Blitzer nach Unbegrenzt auf der Autobahn
Guten Tag liebe Freunde,
ich fahre ständig viel Autobahn und fahre bei einem Geschwindigkeitsunbegrenzten Abschnitt der Autobahn auch gerne mal an die 200. Nun habe ich es bisher immer so gemacht das wenn ich mit 200 in einer 120er Zone knalle den Wagen ausrollen lasse, so das er bis zum dritten Schild, welches mich auf die Zone hinweist auch die Geschwindigkeit erreicht hat. Nach einem Abteil unbegrenzt folgen eigentlich immer 3 mal Schilder, die drauf hin weisen das die geschwindkeit nur noch 120, 100 oder 80 sind. Ich dachte immer das man erst ab dem 3. Schild die geschwindkeit erreicht haben muss. Denn wenn man mal echt mit 250 ankommt kann man ja nicht so schnell runterbremsen. Viel mehr noch, ich denke sogar so ne starke Bremsung wäre eine Verkehrsgefährdung. Und erst ab dem 3. Schild darf geblitzt werden.
So die Theorie: ein Freund hat mir nun erzählt, dass die Zone bereits nach dem ersten Schild gilt und auch ab da geblitzt werden kann. Wer hat jetzt recht? Ich oder mein Kollege?
157 Antworten
Zitat:
@Rasanty schrieb am 22. März 2021 um 20:51:10 Uhr:
@OstelchHast Du die Frage verstanden?
Wenn du meine Antwort verstanden hast, kannst du dir die Antwort auch selbst geben. Ja.
Grüße vom Ostelch
Nur wenige schaffen es mit mehr als 1g aus über 200km/h zu Verzögern und fahren gemütlich weiter. Die Anderen hatten Hilfe beim Verzögern in Form eines Hindernisses.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 22. März 2021 um 20:38:17 Uhr:
Wollen wir das mal ausrechnen?Von 250 runter auf 120 macht 185km/h im Schnitt. Das sind 66,6m/s.
Mit 66,6m/s hast du die 100m in 1,5 Sekunden zurückgelegt.Du verzögerst also binnen 1,5 Sekunden um 130km/h .
130km/h sind 36m/s, das dann durch 1,5 Sekunden geteilt ergibt eine Verzögerung von 24m/s².
Du musst auch den ganzen Thread lesen. Oben steht schon lange "unter 200 m"
Aber wo ist der Unterschied wenn man das Schild schon mehrere hundert Meter vorher sieht.
Wer sich das nicht zutraut an einem solchen Schild auf 120 zu bremsen, sollte nicht 250 fahren.
Zitat:
@400.000km schrieb am 23. März 2021 um 04:36:18 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 22. März 2021 um 20:38:17 Uhr:
Wollen wir das mal ausrechnen?Von 250 runter auf 120 macht 185km/h im Schnitt. Das sind 66,6m/s.
Mit 66,6m/s hast du die 100m in 1,5 Sekunden zurückgelegt.Du verzögerst also binnen 1,5 Sekunden um 130km/h .
130km/h sind 36m/s, das dann durch 1,5 Sekunden geteilt ergibt eine Verzögerung von 24m/s².Du musst auch den ganzen Thread lesen. Oben steht schon lange "unter 200 m"
Aber wo ist der Unterschied wenn man das Schild schon mehrere hundert Meter vorher sieht.
Wer sich das nicht zutraut an einem solchen Schild auf 120 zu bremsen, sollte nicht 250 fahren.
Schaffen: ja. Wollen: nein (Reifen, Bremsen). Manche Tempolimits sind übrigens gleich auf 80.
Ich habe außerdem NULL Verständnis dafür, dass Tempolimits nicht einen km vorher angekündigt werden (z.B. 120 mit Zusatzschild). Dann könnte z.B. auch gleich an Schild geblitzt werden, und die Beschilderung wäre binnen Tagesfrist refinanziert. Wer vorschriftsmäßig fahren WILL gerät so nicht in eine Tempofalle.
Es ist viel böser Wille bei den Beschilderungen im Spiel.
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Sorry aber es ist nicht die Aufgabe des Staates, Deine Reifen und Bremsen zu schonen, wenn Du gerne etwas schneller fährst. Die Trichter sind so wie sie sind absolut ausreichend. Und wenn man richtig Gas geben möchte, muss man damit rechnen, dann nun mal irgendwann wieder ein TL beginnt.
Die gesamte Diskussion ist völlig überflüssig. Ich fahre sehr gerne sehr schnell, aber ein Problem mit TL nach unbegrenzten Abschnitten hatte ich nur, wenn ich ein Problem habe wollte. Also wenn ich keine Lust auf Bremsen hatte und ausrollen ließ. Da geht der Puls dann schon mal kurz hoch ob da nicht doch einer steht. Aber no risk no fun. Und die Motorbremse kommt einem dann doch etwas schwach vor. 😁
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 07:57:46 Uhr:
Manche Tempolimits sind übrigens gleich auf 80.
Das entspräche aber nicht der VwV der StVO.
Nach Strecken ohne Beschränkung ist zunächst "120 km/h" anzuordnen.
Dann darf auch in 40 km/h Schritten reduziert werden.
Allerdings erst 400m später.
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 07:57:46 Uhr:
Es ist viel böser Wille bei den Beschilderungen im Spiel.
Nö, die Vorschriften geben es nicht her. Und einen Sinn macht es auch nicht, da es vollkommen unnötig ist auf einer Autobahn mit Richtgeschwindigkeit ein TL von 120km/h anzukündigen.
Wie zuvor beschrieben darf man ohne TL zwar schneller fahren, trägt aber selbst das volle Risiko dass ein TL kommen könnte und muss dann selbst zusehen, dass die Geschwindigkeit abgebaut wird.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. März 2021 um 08:11:36 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 07:57:46 Uhr:
Manche Tempolimits sind übrigens gleich auf 80.
Das entspräche aber nicht der VwV der StVO.
Schert das jemanden?
VwV ist nicht sabktionsbewährt und wenn es blitzt auch nicht Gegenstand der Bewertung der Rechtmäßigkeit, da es keinen Verweis auf VwV in der StVO gibt.
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 08:15:10 Uhr:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. März 2021 um 08:11:36 Uhr:@xis schrieb am 23. März 2021 um 07:57:46 Uhr:
Manche Tempolimits sind übrigens gleich auf 80.Das entspräche aber nicht der VwV der StVO.
Schert das jemanden?
VwV ist nicht sabktionsbewährt und wenn es blitzt auch nicht Gegenstand der Bewertung der Rechtmäßigkeit, da es keinen Verweis auf VwV in der StVO gibt.
Damit machst du es dir zu einfach.
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 07:57:46 Uhr:
Manche Tempolimits sind übrigens gleich auf 80.
Habe ich auf der Autobahn noch nie gesehen.
ich auch nich
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 07:57:46 Uhr:
Manche Tempolimits sind übrigens gleich auf 80.
Von "unbeschränkt" gleich auf "80"? Wo gibt es das?
Nach der VwV zur StVO ist zu "Zeichen 274 zulässige Höchstgeschwindigkeit" geregelt:
Zitat:
VI.
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden.
In den Richtlinien zur Sicherheit in Baustellenbereichen (RSA) ist der Geschwindigkeitstrichter zwingend vorgeschrieben:
Zitat:
(15) Die zulässigen Geschwindigkeiten sind rechtzeitig vor der Arbeitsstelle stufenweise herabzusetzen
(Geschwindigkeitstrichter). Die Geschwindigkeitsstufen sollen je 20 km/h (z. B. 70, 50, 30 bzw. 100, 80, 60)
und der Mindestabstand zwischen ihnen dann auf Autobahnen und Straßen mit schnellem Verkehr je 200 m
betragen (Ziffer V VwV-StVO zu § 41 Zeichen 274).
Im übrigen gab es in dem Beispiel des TE, um das es hier ja nur gehen soll, den Geschwindigkeitstrichter.
Es beginnt hier jetzt wieder das übliche Spiel, aus dem "Täter" , der sich nicht an die StVO hält, ein Opfer dunkler Machenschaften hinterhältiger Verwaltungsmitarbeiter zu machen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 23. März 2021 um 08:05:54 Uhr:
Sorry aber es ist nicht die Aufgabe des Staates, Deine Reifen und Bremsen zu schonen, wenn Du gerne etwas schneller fährst. Die Trichter sind so wie sie sind absolut ausreichend. Und wenn man richtig Gas geben möchte, muss man damit rechnen, dann nun mal irgendwann wieder ein TL beginnt.Die gesamte Diskussion ist völlig überflüssig. Ich fahre sehr gerne sehr schnell, aber ein Problem mit TL nach unbegrenzten Abschnitten hatte ich nur, wenn ich ein Problem habe wollte. Also wenn ich keine Lust auf Bremsen hatte und ausrollen ließ. Da geht der Puls dann schon mal kurz hoch ob da nicht doch einer steht. Aber no risk no fun. Und die Motorbremse kommt einem dann doch etwas schwach vor. 😁
Wasch mich, aber mach mich nicht nass....
Überholverbote werden angekündigt - auch auf Autobahnen. Nicht, dass sich viele LKW darum scheren. Warum nicht auch Tempolimits? Ausrollen lassen wäre ein Dienst an die Umwelt, nicht nur auf Autobahnen.
Die Navi-App Sygic hat übrigens diese Funktion. An sich genial, aber leider sind die Tempolimits nur mäßig gut verzeichnet.
Insgesamt sind die Tempolimit-Schilder eine Katastrophe, bundesweit inkonsistent und teilweise böswillig.
Allein auf meinem Arbeitsweg:
1. Tempo 30 Schild am Scheitelpunkt der Kreuzung zum rechts abbiegen. (T- Kreuzung, geradeaus und rechts). Guckst Du nach rechts OBEN, wenn Du abbiegst?
2. Kurz danach: 30 mit Zusatzschild Gefahrgut, also Feuer frei bis 50 innerorts
3. ca. 10 m vor dem Schild für Ortsende wird Tempo 30 aufgehoben.
4. ca. 10 m nach Ortsende Tempo 50.
5. Auf dem Rückweg: Tempo 30 wird ca. 30 m vor der in 1. genannten Kreuzung (T-Einmündung) aufgehoben.
Korrekt wäre, um genau die selbe Verkehrsregelung zu leisten:
1. Tempo 30 ca. 50 m nach der Kreuzung
2. Ist korrigiert, Zusatzschild durchgestrichen
3. Kann weg.
4. 50er Schild irekt am Ortsende mit drauf schrauben.
5. Kann weg. Die Straße endet da ohnehin (T Einmündung). Da, wo diese Aufhebung ist, müsste das 30-er Schild auf der anderen Seite sein.
Fazit: Ein Schild (1) böswillig falsch, zwei Schilder völlig sinnlos (3, 5), ein Schild zu weit hinten, dadurch ein Mast zu viel (4) und ein Bock, der den ganzen Aufwand zunichte machte (2).
Das Ganze auf keine 5 km.
Wie lang ist unser Straßennetz? Rechne hoch, und wie viel Steuergeld draufgeht...
Das ist jetzt besonders krass. Allerdings habe ich nie gesehen, dass da geblitzt würde (kann kommen, aber Abzocke war definitiv nicht dass Ziel). Da war wohl nur ein unbeaufsichtigter Verkehrsführungspraktikant am Werk.
Aus NRW (und auch von Autobahnen) sind dafür auch Strecken bekannt, die alle paar 100 m ein anderes Tempo vorschreiben und auch blitzen. Es geht längst nicht um Verkehrssicherheit. Wer Tempo 60 und 80 im Augenwinkel noch nie verwechselt hat, werfe den ersten Stein! Vor allem, wenn 6-8 Wechsel hintereinander kommen...
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 08:15:10 Uhr:
Schert das jemanden?VwV ist nicht sabktionsbewährt und wenn es blitzt auch nicht Gegenstand der Bewertung der Rechtmäßigkeit, da es keinen Verweis auf VwV in der StVO gibt.
Ja. Die Behörden, die die VwV zu beachten haben. VwV sind nie "sanktionsbewehrt". Das ist ein Scheinargument, mehr nicht. VwV haben nur in Ausnahmefällen eine Außenwirkung. Sie binden die Verwaltung, nicht den Bürger.
Grüße vom Ostelch
Ich werde jetzt nicht xis ganzen Text zitieren, kann aber nichts, was er da geschrieben hat zustimmen. Ich fahre viel in NRW, komme ja von da. Solche Probleme wie er habe ich nicht. Und meinen Lappen haben ich trotz gelegentlicher Heizerei auch noch. Da ist weder was böswillig noch sonst was. Abgesehen davon dass mich TL generell nerven, wenn ich nicht nachvollziehen kann, warum sie da sind (ja ich meine Dich A3 zwischen Köln und Frankfurt), hatte ich noch nie ein Problem mein Tempo bei Bedarf schnell zu drosseln. Und dank Blitzer App fahre ich auch da, wo ich es einfach nicht einsehe relativ sicher. Aber "übersehen" habe ich eher selten ein TL. 😉