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Blitzer auf der Nordschleife!?

Themenstarteram 8. Februar 2005 um 20:33

Hab ein paar Bilder in anderen Foren gefunden!

Z.b. Auffahrt Breitscheid!

Da auf den Tourifahrten die STVO gilt ist die Polizei dazu berechtigt.

Auf der Breitscheider Brücke gilt ja ein Tempolimit von 50km/h.

Bin mal gespannt ob das nur ein ""Fake"" ist!!!???,werde aber der Sache auf den Grund gehen da ich ja auch in der Winterzeit ca.alle 3Wochen zum Spazieren gehen da oben bin.

Des weiteren ist ja bekannt das 2004 schon das Rechtsfahrgebot überprüft wurde und weiterhin Kontrolliert wird...

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99 Antworten

@corsa,cobra und burner:

Klar verstehn wir das ihr auch ma aufdrehn wollt und das ihr, wenn ihr die Strecke kennt auch mehr rausholen könnt, als Papa mit Family der einfach mal drübergerollt sein will, was aber der Punkt ist:

Touristenfahrten sind "offiziell" nur dazu da drüberzurollen. Klar wird auch stillschweigend "toleriert" das da einige doch bissi Rennen fahren. Der Punkt an dem es scheitert ist der Versicherungsschutz. Sobald du an einer Fahrt mit Renncharakter teilnimmst (und das würdet ihr ja machen) seid ihr ohne Versicherung unterwegs. Da setzt das Thema Sicherheit ein, zum einen der Strecke (alle Schäden müssen repariert und bezahlt werden und die Rechnugn wollt ihr sicher net haben), zum anderen seht es mal so, viele die da fahren werden, sicher da nicht dauernd unterwegs sind und aus genau diesem Punkt resultiert die Gefahr von Fehlverhalten, von wem auch immer.

Wenn ich da bei Cobra lese: "wenn ich meinen Wagen schrotte ist das mein Problem"... dann stehn mir die Nackenhaare hoch. Wenn mit der Einstellung da jeder unterwegs ist, dann bestehn die Zäune dann da bald aus Holzkreuzen...

Klar trägt man die Konsequenzen selber, aber es muss ja nicht.

Und das Argument das dann einige wieder im öffentlichen Verkehr austicken: das würden se auch so, und es ist schlimm genug so.

Bin ja beileibe keiner wo nur langsam und sicher fährt, aber dass das Rennen fahren nirgends risch geht, das hab ich dann doch mal akzeptiert.

Is halt traurig, aber war, aber mal risch die Sau rauslassen kannste nur wenn de die Rennstrecke quasi persönlich mietest. Sonst bleibt nur den Renntrieb zu unterdrücken oder in ne Rennserie einzusteigen.

Und nur weil ihr nen paar Euro zahlt um da mal fahren zu dürfen, erwerbt ihr keine Rennlizenz oder sontige Freibriefe, sondern nur die "Erlaubnis" mal auf einer Rennstrecke rumzurollern.

Ob die da nun blitzen dürfen (um mal beim eiegtnlichen Topic zu bleiben) is eh so ne Sache, weil eigetnlich Privatgelände. Aber wenn das dann schon die letzten Massnahmen sind um Touristenfahrten überhaupt noch stattfinden zu lassen... dann sollten mal einige hier bissi drüebr nachdenken.

mfg

PS: Wenn ich das hier so lese... dann glaub ich ja fast selber nicht das ich mal vernünftig sein würde...

aber irgendwann wird man halt doch mal erwachsen.

Zitat:

Original geschrieben von Haribo0815

Bei normalen Touristenfahrten zahlt auch keine Versicherung da du grob fahrlässig handelst und wenn dich jemand abschiesst bleibst auch auf dem Schaden sitzen... maximal zivilrechtlich Schadensersatz einfordern kannste... wenn überhaupt.

Falsch. Woher hast du deine Infos.

Die grobe Fahrlässigkeit muss dir immer erst bewiesen werden. Und Haftpflichtversichert ist man immer. Bei grober Fahrlässigkeit (Trunkenheit, Drogen usw. aber NICHT überhöhte Geschwindigkeit )

kann die Versicherung max. 5000 Euro Regress von dir zurück fordern.

Man ist auf der NS sogar bei der GLP Vollkaskoversichert. Dies kann man sich auch schriftlich geben lassen. Dies gilt auch bei den dazugehörigen Trainings.

Die Veranstaltung darf nur nicht der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dienen.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von Rennmaus66

na die Zeiten sind doch wohl schon lange vorbei - die NBR will (und muss) mit allen Mitteln den Benutzern klar machen, daß es sich bei der Nordschleife um keine offizielle Rennstrecke, sondern um um ein Privatgelände handelt auf dem Touristenfahrten möglich sind

die Roudies, Raser und Möchtegernrennfahrer haben sich diese Maßnahmen selber zuzuschreiben...

hätten sich viele mal ein wenig zurückgenommen wären diese Maßnahmen in solchem Rahmen bestimmt nicht erforderlich gewesen

auch wenn die Blitzkästen hoffentlich ein Fake sind haben sie sich schon ne Menge Maßnahmen einfallen lassen und durchgesetzt

Eines sollte jedem klar sein der über Touristenfahrten schreibt.

Zum Blümchenpfücken fährt dort keiner und zahlt 14,- Euro die Runde.

Die Nordschleife ist das richtige Terrain auch mal über die übliche Geschwindigkeit und Fahrweise die im Stassenverkehr herrscht hinauszugehen und dabei keine Gefahr für andere darzustellen.

Vorraussetzung hierfür ist natürlich die Einhaltung der dort gesetzten Regeln.

Raser, Möchtegern-Rennfahrer und Roudies trifft man dort immer. Die Roudies sollen fernbleiben, die anderen haben dort durchaus eine Daseinsberechtigung. Wer anderer Meinung ist wird die Nordschleife eher im Touribus oder auf dem Fahrrad geniessen als im eigenen Auto oder Motorrad.

Gruß Michael

finde diese ganze diskussion ueber eventualitaeten langsam recht muessig.

de facto macht jeder einezelne (egal welcher meinung) doch eh das was er fuer richtig haelt.

das ganze geschreibe hier koennt ihr auch fuer den naechsten reelen unfall aufheben.

und auf grund einer forumsdiskussion wird wohl kaum einer hier seine gesamte einstellung zu diesem thema aendern.

...der teufel ist ein eichhoernchen...

am 1. März 2005 um 12:13

Zitat:

Original geschrieben von Rallyman

Falsch. Woher hast du deine Infos.

Die grobe Fahrlässigkeit muss dir immer erst bewiesen werden. Und Haftpflichtversichert ist man immer. Bei grober Fahrlässigkeit (Trunkenheit, Drogen usw. aber NICHT überhöhte Geschwindigkeit )

kann die Versicherung max. 5000 Euro Regress von dir zurück fordern.

Man ist auf der NS sogar bei der GLP Vollkaskoversichert. Dies kann man sich auch schriftlich geben lassen. Dies gilt auch bei den dazugehörigen Trainings.

Die Veranstaltung darf nur nicht der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dienen.

Gruß Michael

Ahm, schönen Gruß, aber zB Lausitzring mussten wir unterschreiben, das wir auf vollkommen eigenes Risiko fahren. Und dein normaler Versicherungsschutz erlischt bei Teilnahme an Fahrten mit rennähnlichem Charakter. Heisst Schaden am Auto is deine, bei Schaden an der Rennstrecke bist dabei. Inwiewiet das nun genau mit den TS auf der NS is... kA.

Inwieweit da jetzt die Haftpflicht was übernimmt (pers./oder Kfz) müsste man einfach mal in den AGB derselben nachlesen.

Und deine Versicherung bei der GLP wird auch bissi anders sein, als deine normale KFZ-Versicherung.

Lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber das wär ja sonst zu schön in Deutschland.

mfg

Themenstarteram 1. März 2005 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Rallyman

Zum Blümchenpfücken fährt dort keiner und zahlt 14,- Euro die Runde.

 

Gruß Michael

15,-;) :(

Zitat:

Original geschrieben von Da_Maddy

Ahm, schönen Gruß, aber zB Lausitzring mussten wir unterschreiben, das wir auf vollkommen eigenes Risiko fahren. Und dein normaler Versicherungsschutz erlischt bei Teilnahme an Fahrten mit rennähnlichem Charakter. Heisst Schaden am Auto is deine, bei Schaden an der Rennstrecke bist dabei. Inwiewiet das nun genau mit den TS auf der NS is... kA.

Inwieweit da jetzt die Haftpflicht was übernimmt (pers./oder Kfz) müsste man einfach mal in den AGB derselben nachlesen.

Und deine Versicherung bei der GLP wird auch bissi anders sein, als deine normale KFZ-Versicherung.

Lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber das wär ja sonst zu schön in Deutschland.

mfg

Hallo,

ich hab mich scheinbar nicht klar ausgedrückt.

Ich habe von meiner Versicherung (VVD) eine schriftliche Deckungszusage bezüglich Haftpflicht und Vollkasko bei der Teilnahme an der GLP für ALLE Renntermine. Die Versicherung hat vorher das Veranstaltungreglement geprüft.

Ich habe es schon geschrieben, Voraussetzung ist das die Veranstaltung nicht der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient.

Touristenfahrten auf der NS werden als Fahrten im öffentlichen Strassenverkehr angesehen und sind versichert.

Haftungsausschlüsse sind genau zu lesen. Meistens unterschreibt man einen Haftungsausschluss des Veranstalters, um später mögliche Klagen gegen Ihn auszuschliessen. Schäden die man auf der Rennstrecke/Übungsgelände verursacht sind von der eigenen Haftpflicht gedeckt.

Dies alles gilt nichgt für Rennveranstaltungen oder Veranstaltungen die der erzielung einer Höchstgeschwindungkeit dienen.

Wer mich der Lüge bezichtigen will: Bitte PM oder eMail mit Realnamen und Telefonnr./Fax. Werde dann unverzüglich den Beweis antreten.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von RSTino

15,-;) :(

Weis ich schon :-(

Hat aber bisher noch niemand gezahlt.

Gruß Michael

Da bin ich aber baff!

Blitzre, Geschwindigkeitsbegrenzung

 

Hallo Leute,

ob Fake oder nicht, die Stelle, um die es im Posting geht, ist aus einem Grunde besonders geregelt (wie auch auf der Döttinger Höhe, zum Ende):

Es soll verhindert werden, daß jemand mit 150 km/h auf einen dort gerade Einfahrenden (z.B. T2 mit 60 PS) trifft, der an der mörderischen Steigung Mühe hat, im 2. Gang zu bleiben. ;)

Die Regelung ist absolut sinnvoll, auch wenn dadurch eine der schönsten Kurvenkombinationen platt gemacht wird.

Gruß

Franjo001

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