Blitzer-Abzocke im Kölner Süden - wen hat´s noch erwischt?
Hallo, ich bin vor etwa einem Jahr außerhalb von Köln Immendorf, auf der Straße
"Vor dem Dorf" geblitzt worden und wehre mich gegen die 80,- Euro, die die Stadt
bei mir abkassieren will und gegen die drohenden drei Punkte in Flensburg.
Es handelt sich um eine völlig freie, unbebaute Straße ohne jegliche erkennbare
Gefahrstellen. Die Stadt Köln hat dort Tempo 30 "verfügt" und kassiert alle paar
Wochen mittels mobilem Blitzer in beiden Richtungen im Sekundentakt ab.
Ich habe gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt mit der Begründung,
dass eine derat drastische Einschränkung an einer übersichtlichen Straße außerhalb
geschlossener Ortschaften überzogen ist. Zudem sind die Verkehrszeichen unlogisch
und unübersichtlich plaziert und Zum Teil zugewuchert bzw. derat verwittert, dass
sie in der Kürze der Zeit nicht in vollem Umfang wahrgenommen werden können.
Die Stadt Köln begründet ihre Maßnahmen mit einer Gefahrensituation, die durch
einen kreuzenden Radweg entsteht. Auf diesem Rad- und Fußweg bewegen sich
nach Aussagen von Anliegern aber maximal 10 Männeken am Tag, das heißt, dass
die Stadt hier einen künstlichen Sicherheitsbedarf geschaffen hat, den sie dazu
benutzt, solche extremen Aktionen wie die Massenblitzerei zu rechtfertigen.
§ 45 Abs. 9 StVO sagt dazu:
"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies
auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist".
Für Anfang April ist nun ein Gerichtstermin angesetzt, bei dem die Stadt Köln
mich höchstrichterlich zu der geforderten Knete verdonnern lassen will. Ich wehre
mich mithilfe von Zeugen (den Anliegern dieses kreuzenden Feldweges) gegen
diese offensichtliche Willkür der Stadt.
Wer an dieser Stelle auch geblitzt wurde und sich gegen die Anzocke wehrt,
der möge sich bei mir melden, indem er mir eine private Nachricht schickt. Auch
sonst bin ich für Tipps und Anregungen dankbar.
Gruß, Eddie
Beste Antwort im Thema
Einfache Kiste - das Schild ist gut zu sehen, den Grund für das Tempo 30 Schild hättest Du besser vorher klären sollen, jetzt ist es etwas spät.
(OT an) Ich persönlich find ja auch Tempo 50 in der Stadt als Willkür, es gibt da viele Strassen, wo man locker 80 fahren kann, ohne jemanden zu gefährden. Hinterhältigerweise werden gerade hier Radarfallen aufgestellt, weiß doch eh jeder, dass man da schneller fahren kann.
Neulich im Media Markt bieten die ein Tomtom Navi für unverschämte 160 € an - das gibt es woanders für 80 Euronen - ich hab mir eins genommen und nicht bezahlt - die machen ja genug Reibach mit den anderen. Die Diebstahlsanzeige sehe ich nicht ein, ich verklage jetzt den Media Markt wegen Reibach machen.
OT jetzt zu Ende - Du wusstest, dass da Tempo 30 ist und suchst jetzt Ausreden um die angemessene Strafe (und die 3 Punkte) zu vermeiden - wird Dir nicht gelingen. Den Fehler hast Du gemacht, jetzt steh dazu und vermeide so was in Zukunft, Du sitzt am kürzeren Hebel.
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Eddie224
Geblitzt wurde ich Anfang Januar letzten Jahres als ORTSFREMDER bei Dunkelheit, ca. null Grad und leichtem Schneefall.Zwischen den Autos in Richtung Meschenich und dem Haus war nur eine enge Gasse, weil die Fahrzeuge weit über die Mittellinie hinaus gefahren waren, um die Rechtsabbieger nicht zu behindern/blockieren. Man braucht in einer solchen Situation seine volle Konzentration, um den stehenden Fahrzeugen nicht die Spiegel abzufahren.
Trotz dieser widrigen Umstände bis du der Meinung, daß die von dir genannte Überschreitung der zHG nicht zu einer Gefahrenerhöhung auf dem besagten Straßenabschnitt geführt haben soll?
Zitat:
Original geschrieben von Eddie224
...Ich melde mich, sobald das Ding gegessen ist – oder auch nicht, da bin ich schmerzfrei.
...
Warum muss ich gerade an Don Quijote denken?l
Zitat:
Original geschrieben von Eddie224
Ich bin dort sechsmal auf und ab gefahren und habe mich strikt an Tempo 30 gehalten, mit dem Ergebnis, dass man mich zweimal wütend überholt hat, u.a. auch mit „Stinkefinger“.
Hättest du diese Diziplin auch am Tatabend eingehalten (an dem die Umstände das Tempolimit ja besonders sinnvoll erscheinen ließen), dann hättest du dir eine Menge Aufregung und Kosten sparen können.
Falls du dich durch die Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer provoziert gefühlt haben solltest, so gebe ich dir den Tipp, in solchen Situationen einfach ruhig zu bleiben. Aufregung schadet der Gesundheit und da wirst du mir sicherlich zustimmen, daß es unsinnig ist, sich hier anstecken zu lassen.
Tempolimits gelten übrigens auch für Ortsfremde. Der Blitzapparat kann nicht die Kennzeichen lesen und aussortieren...der blitzt immer. Übrigens nur die, die zu schnell sind. Verrückt oder?! 😰
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Wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt,
das dort alleine "Abzocke" Grund für das Schild ist
und keinerlei Erhöhung der Verkehrsicherheit
stattfindet, kann er sogar gewinnen.
Es gab da auch den Anwalt, der für seinen
Mandanten einen Rotlichblitzer abgeschmettert hat,
weil für die gesamte Ampelanlage an der Kreuzung
nie eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Die Ampel steht seid Jahren da,
der Blitzer kam irgendwann dazu
und arbeitete vor sich hin, bis jener Anwalt im Zuge
seiner Arbeit die technischen Daten der Ampelanlage
bei den Ämtern anforderte und nichts zurückkam.
Die Gemeinde hat die Ampel bauen lassen aber niemals
eine Baugenehmigung beantragt bzw. erhalten.
Ein rechtlicher Formfehler, welcher mit dem Vergehen nichts zu tun hat,
aber weitreichende Konsequenzen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Eddie224
Zeugen stehen bereit, die die überzogenen Blitzaktionen an dieser Stelle im Süden Kölns ad absurdum führen werden. Der Richter wird Aussagen von Zeugen, die seit 50 oder 60 Jahren in ihrem Haus in dieser Straße wohnen, nicht ignorieren können, weil sie keine Strichliste über die „Durchreisenden“ geführt haben.
Der Richter wird die Aussagen der Entlastungszeugen nur dann zur Wertung des Tatgeschehens heranziehen können, wenn sie in einem direkten Bezug zur verhandelten Tat stehen. Einen solchen Bezug kann ich auf Basis deiner Schilderung der Sachlage aber nicht erkennen.
Nochmal zur Erinnerung:
Hier wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verhandelt und nicht die Rechtmäßigkeit der Beschilderung und auch nicht die Rechtmäßigkeit der Meßkampagne.
Daher nochmal meine Frage an dich: Handelt es sich hierbei wirklich um Tatzeugen?
drahke, hattest du nicht gesagt, TE wüßte schon wie das mit dem Schild geht?
Dann bräuchtest du jetzt nichts mehr erklären.
Interessanter finde ich das Gesicht des Richters wenn der TE seine Vorstellung von "voller Konzentration" erklärt:
Zitat:
Original geschrieben von Eddie224
1. Geblitzt wurde ich Anfang Januar letzten Jahres als
ORTSFREMDER
bei Dunkelheit,
ca. null Grad und
leichtem Schneefall.
...
Zwischen den Autos in Richtung Meschenich und dem Haus war
nur eine enge Gasse,
weil die Fahrzeuge weit über die Mittellinie hinaus gefahren waren, um die Rechtsabbieger nicht zu behindern/blockieren. Man braucht in einer solchen Situation seine volle Konzentration, um den stehenden Fahrzeugen nicht die Spiegel abzufahren.
...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
drahke, hattest du nicht gesagt, TE wüßte schon wie das mit dem Schild geht?
Dann bräuchtest du jetzt nichts mehr erklären.
Ja, aber die Zeugen waren dabei noch nicht in die Diskussion eingeflossen. Mir ist nämlich nach wie vor nicht klar, was die überhaupt bezeugen sollen.
Selbst wenn sie aus Mangel an anderweitiger Beschäftigung den ganzen Tag am Fenster sitzen und den Verkehr beobachten sollten, erscheint es mir angesichts der geschilderten Helligkeits- und Witterungsverhältnisse äußerst unwahrscheinlich, daß sie das Tatgeschehen, welches sich ja nicht direkt vor ihrem Fenster, sondern in einiger Entfernung davon abgespielt hat, zweifelsfrei erkennen konnten.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Urban Legend? Oder gibt es über den Fall belastbare Fakten?
Na klar:
http://www.haz.de/.../...undlage-zur-Ampel-Rotlichtsuender-kommt-davonNaja, da zeigen aber auch schon die Leserkommentare unter dem Bericht, daß dieses Urteil vollkommen am Rechtsempfinden der Bürger vorbeigeht.
Auf das Rechtsempfinden kommt es aber zum Glück nicht an, sonst hätte wir noch ganz andere Zustände bei uns … 😰
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Auf das Rechtsempfinden kommt es aber zum Glück nicht an ...
Natürlich nicht, da stimme ich dir 100%ig zu. Im Kern kommt es darauf an, wie sehr der Rotlichtsünder die StVO verinnerlicht hat, aus seinem Fehler lernt und in Zukunft besser damit klarkommt.
Du wirst mir aber sicherlich auch zustimmen, daß all diese Faktoren wirklich in keinem Abhängigkeitsverhältnis zur fehlenden Genehmigung einer ansonsten korrekt funktionierenden Ampelanlage stehen.
Der Autofahrer mag den Eindruck haben, daß ihm hier geholfen wurde, aber das war nun wirklich keine Hilfe zur Selbsthilfe. Man hat ihn mit juristischen Tricksereien einfach seinem zukünftigen Schicksal überlassen. Wenn er trotzdem noch zur Einsicht kommt, dann hat er noch eine Chance, aber auch nur dann.
@Drahkke
Ja, aber solche juristische Trickserei werden auch im Fall des TE notwendig sein und das hängt davon ab wie gut der Anwalt ist, letztendlich auch eine Einzelfallentscheidung.
Ich meine mich auch an einem Sachverhalt zu erinnern, dort ging es darum, dass Nachts in einem Gewerbegebiet geblitzt wurde, erlaubt waren Tempo 50. Der Mandant hatte ca. 90 Km/h drauf.
Der Anwalt machte die Messung zunichte, weil erstens sein Mandat nicht wie von der Behörde ihm unterstellte, absichtlich zu schnell gefahren zu sein und weil um die Uhrzeit sich keiner mehr im Gewerbegebiet aufhält, dadurch auch keine Gefahr erischtlich.
Der Clou bei der Sache, der Rechtsanwalt hielt sich an der Formulierung fest, dass die Behörde dem Raser Absicht unterstellt hatte, dami hatte er vor Gericht Erfolg.
Ein guter Anwalt könnte auch hier die Messung zunichte machen.
Problem ist eben, es sind nur Einzelfallentscheidungen und auch wenn der TE vor Gericht recht bekommt, TL 30 wird wahrscheinlich weiterhin auf der Straße bleiben und sie werden weiter blitzen...
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Du wirst mir aber sicherlich auch zustimmen, daß all diese Faktoren wirklich in keinem Abhängigkeitsverhältnis zur fehlenden Genehmigung einer ansonsten korrekt funktionierenden Ampelanlage stehen.
Klar. Aber das Gesetz gilt ja für alle, deswegen ist es völlig legitim, auch mit einer schwachsinnigen Argumentation Erfolg zu haben, wenn das gesetz das so vorsieht.