Blitzer-Atrappe = Amtsanmaßung?
Hallo Zusammen,
https://www.aachener-nachrichten.de/.../...freigesprochen_aid-35014953
Wie kann ein Nistkasten mit rot hinterlegten Einflugloch diesen Tatbestand rechtfertigen? Das Design ist weder rechtlich geschützt, noch sonstwie (z. B. wie Verkehrszeichen) reguliert.
Die vorgeworfene „Amtsanmaßung“ entsteht dann erst im Kopf eines potentiell ertappten Verkehrssünders.
Grüße vom Möwenmann
Beste Antwort im Thema
Wir leben halt in der Bananen Republik Deutschland...
Wir leben (zumindest bis vor 2 - 3 Jahren) ziemlich sicher...
Was von Politik und Gerichten kommt ist manchmal einfach seltsam - aber alle paar Jahre wird in Deutschland gewählt - offensichtlich will die Mehrheit in Deutschland nichts ändern.
(die Franzosen mit den gelben Westen sind da anders drauf, versteht der Deutsche aber nicht)
213 Antworten
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 12. Dezember 2018 um 13:13:13 Uhr:
Es kann doch wohl nicht euer Ernst sein, das so ein "Joke" hier Konsequenzlos bleibt. Was wäre denn wirklich passiert, wenn was passiert wäre ? Onkel Heinz fährt mit 55 durch den Ort, sieht das Ding, latscht auf die Bremse und sein Hintermann donnert ihm drauf ??Kommt jetzt etwa auch sone blöde Antwort wie: Dann hätte der mehr Abstand halten müssen ???
Den Sicherheitsabstand hat er
grundsätzlicheinzuhalten, unabhängig davon, ob da echte oder falsche Blitzer am Straßenrand auf öffentlichem oder privatem Grund stehen.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 12. Dezember 2018 um 22:02:11 Uhr:
Wenn man das so weiterspinnt, darfst Du auch kein Windmühlenmodell im Garten aufstellen.
Würde vermuten daß du das auch nicht darfst, zumindest nicht im Masstab 1:1. 😉
Das da überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde halte ich auch für Schwachsinn.
Bein uns im Nachbarkreis stehen einige solche Dinger rum und der eine vorhandene Blitzer wird da durchgereicht (also ab und an blitzen die Atrappen wirklich).
Dafür müsste es dann ja Knast geben (da kann man sich als Ortskundiger nicht mal drauf verlassen daß das nur eine Atrappe ist). 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Dezember 2018 um 08:54:20 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 12. Dezember 2018 um 22:02:11 Uhr:
Wenn man das so weiterspinnt, darfst Du auch kein Windmühlenmodell im Garten aufstellen.
Würde vermuten daß du das auch nicht darfst, zumindest nicht im Masstab 1:1. 😉Das da überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde halte ich auch für Schwachsinn.
Bein uns im Nachbarkreis stehen einige solche Dinger rum und der eine vorhandene Blitzer wird da durchgereicht (also ab und an blitzen die Atrappen wirklich).
Dafür müsste es dann ja Knast geben (da kann man sich als Ortskundiger nicht mal drauf verlassen daß das nur eine Atrappe ist). 😁Gruß Metalhead
Dann sind sie aber von offizieller Seite aufgestellt worden !
Und nicht im Vorgarten von irgendeinem Autofeind.
DAS ist ein kleiner, aber dennoch sehr feiner Unterschied.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:03:09 Uhr:
DAS ist ein kleiner, aber dennoch sehr feiner Unterschied.
Nö, isser keinesfalls. Unterm Strich ist das exakt das Selbe (nur daß halt keiner auf die Idee kommen würde eine Kommune deswegen zu verklagen).
Gruß Metalhead
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:04:33 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:03:09 Uhr:
DAS ist ein kleiner, aber dennoch sehr feiner Unterschied.
Nö, isser keinesfalls. Unterm Strich ist das exakt das Selbe (nur daß halt keiner auf die Idee kommen würde eine Kommune deswegen zu verklagen).Gruß Metalhead
Richtig !
Denn die haben den Darfschein.
Der Vorgartenbesitzer hat ihn nicht.
Darum der Unterschied...
Edit:
Gruß Jörg.
Soviel Zeit muss sein...
Die Frage ist doch, welchen Unterschied macht es für den Autofahrer in seiner unmittelbaren Reaktion. Und da ist die Antwort einfach: überhaupt keinen. Es gibt nunmal objektiv keinen Grund, an einem Blitzer (oder was man dafür hält) automatisch zu bremsen.
@63er-joerg: Du ignorierst leider konsequent, dass das Fehlverhalten, welches möglicherweise zur Gefahr wird, vom Autofahrer ausgeht und nicht von einem irgendwie gearteten Kasten am Straßenrand. Der Kasten tut nichts - der Autofahrer dagegen schon.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:16:10 Uhr:
Denn die haben den Darfschein.
Der Vorgartenbesitzer hat ihn nicht.
Darum der Unterschied...
Es gibt keinen "Darfschein" für Blitzeratrappen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@AMenge schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:19:05 Uhr:
Die Frage ist doch, welchen Unterschied macht es für den Autofahrer in seiner unmittelbaren Reaktion. Und da ist die Antwort einfach: überhaupt keinen.
Eben, ganz egal ob es ein echter Blitzer ist, oder eine Atrappe die von der Gemeinde, vom Privatman oder vom heiligen St. Nikolaus aufgestellt wurde.
Gruß Metalhead
Mein lieber AMenge,
natürlich ist es der Autofahrer.
Das steht aber eher im Hintergrund.
Im Vordergrund steht der Blitzer - ob als Attrappe oder in Echt.
Ob echt oder wie auch immer ist dabei auch (fast) völlig egal.
Im 1.Vordergrund steht def. deshalb:
Nämlich ob es die Polizei oder Kommune aufstellt.
Oder ob es Vorgartenbesitzer Willi aufstellt.
Falls es nämlich, von wem auch immer ausgelöst (in diesem Fall natürlich vom bösen Raser, um dir Genüge zu tun), zum Unfall kommt, entsteht uU ein Schadensanspruch. Und Willi hat def. nicht ins Verkehrsgeschehen einzugreifen.
Die Polizei, und die Kommune dürfen es.
Willi nicht.
Das ist ein Fakt.
Gruß Jörg.
Ein Kasten am Straßenrand greift aber nicht in den Straßenverkehr ein. Das tut der Autofahrer mit seiner unangebrachten Reaktion. Aber ich wiederhole mich.
Zitat:
@AMenge schrieb am 13. Dezember 2018 um 10:22:45 Uhr:
Ein Kasten am Straßenrand greift aber nicht in den Straßenverkehr ein. Das tut der Autofahrer mit seiner unangebrachten Reaktion. Aber ich wiederhole mich.
Ok... 🙄
Ok, lassen wir es.
Du hast Recht...
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 10:25:29 Uhr:
Zitat:
@AMenge schrieb am 13. Dezember 2018 um 10:22:45 Uhr:
Ein Kasten am Straßenrand greift aber nicht in den Straßenverkehr ein. Das tut der Autofahrer mit seiner unangebrachten Reaktion. Aber ich wiederhole mich.Ok... 🙄
Ok, lassen wir es.
Du hast Recht...
Stimmt. Er hat recht. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 10:17:10 Uhr:
Willi nicht.
Das ist ein Fakt.
Deswegen sitzt Willi jetzt auch im Knast.
Wird Onkel Heinz ihn besuchen?
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 13. Dezember 2018 um 10:17:10 Uhr:
Und Willi hat def. nicht ins Verkehrsgeschehen einzugreifen.
Hat er auch nicht, genausowenig wie die zur Gewinnmaximierung angeheuerten Blitzerdienstleister (sind ja meist keine Polizisten).
Gruß Metalhead