Blinker mit standlichfunktion
bin beim ebay schaun auf die blinker gestoßen die hier
nun meine frage:
Werden die blinker an das normale standlicht vom scheinwerfer angeschlossen?
Wenn dem so ist leuchtet ja das standlicht vom blinker wenn das abblendlicht/fernlicht im fahrbetrieb benutzt wird richtig?
Ist das so legal? laut beschreibung ja schon! Hab das noch nie so gesehen.In bei amerikanischen autos habe ich das schon öfters gesehen, dachte immer hier ist das nicht zugelassen!
Letzte fage:
Wie findet ihr die teile?
Beste Antwort im Thema
Klarglasblinker ausm Zubehör sind bekannt dafür, dass sie oft undicht sind. Nur als kleine Vorwarnung.
Alles am Auto muss funktionieren - auch die Standlichtbirnen in den Scheinwerfern. Streng genommen musst du mit vier Standlichtern rumfahren.
39 Antworten
Achso, also muss ich jetzt auch immer mit Lichthupe fahren, da diese ja dafür geprüft wurden?
Pflicht sind 2 Positionsleuchten. Ob diese nun im Scheinwerfer sind, oder nicht, ist völlig egal. Es müssen nicht alle Lampen an einem Fahrzeug funtionieren. Was verbaut ist, muss funktionieren. Machen die Scheinwerfer ja mit Abblendlicht und Fernlicht noch... Und auch das Standlicht ist mit denen in den Blinkern gegeben. Nur weil die Möglichkeit gegeben ist, muss man diese aber nicht nutzen.
Auch müssen die Standlichter in den Blinkern nicht funktionieren, wenn dieser dafür ausgelegt ist. Solange es 2 sind, ist alles in Butter.
Mal ein Beispiel: Ich habe ein G1C US, der hat serienmässig SML, diese sind mit Leuchten ausgestattet, die bis vor wenigen Jahren nicht leuchten durften. Aber die SML durften verbaut bleiben. Auch habe ich Blinker, die von VW aus dafür ausgelegt sind, mit dem Standlicht zu leuchten. Dies darf ich aber nicht aktivieren, wei diese dann gelb leuchten. Aber die Blinker darf ich trotzdem verbauen. Und auch das Lechtmittel dafür, dort ist nämlich eine Zweifadenlampe verbaut.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Achso, also muss ich jetzt auch immer mit Lichthupe fahren, da diese ja dafür geprüft wurden?
🙄 ... es muss alles korrekt angeschlossen, mit den entsprechenden Leuchtmitteln bestückt sein und funktionieren. Du musst ja auch tagsüber nicht mit Licht fahren, trotzdem muss es theoretisch funktionieren.
Zitat:
Pflicht sind 2 Positionsleuchten. Ob diese nun im Scheinwerfer sind, oder nicht, ist völlig egal. Es müssen nicht alle Lampen an einem Fahrzeug funtionieren. Was verbaut ist, muss funktionieren. Machen die Scheinwerfer ja mit Abblendlicht und Fernlicht noch... Und auch das Standlicht ist mit denen in den Blinkern gegeben. Nur weil die Möglichkeit gegeben ist, muss man diese aber nicht nutzen.
Doch, muss man. Es müssen alle Lampen an einem Fahrzeug funktionieren, da kannste jeden Prüfer fragen.
... und jetzt komm mir nicht mit Instrumentenbeleuchtung!
Zitat:
Auch müssen die Standlichter in den Blinkern nicht funktionieren, wenn dieser dafür ausgelegt ist. Solange es 2 sind, ist alles in Butter.
Doch, müssen sie.
Zitat:
Mal ein Beispiel: Ich habe ein G1C US, der hat serienmässig SML, diese sind mit Leuchten ausgestattet, die bis vor wenigen Jahren nicht leuchten durften. Aber die SML durften verbaut bleiben. Auch habe ich Blinker, die von VW aus dafür ausgelegt sind, mit dem Standlicht zu leuchten. Dies darf ich aber nicht aktivieren, wei diese dann gelb leuchten. Aber die Blinker darf ich trotzdem verbauen. Und auch das Lechtmittel dafür, dort ist nämlich eine Zweifadenlampe verbaut.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
In Deutschland ist weißes (bis gelbliches) Standlicht erlaubt, weshalb du das orangene US Standlicht nicht benutzen darfst.
Allerdings wäre eine Umrüstung auf etwas geprüftes recht teuer (Stoßstange, eventuell Lack, Kabelbäume, Leuchtmittel, Arbeit, ...). Da gibt es eine 10%-Regelung: Wenn die Umrüstkosten auf die deutsche Norm mit Neuteilen 10% des Fahrzeugwertes übersteigen, muss nicht umgerüstet werden.
Das gilt übrigens auch, wenn man n kleines Kennzeichen will.
In dem Fall wird das dann so legal wie möglich gemacht.
Auf deiner Lichtanlage sind auch keine e-Prüfzeichen drauf, sondern SAE-Nummern. Dafür hast du aber ne Ausnahmegenehmigung...
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
🙄 ... es muss alles korrekt angeschlossen, mit den entsprechenden Leuchtmitteln bestückt sein und funktionieren. Du musst ja auch tagsüber nicht mit Licht fahren, trotzdem muss es theoretisch funktionieren.
Nochmal, die ABE der Standlichter sagt eindeutig, das die Lichter in den Hauptscheinwerfern zu deaktivieren sind. Nur dann ist die ABE gültig. Macht man dies nicht, erlischt die ABE des Fahrzeuges.
Es ist legitim, dies zu tun, wenn die ABE das fordert. Da brauch ich keinen Prüfer fragen, denn von 100 befragten Prüfern haben 99 ne andere Meinung als der 1. 😉
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.In Deutschland ist weißes (bis gelbliches) Standlicht erlaubt, weshalb du das orangene US Standlicht nicht benutzen darfst.
Allerdings wäre eine Umrüstung auf etwas geprüftes recht teuer (Stoßstange, eventuell Lack, Kabelbäume, Leuchtmittel, Arbeit, ...). Da gibt es eine 10%-Regelung: Wenn die Umrüstkosten auf die deutsche Norm mit Neuteilen 10% des Fahrzeugwertes übersteigen, muss nicht umgerüstet werden.
Das gilt übrigens auch, wenn man n kleines Kennzeichen will.
In dem Fall wird das dann so legal wie möglich gemacht.Auf deiner Lichtanlage sind auch keine e-Prüfzeichen drauf, sondern SAE-Nummern. Dafür hast du aber ne Ausnahmegenehmigung...
Nein, tu ich nicht. Für alle, außer den SML und der 3. Bremsleuchte gibt es deutsche Pendants mit E-Prüfzeichen. Also wäre eine Umrüstung ohne Probleme möglich. Trotzdem muss ich es nicht. Es musste nur eben diese Funktion außer Kraft gesetzt werden. Und nur darum geht es. Gut, vll ist das Beispiel blöd gewählt, aber es passt meiner Meinung nach gut zum Problem. Und die Außnahmeregelung kenn ich, ja. Die nutz ich auch, aber darum gehts nicht 😉
Ach, ich will aber auch nicht streiten 🙂
Teilweise sind ABEs auch überholt und ungültig. Das riecht stark danach... da müsste man mal jemanden fragen, der Ahnung hat.
Anzumerken sei vielleicht auch noch, dass bei 95% der angebotenen Blinker kein Gutachten dabei ist. Und wenn dann die Rennleitung kommt und fragt, warum die Standlichter in den Scheinwerfern nicht gehen, ist blöde.
Gut, kostet 10 Euro oder so, aber trotzdem 😉
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Ich habe im Cabrio auch solche Blinker drin. Da die Beschichtung der Reflektoren aber durch nässe abgeblättert is habe ich da die originalen orangen Blinkergläser wieder rangeschraubt. Die Beleuchtung habe ich aber gelassen. Jetz leuchtet wenn ich das Licht einschalte halt der Blinker wie bei den Ammibuden orange. Man kann das Blinken aber noch eindeutig erkennen! Ich war letztes Jahr so beim Tüv und die hatten nix dagegen und auch die Rennleitung hatten bis jetz noch keine Einwände.
Nix desto trotz, die originalen Blinker sehen immer noch am besten aus!!!
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Teilweise sind ABEs auch überholt und ungültig. Das riecht stark danach... da müsste man mal jemanden fragen, der Ahnung hat.Anzumerken sei vielleicht auch noch, dass bei 95% der angebotenen Blinker kein Gutachten dabei ist. Und wenn dann die Rennleitung kommt und fragt, warum die Standlichter in den Scheinwerfern nicht gehen, ist blöde.
Gut, kostet 10 Euro oder so, aber trotzdem 😉
Wenn aber 2 funktionieren, isses egal, das die in den Hauptscheinwerfern nicht funktionieren.
Aber ok, noch 2 Beispiele:
Toyota Avensis T22 Limousine. Ausgerüstet mit 2 Nebelschlussleuchten. Eine davon, die rechte, war zum Tüv mal defekt. Aussage Prüfer: "Ist doch egal, es ist nur eine, die linke vorgeschrieben. Und die geht. Damit alles i.O."
Golf VI Tagfahrlicht. Von jedem deaktivierbar, mit nur einem Handgriff. Das ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben, dass das so gehen muss. Aber, die Leuchteinheiten sind dafür geprüft, und es ist verbaut.
Deiner Logik nach müssten diese beiden also funktionieren, da verbaut. Und, sie müssen es nicht.
Es gibt nämlich keinen Pharagraphen, der das vorschreibt, das geprüfte Bauteile auch die geprüfte Funktion erfüllen muss. Solange alle vorgeschriebenen Funktionen gewährleistet sind, ist es nicht nötig, das zusätzliche, die die selbe Funtion erfüllen, dafür auch genutzt werden.
So, jetzt aber 😁
also vieleicht sollte sich da mal wer erkundigen, wer lust dazu hat!
fakt ist ja nunmal soweit man weiss das wenn teile verbaut sind diese auch funktionspfähig sein müssen.
sicher kann es auch eine regelung geben wie in dem fall der 2ten nebelschlussleuchte, in diesem müsste man mindestens 2x standlich aktiv haben. doch darf man die im hauptscheinwerfer deaktivieren ? da er mit standlich ab und fern geprüft ist !
jaja....
Ps. ne abe hab ich zu blinkern scheinwerfern noch nie dazu bekommen Oo. scheinwerfer generell in DE müssen doch mit dem e zeichen ausgestattet sein oder irre ich mich da ?
Warum erkundigen? Ich bin mir völlig sicher 😁
Und gibt es übrigens in der ganzen StVZO keinen Pharagraphen, der dies aussagt 😉
Aber ja, Lichttechnische Einrichtungen benötigen ein E-Prüfzeichen. Dazu kommt aber noch die Genemigungsnummer. Nur das Prüfzeichen sagt nämlich überhaupt nichts aus. Einzige Aussage dieses schönen E´s ist, mit der direkt gefolgten Zahl, in welchem Land die Abnahme erfolgte.
Es sagt weder aus, das die Lichteinrigunt überhaupt erlaubt ist, oder wofür. Das macht erst die 6stellige Prüfziffer hinter dem E-Prüfzeichen.
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Prüfzeichen
Erst damit ist die ganze Sache etwas wert.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Klarglasblinker ausm Zubehör sind bekannt dafür, dass sie oft undicht sind. Nur als kleine Vorwarnung.Alles am Auto muss funktionieren - auch die Standlichtbirnen in den Scheinwerfern. Streng genommen musst du mit vier Standlichtern rumfahren.
das stimmt so nicht. ich habe bei meinem gti auch standlichtblinker und habe die standlichter in den scheinis demontiert. hat bisher keinen gestört. weder polizei noch 2 mal tüv.
wenn ich mir nen roten scheinwerfer hinten am auto monteie und diesen als nebenschluss anschließe dann kan ich den originalen ja auh abklemmen.
🙄 Ich bin n Jahr lang mit orangenem Standlicht in den Blinkern rumgefahren, das hat auch keinen gestört. Dadurch wirds aber nicht legal...
Die externe NSL brauchst du, wenn deine Zubehör RüLis keine haben. Die in den originalen darfste nicht eigenmächtig außer Betrieb setzen...
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
🙄 Ich bin n Jahr lang mit orangenem Standlicht in den Blinkern rumgefahren, das hat auch keinen gestört. Dadurch wirds aber nicht legal...Die externe NSL brauchst du, wenn deine Zubehör RüLis keine haben. Die in den originalen darfste nicht eigenmächtig außer Betrieb setzen...
Zum Glück hat meiner noch keine NSL 😁
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
🙄 Ich bin n Jahr lang mit orangenem Standlicht in den Blinkern rumgefahren, das hat auch keinen gestört. Dadurch wirds aber nicht legal...Die externe NSL brauchst du, wenn deine Zubehör RüLis keine haben. Die in den originalen darfste nicht eigenmächtig außer Betrieb setzen...
glaube kaum das es mit 4 standlichtern legaler ist als mit 2
Ich kannte bisher auch nur den Fall das Blinker mit Standlicht voraussetzt das die in den Scheinwerfern deaktiviert werden, bei jedem Prüfer übrigens den ich befragte.
Desweiteren muß nicht alles was am Auto verbaut ist auch Funktionieren, Gesetzestext lautet so oder so ähnlich: Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen die nicht durch das bloße einsetzen einen funnktionstüchtigen Leuchtmittels in Funktion gesetzt werden können gelten als nicht vorhanden.
Heißt für mich: wenn man nur die Lampe raus nimmt ist es nicht zulässig, wenn man den Stecker umleitet zum Blinker ist diese Beleuchtungseinrichtung im Scheinwerfer nicht mehr vorhanden und damit deaktiviert und die Standlichter im Blinker sind Okay.
Zitat:
Original geschrieben von jul0r
glaube kaum das es mit 4 standlichtern legaler ist als mit 2
Du glaubst, weißt es aber scheinbar nicht. 4 Standlichter sind legal.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Du glaubst, weißt es aber scheinbar nicht. 4 Standlichter sind legal.Zitat:
Original geschrieben von jul0r
glaube kaum das es mit 4 standlichtern legaler ist als mit 2
denn hab ich ja nun etwas dazugelernt. aber die standlichter in den scheinis abklemmen, demontieren und das signal zu den standlichtern im blinker zu leiten und somit wie gehabt 2 standlichter zu betreiben,
ist auch legal.