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Blinkendes adaptives Bremslicht (Break Force Display) legal?

BMW 3er E90

Hallo
ich habe viel nach der Antwort gesucht, doch leider nichts zu dem Thema gefunden.

Ich überlege mir "Blinkendes adaptives Bremslicht (Break Force Display)" zu Codieren.
Habe es beim Mercedes vom Werk aus und denke das es nicht schadet.
Und an der Stelle frage ich mich, warum die Funktion beim E90 vom Werk aus nicht aktiviert ist?
Bzw. ist das angehen der Nebelschlussleuchten aktiviert, das blinken aber nicht.

Will nicht das mir jemand hinten, wie auch immer, auffährt und behauptet, dass da was geblinkt hat was nicht blinken sollte.

Ist die Funktion legal?

Mfg

19 Antworten

Beim LCI ist die Funktion schon vom Werk aus Vorhanden und muss nicht codiert werden. Mich Interessiert das Ergebnis beim VfL

Es wird dann wahrscheinlich die Stufe 2 durch das blinken ersetzt, wenn es beim LCI 2 Stufen gibt.

Kann man das eigentlich irgendwie testen, ohne dass nachher meine Frau an der Frontscheibe klebt?

Zitat:

@felix_928 schrieb am 10. Oktober 2016 um 23:50:59 Uhr:


Du darfst es hier alles posten; was du an deinem Auto veränderst, kann dir keiner vorschreiben. Du solltest dein Auto nur dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen 😉

Sorry; unzulässige Umbauten wiedersprechen den Forumsregeln und sind daher nicht zulässig.
Solche Beiträge werden ggf. gelöscht. Und das ist auch richtig so.

Die Stelle musst du mir bitte zeigen 🙂
Finde das liegt in jedermanns eigener Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das eigene Auto verkehrssicher ist.
Wenn du so anfängst, musst du rund circa 50% der Leute hier das Chiptuning verbieten, denn die wenigstens haben eine Eintragung dafür.

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Ich helfe dann mal aus, NUB 5.3 ist das Thema der Wahl, damit der Thread offen bleibt:

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