Blitzer-Atrappe = Amtsanmaßung?

Hallo Zusammen,

https://www.aachener-nachrichten.de/.../...freigesprochen_aid-35014953

Wie kann ein Nistkasten mit rot hinterlegten Einflugloch diesen Tatbestand rechtfertigen? Das Design ist weder rechtlich geschützt, noch sonstwie (z. B. wie Verkehrszeichen) reguliert.
Die vorgeworfene „Amtsanmaßung“ entsteht dann erst im Kopf eines potentiell ertappten Verkehrssünders.

Grüße vom Möwenmann

Beste Antwort im Thema

Wir leben halt in der Bananen Republik Deutschland...

Wir leben (zumindest bis vor 2 - 3 Jahren) ziemlich sicher...

Was von Politik und Gerichten kommt ist manchmal einfach seltsam - aber alle paar Jahre wird in Deutschland gewählt - offensichtlich will die Mehrheit in Deutschland nichts ändern.

(die Franzosen mit den gelben Westen sind da anders drauf, versteht der Deutsche aber nicht)

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und wie ist es, wenn opa willi mit einem schild im garten vor radar warnt? muss er dann bei einem unfall haften?

solange der vogelkasten in seinem garten steht, ist das gar nichts. erst wenn er dabei blitzt könnte man etwas hineindeuten.

peso

Es ist sinnlos, hier weiter zu diskutieren. Die Beachtung der StVO scheint für manche die größte Zumutung zu sein, der sie in ihrem Dasein ausgesetzt sind. Die freie Wahl der Geschwindigkeit ist für sie unveräußerliches Menschenrecht.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:57:23 Uhr:


Warum ist das anders ?
Weil die das dürfen.

Klar ist das was anderes, die dürfen Blitzen, du nicht.

Daß ich bei mir im Garten nix aufstellen darf das wie ein Blitzer aussieht, verbietet mir genau welche Vorschrift???? Möchte ich jetzt mal als Gesetzestext irgendwo lesen (und nein, ich nehme keine verkehrserzieherische Maßname oder sonst eine hoheitliche Aufgabe damit wahr).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Dezember 2018 um 15:00:07 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 12:57:23 Uhr:


Warum ist das anders ?
Weil die das dürfen.

Klar ist das was anderes, die dürfen Blitzen, du nicht.
Daß ich bei mir im Garten nix aufstellen darf das wie ein Blitzer aussieht, verbietet mir genau welche Vorschrift???? Möchte ich jetzt mal als Gesetzestext irgendwo lesen (und nein, ich nehme keine verkehrserzieherische Maßname oder sonst eine hoheitliche Aufgabe damit wahr).

Gruß Metalhead

Hat Nomon gut beschrieben.
Es gibt keinen Text... ...vor allem nicht mit Gesetz.

Darum ging es ja eig. nicht...
Es ging um den daraus resultierenden Unfall.
Den es lt Menge und Elch nicht gibt, weil es nur Raser sind, denen sowas passiert.
Das hat dann nix mit dem Blitzer zu tun... ...lassen wir es einfach...

Gruß Jörg.

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Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 15:08:51 Uhr:


Hat Nomon gut beschrieben.
Es gibt keinen Text... ...vor allem nicht mit Gesetz.

Eben, und woraus leitest du dann ein Verbot ab?

Zitat:

Es ging um den daraus resultierenden Unfall.

Wie schon weiter oben geschrieben gibt es viele Ablenkungen und Irritationen am Straßenrand, was ist damit?

Es gibt z.B. eine Vorschrift daß an Straßen außerorts im Abstand von 20m keine Werbung stehen darf.
Mehr ist zu "Sachen neben der Straße" IMHO nicht geregelt.

Gruß Metalhead

der fachmann erkennt eh, ob es sich um eine attrappe handelt ;-)

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Dezember 2018 um 14:41:23 Uhr:


Es ist sinnlos, hier weiter zu diskutieren. Die Beachtung der StVO scheint für manche die größte Zumutung zu sein, der sie in ihrem Dasein ausgesetzt sind. Die freie Wahl der Geschwindigkeit ist für sie unveräußerliches Menschenrecht.

Das als Fazit unter diesen Thread. Und dann zumachen.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 15:08:51 Uhr:


Darum ging es ja eig. nicht...
Es ging um den daraus resultierenden Unfall.
Den es lt Menge und Elch nicht gibt, weil es nur Raser sind, denen sowas passiert.

Das haben weder Ostelch noch meine Wenigkeit so geschrieben. Es passiert Menschen, die eine vollkommen unangepasste Reaktion auf ein Objekt am Straßenrand an den Tag legen. Unterstell bitte nihcts, was nicht geschrieben wurde.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 15:08:51 Uhr:


Es ging um den daraus resultierenden Unfall.

Und ich glaube den Anderen geht es darum, dass der Unfall eben nicht daraus resultiert, weil jemand irgendetwas im Garten aufstellt, sondern weil jemand voellig unverhaeltnismaessig eine Vollbremsung hinlegt.

Ich verstehe dein Argument, mit der Rechtmaessigkeit der Aufstellung der Blitzeratrappe und der Intention die dahinterstecken mag, aber kann die Schluesse die du daraus ziehst nicht mitgehen.

Zitat:

@AMenge schrieb am 13. Dezember 2018 um 14:02:02 Uhr:



Falsch. Er möchte lediglich, dass das geltende Recht beachtet wird.

Das kann Er gerne machen, indem man die Situation der zuständigen Behörde meldet, aber nicht als Hilfsheriff, Blockwärter oder Oberlehrer selbst mit Fake Blitzern zur Tat schreitet !

Wenn Er mit seiner Handlung erreichen möchte, daß geltendes Recht beachtet wird, dann ist das bereits Amtsanmaßung.

So ein Quatsch, Geisslein. Das ist dir doch auch selbst klar, wenn du nur kurz drüber nachdenkst, oder? (Oder war ich es, der die Ironie übersieht?)

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Dezember 2018 um 16:03:11 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 13. Dezember 2018 um 14:02:02 Uhr:



Falsch. Er möchte lediglich, dass das geltende Recht beachtet wird.

Das kann Er gerne machen, indem man die Situation der zuständigen Behörde meldet, aber nicht als Hilfsheriff, Blockwärter oder Oberlehrer selbst mit Fake Blitzern zur Tat schreitet !

Wenn Er mit seiner Handlung erreichen möchte, daß geltendes Recht beachtet wird, dann ist das bereits Amtsanmaßung.

Wenn ich meine Tür verschließe, damit die bösen Buben nicht in mein Haus kommen, ist das Amtsanmaßung ?

Nach Deiner Logik müsste ich die Tür offenlassen und wenn die bösen Buben scharenweise ein und aus gehen kann ich die Behörde informieren.

Nein, solange man nicht aktiv in den Verkehr, oder in die Freiheit der bösen Buben eingreift, ist das keine Amtsanmaßung. Vllt. sollte man auch mal diskutieren warum der Anblick eines Blitzers bei vielen Panik entstehen lässt.

Bei Einhaltung der Gesetzeslage kann einem so eine Attrappe egal sein, egal wo sie aufgestellt ist.
Mir ist das egal, solange niemand das Ding in meinen Garten stellt, da darf ich das Ding nur hinstellen.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:05:38 Uhr:


Ich schneide meiner Mülltonne ein viereckiges Loch aus, und schmiede mir da ein rotes Kunstofffenster ein.
Und schon habe ich MEINE Blitzerattrappe. Das Ding stelle ich auf.

Und jetzt erschrickt Onkel Heinz, bremst und ihm donnert deshalb !!nicht weil er zu blöd ist zum fahren!!, sondern wegen meiner gefakten Tonne einer hinten drauf....

Kommt mir jetzt nicht mit: Die sind zu blöd zum Autofahren.
Oder da stimmt ein Abstand nicht, oder der ist 5 zuviel gefahren...

Kannst du uns mal erläutern, warum du hier die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands verleugnest? 😕

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Dezember 2018 um 16:56:43 Uhr:


...... Bei Einhaltung der Gesetzeslage kann einem so eine Attrappe egal sein, egal wo sie aufgestellt ist.

Da ist mir sogar das Original egal. 😛

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 13. Dez. 2018 um 15:8:51 Uhr:


Darum ging es ja eig. nicht...
Es ging um den daraus resultierenden Unfall.
Den es lt Menge und Elch nicht gibt, weil es nur Raser sind, denen sowas passiert.
Das hat dann nix mit dem Blitzer zu tun... ...lassen wir es einfach...

Gruß Jörg.

Man muss jetzt nicht den emotional belasteten Begriff "Raser" verwenden. Eine Unfallgefahr kann wohl nur von einem Fahrer ausgehen, der sehr viel schneller als erlaubt fährt. Nenn ihn wie du willst. Wer 60 km/h fährt, wo 50 km/h erlaubt sind, muss wegen des Blitzers, gleich ob echt oder Vogelhäuschen, keine Bremsung hinlegen, die andere gefährdet. Sonst könnte man neben jedem Blitzer ja gleich eine Polizeistation für die Unfallaufnahme einrichten. Die Story mit der Unfallgefahr ist doch ohnehin an den Haaren herbei gezogen, um diese Geschichte mit der Attrappe zum Problem aufzublasen.

Grüße vom Ostelch

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