Blinker mit standlichfunktion
bin beim ebay schaun auf die blinker gestoßen die hier
nun meine frage:
Werden die blinker an das normale standlicht vom scheinwerfer angeschlossen?
Wenn dem so ist leuchtet ja das standlicht vom blinker wenn das abblendlicht/fernlicht im fahrbetrieb benutzt wird richtig?
Ist das so legal? laut beschreibung ja schon! Hab das noch nie so gesehen.In bei amerikanischen autos habe ich das schon öfters gesehen, dachte immer hier ist das nicht zugelassen!
Letzte fage:
Wie findet ihr die teile?
Beste Antwort im Thema
Klarglasblinker ausm Zubehör sind bekannt dafür, dass sie oft undicht sind. Nur als kleine Vorwarnung.
Alles am Auto muss funktionieren - auch die Standlichtbirnen in den Scheinwerfern. Streng genommen musst du mit vier Standlichtern rumfahren.
39 Antworten
Dieses Thema hatten wir schon vor über fünf Jahren. Da gibts nen Haufen Threads aus der Zeit, inklusive nem Wisch vom TÜV, auf dem genau das Gegenteil steht 😉
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Dieses Thema hatten wir schon vor über fünf Jahren. Da gibts nen Haufen Threads aus der Zeit, inklusive nem Wisch vom TÜV, auf dem genau das Gegenteil steht 😉
denn war es vor 5 jahren wohl noch nicht erlaubt.
Auch vor 5 Jahren war die StVZO schon in Kraft. Und, wie immer zitiere ich §51:
Zitat:
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
Da steht eindeutig drin, das 2 Pflicht sind. Mehr nicht. Und es gibt keinen Pharagaphen, der mich zur Nutzung einer Anlage verpflichtet. Die Mindestvorderungen an die StVZO sind gegeben, udn damit darf, und muss ich genaugenommen sogar die in den Hauptscheinwerfern deaktivieren. (ABE)
Ist so, da streit ich mich bis aufs Messer 😁
(Irgendwann find ich auch die ABE, in der das drin steht)
Das mann die standlichter im hauptscheinwerfer stillegen muss bzw darf hör ich zum ersten.Eigentlich kenn ichs so das alles was dran is auch funktionieren muss nen heckwischer is auch nich pflicht wenn er aber nicht funzt dann is es auch nen mangel genau wie mit denn 2 Rufahrscheinwerfern am 2er die müssen auch beide funktionieren obwohl nur eine pflicht ist.
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jeder sagt hier was anderes. Das ist mir beim lesen der anderen treads schon aufgefallen. Werd mir jetzt die dinger holen und dann hat sich der lack. Die standlichter in den scheinwerfer lass ich drin. Scheiß bürokratie hier!! kotzt mich an. wenn die bullerei stress macht hab ich halt pech gehabt. wer nicht wagt der nicht gewinnt.
in dem sinne schönen abend noch
Mojn,
beim nächsten TÜV werde ich mal den Wisch von Himeno, von dem Serial spricht, dem Prüfer vorlegen.
Bis jetzt hat der aufgrund der ABE der MTS-Blinker immer verlangt, die serienmässigen Standlichter im SW zu deaktivieren, beim letzten Mal allerdings nicht mehr. Mal schauen, was er nach dem Wisch sagt, dieses Jahr muß ich die Kiste ja wieder tüffen.
Zitat:
Original geschrieben von Gti.racer
jeder sagt hier was anderes. Das ist mir beim lesen der anderen treads schon aufgefallen. Werd mir jetzt die dinger holen und dann hat sich der lack. Die standlichter in den scheinwerfer lass ich drin. Scheiß bürokratie hier!! kotzt mich an. wenn die bullerei stress macht hab ich halt pech gehabt. wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Das hier ist n Forum, da hat jeder seine Meinung.
Was für deinen speziellen Fall gilt: Du hast wahrscheinlich keine ABE zu den Teilen. Du bist also auf der sicheren Seite, wenn du die originalen Standlichter dranlässt, da du keinen Beleg hast, dass du sie abklemmen darfst.
Zitat:
Da steht eindeutig drin, das 2 Pflicht sind. Mehr nicht.
Hat auch niemand behauptet. Ich hab gesagt, dass 4 erlaubt sind.
Und natürlich muss alles funktionieren! Warum ist wohl n defektes rechtes Außenspiegelglas n Mangel bei der HU? Den Spiegel brauchst du nicht, wenn du die beiden anderen hast.
ja sicher hat hier jeder seine eigene meinung.Aber es muss doch eine klare regelung geben. Und was soll das bringen die standlichter in den scheinwerfer abzuklemmen? Da seh ich keinen vorteil. Das is mir echt zu blöd! ich klemm da garnichts ab und gut is.
Aber stilllegen kann die Rennleitung meine karre nicht gleich oder? Wenn da ne nummer auf den blinkern nicht vorhanden ist oder das standlicht in den scheinis doch nicht verwendet werden darf!
lg
Natürlich gibts da ne Regelung. Bloß mir glaubt das ja keiner 😉
Der Wisch schwirrt noch irgendwo hier rum. Musst mal suchen...
Woher solltest du wissen, dass du die Standlichter abklemmen sollst? Nur, weils in irgendeiner ABE von irgendwelchen anderen Blinkern steht? 🙂
Mach dir keinen Kopf, bau die Dinger ein und gut is. Stilllegen wird dir da niemand was.
jut allet klar mach ich mir jetzt keine platte mehr. Is mir schon beim durchlesen der anden themen zu blöd gewesen, der eine sagt so dann kommt nen anderer und sagt wieder was anderes. Und dann hier auch keine einheitlich meinung. Na gut.
Trotzdem danke Leute!