Blitzer-Abzocke im Kölner Süden - wen hat´s noch erwischt?
Hallo, ich bin vor etwa einem Jahr außerhalb von Köln Immendorf, auf der Straße
"Vor dem Dorf" geblitzt worden und wehre mich gegen die 80,- Euro, die die Stadt
bei mir abkassieren will und gegen die drohenden drei Punkte in Flensburg.
Es handelt sich um eine völlig freie, unbebaute Straße ohne jegliche erkennbare
Gefahrstellen. Die Stadt Köln hat dort Tempo 30 "verfügt" und kassiert alle paar
Wochen mittels mobilem Blitzer in beiden Richtungen im Sekundentakt ab.
Ich habe gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt mit der Begründung,
dass eine derat drastische Einschränkung an einer übersichtlichen Straße außerhalb
geschlossener Ortschaften überzogen ist. Zudem sind die Verkehrszeichen unlogisch
und unübersichtlich plaziert und Zum Teil zugewuchert bzw. derat verwittert, dass
sie in der Kürze der Zeit nicht in vollem Umfang wahrgenommen werden können.
Die Stadt Köln begründet ihre Maßnahmen mit einer Gefahrensituation, die durch
einen kreuzenden Radweg entsteht. Auf diesem Rad- und Fußweg bewegen sich
nach Aussagen von Anliegern aber maximal 10 Männeken am Tag, das heißt, dass
die Stadt hier einen künstlichen Sicherheitsbedarf geschaffen hat, den sie dazu
benutzt, solche extremen Aktionen wie die Massenblitzerei zu rechtfertigen.
§ 45 Abs. 9 StVO sagt dazu:
"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies
auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist".
Für Anfang April ist nun ein Gerichtstermin angesetzt, bei dem die Stadt Köln
mich höchstrichterlich zu der geforderten Knete verdonnern lassen will. Ich wehre
mich mithilfe von Zeugen (den Anliegern dieses kreuzenden Feldweges) gegen
diese offensichtliche Willkür der Stadt.
Wer an dieser Stelle auch geblitzt wurde und sich gegen die Anzocke wehrt,
der möge sich bei mir melden, indem er mir eine private Nachricht schickt. Auch
sonst bin ich für Tipps und Anregungen dankbar.
Gruß, Eddie
Beste Antwort im Thema
Einfache Kiste - das Schild ist gut zu sehen, den Grund für das Tempo 30 Schild hättest Du besser vorher klären sollen, jetzt ist es etwas spät.
(OT an) Ich persönlich find ja auch Tempo 50 in der Stadt als Willkür, es gibt da viele Strassen, wo man locker 80 fahren kann, ohne jemanden zu gefährden. Hinterhältigerweise werden gerade hier Radarfallen aufgestellt, weiß doch eh jeder, dass man da schneller fahren kann.
Neulich im Media Markt bieten die ein Tomtom Navi für unverschämte 160 € an - das gibt es woanders für 80 Euronen - ich hab mir eins genommen und nicht bezahlt - die machen ja genug Reibach mit den anderen. Die Diebstahlsanzeige sehe ich nicht ein, ich verklage jetzt den Media Markt wegen Reibach machen.
OT jetzt zu Ende - Du wusstest, dass da Tempo 30 ist und suchst jetzt Ausreden um die angemessene Strafe (und die 3 Punkte) zu vermeiden - wird Dir nicht gelingen. Den Fehler hast Du gemacht, jetzt steh dazu und vermeide so was in Zukunft, Du sitzt am kürzeren Hebel.
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Die 3o mögen wirklich recht stringent sein, aber stände 5o, würde die +20Toleranz-Fraktion völlig selbstbestimmt mit einem Vmax-Überschuss heranbrettern, der eine erfolgversprechende Bremsung unwahrscheinlich macht, wenn Bauer Bräsig mit schwerem Gerät von fleissiger Feldarbeit zum heimischen Hof strebt.
Jap. Stünde dort ein "50"er-Schild würde das zu nicht weniger Beschwerden und Geblitzten führen, schließlich würden eben jene sich dann beschweren, dass man die Straße auch mit locker 80 hätte passieren können (bzw. passieren kann, weswegen sie sich dann auch über das Foto beschweren).
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dazu würde es ja ausreichen das TL auf einer Strecke von gut 200m im Bereich des Hügels auf 30 zu reduzieren, warum die 30 noch bis hinter der Autobahnauffahrt A555 gelten kann ich beim besten willen nicht nachvollziehen.
Weil die Straße bis kurz vor der Kurve ziemlich schmal ist. Dann kommt eine Kurve und die Straße ist fast so breit wie die Autobahn. Dort wird IMMER zu schnell gefahren und kaum jemand hält sich an die Vorgaben.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zur Strafe schreibst du jetzt 100 mal "Tempolimits und Blitzer sind Abzocke!" 😁
FÄDDISCH ................ und wenn ich das nun noch veröffentliche gibts vom MOD eins auf die Fr ... äähem Mütze.
Zurück zum Thema. So bekloppt wie die Geschwindigkeitsvorgabe in der Ecke auch erscheinen mag, wer die Örtlichkeiten kennt wird zugeben müssen, dass eine höhere Geschwindigkeit auch gefahren mit sich bringt, weil dann noch schneller gefahren wird. Und teilweise sind die Straßen dort so schmal, dass, kommt ein LKW entgegen schon "Holland in Not" ist, weil es ziemlich eng wird. Und da fahren auch schon mal Kieslaster Richtung Autobahn oder zurück. Ist nun mal der kürzeste aber auch schmalste Weg.
Ach ja, hatte ich vergessen, regelmäßig, wenn ich den Hügel zu schnell runter kam (oder umgekehrt), durfte ich meine Ersatzteile in meinem Kundendienstwagen wieder einräumen.
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Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Radfahrer vielleicht nicht, aber landwirtschaftlicher Verkehr. Und das kann schon mal einen "25er" Trecker mit 2 Anhängern oder einen langsamen Mähdrescher bedeuten. Ach ja, andere Strassenseite führt auch ein Weg rein, der durch keine Verbotsschilder gesperrt ist. Und solange man kein Rennrad hat, kommt man da auch Problem,los durch. Und das Symbol auf dem ersten blauen Pfahl weist auf einen offiziellen Wanderweg, vielleicht auch einen Pilgerweg hin.Ich sehe auf dem Schild jetzt allerdings ne Ampel- und demzufolge 50er Beschränkung?
Dazu kann ich jetzt nichts sagen, ausser dass es hier im Norden sehr viele Stellen gibt, wo ich nur den Kopf schütteln kann, warum das Überholverbot vor, statt nach einer Gefahrenstelle aufgehoben wurde.
Mist, Quote falsch. Mein Text steht mit im Quote der eigendlich nur aus den Google-Links besteht.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Von Abzocke kann ja nur gesprochen werden, wenn man keine Möglichkeit hat, das Geldausgeben zu umgehen....
Genau...
Wenn eine der beiden Parteien nicht "mitspielen" will, dann kommt kein Geldtransfer zu Stande.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
You made my day 😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Schlimmstenfalls könnte ein Fahrzeug bei zu hohem Tempo vorne aufsetzen, wenn die Senke erreicht ist. Es sind so an die 20m Höhenunterschied auf einem Stück von maximal 100m.
Wir sind im Kölner Gebirge...
@Bootsmann22
Nix mit 20 m
Der Höhenunterschied zwischen Feldwegkreuzung und Kuppe beträgt ganze 5, vielleicht maximal 5 Meter, verteilt auf eine Strecke von 130 bis 150 Meter.
Die Straßenqualität sieht auch nicht nach Aufsetzen für tiefergelegte Fahrzeuge aus.
Danke auch für den Hinweis auf Streetview, das sogar für dieses Gäßchen geht.
Es wurde also gemessen, wer von der Kuppe herunterkam. Es stehen rechts doch auch ein paar Bäumchen, aber weniger Gebüsch als links. Messtrupp also immer klar sichtbar.
Das 30er Schichild steht klar und deutlich und nicht zugewachsen kurz vor Beginn der "Abfahrt" und nicht an der Mauer versteckt, wie der TE suggeriert mit seinem Foto (das ist die Gegenrichtung).
Also wer sich da erwischen lässt, muss einfach zahlen.
-
Egal, ob das TL da angemessen erscheint oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Das Problem wird nicht umbedingt das Arbeitsfahrzeug vom Bauern sein. Es kann auch sein, das die Fahrbahn des öfteren verdreckt ist, und dadurch rutschig.
Eben. Wenn dann noch Regen dazukommt, dann können im Extremfall sogar die 30 km/h schon zu schnell sein, wenn man plötzlich bremsen muß.
Daß Städter, die nicht täglich mit solchen Situationen in Berührung kommen (können), die latente Gefahr nicht aus eigener Erfahrung erkennen können, liegt da auf der Hand. Dafür sind dann die Schilder mit der zHG da, welche das Gefahrenpotential wenigstens in erträglichen Grenzen halten (wenn sie beachtet werden).
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eben. Wenn dann noch Regen dazukommt, dann können im Extremfall sogar die 30 km/h schon zu schnell sein, wenn man plötzlich bremsen muß.Zitat:
Original geschrieben von MvM
Das Problem wird nicht umbedingt das Arbeitsfahrzeug vom Bauern sein. Es kann auch sein, das die Fahrbahn des öfteren verdreckt ist, und dadurch rutschig.Daß Städter, die nicht täglich mit solchen Situationen in Berührung kommen (können), die latente Gefahr nicht aus eigener Erfahrung erkennen können, liegt da auf der Hand. Dafür sind dann die Schilder mit der zHG da, welche das Gefahrenpotential wenigstens in erträglichen Grenzen halten (wenn sie beachtet werden).
Nicht übertreiben,
hier im außerkölnischen Rheinland bei umliegenden Dörfern dürfen wir auf Landstraßen gleicher Ordnung,
die alle 400 m von Wirtschafts- und Radwegen (Landesradwegenetz NRW) gekreuzt werden, sogar während der extrem Straßen verschmutzenden Rübenkampagne mindestens 70 fahren, selbst wenn die Straße mal nicht geradeaus geht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Auch auf Gefällestrecken und ohne weitere Beschränkung bei Nässe? 😰
Und inklusive Kuppen...
Es gibt nur eine Ausnahme in einem kleinen Waldstückchen zwischen Feldern mit enger S-Kurve und Höhen welle, da darf man wegen Wildwechsel auf 300 m bei Regen nur 50 fahren, weil da nichts einzusehen ist und einige abgeschmiert sind. Alles andere zwischen 70 und 100.
In Bayern durchaus auch. Bayern kennt nichtmal die in BaWü üblichen 70 an Kreuzungen sondern hat oftmals nichts beschildert. Da muß man eben mitdenken ob wirklich 100 gedacht sind.
Aber wir hatten schon mal ein paar Beispiele dafür und die "Umfrage" im Forum war nicht so prickelnd was Denken betrifft. Eine Stelle davon ist inzwischen 80. Und Überholverbot auf 4 Kilometer... Tja, mitdenken...
Sonst enden wir wie Brandenburg. 1 Baum = 70, 2 Baum = 50. Außerorts!
Wegen dem 30 Schild:
Es steht TE frei gegen das Schild vorzugehen.
Grundlage hat TE schon selbst gefunden.
Evtl. hat er Erfolg.
Allerdings sind wir wieder einmal im Verwaltungsrecht.
Und da geht das ganze erstmal ganz schön zu seinen Lasten von den Kosten her. Ohne Vorleistung macht das Gericht nichts. Und so nen Streitwert von ich glaube 5.000 €? sind das schon ein paar Hunderter Vorleistung. 😁
Und das ändert nichts daran, daß er das Bußgeld wohl zahlen darf. Denn momentan ist das Schild gültig...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wegen dem 30 Schild:
Es steht TE frei gegen das Schild vorzugehen.
Grundlage hat TE schon selbst gefunden.
Evtl. hat er Erfolg.
Ja, das bestreitet ja hier auch niemand. Der TE hat zwar die Grundlage schon selbst gefunden, aber nicht den richtigen Weg. Den haben wir ihm im Laufe des Threads hier erst einmal aufgezeigt.
Vielleicht haben wir ja Glück und der TE äußert sich hier nochmal zum Thema, zumal einige Detailfragen noch nicht beantwortet werden konnten bzw. aus dem Inhalt des Eröffnungsbeitrag nicht ableitbar sind.
Hallo TE,
ich kann Deine Verärgerung durchaus verstehen. Geschwindigkeitsmessungen sind nun mal eine sehr gute Einnahmequelle für die Kreise und Städte. Diese sollen vom Prinzip her der Verkehrssicherheit und wohl auch der Verkehrserziehung dienen.
Auch haben die Kreise und Städte schnell heraus gefunden, dass man bestimmte Straßen mit ein paar Veränderungen - Aufstellung von Verkehrsschildern - gut für solche Zwecke nutzen kann. Man bekommt dann das Gefühl, dass der eigentliche Grund in den Hintergrund gerückt ist und ich bin auch der Meinung, dass dies sehr oft vorkommt.
Es gibt mit Sicherheit sogenannte " Blitzerstellen ", wo es die Verkehrssicherheit nicht unbedingt erforderlich macht. Toll finde ich es auch nicht in den sogenannten 30er Zonen –Verkehrsberuhigte Zonen -, wo nichts daraufhin deutet, dass es sich überhaupt um eine solche Zone handelt, wenn nicht zufällig am Anfang und am Ende ein solches Schild stehen würde. Dort herrscht oftmals eine durch Verkehrszeichen festgesetzte Vorfahrtsregelung, die Straße ist viel zu breit und sind keinerlei verkehrsberuhigte Maßnahmen vorhanden.
Aber nun zu Deinem Fall.
Dir war es ja bekannt, dass solche verkehrsregelnde Maßnahmen dort die Geschwindigkeit regeln. Aus diesem Grund hättest Du Dich auch daran halten müssen.
Da Du aber mit der dort herrschenden Situation nicht einverstanden bist, hättest Du schon viel früher dagegen angehen können, also vor Deiner Ordnungswidrigkeit.
Ich habe den Eindruck, dass es Dir bislang immer völlig egal war, wie dort der Verkehr geregelt wurde. Nur weil Du jetzt mal dort geblitzt wurdest geht Dir alles gegen den Strich.
Du wirst ja nicht absichtlich dort zu schnell gefahren sein um eine verkehrsrechtliche Veränderung dort zu bewirken. Wenn ja, war es der absolut falsche Weg !
Berichte doch mal von der Verhandlung, wenn diese vorbei ist.
Hallo Leute, ich bin anscheinend der „ET“, von dem hier immer die Rede ist. Schon beeindruckend, dass in den zwei Tagen fast 1500 Menschen das Thema interessant fanden. Solch eine Menge Klicks würden meiner Webseite auch gut tun. Wer sich auch für andere Themen interssiert kann ja spaßeshalber mal nach „rps-m“ g...eln (der Bindestrich ist wichtig!). Dort gebe ich erst richtig den Spinner, wie so einige von euch ebenso blitzschnell und scharfsinnig erkennen werden und diese Erkenntnis dann in einem anderen Forum an den Mann/die Frau bringen werden. Ich freue mich schon auf DIESE geistigen Ergüsse!
Es war auch von vornherein klar, wie das kommunikationstechnisch hier ablaufen wird, nämlich wie an einem typischen rheinischen Tresen: Es gibt ein oder zwei Wortführer, die die grundsätzliche Richtung der „Meinungsbildung“ vorgeben. Alle anderen passen sich im Laufe der Diskussion an oder werden langsam, aber stetig angepasst – oder sie werden zur Strafe in die Ecke gestellt, wie es zu meiner Zeit noch in der Volksschule üblich war. Aber neben ein paar dumpfbackigen Beiträgen scheint es doch am Ende darauf hinauszulaufen, dass ich (der ET) doch nicht ganz so blöde bin und es möglicherweise schon Sinn macht, sich hin und wieder gegen Behördenwillkür zur Wehr zu setzen.
Da einige hier ihre Meinungsbildung anscheinend auch jetzt noch nicht abgeschlossen haben, hier noch ein paar wichtige Infos zu der Blitzerei:
1. Geblitzt wurde ich Anfang Januar letzten Jahres als ORTSFREMDER bei Dunkelheit, ca. null Grad und leichtem Schneefall. Ich bog von der Immendorfer Haupstr. aus Richtung Meschenich kommend nach rechts in die Straße vor dem Dorf ein (auf Bild 2 also von rechts kommend und dann unmittelbar am Haus rechts abgebogen). Dort standen die Fahrzeuge in einer Zweierreihe aus Richtung Autobahn kommend vorne an der Sichtlinie um nach rechts Richtung Rondorf oder nach links Richtung Meschenich abzubiegen. Zwischen den Autos in Richtung Meschenich und dem Haus war nur eine enge Gasse, weil die Fahrzeuge weit über die Mittellinie hinaus gefahren waren, um die Rechtsabbieger nicht zu behindern/blockieren. Man braucht in einer solchen Situation seine volle Konzentration, um den stehenden Fahrzeugen nicht die Spiegel abzufahren. Deshalb darf man einem Menschen auch schonmal zugestehen, dass er die sehr ungünstig angeordneten Verkehrszeichen nicht in vollem Umfang registriert. Den FS 3 habe ich, nebenbei erwähnt, seit 1968 und Klasse 2 seit 1971 und ich war mehr als 20 Jahre lang LKW- und Autokranfahrer – und alles unfallfrei!
2. Mit der Stadt Köln liege ich immerhin fast ein Jahr lang wegen der Sache im Streit. Ursprünglich habe ich mich nur dagegen gewehrt, dass die Beschilderung nicht übersichtlich und somit auch nicht für jeden Fahrzeugführer in der Kürze der Zeit in ihrem Sinn zu erkennen ist. So erwarte ich, dass eine derart drastische Einschränkung wie 30 km/h auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaften, wo standardmäßig 100 km/h vorgegeben sich, für den Fahrer nachvollziehbar zu begründen ist. Das Schild 30 km/h zusammen mit dem Schild „Radfahrer kreuzen“ würde z. B. jedem Fahrer sofort einleuchten und kaum jemand hätte einem Grund sich bei Nichtbeachung und entsprechendem Bußgeld zu beschweren. Hier wird die Tempobegrenzung aber in Kombination mit einen Überholverbot bereits ca. 300m vor dem angeblichen Radweg (der deshalb keiner sein kann, weil in Richtung Immendorf gar keine Fahrräder fahren dürfen (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Ich bin dort sechsmal auf und ab gefahren und habe mich strikt an Tempo 30 gehalten, mit dem Ergebnis, dass man mich zweimal wütend überholt hat, u.a. auch mit „Stinkefinger“.
3. Die Stadt Köln will Geld von mir und nicht umgekehrt. Also hat sie mich, da ich freiwillig nicht zahle, zu verklagen. Die Klage hat sie beim AG Köln eingereicht. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, das weiß ich wohl. „Mein“ Anwalt hat aber bereits die schriftliche Kostenzusage von meiner Rechtsschutzversicherung. Zeugen stehen bereit, die die überzogenen Blitzaktionen an dieser Stelle im Süden Kölns ad absurdum führen werden. Der Richter wird Aussagen von Zeugen, die seit 50 oder 60 Jahren in ihrem Haus in dieser Straße wohnen, nicht ignorieren können, weil sie keine Strichliste über die „Durchreisenden“ geführt haben.
Ich melde mich, sobald das Ding gegessen ist – oder auch nicht, da bin ich schmerzfrei.
p.s. Eigentlich würde ich ja gerne etwas von Leuten hören, die sich (erfolgreich oder nicht) ebenfalls gegen die Stadt Köln gewehrt haben.