Blitzer-Atrappe = Amtsanmaßung?
Hallo Zusammen,
https://www.aachener-nachrichten.de/.../...freigesprochen_aid-35014953
Wie kann ein Nistkasten mit rot hinterlegten Einflugloch diesen Tatbestand rechtfertigen? Das Design ist weder rechtlich geschützt, noch sonstwie (z. B. wie Verkehrszeichen) reguliert.
Die vorgeworfene „Amtsanmaßung“ entsteht dann erst im Kopf eines potentiell ertappten Verkehrssünders.
Grüße vom Möwenmann
Beste Antwort im Thema
Wir leben halt in der Bananen Republik Deutschland...
Wir leben (zumindest bis vor 2 - 3 Jahren) ziemlich sicher...
Was von Politik und Gerichten kommt ist manchmal einfach seltsam - aber alle paar Jahre wird in Deutschland gewählt - offensichtlich will die Mehrheit in Deutschland nichts ändern.
(die Franzosen mit den gelben Westen sind da anders drauf, versteht der Deutsche aber nicht)
213 Antworten
Zitat:
@AMenge schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:36:39 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:40:27 Uhr:
Der Unfall fand statt, weil einer dachte, da steht ein Blitzer.
Gut.Tat er aber nicht, denn es war Willis Attrappe.
Die hat den Unfall verursacht.
Nein, nein und nochmals nein. Die Attrappe hat überhaupt nichts verursacht!
Doch, doch und nochmals doch!
Zuerst ist die Attrappe, dann kommt das fehlerhafte Verhalten.
Der wichtige Unterschied ist: wenn Regen, Schnee, ein Reh oder der von der Behörde aufgestellte Starenkasten bei manchen Verkehrsteilnehmern zu seltsamen Verhaltensweisen führen, ist das einfach hinzunehmen. Weil Regen nunmal fallen und die Behörde Kästen am Straßenrand aufstellen darf. Wenn geistesgestörte Mitmenschen einen definitiv nicht vorhandenen Erziehungsauftrag für sich reklamieren, ist das degegen vollkommen unnötig.
AMenge,
ein offizieller Blitzer ist, wie sein Name sagt: Offiziell !!
Das ist eine ganz andere Hausnummer.
Warum ist das anders ?
Weil die das dürfen.
Das sagt schon der Name.
Genau so darf eine Ampel rot sein.
Genau so darf eine Einbahnstraße nur in EINE Richtung befahren werden.
Genau so hat eine Sackgasse ein Ende.
Nicht weil es ein Vorgartenbesitzer will, sondern weil es offiziell ist.
Das gehört, auch wenn es schwer fällt, zu den Regeln, zu den Vorschriften - auf die doch hier immens gepocht wird. Diese Regeln stellt KEIN Vorgartenbesitzer auf !
Wenn an einem Blitzer, wohlbemerkt: Ein offizieller Blitzer ! ...ein Unfall passiert, dann wird diesem Blitzer keine Schuldfrage zukommen.
Warum nicht: Weil er da stehen darf.
Und Willis Fake-Blitzer darf es nicht !
Ich kann aus "meiner" Straße keine Einbahnstraße machen.
Ich darf an "meiner" Straße kein Halteverbotsschild aufstellen.
Ich darf an "meiner" Straße keinen Fake-Blitzer aufstellen.
Passiert deshalb ein Unfall, werden mir Fragen gestellt.
Und wenn du meinst, das passiert NICHT, dann zweifele ich ein ganz klein wenig an deinem Verstand (Bitte nicht falsch verstehen)
Gruß Jörg.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:51:13 Uhr:
Zitat:
@AMenge schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:36:39 Uhr:
Nein, nein und nochmals nein. Die Attrappe hat überhaupt nichts verursacht!
Doch, doch und nochmals doch!
Zuerst ist die Attrappe, dann kommt das fehlerhafte Verhalten.Der wichtige Unterschied ist: wenn Regen, Schnee, ein Reh oder der von der Behörde aufgestellte Starenkasten bei manchen Verkehrsteilnehmern zu seltsamen Verhaltensweisen führen, ist das einfach hinzunehmen. Weil Regen nunmal fallen und die Behörde Kästen am Straßenrand aufstellen darf. Wenn geistesgestörte Mitmenschen einen definitiv nicht vorhandenen Erziehungsauftrag für sich reklamieren, ist das degegen vollkommen unnötig.
Wenn sich jemand falsch verhält, weil er einen Gegenstand oder einen Menschen für etwas anderes hält als er ist, dann ist das ganz allein sein Problem. Das ist auch nicht hinzunehmen, sondern der Betreffende sollte sich mal überlegen, wie er solche falschen Verhaltensweisen zukünftig vermeiden kann. Hier wird ständig Anlass und Ursache gleichgesetzt. Ist auch für den Betreffenden bequemer, denn dann muss er sein Verhalten nicht ändern.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:51:13 Uhr:
Wenn geistesgestörte Mitmenschen einen definitiv nicht vorhandenen Erziehungsauftrag für sich reklamieren, ist das degegen vollkommen unnötig.
Es ist schade, dass du dich mit deiner Wortwahl für jede sachbezogene Diskussion disqualifizierst.
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Zitat:
@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:57:23 Uhr:
Wenn an einem Blitzer, wohlbemerkt: Ein offizieller Blitzer ! ...ein Unfall passiert, dann wird diesem Blitzer keine Schuldfrage zukommen.
Warum nicht: Weil er da stehen darf.
Falsch. Weil man davon ausgeht, dass niemand an einem Blitzer einen Grund zum Bremsen hat. Tut er es doch, so liegt ein Fehlverhalten des Fahrers vor.
Zitat:
Ich kann aus "meiner" Straße keine Einbahnstraße machen.
Ich darf an "meiner" Straße kein Halteverbotsschild aufstellen.
Ich darf an "meiner" Straße keinen Fake-Blitzer aufstellen.
Ich zeige dir gern den Unterschied auf: Bei Punkt 1 und 2 maßt du dir an, die Regeln eigenmächtig zu ändern. Das ist selbstverständlich weder zulässig in Ordnung.
Bei Punkt 3 geht es um die Einhaltung der bestehenden Regeln. Und wie Ostelch bereits treffend bemerkte darf man andere Menschen durchaus auf ihr Fehlverhalten hinweisen.
Wirklich vergleichbar wäre Punkt 3, wenn der betreffende Mensch tatsächlich Fotos gemacht und versucht hätte, bei den Autofahrern zu kassieren. Hat er aber nicht, er hat lediglich einen Kasten in seinen Garten gestellt. Und auch wenn es dir schwerfällt, es zu akzeptieren: das darf er.
Ich habe schon Menschen gesehen, die bei dem Anblick einer Mülltonne panisch in die Eisen gehen. Da sind ja oft off. Blitzer drin verbaut.
Mittwochs sind bei uns immer die Strassen leer. Warum ?
Alle Mülltonnen stehen auf der Strasse.
Wer Probleme mit dem Anblick von Mülltonnen hat sollte das Auto stehen lassen.
Echt mal, Promleme haben die Menschen heute.
Zitat:
@AMenge schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:01:38 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:51:13 Uhr:
Wenn geistesgestörte Mitmenschen einen definitiv nicht vorhandenen Erziehungsauftrag für sich reklamieren, ist das degegen vollkommen unnötig.
Es ist schade, dass du dich mit deiner Wortwahl für jede sachbezogene Diskussion disqualifizierst.
Das macht überhaupt nichts, da bei deiner bornierten Rechthaberei sowieso jede Diskussion (mit dir) überflüssig ist.
Mein Beitrag sollte nur der gebetsmühlenartig vorgetragenen Falschargumentation entgegentreten. Mission erfüllt.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:15:41 Uhr:
Das macht überhaupt nichts, da bei deiner bornierten Rechthaberei sowieso jede Diskussion (mit dir) überflüssig ist.
Du magst es Rechthaberei nennen. Ich nenne es differenzierte Denkweise und bin damit glücklicherweise nicht allein.
Zitat:
Mein Beitrag sollte nur der gebetsmühlenartig vorgetragenen Falschargumentation entgegentreten. Mission erfüllt.
Erfüllt ist da gar nichts, da du in deiner Simplifizierung die gleichen Denkfehler machst wie Jörg. Aber das muss man so akzeptieren, du kannst es vermutlich nicht besser.
Man kann die Fake-Blitzer Sch... finden, allein kann man damit keine Amtsanmaßung begründen. Kommt es zu einem Auffahr-Unfall, spricht der Anscheinsbeweis immer gegen den Auffahrenden. Wenn der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges sofort einräumt, er habe wegen einer Attrappe plötzlich gebremst, ist das erstmal für den Fahrer des Auffahrenden Fahrzeuges nur positiv. Er wird den Schaden nicht alleine zu tragen haben.
Regressansprüche gegen den Besitzer der Attrappe lassen sich nicht ausschließen, allein deswegen, weil es einen solchen Prozess bisher nicht gegeben hat.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:15:41 Uhr:
Zitat:
@AMenge schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:01:38 Uhr:
Es ist schade, dass du dich mit deiner Wortwahl für jede sachbezogene Diskussion disqualifizierst.
Das macht überhaupt nichts, da bei deiner bornierten Rechthaberei sowieso jede Diskussion (mit dir) überflüssig ist.Mein Beitrag sollte nur der gebetsmühlenartig vorgetragenen Falschargumentation entgegentreten. Mission erfüllt.
Trump, eindeutig Trump, der argumentiert auch so, sagt nichts zum Thema, sieht aber seine Mission erfüllt.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:22:50 Uhr:
Man kann die Fake-Blitzer Sch... finden, allein kann man damit keine Amtsanmaßung begründen. Kommt es zu einem Auffahr-Unfall, spricht der Anscheinsbeweis immer gegen den Auffahrenden. Wenn der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges sofort einräumt, er habe wegen einer Attrappe plötzlich gebremst, ist das erstmal für den Fahrer des Auffahrenden Fahrzeuges nur positiv. Er wird den Schaden nicht alleine zu tragen haben.Regressansprüche gegen den Besitzer der Attrappe lassen sich nicht ausschließen, allein deswegen, weil es einen solchen Prozess bisher nicht gegeben hat.
Nicht schlecht formuliert.
Danke für den Beitrag, der nämlich eine klare Linie sieht.
Warte AMenge, ich kläre es gleich auf.
Erstmal nur eine kleine Korrektur:
Es darf nicht Attrappe heißen. Das weiß nämlich der bremsende nicht, nur der Aufsteller.
So, die Klärung:
Selbst wenn der vorausfahrende sich quasi selbst ins Knie schießt mit seiner Aussage, so ist es tatsächlich so, dass sich Regressansprüche gegen den Besitzer der Attrappe wirklich nicht ausschließen lassen.
Und noch etwas: Auch wenn der Besitzer keine Fotos macht, so hat er doch nur eins im Sinn: Das Recht selbst in die Hand zu nehmen.
Natürlich kann man jemanden darauf aufmerksam machen, wenn er Scheiße baut.
Nur eins darf ich nicht: Dadurch einen Unfall verursachen !! 🙂
Egal wie das "Aufmerksam machen" sattfindet: Es darf dabei keiner zu Schaden kommen.
Darum geht es, nur darum.
Nicht wer zu schnell fährt. Oder zu dicht, oder zu langsam oder sonstwas.
Wenn ich ins Verkehrsgeschehen eingreife, dadurch einen Unfall verursache, muss ich mit Fragen dazu rechnen. Auch wenns schwer fällt, besonders natürlich den Regelfetischisten.
Gruß Jörg.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Dezember 2018 um 10:43:32 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. Dezember 2018 um 10:39:22 Uhr:
... oder wegen eines Theodoliten zur Vermessung, den er für einen mobilen Blitzer gehalten hat, in einen Unfall verwickelt wird, ...
Stimmt, die Experten gibt's ja auch noch (auch schon oft beobachtet). 😁PS. Meist sind das aber Nivelliergeräte
Theodoliten oder auch Nivelliere gibt es heutzutage eher selten. Meistens wird mit einem Tachymeter gearbeitet.
Es ist übrigens sehr lustig, wenn man an einer Straße zum messen steht und es bremsen alle paar Minuten irgendwelche Fahrer, weil sie nicht verstehen, dass es kein Blitzer ist.
och Leude, ihr streitet euch nicht so schön, denn es werden nicht immer passende Argumente ausgetauscht.
Wenn jemand das Aufstellen von Blitzer-Attrappen für eine Handlung hält, "welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf" (§ 132 StGB), der sollte doch die Regel zitieren können, durch die eine solche Handlung in den erlauchten Kreis reiner Amtshandlungen aufgenommen ist. Dann kann man auch die Frage klären, ob Opa Heinz - oder wie auch immer der Gartenbesitzer heißt, auf dessen Grundstück die Attrappe aufgebaut wird - sich tatsächlich strafbar gemacht hat und nicht nur nach der wenig bedeutsamen Ansicht einer Amtsrichterin.
Wie hier schon mehrfach festgestellt wurde, besteht eine solche Zuweisung nicht. Und wie auch schon sehr treffend ausgeführt wurde, verbietet § 132 StGB nicht Handlungen, die nach den Umständen des Falles den Anschein einer Amtshandlung zu erwecken geeignet sind oder ähnlich. Also bleibt es bei der schlichten Erkenntnis: Das Aufstellen von Blitzerattrappen auf privatem Grund stellt keine Straftat nach § 132 StGB dar.
Völlig unerheblich ist die Frage, ob ein Raser oder ein Normalfahrer vor der Attrappe eine Vollbremsung aus Blödheit, Verwirrung, Böswilligkeit oder Neigung für gepflegte Heckbumser hinlegen könnte und ob der Heckbumser seinerseits zu dumm, irritiert und bösartig ist oder einfach seine Paraphilie auslebt. Wie die Schadensaufteilung in diesem Falle läuft, liefert auch kein einziges Argument für die eigentliche Frage.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:37:27 Uhr:
Und noch etwas: Auch wenn der Besitzer keine Fotos macht, so hat er doch nur eins im Sinn: Das Recht selbst in die Hand zu nehmen.
Falsch. Er möchte lediglich, dass das geltende Recht beachtet wird.
Zitat:
Natürlich kann man jemanden darauf aufmerksam machen, wenn er Scheiße baut.
Nur eins darf ich nicht: Dadurch einen Unfall verursachen !! 🙂
Tut er auch nicht. Begründung siehe oben.
Zitat:
Wenn ich ins Verkehrsgeschehen eingreife, dadurch einen Unfall verursache, muss ich mit Fragen dazu rechnen. Auch wenns schwer fällt, besonders natürlich den Regelfetischisten.
Ein Kasten am Straßenrand ist aber kein Eingriff in den Straßenverkehr. Auch wenns schwer fällt, besonders natürlich den Regel-Ignoranten.
Zum letzten Satz: Meinst du, es geht auch ohne persönliche Verunglimpfungen? Wäre schade, wenn du dir diesbezüglich ein schlechtes Beispiel am Zitronenhai nehmen würdest.
AMenge,
falls du den Regelfetischisten meinst ?
Gut, nehme ich zurück.
Regelignorant ?
Ist der für mich ?
Ja, nehme ich an.
Ich hänge zum Glück nicht an der Wand und spreize die Beine, wenn einer an der Kordel zieht.
DAS, und das betone ich jetzt ausdrücklich, das war nicht für dich.
Nomon,
starker Beitrag. Sogar mit § !
Aber noch viel besser ist deine Signatur, ich musste echt schmunzeln 😁
Alle: Ich glaube, ich gebe auf.
Hat keinen Sinn.
Vllt kommt ja mal der Moment, wo echt etwas passiert, nur weil einer sich für oberschlau hält, das Recht in die eigene Hand nimmt, und dadurch jemand zu Schaden kommt. Nein, sorry, nicht jemand, ist zu böse - nehmen wir einfach etwas, ist besser...
Danke für die Diskussion und Gruß Jörg.