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Blitzer! war der erlaubt?

Themenstarteram 26. Juli 2011 um 19:13

hey Leute hab mal ne wichtige Frage.

Ich wurde heute auf ner normalen Strasse( KEINE Einbahnstrasse) geblitz.

Jedoch stand das Fahrzeug auf der linken Seite in meine Fahrtrichtung!

Nun hab ich jedoch mal in der fahrschule gelernt das man nur in ner Einbahnstrasse auf der linken Seite parken darf.

Somit ist in meinen Augen das beweismittel rechtsungültig erworben und somit nichts rechtskräftig.

Liege ich in dieser Annahme richtig oder falsch, was sagt ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Das Blitzerfahrzeug hat hier hoheitliche Aufgaben wahrgenommen. Damit ist die Handlungsweise rechtlich abgesichert.

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48 Antworten
am 26. Juli 2011 um 19:16

Falsch

Das Blitzerfahrzeug hat hier hoheitliche Aufgaben wahrgenommen. Damit ist die Handlungsweise rechtlich abgesichert.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das Blitzerfahrzeug hat hier hoheitliche Aufgaben wahrgenommen. Damit ist die Handlungsweise rechtlich abgesichert.

Es soll schon vorgekommen sein, dass als die Polizei das gemacht hat, sie einen Strafzettel dafür mit genau der Begründung bekommen haben...

notting

Themenstarteram 26. Juli 2011 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das Blitzerfahrzeug hat hier hoheitliche Aufgaben wahrgenommen. Damit ist die Handlungsweise rechtlich abgesichert.

Danke für die schnelle antwort, und auch danke dafür das du sie erläutert hast und ne einfach nur Falsch geschrieben hast;)

am 26. Juli 2011 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Es soll schon vorgekommen sein, dass als die Polizei das gemacht hat, sie einen Strafzettel dafür mit genau der Begründung bekommen haben...

notting

Das ist in Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung geregelt: Eine Befreiung von den Vorschriften, „soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist“. Allerdings ist das Prozedere wie bei jedem Bürger auch: Der Strafzettel wird dem Halter des Fahrzeugs zugestellt. Der muss sich dann äußern. „Kann der Fahrer nachweisen, dass er sich im Einsatz befunden hat, wird das Verfahren eingestellt. War der Grund nicht dienstlich, wird das Bußgeld fällig.

am 26. Juli 2011 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von Remus07

 

Liege ich in dieser Annahme richtig oder falsch, was sagt ihr dazu?

Klare Frage, klare Antwort.;) Sry, aber zu oft wird hier von jammern , meckern, Oberlehrer geredet. Allein am heutigen Tag ist es der 3. Blitzerthread. die anderen 2 sind nach hinten losgegangen. Von daher lieber kurz und knapp:)

Die Grundsatzfrage, wie weit Ordnungskäfte eigentlich gehen dürfen / sollten, um Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, ist ok und sollte durchaus erörtert werden (Stichworte z.B. Vorbildfunktion, Verhältnismäßigkeit, Aufwand - Kosten, baulicher Eingriff in den Straßenverkehr, etc.).

 

Aber hier steht nicht diese Frage im Vordergrund, sondern einmal wieder: "Hilfe, ich bin geblitzt worden, wie gemein, wie ungerecht, wie unpassend, was kann ich tun, um den Folgen zu entgehen !?"

 

Sorry, aber das nervt irgendwann !

Ich denke mal, die Verhältnismäßigkeit war im hier diskutierten Fall gewahrt.

am 26. Juli 2011 um 19:37

Irgendwann :confused:...nun ist es soweit! Es nervt......:mad:

@TE

Zitat:

Somit ist in meinen Augen das beweismittel rechtsungültig erworben und somit nichts rechtskräftig.

Schreib das doch auf das papierdingens Anhörungsbogen,sorry, kenn mich da nicht aus, welches du zugeschickt bekommst.

Schneller geht aber die Zahlungsanweisung auszufüllen.

am 26. Juli 2011 um 19:47

Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

am 26. Juli 2011 um 19:58

Noch nicht gewusst?

Die Polizei darf parken, wie sie lustig ist. :D

 

Beweis: www.kunstparker.de/bigpicview.php

Themenstarteram 26. Juli 2011 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Die Grundsatzfrage, wie weit Ordnungskäfte eigentlich gehen dürfen / sollten, um Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, ist ok und sollte durchaus erörtert werden (Stichworte z.B. Vorbildfunktion, Verhältnismäßigkeit, Aufwand - Kosten, baulicher Eingriff in den Straßenverkehr, etc.).

Aber hier steht nicht diese Frage im Vordergrund, sondern einmal wieder: "Hilfe, ich bin geblitzt worden, wie gemein, wie ungerecht, wie unpassend, was kann ich tun, um den Folgen zu entgehen !?"

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Irgendwann :confused:...nun ist es soweit! Es nervt......:mad:

Sorry, aber das nervt irgendwann !

hat ja nichts mit wie ungerecht wie gemein zu tun etc. ist einfach auch ne geld frage, klar bin ich zu schnell gewesen und klar ist das mein Ding, jedoch denke ich ist jeder mensch daran interessiert das geld was er hat, dafür ausztugeben wofür er es einsetzen möchte.

Und wenn es dich nervt, dann lies diesen thread einfach nicht!!!

 

Wozu ist ein Forum da, achja stimmt genau für solche sachen, jemand hat ne frage die er heir stellen kann und wenn er glück hat bekommt er bei ca. 20 Antworten wenigstens eine sinnvolle!!

Was ist daran so falsch auch darauf zu achten das die Ordnungshüter ihre Beweismittel korrekt einholen??, nichts absolut garnichts!

PS: Wem ich hiermit auf die Füße getreten bin, nuja ich habs gern getan, hoffe es tut auch ordentlich weh;)

Daß es in diesem Fall korrekt war, haben wir ja inzwischen festgestellt. ;)

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