Blitzerapp

Audi A3 8V

Hallo zusammen,
wer kann eine Blitzerapp für Ios für feste und mobile Blitzer empfehlen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 9. Dezember 2019 um 08:54:47 Uhr:



Zitat:

@Enano schrieb am 9. Dezember 2019 um 08:00:56 Uhr:


Mobile Blitzer fest einprogrammiert 🙄

Ja das sind Stelle wo häufig welche stehen bzw gestanden haben.
Ist aber auf Dauer nervig.

Den Streß kann man sich durch einen simplen Tacho-Abgleich sparen.

169 weitere Antworten
169 Antworten

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 12. Dezember 2019 um 17:12:03 Uhr:



Zitat:

@NOMON schrieb am 12. Dezember 2019 um 13:44:29 Uhr:


Verstehe nicht, was man an dem Wortlaut von § 23 Ic) StVO nicht genau so verstehen kann:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 12. Dezember 2019 um 17:12:03 Uhr:



Zitat:

@NOMON schrieb am 12. Dezember 2019 um 13:44:29 Uhr:


...

Naja, wenn man ganz penibel wäre, musste man jetzt definieren, ob der Beifahrer wirklich ein "Fahrzeug führen" kann - oder ob das "Fahrzeug führen" eine Fahrer-Eigenschaft ist.

Wenn diese Definition geklärt ist, dann (und erst dann?) könnte man sich Gedanken darüber machen, ob die Installation einer App ein eigentlich nicht dafür vorgesehenes Gerät in ein dafür vorgesehenes Gerät wandelt.

😉

Wer nach einer Blitzerapp fragt, der zeigt doch eigentlich schon direkt, dass er nicht willens ist, sich an Regeln zu halten. Beweist doch Vorsatz. Oder?

Ich hatte auch mal so ein Ding, aber mehr als Sicherheitsbackup. Aber das Ding hat nur genervt, ständig Fehlalarme. Ich hatte nie vor mit Ding jetzt wissentlich gegen die Regeln zu verstoßen.

Zitat:

@Goldeimer schrieb am 12. Dezember 2019 um 18:26:38 Uhr:


Hm mal noch eine weitere Frage dazu:
Mein standardmäßig fest eingebautes Navi zeigt mir sowohl stationäre als auch mobile Blitzer an (über die TomTom Live Servives).
Legal oder illegal?

Illegal.

Oder differenziert § 23 Ic) StVO irgendwo nach der Art der angezeigten Verkehrsüberwachungsmaßnahme?

Zitat:

@NOMON schrieb am 12. Dezember 2019 um 18:33:56 Uhr:



Zitat:

@Goldeimer schrieb am 12. Dezember 2019 um 18:26:38 Uhr:


Hm mal noch eine weitere Frage dazu:
Mein standardmäßig fest eingebautes Navi zeigt mir sowohl stationäre als auch mobile Blitzer an (über die TomTom Live Servives).
Legal oder illegal?

Illegal.

Oder differenziert die oben genannte Regel irgendwo nach der Art der angezeigten Verkehrsüberwachungsmaßnahme?

Falls du mich meinst, ja sehe ich ein.

Jetzt hast Du editiert, ich war wohl nicht gemeint.

Zitat:

@NOMON schrieb am 12. Dezember 2019 um 18:08:44 Uhr:


Keine der Haarspaltereien führt zu einem anderen Ergebnis.

Haarspalterei nicht, aber meine Lösung führt hingegen schon zu einem (tollen) Ergebnis.

Ich führe das Smartphone mit der App nicht in meinem Auto mit, denn das liegt vielmehr zu Hause. Weiterhin ist auf dem Smartphone noch eine Handyortungsfunktion aktiviert, die immer die Position meines Zweithandys anzeigt, welches sich in meinem Auto befindet. Diese Position wird nun in die Blitzerapp übergeben. Stellt diese nun fest, dass ich mich einem festen oder auch mobilen Blitzer nähere, wird automatisch eine Mail an mein Auto geschickt, so dass im Navi eine Meldung aufpoppt.

Das Einzige, was ich noch programmieren musste, waren die Schnittstellen Ortungsfunktion zu Blitzerapp und Blitzerapp zum Mai-Programm. Speziell für die Blitzer-Mails habe ich eine eigene Mailadresse eingerichtet, denn ich möchte natürlich nicht, dass bei jeder andern Mail eine Meldung im Navi aufpoppt.

Nun, mein böser Nachbar, dem ich davon erzählt habe, hat mich dann auch angezeigt. Das Verfahren wurde aber eingestellt, eben, weil mein Blitzer-Warner nicht gegen die StVO verstößt. Dort steht:

Zitat:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Ich führe das Smartphone mit der Blitzerapp ja nicht in meinem Fahrzeug mit, sondern dieses liegt in meinem kuschligen zu Hause auf dem Tisch. 😉

Gruß

Uwe

Wenn das betriebsbereite Mitführen schon illegal ist heißt das in Konsequenz, dass ich mein Infotainment System ausbauen muss?

@Goldeimer
Nein, es bedeutet, dass man die Funktion zur Anzeige der Verkehrsüberwachung deinstallieren oder deaktivieren muss, solange man das Fahrzeug führt.

Zitat:

@NOMON schrieb am 12. Dezember 2019 um 18:33:56 Uhr:



Zitat:

@Goldeimer schrieb am 12. Dezember 2019 um 18:26:38 Uhr:


Hm mal noch eine weitere Frage dazu:
Mein standardmäßig fest eingebautes Navi zeigt mir sowohl stationäre als auch mobile Blitzer an (über die TomTom Live Servives).
Legal oder illegal?

Illegal.

Oder differenziert § 23 Ic) StVO irgendwo nach der Art der angezeigten Verkehrsüberwachungsmaßnahme?

Mir egal. Dann sind eben 98% der TomTom-Nutzer illegal unterwegs, da die Warnfunktion ab Werk installiert und aktiviert ist. Da macht sich wohl kaum jemand die Mühe, die händisch zu deaktivieren.

Und jetzt zeige mir noch jemand ein Urteil, in dem jemand aufgrund der Nutzung der vom Hersteller auf dem Navi installierten Blitzerwarnung verurteilt wurde 😛

Edit:
Der Blitzerwarner war kein Kaufkriterium für das Navi. Ich habe es sogar lange genug mit dem Werksnavi meines Dienstwagens versucht. Das Routing und die Verkehrsinfos der TomToms sind aber nach wie vor unschlagbar. Den Blitzerwarner nehme ich aber gerne mit. Auf dem Smartphone habe ich keinen.

@Uwe Mettmann

Ich glaube Dir nicht, dass Du eine solche gerichtliche Entscheidung herbeiführen konntest. Denn du führst ja das zweite Gerät mit, das die Bestimmung hat, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Welchen umständlichen Weg du wählst, um diese Anzeige zu bewerkstelligen, ob es Dir in ägyptischen Hyroglyphen oder per Morsezeichen oder auch nur LED-Blinkern angezeigt wird, ist wiederum völlig Wumpe. Höchstens wird wird der Nachweis, um welche Art Gerät es sich handelt, etwas schwieriger.

Zitat:

@Hannes1971

Und jetzt zeige mir noch jemand ein Urteil, in dem jemand aufgrund der Nutzung der vom Hersteller auf dem Navi installierten Blitzerwarnung verurteilt wurde 😛

wozu? Selbst ein Navi ist ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, wenn dort eine Blitzerwarnung installiert ist. Oder bestehen daran irgendwelche Zweifel?

Die Frage nach der Beweisbarkeit oder der Verfolgungsdichte, des Entdeckungsrisikos usw. ist doch völlig irrelevant für die Frage, ob ein Verhalten illegal ist oder nicht.

Auch wenn ich den perfekten Mord verübe, ist das Verhalten nicht erlaubt.

Ich dachte, der Uwe kann gar nicht zu schnell fahren, da er immer genau weiß, wie schnell er fahren kann, auch völlig ohne StVO. D kann er per Definition doch gar nicht geblitzdingsert werden.
Oder sind da die Verkehrsüberwacher einfach viel zu kleinlich um die Genialität zu erkennen?

Zitat:

@NOMON schrieb am 12. Dezember 2019 um 18:45:48 Uhr:


@Uwe Mettmann

Ich glaube Dir nicht, dass Du eine solche gerichtliche Entscheidung herbeiführen konntest. Denn du führt ja das zweite Gerät mit, dass die Bestimmung hat, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Von einer gerichtlichen Entscheidung habe ich nichts geschrieben, sondern, dass das Verfahren eingestellt wurde. Der Staatsanwalt hat es also überhaupt nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen lassen.

Zitat:

@NOMON schrieb am 12. Dezember 2019 um 18:45:48 Uhr:


Denn du führt ja das zweite Gerät mit, dass die Bestimmung hat, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Nein, das Gerät, dass dafür bestimmt ist, ist bei mir zu Haus. Dieses Gerät zeigt mir den Blitzer über das Verschicken einer Mail an. Mein Auto kann nun Mails empfangen nicht mehr und auch nicht weniger.

Das ist doch vergleichbar mit einem Autoradio, denn da hörst du auch die Blitzerwarnungen.

Der Staatsanwalt hat in meinem Fall also keine Chance gesehen, dass vor Gericht durchzuboxen. Mag natürlich sein, dass dies in Zukunft anders interpretiert wird.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 12. Dezember 2019 um 18:50:51 Uhr:


Ich dachte, der Uwe kann gar nicht zu schnell fahren, da er immer genau weiß, wie schnell er fahren kann, auch völlig ohne StVO.

Auch wenn man genau weiß, wie schnell man fahren darf, kann man doch schneller fahren, das nennt sich im Rechtsjargon dann „Vorsatz“. 😉 😁

Gruß

Uwe

@Uwe Haha, das ist ja genial. Hätte ich dir gar nicht zugetraut! Also das mit dem perfekten Geheimnis :Thumpsup:

Zitat:

@Uwe Mettmann

Der Staatsanwalt hat in meinem Fall also keine Chance gesehen, dass vor Gericht durchzuboxen. Mag natürlich sein, dass dies in Zukunft anders interpretiert wird.

Darauf würde ich mich verlassen. § 23 1c) nennt ja zwei Tatbestandsalternativen:

Zitat:

betreiben
oder
betriebsbereit mitführen.

Auf den Ort des betriebenen Gerätes kommt es gar nicht an.

Außerdem führst du ja ein weiteres Gerät mit, das die Verkehrsüberwachungsmaßnahme anzeigt. Dessen Betrieb reicht völlig aus.

Zitat:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen

Zitat:

@NOMON schrieb am 12. Dezember 2019 um 19:09:39 Uhr:


Außerdem führst du ja ein weiteres Gerät an, das die Verkehrsüberwachungsmaßnahme anzeigt.

Leute, hört auf NOMON und baut alle eure Radios aus.

NOMON, zu dem Rest deines Posts, lies dir nochmal den Gesetzestext durch. Deine Auslegung lässt sich da nicht reininterpretieren.

Gruß

Uwe