Blitzer > Fahrer Warnen? Erlaubt?

hallo

bei uns vor der tür steht fast jede woche ein blitzer
meine frage darf ich mich vor dem blitzer hinstellen und die Fahrer Warnen?
ist das Verboten?
das wird ne harte discussion 😛 aber ich freue mich auf eure antworten 😁

Beste Antwort im Thema

Schlagt mich, würgt mich, hängt mich...

Ich finde solch "Warnerei" albern.

Warum soll ich warnen ? Das können die größten Drängelarschlöcher sein die dann mit meiner Hilfe davon kommen. Nö, sehe ich nicht ein.

Hier stehen alle auf Eigenverantwortung, also bitte !

173 weitere Antworten
173 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


...bin gegen mobile blitzter,die verstecken sich im busch wie die tiere und zocken die bürger ab,das ist eine reine abzocke ...

Du bist dir aber bewußt, daß das nur funktioniert, weil es viele Zeitgenossen gibt, die sich auch abzocken lassen, in dem sie die definierten Bedingungen für eine Zahlungspflicht am Ort der Meßeinrichtung erfüllen?

Eingriffe Dritter ein ein funktionierendes System dieser Art sind IMHO schon als grenzwertig anzusehen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


...bin gegen mobile blitzter,die verstecken sich im busch wie die tiere und zocken die bürger ab,das ist eine reine abzocke ...
Du bist dir aber bewußt, daß das nur funktioniert, weil es viele Zeitgenossen gibt, die sich auch abzocken lassen, in dem sie die definierten Bedingungen für eine Zahlungspflicht am Ort der Meßeinrichtung erfüllen? Eingriffe Dritter ein ein funktionierendes System dieser Art sind IMHO schon als grenzwertig anzusehen.

Der Name "hilfmirbittekeinplan" lässt nicht darauf schließen, dass es ihm bewusst ist ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Du bist dir schon bewusst, was du mit der Eröffnung dieses Threads auslöst, hoffe ich zumindest mal.

Wenn man sich mal seine Karriere bei MT anschaut, möchte man meinen, er weis sehr genau, was er hier auslösen kann.

Ich frage mich nur, warum sich 90% dieser Agenten immer einen BMW oder Mercedes ins Profil laden.

Tach!

Erlaubt ist es, aber nicht gerne gesehen...

Hatte das Spiel mal in München. Den Blitzer hatte ich ca. 1 Km vorher bereits entdeckt (gerade, 4-spurige Ausfallstraße, übersichtlich, trocken, 60 Limit, 100 sicher möglich, der absolute Unfallschwerpiunkt....). Ich ließ das Seitenfenster herunter und warnte meine Hintermänner durch Armbewegungen von oben nach unten.

Die Polizei sah dies natürlich auch und zog mich raus, obwohl ich natürlich nicht zu schnell war.
Man stellte mich zur Rede, ich antwortete, ich würde winken wem ich will.
Die Kontrolle der Papiere dauerte natürlich ewig und ich konnte es mir nicht verkneifen zu fragen, ob man nicht lieber ein paar Bankräuber jagen wolle.
Es folgten Belehrungen von wegen man stünde dort zu meiner Sicherheit und ich würde das Erwischen böser Raser vereiteln. Ich antwortete, vor der Grundschule 4 Km weiter, wo häufig wirklich viel zu schnell gefahren wird, hätte ich noch nie einen Blitzer gesehen und man möge mir die Abzocke hier nicht auch noch als Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verkaufen.
Die blonde Walküre (175cm, 80 Kg, wirklich imposant) regte sich dann, neben dem Fahrerfenster stehend, richtig auf und ihr vor dem Wagen stehender Kollege öffenete den Sicherungsgurt seines Pistolenholsters. Daraufhin liess ich mir dann die Dienstnummern geben, notierte Uhrzeit und Autokennzeichen und beschwerte mich. Natürlich kam nichts dabei heraus.

Fazit: war spannend, würde ich jederzeit wieder tun. Ist in meinen Augen Bürgerpflicht bei Abzockblitzern.
Das Bild der Einstellungskriterien der bayerischen Verkehrspolizei wurde wieder ein Stück weit klarer und ich habe gelernt, dass es gefährlicher ist, 70 zu fahren, wo es kaum Verkehr, ein 60er Limit und die sichere Möglichkeit, 100 zu fahren, gibt, als 50 vor einer Grundschule in der 30er Zone zu fahren. Man lernt nie aus...

M. D.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Erlaubt ist es, aber nicht gerne gesehen...

Was du tust ist geschäftsschädigend. Stell dich mal bei Aldi vor den Parkplatz, winke die Leute weiter und warte was geschieht. 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


...
jetzt nochmal ist das Gesetzlich erlaubt am rand zu stehen und die Fahrer mit einem Schild ACTHUNG BLITZER Warnen!!! 😁 bin auf eure antworten gespannt 😁 😁 😁

Es könnte u. U. als Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden. (Ablenkung).🙂

Da hämmert jetzt schon in die Eisen was nun. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


...
jetzt nochmal ist das Gesetzlich erlaubt am rand zu stehen und die Fahrer mit einem Schild ACTHUNG BLITZER Warnen!!! 😁 bin auf eure antworten gespannt 😁 😁 😁

Wenn schon dann ohne Fehler 😁

Bei uns gibt es Schilder mit der Aufschrift "RADAR" oder "RADARÜBERWACHUNG" die gerne vor Ortseinfahrten aufgestellt werden. Es hilft die Geschwindigkeiten zu senken, da man nie sicher sein kann ob ein Gerät installiert ist. (gilt für Boxen u. mobile Geräte)

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Du bist dir schon bewusst, was du mit der Eröffnung dieses Threads auslöst, hoffe ich zumindest mal.
Wenn man sich mal seine Karriere bei MT anschaut, möchte man meinen, er weis sehr genau, was er hier auslösen kann.

Ich frage mich nur, warum sich 90% dieser Agenten immer einen BMW oder Mercedes ins Profil laden.

Das sind alles von BMW & Co. genervte Kleinwagenfahrer. Und auf diese Weise versuchen sie halt, die Schublade noch weiter aufzuziehen.

Oder es ist halt doch was am Klischee dran. Man weiß es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Tach!
...
Hatte das Spiel mal in München. Den Blitzer hatte ich ca. 1 Km vorher bereits entdeckt (gerade, 4-spurige Ausfallstraße, übersichtlich, trocken, 60 Limit, 100 sicher möglich, der absolute Unfallschwerpiunkt....). Ich ließ das Seitenfenster herunter und warnte meine Hintermänner durch Armbewegungen von oben nach unten.
...

Blitzer stehen nicht unbedingt nur wegen Unfallschwerpunkt da. Könnte auch eine Lärmschutzmaßnahme sein, die da mit dem TL greifen soll.

Ansonsten: vor Schulen und in Spielstrassen sehe ich die Blitzjungs auch sehr selten...
Nette Story, so kann man halt auch damit umgehen.

Zitat:

Original geschrieben von dermondeoreiter



Blitzer stehen nicht unbedingt nur wegen Unfallschwerpunkt da. Könnte auch eine Lärmschutzmaßnahme sein, die da mit dem TL greifen soll.

*IRONIEMODUS ON* Das ist doch mal ein Interessanter Einwand. Also ist eine Geschwingikeitsmessung ca. 50m von der Autobahn entfernt zu Lärmschutzzwecken? Ach ja, das nächste Wohnhaus ist ungefähr 1km entfernt. *IRONIEMODUS OFF* 😛

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von dermondeoreiter



Blitzer stehen nicht unbedingt nur wegen Unfallschwerpunkt da. Könnte auch eine Lärmschutzmaßnahme sein, die da mit dem TL greifen soll.
*IRONIEMODUS ON* Das ist doch mal ein Interessanter Einwand. Also ist eine Geschwingikeitsmessung ca. 50m von der Autobahn entfernt zu Lärmschutzzwecken? Ach ja, das nächste Wohnhaus ist ungefähr 1km entfernt. *IRONIEMODUS OFF* 😛

Ja, so ist das. Ohne Ironie.

Wenn aus Lärmschutzgründen die zHG beschränkt ist, dann ist das ein Grund. Wenn das nächste Wohnhaus 1km weg steht, hat das natürlich auf die Berechnung der zHG Einfluss gehabt. Und überwacht werden muss natürlich da, wo die Lärmverursacher fahren 😉

Danke für den *ERNSTGEMEINTEN???* Hinweis ... *Dinge gibt's ... Kopp schüttel*

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Danke für den *ERNSTGEMEINTEN???* Hinweis ... *Dinge gibt's ... Kopp schüttel*

Natürlich ist das ernstgemeint.

Willkürliches Beispiel:

Häuser stehen 1,5 km von der AB weg: AB unbegrenzt
Häuser stehen 1 km von der AB weg: Begrenzung 120
Häuser stehen 0,5km von der AB weg: Begrenzung 100

Ist ja auch logisch, da Lärm sich ja ausbreitet und mit steigender Entfernung "schwächer" wird.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Danke für den *ERNSTGEMEINTEN???* Hinweis ... *Dinge gibt's ... Kopp schüttel*
Natürlich ist das ernstgemeint.
Willkürliches Beispiel:

Häuser stehen 1,5 km von der AB weg: AB unbegrenzt
Häuser stehen 1 km von der AB weg: Begrenzung 120
Häuser stehen 0,5km von der AB weg: Begrenzung 100

Ist ja auch logisch, da Lärm sich ja ausbreitet und mit steigender Entfernung "schwächer" wird.

Wurde die Windrichtung mit einbezogen ?🙂

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wurde die Windrichtung mit einbezogen ?🙂

Auch wenn die Frage nicht ernst gemeint war:

Ja, bei der Berechnung der Lärmpegel wird auch die vorherrschende Windrichtung einbezogen.
Dazu natürlich auch die Geländetopografie, evtl. Steigungen/Gefälle der Fahrbahn, die Art des Fahrbahnbelages, Schwerverkehrsanteil, Verkehrsaufkommen überhaupt. Stellungen der Häuser zueinander. Und für Aufenthaltsräume gelten andere Vorgaben als für Nutzräume (Küche, Bad z.B.).

So kann es auch sein, dass eine AB halt nur tagsüber aus Lärmschutzgründen begrenzt ist, weil da eben mehr Verkehr ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen