Blitzer-Atrappe = Amtsanmaßung?

Hallo Zusammen,

https://www.aachener-nachrichten.de/.../...freigesprochen_aid-35014953

Wie kann ein Nistkasten mit rot hinterlegten Einflugloch diesen Tatbestand rechtfertigen? Das Design ist weder rechtlich geschützt, noch sonstwie (z. B. wie Verkehrszeichen) reguliert.
Die vorgeworfene „Amtsanmaßung“ entsteht dann erst im Kopf eines potentiell ertappten Verkehrssünders.

Grüße vom Möwenmann

Beste Antwort im Thema

Wir leben halt in der Bananen Republik Deutschland...

Wir leben (zumindest bis vor 2 - 3 Jahren) ziemlich sicher...

Was von Politik und Gerichten kommt ist manchmal einfach seltsam - aber alle paar Jahre wird in Deutschland gewählt - offensichtlich will die Mehrheit in Deutschland nichts ändern.

(die Franzosen mit den gelben Westen sind da anders drauf, versteht der Deutsche aber nicht)

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Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:05:38 Uhr:


Wir haben alle gelacht 😁
Auch ich, obwohl ich der Arsch bin - macht aber nix.

Ach iwo, wir diskutieren doch nur und den Tag an dem ein einem Thread alle einer Meinung sind werde ich wohl nicht mehr erleben.

Zitat:

Solange da ein Blitzer drinne ist, ist es ja OK.
Dann kommt es von offizieller Seite.

Es gibt Gesetzliche Vorgaben an die sich erst mal alle (Privat, Behörden) halten müssen. Klar haben Behörden erweiterte Rechte, aber ich wüsste nicht daß da irgendwo Blitzeratrappen geregelt sind.

Generell ist mir auch keine Vorschrift bekannt die sowas für Privat verbietet.

Fazit: Nicht verboten, also erlaubt.

Zitat:

Jetzt bin ich, Vorgartenbesitzer Willi aber ganz besonders schlau.
Ich schneide meiner Mülltonne ein viereckiges Loch aus, und schmiede mir da ein rotes Kunstofffenster ein.
Und schon habe ich MEINE Blitzerattrappe. Das Ding stelle ich auf.

Die dinger haben kein rotes Fenster, das ist ja der Witz dabei. 😉

Zitat:

Und jetzt erschrickt Onkel Heinz, bremst und ihm donnert deshalb !!nicht weil er zu blöd ist zum fahren!!, sondern wegen meiner gefakten Tonne einer hinten drauf....
Unter uns Sangesschwestern...
...wer zahlt den Schaden ??

Da dürfen sich beide vor Gericht Streiten (Hauptschuld trifft den Auffahrenden)

Da gibt's noch mehr Beispiele:

Ein spielendes Kind (deliktunfähig ohne Aufsichtspflichtverletzung der Eltern) schießt einen Ball auf die Straße, du Bremst, und einer fährt dir hinten rein. Wer zahlt den Schaden?

Ein Radfahrer (mittellos und nicht versichert) nimmt dir die Vorfahrt und kollidiert mit deinem Fahrzeug. Wer bezahlt den Schaden und den Krankenhausaufenthalt des Unfallverursachers?

Du bremst wegen eines Verkehrsverstoßes eines Dritten (idealerweise fährt der weiter und du hast kein Kennzeichen) und einer fährt dir rein. Wer zahlt?

Du guckst einer scharfen Blondine am Straßenrand nach und fährst dem vor dir rein (weil der sich gerade ebenfalls den Kopf verdreht und langsamer wird). Wer zahlt den Schaden? Das wäre vielleicht ein Richtungsweisendes Urteil.

Fazit: Das Leben stinkt und nicht jeden Mist den man selber baut kann man jemand anderem Aufdrücken.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:34:56 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:12:57 Uhr:



Genau da liegt dein grundlegender Denkfehler. Der Unfall geschieht nicht wegen der Tonne sondern wegen einer unangepassten Verhaltensweise. Genauso geschieht kein Unfall wegen schlechten Wetters sondern nur wegen unangepasster Reaktionen auf das vorhandene Wetter.

Die Verhaltensweiße "muß" noch nicht einmal unangepasst sein.
Es bremsen sehr viele Verkehrsteilnehmer vor festinstalierten Blitzern, die noch nicht mal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren.
Das ist nunmal bei Einigen eben ein Reflex, man sieht nen Blitzer, bzw. in dem Fall etwas, was einem Blitzer sehr sehr ähnlich sieht und geht vom Gas, oder steht auf die Bremse.
Völlig unabhängig ob das jetzt ein echter Blitzer ist, oder ein Vogelhäuschen, welches einem Blitzer sehr ähnlich sieht und den Zweck besitzt den Verkehr zu maßregeln.

Für mich ist das ein Eingriff in den Straßenverkehr.

Das unötige Bremsen mag solch ein Eingriff sein. 😉 Wer da eine Vollbremsung hinlegt, ist offensichtlich zum Autofahren ungeeignet, wer von 55 auf 49 km/h abbremst, gefährdet damit den Verkehr nicht, wer von 70 auf 49 km/h abbremst, verhält sich (wieder) regelkonform und sollte der Atrappe für die kleine Erinnerung dankbar sein.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:19:38 Uhr:


Ausserdem hat der nicht GRUNDLOS gebremst, sondern wegen einer Blitzerattrappe, die von einem Vorgartenbesitzer aufgestellt wurde..

Klar hat er grundlos gebremst, denn er hat sich natürlich an die Vorschriften gehalten (und dann ist bremsen nicht nötig).

Gruß Metalhead

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:40:27 Uhr:


Der Vorgartenbesitzer DARF so ein Ding nicht aufstellen.
Das könnte man durchaus als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr werten.
Er darf auch andere Sachen nicht, die offizielle dürfen.
Warnbaken aufstellen, Verkehr umleiten, Kontrollen durchführen.

Sind wir uns da einig ???????

Ich bin darauf schon in meinem vorherigen Post eingegangen:

Es gibt keine Vorschrift die mir das verbietet (klar dürfen Behörden mehr, ganz klar).

Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:05:38 Uhr:


Jetzt bin ich, Vorgartenbesitzer Willi aber ganz besonders schlau.
Ich schneide meiner Mülltonne ein viereckiges Loch aus, und schmiede mir da ein rotes Kunstofffenster ein. Und schon habe ich MEINE Blitzerattrappe.

Nö.

Da hab ich eine Mülltonne mit der Möglichkeit den Füllstand festzustellen ohne den Deckel öffnen zu müssen.

Und wer davor erschreckt sollte mal zum Arzt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:34:56 Uhr:



[...]
Für mich ist das ein Eingriff in den Straßenverkehr.

In dem Artikel der vor ein paar Seiten freundlicherweise verlinkt wurde äußert sich RA Solmecke dahingehend, dass der Vorwurf "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" verschiedentlich gerichtlich nicht so beurteilt wurde.

Es bleibt letztlich nur noch bei der Frage der Amtsanmaßung, die offenbar bisher noch nicht richterlich festgestellt wurde.

Das mit dem roten Fenster ist ohnehin over-the-top, da die infrarot-gängigen Gläser vom menschlichen Betrachter als "schwarz" wahrgenommen werden.

Edith sagt noch:
Entlang klassifizierter Straßen könnten Blitzer-Attrappen auch noch gegen Baurecht verstoßen.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:05:38 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Dezember 2018 um 10:50:19 Uhr:


Nur wenn man ein Schild anbringt "Keine Panik! Das ist wirklich nur eine Mülltonne!Ehrlich."

Grüße vom Ostelch

Ok.
Wir haben alle gelacht 😁
Auch ich, obwohl ich der Arsch bin - macht aber nix.

Aber nun, ihr Schlaumeier: Scherz beiseite.

Eine Mülltonne.
Ja, getarnt als Blitzer. Kenne ich.
Solange da ein Blitzer drinne ist, ist es ja OK.
Dann kommt es von offizieller Seite.

Jetzt bin ich, Vorgartenbesitzer Willi aber ganz besonders schlau.
Ich schneide meiner Mülltonne ein viereckiges Loch aus, und schmiede mir da ein rotes Kunstofffenster ein.
Und schon habe ich MEINE Blitzerattrappe. Das Ding stelle ich auf.

Und jetzt erschrickt Onkel Heinz, bremst und ihm donnert deshalb !!nicht weil er zu blöd ist zum fahren!!, sondern wegen meiner gefakten Tonne einer hinten drauf....

Unter uns Sangesschwestern...
...wer zahlt den Schaden ??

Gruß Jörg.

Übrigens ihr Witzbolde, die Frage ist Ernst gemeint.

Kommt mir jetzt nicht mit: Die sind zu blöd zum Autofahren.
Oder da stimmt ein Abstand nicht, oder der ist 5 zuviel gefahren...

Wenn du dich als A... bezeichnest, ist das deine Sache. Ich würde es nie tun.

Unter uns Sangesschwestern: Welchen Schaden? Den Schaden, der entsteht, wenn man dank Erinnerung durch eine Blitzeratrappe (wieder) die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält? Wenn einer so schnell ist, dass er nur durch ein so starkes Bremsmanöver, dass ein ein ebenfalls zu schnell fahrender und keinen ausreichenden Sicherheistabstand einhaltenden Hintermann auf ihn auffährt, dann dürfen die beiden sich den Schaden gerne teilen. Ob der Schnellfahrer nun von einem echten Blitzer oder einem grauen Vogelhäuschen an die Einhaltung der Verkehrsvorschriften erinnert wird, hat für die Folgen dieser Erinnerung keinerlei Bedeutung. Tempolimits gelten auch dort, wo kein (echter) Blitzer steht. Für manchen ist diese Tatsache wohl eine Zumutung.

Grüße vom Ostelch

Ostelch…..
...ich… weiß nicht genau, WIE man es dir erklären kann.
Ich weiß es nicht.
Du siehst immer nur eins.
Bremsen müssen nur die schnellen.
Blitzer erschrecken nur die schnellen.
Die schnellen sind immer Schuld, und sollten sie tatsächlich einmal nicht Schuld sein, so tritt Automatisch das erste in Kraft ... sie - sind - SCHULD !!!

Gut so ??

OK.

Die Tatsache, das ein langsamer vor einem Blitzer erschrickt, ist natürlich völlig daneben. Wie auch, weil man sich ja immer, überall, und zu jeder Jahres-, Monats-, Wochen-, und Tageszeit immer an die so wunderbaren Vorschriften hält. Die Regeln. 🙄

Natürlich...

Darum, so ein Unfall entsteht natürlich NUR, weil alle, aber auch alle ein schlechtes Gewissen haben - nur die, die sich IMMER an alles halten, die fahren da locker und leicht dran vorbei...
...die bremsen nicht.

Darum geht es aber nicht, mein guter... ...wenn zwei zusammenkrachen, muss es einen Grund geben. Hier ist es Vorgartenbesitzer Willi sein Fake-Tonne. Jetzt sagst du mir, das juckt keinen ?? Du, oder jeder andere weiß nicht wie schnell die waren. Meinst du echt, die grün-weißen interessieren sich NICHT für Willis Tonne ?

Gruß Jörg.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:41:35 Uhr:



Das unötige Bremsen mag solch ein Eingriff sein. 😉 Wer da eine Vollbremsung hinlegt, ist offensichtlich zum Autofahren ungeeignet, wer von 55 auf 49 km/h abbremst, gefährdet damit den Verkehr nicht, wer von 70 auf 49 km/h abbremst, verhält sich (wieder) regelkonform und sollte der Atrappe für die kleine Erinnerung dankbar sein.
Grüße vom Ostelch

Wobei Wir hier wieder bei dem Thema angelangt wären, daß das nicht die Aufgabe der Bürger ist, Autofahrer auf ihr Fehlverhalten zu maßregeln !
Wenn Anwohner einer Straße ein Problem damit haben, weil zu schnell gefahren wird, sollen sie sich mit ihrem Anliegen an die zuständige Behörde wenden und nicht wie hier Eigeninitiative ergreifen.

Und bitte bleibt beim Thema und wälzt solche Verhaltensweißen nicht auf die Eignung ein Fahrzeug zu führen ab.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:40:27 Uhr:


Der Unfall fand statt, weil einer dachte, da steht ein Blitzer.
Gut.

Tat er aber nicht, denn es war Willis Attrappe.
Die hat den Unfall verursacht.

Nein, nein und nochmals nein. Die Attrappe hat überhaupt nichts verursacht! Regen verursacht keine Unfälle. Nebel verursacht keine Unfälle. Blitzer und deren Kopien verursachen keine Unfälle. Unfälle werden - von technischen Defekten abgesehen - ausnahmslos von Menschen verursacht.

Es ist traurig, dass du das immer noch negierst.

Ebenfalls traurig finde ich, dass du auf einfache Fragen, die man die stellt, überhaupt nicht eingehst. So wüsste ich nach wie vor gern von dir, wer deiner Meinung nach bei einem offiziell aufgestellten Blitzer für einen Unfall haftet, der aufgrund einer Schreckbremsung vor dem Blitzer passiert. Eine ganz einfache Frage, die noch auf Antwort wartet. Und die Antwort "der ist offiziell, das ist was anderes" ist keine Antwort.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:21:54 Uhr:


Ostelch…..
...ich… weiß nicht genau, WIE man es dir erklären kann.
Ich weiß es nicht.
Du siehst immer nur eins.
Bremsen müssen nur die schnellen.
Blitzer erschrecken nur die schnellen.
Die schnellen sind immer Schuld, und sollten sie tatsächlich einmal nicht Schuld sein, so tritt Automatisch das erste in Kraft ... sie - sind - SCHULD !!!

Gut so ??

OK.

Die Tatsache, das ein langsamer vor einem Blitzer erschrickt, ist natürlich völlig daneben. Wie auch, weil man sich ja immer, überall, und zu jeder Jahres-, Monats-, Wochen-, und Tageszeit immer an die so wunderbaren Vorschriften hält. Die Regeln. 🙄

Natürlich...

Darum, so ein Unfall entsteht natürlich NUR, weil alle, aber auch alle ein schlechtes Gewissen haben - nur die, die sich IMMER an alles halten, die fahren da locker und leicht dran vorbei...
...die bremsen nicht.

Darum geht es aber nicht, mein guter... ...wenn zwei zusammenkrachen, muss es einen Grund geben. Hier ist es Vorgartenbesitzer Willi sein Fake-Tonne. Jetzt sagst du mir, das juckt keinen ?? Du, oder jeder andere weiß nicht wie schnell die waren. Meinst du echt, die grün-weißen interessieren sich NICHT für Willis Tonne ?

Gruß Jörg.

Das hat alles überhaupt nichts mit "schnell" oder "langsam" zu tun. Wieso erschrickt man, wenn man einen Blitzer sieht? Weil man ein schlechtes Gewissen hat. An diesem schlechten Gewissen" ist ja wohl weder der Blitzer noch die Atrappe schuld. Es ist aber kein "schlechtes Gewissen". Es ist das Gefühl, sich die Regeln selber machen zu können und andere dafür verantwortlich zu machen, wenn das Folgen hat. Ja, die Regeln. Entweder man hält sich dran oder man trägt die Folgen. Und der Grund für den Unfall setzt der Fahrer, der sich falsch verhält und nicht irgendein graues Vogelhäuschen.

Übrigen, du bist kein A..., aber ich bin nicht "dein guter". 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:36:37 Uhr:


Wobei Wir hier wieder bei dem Thema angelangt wären, daß das nicht die Aufgabe der Bürger ist, Autofahrer auf ihr Fehlverhalten zu maßregeln !

Was hat das Aufstellen eines Vogelhäuschens mit "Maßregeln" zu tun? 😕

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:21:54 Uhr:


Bremsen müssen nur die schnellen.
Blitzer erschrecken nur die schnellen.
Die schnellen sind immer Schuld, und sollten sie tatsächlich einmal nicht Schuld sein, so tritt Automatisch das erste in Kraft ... sie - sind - SCHULD !!!

Das ist schlicht und ergreifend Quatsch. Bremsen werden wohl die, die meinen einen Grund dafür zu haben. Der kann objektiv vorhanden sein oder auch nur subjektiv gefühlt.

Zitat:

Darum, so ein Unfall entsteht natürlich NUR, weil alle, aber auch alle ein schlechtes Gewissen haben - nur die, die sich IMMER an alles halten, die fahren da locker und leicht dran vorbei...
...die bremsen nicht.

Fast richtig. Ich halte mich wahrlich nicht immer an die geltenden Regeln. Ich bin aber üblicherweise ohne schlechtes Gewissen unterwegs, weshalb ich auch nicht panisch vor einem Blitzer in die Eisen steige. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:39:23 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:36:37 Uhr:


Wobei Wir hier wieder bei dem Thema angelangt wären, daß das nicht die Aufgabe der Bürger ist, Autofahrer auf ihr Fehlverhalten zu maßregeln !

Was hat das Aufstellen eines Vogelhäuschens mit "Maßregeln" zu tun? 😕

Da das Aufstellen von Vogelhäuschen, egal wie sie aussehen, keine hoheitliche Aufgabe darstellt, kommt in dem Zusammenhang eine Amtsanmaßung nicht in Betracht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:36:37 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:41:35 Uhr:



Das unötige Bremsen mag solch ein Eingriff sein. 😉 Wer da eine Vollbremsung hinlegt, ist offensichtlich zum Autofahren ungeeignet, wer von 55 auf 49 km/h abbremst, gefährdet damit den Verkehr nicht, wer von 70 auf 49 km/h abbremst, verhält sich (wieder) regelkonform und sollte der Atrappe für die kleine Erinnerung dankbar sein.
Grüße vom Ostelch

Wobei Wir hier wieder bei dem Thema angelangt wären, daß das nicht die Aufgabe der Bürger ist, Autofahrer auf ihr Fehlverhalten zu maßregeln !
Wenn Anwohner einer Straße ein Problem damit haben, weil zu schnell gefahren wird, sollen sie sich mit ihrem Anliegen an die zuständige Behörde wenden und nicht wie hier Eigeninitiative ergreifen.

Und bitte bleibt beim Thema und wälzt solche Verhaltensweißen nicht auf die Eignung ein Fahrzeug zu führen ab.

Das ist keine Maßregel. Das ist allgemein gesprochen eine verbindliche, zu befolgende Anordnung, strafrechtlich ist es eine vom Strafgericht angeordnete Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat aber keine Strafe. Mit dieser Atrappe wird niemand gemaßregelt.

Wenn sich der Mann mit einem Schild "Fahr bitte nicht schneller als 50 km/h!" in den Garten gestellt hätte, wäre das auch keine Maßregel, sondern eine freundliche Erinnerung. Jemanden auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen ist ein Teil unseres sozialen Verhaltens. Sich deswegen zu empören, zeigt nur, dass man glaubt, für sich Sonderregeln in Anspruch nehmen zu dürfen. Leider müssen manche Mitmenschen erst daran erinnert werden, welche Regeln gelten, gleich, ob es nun die im Straßenverkehr oder die der Höflichkeit sind.

Grüße vom Ostelch

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