Blinker setzen oder nicht...
Moin...vorab als allgemeine Grundlage. Das Setzen des Blinker im Straßenverkehr dient dem Zwecke der Kommunikation, meinen Verkehrsteilnehmer mitzuteilen ich will nach links oder rechts oder (bei nicht setzen) gerade aus. Einverstanden ?
Wenn ich mit meiner Frau unterwegs bin und alleine !! - weit und breit kein Verkehrsteilnehmer - an der Kreuzung stehe und abbiegen möchte setze ich den Blinker nicht, weil ich weiss wo ich hin will und ich führe keine "Selbstgespräche". Meine Liebste regt sich manchmal auf, weil ich eben nicht blinke....daß müsse man doch....
Ich frage dann immer; "Wo steht das und wem soll ich meine abbiegende Absicht mitteilen wenn doch niemand da ist ?" Sie möge mir doch bitte erklären warum ich dann blinken solle...
Bis heute schweigen im Walde... 😉
Wie ist denn so der allgemeine Duktus...?
Schöne Grüsse und angenehmes Wochenende
208 Antworten
Für Radfahrer ist nicht nur auf das Bestehen eines Kreisverkehrs, auf das Einfahren und Ausfahren, sondern auch auf besondere Zusatzschilder Vorfährt gewähren zu achten.
Fraglich ist glaub ich auch, wenn der Radweg noch zum Kreisverkehr gehört, wenn er meterweit abgesetzt ist.
Der Radweg ist nicht meterweit weg, vielmehr sind es geschätzt keine 5 m.
Daher, ob da nun für den Radfahrer ein Vorfahrtachten-Schild steht oder nicht, hat den Autofahrer im Kreisverkehr wenig zu interessieren und um den geht es ja. Somit ist es für ihn die Sachlage eindeutig.
Damit die Diskussion Vorfahrtschild für Radfahrer nicht weitergeht, da gibt es keins. Der Autofahrer vor mir musste also anhalten.
Im Übrigen geht es nicht um die Vorfahrtsfrage, sondern um das Blinken, welches der Autofahrer nicht, bzw. zu spät gemacht hat.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 21. August 2025 um 17:35:18 Uhr:
Auch hier ist die Sachlage nicht eindeutig.
Was ist da nicht eindeutig. Er hätte „rechtzeitig“ blinken müssen. Das hat er nicht gemacht.
Gruß
Uwe
Ähnliche Themen
Ich meine nicht deinen besonderen Fall, sondern das Thema Kreisverkehr allgemein.
Nicht alles was rund ist und von Autos befahren wird, ist ein Kreisverkehr im rechtlichen Sinne.
Das könnte man alles einfacher machen.
Und ja, ich wohne halt direkt an der holländischen Grenze.
Beim Blinken sind wir uns ja einig.
Dass du das allgemein betrachtest, hättest du besser sagen sollen, denn ich hatte im Beitrag zuvor eine konkrete Situation geschildert.
Aber auch, wenn du das allgemein betrachtest, was ändert das an der Blinkpflicht des Autofahrer?
Gruß
Uwe
Gestern erst - Abbiegespur beginnt, ich blinke schon 50 m vorher, wechsele auf die Abbiegespur und möchte gerade beschleunigen, da entscheidet sich der Bulli-Fahrer auch zum Spurwechsel. Natürlich nicht zu Beginn der Abbiegespur. Blinken? Kostet nur unnötig Strom. Erst als er bereits halb abgebogen war, muss er wohl beim Lenken aus Versehen an den Hebel gekommen sein.
Diese Pflicht ist doch unstreitig.
Im besagten Fall könnte sich eine weitere Verzögerung ergeben haben, weil der Fahrer noch nachdenken musste, ob die Radfahrer evtl. Vorfahrt haben. Und dies gilt auch bei den Leuten, die blinken. Kreisverkehre sind imemr ein schlechtes Beispiel.
Hier ging es um ein konkretes Beispiel, mit einem konkreten Kreisverkehr.
Es ist grundsätzlich so, dass es bei anderen Situationen anders aussehen kann. Das ist logisch und darüber braucht man nicht diskutieren. Vor allem dies dann noch weiter zu verwässern mit solchen Sätzen „Und dies gilt auch bei den Leuten, die blinken. Kreisverkehre sind immer ein schlechtes Beispiel.“ bringt keine Diskussion weiter.
Wenn man eine konkrete Situation mit einem Kreisverkehr betrachtet, sind sie auch ein gutes Beispiel.
Daher ist der rhetorische Trick, eine konkrete Situation mit generellen Betrachtungen zu verwässern, alles andere als sinnvoll.
Was kannst du nun zu der von mir geschilderten Situation beitragen?
Gruß
Uwe
Ich bin ja nicht Augenzeuge.
Aufgrund deiner Schilderungen bin ich mir nicht ganz sicher, ob ein Verstoss gegen das Blinken beim Treffen der Radfahrer tatbestandlich gegeben war.
Es ist das Verlassen des Kreisverkehrs anzuzuzeigen. Deine Schilderung besagt jedoch, dass das KFZ schon gestanden hat. (mind. 1 Sekunde). Wäre der "Scheitelpunkt" überschritten, hätte er IN DIESEM MOMENT nicht mehr blinken müssen, nachdem im Manöver vorher sicher ein Verstoss zu unterstellen wäre.
Bei einem durchgegängen Rollen der Räder wäre deine Schilderung sicherlich einwandfrei.
Er hat im Kreisverkehr gebremst und ist fast zum Stillstand gekommen. An der Begrenzungsline des Kreisverkehrs und hat den Blinker gesetzt.
Für denjenigen, der hinterherfährt und den Kreisverkehr nicht verlassen will, ist so ein Bremsen völlig unerwartet.
Gruß
Uwe
Bei den mir bekannten Kreisverkehren würde man in so einer Situation bereits außerhalb des Kreisverkehrs stehen bleiben um den Radfahrer durchzulassen. Dass der Radweg da gleich an der Begrenzung vorbeigeht kenne ich so nicht.
Schöne Diskussion. Geht nur am Thema vorbei. Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr wird geblinkt. Fertig-Ende-Aus.