Blitzer! war der erlaubt?
hey Leute hab mal ne wichtige Frage.
Ich wurde heute auf ner normalen Strasse( KEINE Einbahnstrasse) geblitz.
Jedoch stand das Fahrzeug auf der linken Seite in meine Fahrtrichtung!
Nun hab ich jedoch mal in der fahrschule gelernt das man nur in ner Einbahnstrasse auf der linken Seite parken darf.
Somit ist in meinen Augen das beweismittel rechtsungültig erworben und somit nichts rechtskräftig.
Liege ich in dieser Annahme richtig oder falsch, was sagt ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Das Blitzerfahrzeug hat hier hoheitliche Aufgaben wahrgenommen. Damit ist die Handlungsweise rechtlich abgesichert.
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cayman08
Noch nicht gewusst?
Die Polizei darf parken, wie sie lustig ist. 😁Beweis: www.kunstparker.de/bigpicview.php
Bestimmt hat die Polizei gerade einen Schwerbeschädigten mit entsprechendem Ausweis befördert 😉.
Zitat:
Original geschrieben von Remus07
hat ja nichts mit wie ungerecht wie gemein zu tun etc. ist einfach auch ne geld frage, klar bin ich zu schnell gewesen und klar ist das mein Ding, jedoch denke ich ist jeder mensch daran interessiert das geld was er hat, dafür ausztugeben wofür er es einsetzen möchte.
machst du doch? 😕 du hällst sich nicht an die regeln und jetzt kommt die rechnung. du möchtest ja dien geld fürs drüber fahren ausgeben, den sonst würdest ja nach dem tacho fahren.
Zitat:
Was ist daran so falsch auch darauf zu achten das die Ordnungshüter ihre Beweismittel korrekt einholen??, nichts absolut garnichts!
weil das genau auf dem selben level steht wie "bin gelasert worden mit 180 in der stadt und als der büddel mich rausgewunken hat hatte er keine mütze auf. ist die messung deshalnb zulässig? schliesslich hab ich ja kein geld zu verschenken"...wir sind ja nicht in den staaten wo ein massenmörder freigesprochen wird weil in der anklage ein tipfehler im datum war.
Zitat:
Original geschrieben von Remus07
Liege ich in dieser Annahme richtig oder falsch, was sagt ihr dazu?
Falsch
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Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
machst du doch? 😕 du hällst sich nicht an die regeln und jetzt kommt die rechnung. du möchtest ja dien geld fürs drüber fahren ausgeben, den sonst würdest ja nach dem tacho fahren.Zitat:
Original geschrieben von Remus07
hat ja nichts mit wie ungerecht wie gemein zu tun etc. ist einfach auch ne geld frage, klar bin ich zu schnell gewesen und klar ist das mein Ding, jedoch denke ich ist jeder mensch daran interessiert das geld was er hat, dafür ausztugeben wofür er es einsetzen möchte.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
weil das genau auf dem selben level steht wie "bin gelasert worden mit 180 in der stadt und als der büddel mich rausgewunken hat hatte er keine mütze auf. ist die messung deshalnb zulässig? schliesslich hab ich ja kein geld zu verschenken"...wir sind ja nicht in den staaten wo ein massenmörder freigesprochen wird weil in der anklage ein tipfehler im datum war.Zitat:
Was ist daran so falsch auch darauf zu achten das die Ordnungshüter ihre Beweismittel korrekt einholen??, nichts absolut garnichts!
Zu der Sache mit den 180 und so weiter kann ich nur einwas sagen:
Wer Argumente in Übertreibungen und falschen Vergleichen sucht, hat sich selber schon eingestanden das er keine Argumente mehr hatgenauso das mit dem Massenmörder, tzzzz
Diese Antwort ist einfach lächerlich udn ein witz in sich!!!!!!
@ TE:
Aus Zucker bin ich nicht, wer austeilt, muß auch einstecken können. Und auf das liebe Geld achten wohl die meisten von uns; die einen weil sie es müssen, die anderen, weil sie es wollen.
Was mich stört, ist Deine klare Intention, möglichst nicht zahlen zu wollen. Und zwar nicht, weil Du z.B. bestreitest eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben, es möglicherweise einen Rechtfertigungsgrund dafür gab oder die Beschilderung nicht korrekt bzw. eindeutig war. Sondern mit dem plumpen Hinweis; die standen ja auf der falschen Seite.
Natürlich müssen auch Beweismittel korrekt eingeholt werden, aber das bezieht sich z.B. auf die Art der Messmethode und den Zustand der Messmittel aber bitte doch nicht auf so etwas. Daraus leite ich eben ab, daß es Dir nicht um eine Sorge vor einer falschen Anschuldigung geht sondern um pures, plumpes nicht zu dem stehen, was man gemacht hat. Mit anschließendem herauswinden unter Zuhilfenahme aller Tricks und Kniffs. Und das erzeugt hier nach dem gefühlt 863. Thread zum Thema Aversionen.
immer wieder geil....wenn es "blitzt" wird sofort nach dem strohhalm gesucht, mittels dessen man das dann als unrechtmäßig deklarieren kann.
wie rechtmäßig die zum "blitzzeitpunkt" gefahrene geschwindigkeit war ist nicht relevant.
im falle eines knöllchens wird GENAU geschaut ob es denn nun wirklich formvollendet und bis ins letzte detail rechtens ist....beim fahren sieht man es aber nicht so genau. die von rechtswegen erlaubte geschwindigkeit ist ja was anderes....hier muss man auch mal 5 gerade sein lassen. ABER WEHE der bescheid kommt 12 minuten nach der verfährungsfrist durch einen nicht ordnungsgemäß ausgebildeten briefträger und sitzt schief im briefkasten....DANN muss man dagegen sofort vorgehen.
manche sind halt gleicher als andere 🙄
heltino
(der wirklich mittlerweile hofft, dass die entsprechenden behörden hier mitlesen, dies kund tun und wir endlich wieder echte themen anstatt diesem unsinn haben)
Es ist immer dasselbe Verhaltensmuster dieser Schlupflochsucher! Da der TE wohl nicht der einzige Geblitzte sein dürfte, muss man sich doch wundern und freuen zugleich, dass wir hier nicht mit gleichlautenden "Klageschriften" zugedeckt werden.😉
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Es ist immer dasselbe Verhaltensmuster dieser Schlupflochsucher!
Wie bezeichnet man eigentlich jemanden, der kein Schlupfloch sucht um sich grundloser Abzocke zu entziehen?
Ich würde sagen "Volltrottel", aber vielleicht fällt jemandem noch eine treffendere Bezeichnung ein...😁
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Wie bezeichnet man eigentlich jemanden, der kein Schlupfloch sucht um sich grundloser Abzocke zu entziehen?Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Es ist immer dasselbe Verhaltensmuster dieser Schlupflochsucher!Ich würde sagen "Volltrottel", aber vielleicht fällt jemandem noch eine treffendere Bezeichnung ein...😁
Der Titel passt doch eher auf VT denen die Fähigkeit fehlt, geltende Tempolimits zu erfassen und einzuhalten.
@TE Schreib doch einfach in den Anhörungsbogen, wegen §08/15 in Verbindung mit §4711 der STVO darf Remus07 selbstverständlich nie und unter keinen Umständen geblitzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Der Titel passt doch eher auf VT denen die Fähigkeit fehlt, geltende Tempolimits zu erfassen und einzuhalten.
Ob Obrigkeitshörigkeit und Regelerotik wirklich Fähigkeiten sind...😕
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
-gelöscht-
Das solltest Du viel öfter machen...😁
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Das solltest Du viel öfter machen...😁
Leider kann ich
deineBeiträge nicht löschen....🙁
*gähn*
Also, die Polizei darf stehen wie sie lustig ist.
Das Ordnungsamt - das kommt aufs Bundesland an, ob sie der Polizei in manchem gleichgestellt ist, teilweise brauchen sie eine Ausnahmegenehmigung.
Das ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit des Blitzens.
Man könnte das Fahrzeug vom Ordnungsamt selbstverständlich wegen Falschparken anzeigen.
Aber Ordnungswidrigkeiten müssen nicht verfolgt werden und so eine Anzeige wird bei der Polizei auf dem kleinen Dienstweg wohl in der Ablage P abgelegt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Man könnte das Fahrzeug vom Ordnungsamt selbstverständlich wegen Falschparken anzeigen.
* Schnarch * Da die alle eine Ausnahmegenehmigung haben wird das für ein müdes Grinsen sorgen.