ist es meist teurer als vorher.

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Habe deswegen bei meinem bei Audi angefragt. Da war auch die Aussage, dass es teurer wird.

Hinzu kommt die vielleicht auslaufende Garantie, die eventuell teureren Inspektionen, Verschleiß von Bremsen und Reifen etc.. Selbst bei gleichen Leasingraten wird es in Summe teurer!

Jeder Mensch tickt eben anders. Die einen fahren auf die 90 Tage-Regel ab, weil es sich gerade rechnet (Vertragsabschluss bis Ende Quartal notwendig wegen auslaufender Förderung) oder aus purer Vorfreude auf den Neuen oder halt auch mal aus Frust und Verdruss am alten Fahrzeug.
Das länger behalten ist rein wirtschaftlich betrachtet meist nicht lohnenswert. Da es sich dann ja um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, gibt es hierfür keine Förderungen seitens der Bank in Verbindung mit schlechten Restwerten.
Wenn man emotional mit dem Fahrzeug verbunden ist und es unbedingt behalten möchte, bleibt nur Übernahme am Leasingende.
Dazu wurde weiter oben ja schon einiges geschrieben.

Zitat:

@Neuwagenfan_BMW schrieb am 17. Juni 2021 um 08:59:54 Uhr:


Jeder Mensch tickt eben anders. Die einen fahren auf die 90 Tage-Regel ab, weil es sich gerade rechnet (Vertragsabschluss bis Ende Quartal notwendig wegen auslaufender Förderung) oder aus purer Vorfreude auf den Neuen oder halt auch mal aus Frust und Verdruss am alten Fahrzeug.
Das länger behalten ist rein wirtschaftlich betrachtet meist nicht lohnenswert. Da es sich dann ja um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, gibt es hierfür keine Förderungen seitens der Bank in Verbindung mit schlechten Restwerten.
Wenn man emotional mit dem Fahrzeug verbunden ist und es unbedingt behalten möchte, bleibt nur Übernahme am Leasingende.
Dazu wurde weiter oben ja schon einiges geschrieben.

Bedeutet die 90 Tage Regel auch, dass ich das Fahrzeug ohne Nachteile 90 Tage früher abgeben kann, oder bezieht sich das nur auf die Rückgabe nach dem eigentlichen Leasingende?

Oder anders gefragt: wann ist die frühestmögliche Rückgabe?

Wenn es ein neuer BMW wird, kann man 90 Tage früher raus. Jedoch sind 50% der offenen Raten zu bezahlen.

Bei BMW sind die 90 Tage möglich - einen Anspruch darauf hast Du nicht.
Natürlich geht das nur, wenn Du einen neuen Leasingvertrag bei BMW abgeschlossen hast.
Über die Kosten der vorzeitigen Rückgabe musst Du mit Deinem Händler sprechen - oft werden die Kosten geteilt.
Du musst also damit rechnen, 1,5 Leasingraten zusätzlich zahlen zu müssen.
Je nach dem, wie der Händler tickt und was Du für ein Folgefahrzeug nimmst zahlst Du eventuell nichts.
Ich habe meinen G31 auch früher abgegeben und habe nichts zahlen müssen. Folgefahrzeug war aber auch ein G11.

Die früheste mögliche Rückgabe ist an dem ersten möglichen Werktag 90 Tage vom Auslauf des Leasingvertrages zurück gerechnet.
Ist der 90. Tag ein Sonntag, ist der Rückgabetag folglich der darauffolgende Montag.

Bei Abschluss eines neuen Vertrags gilt:

Eine Hälfte der noch offenen Rate zahlt die BMW-Bank. Die zweite Hälfte entweder du oder der Händler. Bei Letzerem
aber bitte nicht davon ausgehen, dass er beim
Nachlass für den Neuen auch bis an die Schmerzgrenze geht. Er will ja schließlich auch was verdienen…

Zitat:

@Hernefan schrieb am 17. Juni 2021 um 13:14:29 Uhr:


Wenn es ein neuer BMW wird, kann man 90 Tage früher raus. Jedoch sind 50% der offenen Raten zu bezahlen.

Nein, das ist definitiv Verhandlungssache. Wir haben die letzten Fahrzeuge 90 Tage vorher abgegeben weil die frühzeitig bestellten X3 eher da waren und mussten keine 50%-Anteile der Raten zahlen. Rückgabe -> Vertragsende -> taggenaue Abrechnung.

Wir sind in der NL natürlich auch schon lange Kunde.

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 17. Juni 2021 um 20:50:38 Uhr:



Zitat:

@Hernefan schrieb am 17. Juni 2021 um 13:14:29 Uhr:


Wenn es ein neuer BMW wird, kann man 90 Tage früher raus. Jedoch sind 50% der offenen Raten zu bezahlen.

Nein, das ist definitiv Verhandlungssache. Wir haben die letzten Fahrzeuge 90 Tage vorher abgegeben weil die frühzeitig bestellten X3 eher da waren und mussten keine 50%-Anteile der Raten zahlen. Rückgabe -> Vertragsende -> taggenaue Abrechnung.

Wir sind in der NL natürlich auch schon lange Kunde.

Dann hat deine NL den „Kundenanteil“ kulanterweise (oder eben weil du als loyaler Kunde dort immer wieder gerne gesehen bist) übernommen.

Da erfahrungsgemäß manche Nutzer hier bei Motortalk geschriebenes für sich als Gesetzmäßigkeit auslegen, sollte man dennoch immer im Hinterkopf behalten, dass die 50/50-Teilung im Rahmen der 90 Tage-Regelung grundsätzlich BMW-Bank/Kunde vorsieht.

Die Stimmung kann schon mal kippen, wenn der Verkäufer bereits ambitioniert im Sinne des Kunden unterwegs ist und dann auch noch der Spruch kommt „ach und meine Hälfte der letzten 3 Raten die kann ja dann auch das Autohaus tragen“.

Und in welchen Zeitrahmen ist die Rückgabe mit einer genauen Abrechnung möglich? Nur genau der Stichtag oder gibt es ein zeitfenster in dem man sich bewegen und taggenau abrechnen kann (Nachfolger wird kein BMW)?

Mit der Idee brauchst du nicht mal kommen, wenn es kein neuer BMW wird.

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