Blitzer nach Unbegrenzt auf der Autobahn
Guten Tag liebe Freunde,
ich fahre ständig viel Autobahn und fahre bei einem Geschwindigkeitsunbegrenzten Abschnitt der Autobahn auch gerne mal an die 200. Nun habe ich es bisher immer so gemacht das wenn ich mit 200 in einer 120er Zone knalle den Wagen ausrollen lasse, so das er bis zum dritten Schild, welches mich auf die Zone hinweist auch die Geschwindigkeit erreicht hat. Nach einem Abteil unbegrenzt folgen eigentlich immer 3 mal Schilder, die drauf hin weisen das die geschwindkeit nur noch 120, 100 oder 80 sind. Ich dachte immer das man erst ab dem 3. Schild die geschwindkeit erreicht haben muss. Denn wenn man mal echt mit 250 ankommt kann man ja nicht so schnell runterbremsen. Viel mehr noch, ich denke sogar so ne starke Bremsung wäre eine Verkehrsgefährdung. Und erst ab dem 3. Schild darf geblitzt werden.
So die Theorie: ein Freund hat mir nun erzählt, dass die Zone bereits nach dem ersten Schild gilt und auch ab da geblitzt werden kann. Wer hat jetzt recht? Ich oder mein Kollege?
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157 Antworten
Ich behaupte mal - Dein Kollege. Grundsätzlich gilt eine angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung direkt ab dem Verkehrsschild
Zitat:
@Audia6123 schrieb am 20. März 2021 um 13:00:07 Uhr:
So die Theorie: ein Freund hat mir nun erzählt, dass die Zone bereits nach dem ersten Schild gilt und auch ab da geblitzt werden kann. Wer hat jetzt recht? Ich oder mein Kollege?
Dein Kollege hat recht.
Ein Tempolimit gilt immer ab dem Schild, auf dem es verkündet wird.
Kraftfahrer sind hier in der Plficht, ihr Tempo rechtzeitig vor dem Schild zu verringern und unter Beachtung des nachfolgende Verkehrs eine situationsgerechte Bremsung einzuleiten.
Das "ausrollen lassen" ist leider eine weit verbreitete Unsitte, die schon etliche Verkehrsteilnehmer eine Menge Geld gekostet hat.
Wenn Du nicht so schnell runter Bremsen kannst, solltest nicht so schnell fahren, oder das Ticket in kauf nehmen.
Das TL gilt ab dem 1. Schild.
Mich hat's auch schon erwischt, wenn man die A111 nach Berlin rein rollt. Das Stück von Dreieck Oranienburg an unbegrenzt und vor Berlin geht's dann auf 100 - 80 - 60
Hinter der 80 standen sie öfter mal
Wenn du auf Sichtweite ein Tempolimit Schild nicht erkennen kannst bist du zu schnell oder Kurzsichtig.
Es gibt durchaus Verfahrensanweisungen das nicht direkt nach dem ersten Schild geblitzt werden soll. Rechtlich ist es aber möglich und wird manchmal auch gemacht.
Also wie schon geschrieben auch wenn du mit 200+ angeflogen kommst. Die 120 gelten direkt ab dem Schild. Wenn du einfach nur vom Gas gehst und geblitzt werden würdest mit ~ 160-180 ist der lappen weg.
Wenn die Polizei hinter dir her fährt sind die Beamten meisten relativ großzügig, wenn du deine Geschwindigkeit schon vor dem Schild reduzierst und es danach zügig Richtung Tempolimit geht werden sie dich kaum deswegen anhalten.
Der TE hat merkwürdige Theorien.
3.Schild, Vollbremsung, Verkehrsgefährdung, ausrollen lassen.....
Was es nicht alles für Fahrer mit Führerschein ! gibt?
Brille besorgen?
Undas Argument, das man ja nicht so schnell bremsen könne, führt wahrscheinlich direkt in die MPU ... wenn ich das Schild nicht gleich erkenne, so weiß ich schon von weitem das da ein Verbot kommt. Und immer sind die Geschwindigkeiten bei sowas maximal 130 km/h.
Wieso sollte so eine Bremsung vor so einem Schild eine Verkehrsgefährdung sein? Weil noch weiter hinter dir jemand mit 300 km/h angeflogen kommen könnte? Ich hätte da eher Angst, das mir bei erlaubten 80 km/h und echten 150 km/h beim "ausrollen" einer vors Auto zieht.
Zitat:
@manvo schrieb am 20. März 2021 um 13:13:01 Uhr:
Der TE hat merkwürdige Theorien.
3.Schild, Vollbremsung, Verkehrsgefährdung, ausrollen lassen.....
Was es nicht alles für Fahrer mit Führerschein ! gibt?
Brille besorgen?
Dazu hatte der TE keine Ausführungen gemacht, gehe ich doch davon aus,dass in der Fahrschule das gelehrt wird,ab wann ein TL gilt.
Bei mir ist's etwas her,bin mir aber sicher, "ab Schild" gehört zu haben.
Man findet immer wieder kleine Ortschaften die keine 200m lang sind. Da würde ich eher nicht mit 100 durchfliegen.
Das Limit gilt ab Höhe des ersten Schildes. Auch die Legende das das Blitzen erst 150m hinter einem Schild rechtens ist entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Wer von einem solchen Schild „überrascht“ wird war vorher schlicht zu schnell. Grundlage dafür ist die Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Der Sicherheitsabstand der folgenden Fahrzeug ist ganz allein deren Problem.
Hatte ein Bekannter von mir. Nachts um 1 Uhr. Leere Autobahn. Noch ca. 2 km von der Baustelle entfernt, in der dann Tempo 60 war. Blitzer stand ca. 300 m hinter der ersten Ankündigung. Laut Rechtsanwalt war alles ok.
Tempolimit gilt immer ab dem 1. Schild.
Auch von 250 km/h kann man in unter 100 m Bremsweg auf 120 km/h runterbremsen. Warum sollte das eine Gefährdung sein. Weil noch einer mit 250 hinter Dir fährt? Wenn der den Sicherheitsabstand hält, ist es wohl kein Problem.
Wenn Dir Dein Führerschein lieb ist:
Du siehst etwas Rundes mit rotem Rand, und Du kennst Dich in der Gegend nicht aus: sofort vom Gas gehen. Das Runde scheint innen herum schwarz zu sein: gemäßigt bremsen. Das Runde hatte 120 drauf, spätestens 200 m danach das Tempo erreicht haben. Die 200 m sind kein Gesetz, sondern ein Spiel mit dem Risiko geblitzt zu werden gegenüber einer scharfen Bremsung und damit Materialverschleiß. Wenn Du die Autobahn kennst, definitiv ausrollen lassen auf Strich Tempolimit.
Steht auf dem Schild überraschend eine 80, dann in die Eisen (den Verkehr hinter sich immer im Blick zu haben, setze ich voraus).
Auch blöd: Tempolimit hinter einer Kurve. Spiegel schauen, scharf bremsen.
Das schreibt Dir hier jemand, der die 200 km/h auf freier Autobahn als unteres Limit betrachtet.
Zitat:
@Audia6123 schrieb am 20. März 2021 um 13:00:07 Uhr:
ein Freund hat mir nun erzählt, dass die Zone bereits nach dem ersten Schild gilt und auch ab da geblitzt werden kann.
Wie die anderen User schon angemerkt haben gilt das Limit ab dem Schild. Dein Freund hat also zu 100% recht.
Und solche Leute haben eine Fahrerlaubnis?
Dass muss man schon mal hinterfragen.
Im übrigen kann man das auch in der StVO nachlesen.
Gilt natürlich ab 1. Schild. Man bekommt Horrorvorstellungen, wenn man vermutet, dass der TE dies auch vom Übergang Landstraße zum Ortsschild so handhabt und mit Tempo 100 oder mehr in den Ortseingang hineinschießt.
Es scheint einige zu geben (auch hier im Thread schon) denen man lieber nicht begegnet auf der Bahn. Wenn ich schon lese „200km/h auf der Bahn als unteres Limit“ ...