Blitzer in der Kurve rechtlich?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo,
wurde heute in Heidelberg geblitzt,a
aber in einer Kurve ist das den rechtlich?

Kann ich dafür belangt werden oder kann ich dagegen Wiederspruch einlegen?

24 Antworten

Ich hab das auch schonmal gehört...

Falls dort unklahrheiten bestehen... www.radarfalle.de

bzw für niedersachsen gleich

http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/niedersachsen.php

Also wenn das was da steht dann auch richtig ist hatte ich ja fast recht mit meinen 100 Metern vom Schild entfernt! 😉

"Entfernung zur Geschw.-Beschränkung min. 150 m"

Und da ein Ortsschild ja schließlich auch einer Geschw.-Begrenzung gleichkommt müßte das dafür ja eigentlich auch gelten...

Zitat:

Original geschrieben von Olligof


Und da ein Ortsschild ja schließlich auch einer Geschw.-Begrenzung gleichkommt müßte das dafür ja eigentlich auch gelten...

richtig.

Problem ist nur immer, wenn z.b. eine dreißig zone nur 200m lang ist, dann kann man da nicht vernünftig bzw. garnicht blitzen.

aber das wäre ja ein freibrief um noch die ersten 150m nicht zu bremsen. und auch da können kinder rum laufen...

ic hkann mir das nicht vorstellen. sonst würde das ganze ja keinen sinn mehr ergeben!

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2oom ist korrekt,

aber nach dem schild 😉 ... sie können daher 5m vor dem schild einen blitzer aufstellen ^^

sl

Zitat:

Original geschrieben von Letar


2oom ist korrekt,

aber nach dem schild 😉 ... sie können daher 5m vor dem schild einen blitzer aufstellen ^^

sl

Jo so ist richtig, allerdings ist dann der eigentliche Brennpunkt (sprich die Mitte der Zone) schon vorbei. und gerade da ist ja das was durch Tempo 30 geschützt werden soll.

Zitat:

Original geschrieben von Letar


2oom ist korrekt,

aber nach dem schild 😉 ... sie können daher 5m vor dem schild einen blitzer aufstellen ^^

sl

Klar können sie das, allerdings dürfen sie als erlaubte Geschwindigkeit dann auch nicht die ab dem Schild geltende Geschwindigkeit nehmen, sondern müssen die davor gültige nehmen. Bsp: Landstraße ohne beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung (also 100km/h), und 5 Meter vor einem Ortsschild steht ein Blitzer. Dann gilt zwar ab dem Ortsschild 50, aber bis dahin eben 100 (auch wenn das so eigentlich gar nicht machbar ist), dann dürfen die mit diesem Blitzer nur Geschwindigkeitsübertretungen über 100 km/h messen bzw. ahnden, da die 50 ja erst ab dem Ortsschild gelten, alles andere wäre ja Blödsinn. Aber wer stellt auch bitteschön einen Blitzer 5 Meter vor ein Ortsschild. Ich hab ja schon mehrfach gehört daß mal einer 10 Meter hinter einem Ortsschild stand, und da das eben unzulässig ist kann man gegen sowas dann auch ganz gut Widerspruch einlegen...

Es ist aber auch so dass dieser abstand nicht eingehalten werden muss wenn es sich um einen geschwindigkeitstunnel handelt.
wenn also z.b. ein schild 100 da steht und 300m später 80. dann kann direkt am 80er schild geblitzt werden.
so verhält es sich meines wissens auch in den 30er zonen.
da darf auch direkt ab dem 30er schild geblitzt werden. is ja in weitestem sinne auch ein geschwindigkeitstunnel von 50 auf 30.

Wie sieht eigendlich die Rechtslage aus,
wenn man die Haltelinie bei gelb-rot ne halbe Wagelänge überfährt und stehenbleibt dann geblitzt wird?

Hab mal gehört das man da 2(3?)mal geblitzt wird stimmt das?

Zitat:

Original geschrieben von emsee


Zu der Kurve, war es eine Lichtschrankenmessung hast Du verloren, ob Kurve oder nicht.

So ist es.

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