Blinken im Kreisel - "Englische Variante"?
Hallo Allerseits,
in Dtl. blinkt man ja bei Kreiseln meines Wissens beim Reinfahren rechts (man biegt ja sozusagen rechts ab), im Kreisel hat man dann den Blinker aus und kurz vorm Ausfahren blinkt man wieder rechts, oder?
Ich habe 5 Jahre in England gelebt, und dort gibt es ja nun viel mehr Kreisel als hier (mit Vor- und Nachteilen....). Dort blinkt man üblicherweise aber anders, nämlich so, als ob es eine Kreuzung wäre: Wenn ich die erste Abfahrt rausnehme, würde ich rechts blinken, bei der 2. Abfahrt (also geradeaus) gar nicht und bei der 3. Abfahrt (also links abbiegen) schon beim reinfahren in den Kreisel links blinken. Diese Methode basiert darauf, daß mind. 95% aller Kreisel 4 Ausfahrten hat. Außerdem habe ich jetzt mal das Seitenvertauschen wegen Linksverkehr weggelassen :-)
Irgendwie mache ich das hier immer noch automatisch so. Meine Frage: Verwirre ich andere Verkehrsteilnehmer damit? Was würde mir blühen wenn die Polizei mein Blinken doof findet und mich zurechtweist?
Des weiteren ist mir aufgefallen, daß die "englische Variante" (ich nenn's jetzt einfach mal so) hier weniger Sinn macht: In Dtl. haben ganz viele Kreisel in der Mitte einen so hohen Hügel / Pflanzen etc., daß der Gegenverkehr mein Blinken eh nicht sieht. In England haben viele kleine Kreisel das gar nicht, dort ist dann nämlich der Vorteil, daß der GEgenverkehr einfach durchfahren kann, wenn er sieht daß ich eh die erste Abfahrt nehme....
viele Grüsse,
Andre
Beste Antwort im Thema
Zitat:
in Dtl. blinkt man ja bei Kreiseln meines Wissens beim Reinfahren rechts (man biegt ja sozusagen rechts ab)
Nein, man blinkt nicht in den Kreisel ein!
94 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
Wiki:In Großbritannien blinkt man wie vor einer Kreuzung. Hier sind die meisten Kreisel zweispurig, auf die äußere Spur wechselt man nur direkt vor der Ausfahrt.
Steht auch was warum in Deutschland einblinken Pflicht und ausblinken Pflicht ist.
Schönen Sonntag.
Einblinken ist nach wie vor verboten und nicht Pflicht.
Oh Gott wie kommen manche nur auf die Idee sie müssten beim Einfahren in den Kreisel blinken? 🙄
What?
rechts blinken für 1.
nicht blinken für 2.
und links blinken für 3. Ausfahrt?
Wer hat denn das erfunden? Wie weis ich denn da, wenn ich am Kreisel ankomme, woher das Auto im Kreisel kommt und was für dieses Auto rechts, mitte und links ist?
Oder sind das diese neuen Kreisel, wo man nur von einer Richtung rein- aber in vier Richtungen raus kann? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Cayman08
Oh Gott wie kommen manche nur auf die Idee sie müssten beim Einfahren in den Kreisel blinken? 🙄
In F scheint es Vorschrift zu sein, dass wenn man in den Kreisel reinfährt oder nicht an der nächsten Ausfahrt raus will, links blinken muss.
notting
Zitat:
Original geschrieben von Cayman08
Oh Gott wie kommen manche nur auf die Idee sie müssten beim Einfahren in den Kreisel blinken? 🙄
Vielleicht, weil es bis zum 31.1.2001 erlaubt war und so auch von vielen Fahrlehrern "aktiv" geschult wurde.
Erst seit 1.2.2001 ist es verboten und dann auch gleich strafbar geworden, offizielle Begründung war damals: Die Regelung soll gefährliche Missverständnisse vermeiden. Durch zu frühes Blinken entsteht nämlich der Eindruck, man wolle schon wieder aus dem Kreis herausfahren.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Vielleicht, weil es bis zum 31.1.2001 erlaubt war und so auch von vielen Fahrlehrern "aktiv" geschult wurde.Zitat:
Original geschrieben von Cayman08
Oh Gott wie kommen manche nur auf die Idee sie müssten beim Einfahren in den Kreisel blinken? 🙄Erst seit 1.2.2001 ist es verboten und dann auch gleich strafbar geworden, offizielle Begründung war damals: Die Regelung soll gefährliche Missverständnisse vermeiden. Durch zu frühes Blinken entsteht nämlich der Eindruck, man wolle schon wieder aus dem Kreis herausfahren.
Ganz genau. Und wer da beim Fahren nicht selber drauf kommt scheint mit den Gedanken nicht bei der Sache zu sein.
... und soweit ich weiss, hat der im Kreisel Fahrende unabhängig von der Beschilderung immer Vorfahrt...
gruß cocker
Zitat:
Original geschrieben von cocker
... und soweit ich weiss, hat der im Kreisel Fahrende unabhängig von der Beschilderung immer Vorfahrt...
Ich habe das anders in Erinnerung. Wenn da nur ein Kreisverkehr ohne jegliche Beschilderung ist (nur "rechts vorbeifahren" an der Insel davor), gilt RvL und da von rechts nichts kommen darf, hat immer der Einfahrende Vorfahrt. In der StVO (§ 8 Vorfahrt) steht:
"(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
[...]
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig."
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich habe das anders in Erinnerung. Wenn da nur ein Kreisverkehr ohne jegliche Beschilderung ist (nur "rechts vorbeifahren" an der Insel davor), gilt RvL und da von rechts nichts kommen darf, hat immer der Einfahrende Vorfahrt. In der StVO (§ 8 Vorfahrt) steht:Zitat:
Original geschrieben von cocker
... und soweit ich weiss, hat der im Kreisel Fahrende unabhängig von der Beschilderung immer Vorfahrt...
"(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
[...]
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig."notting
Ich hab das auch so in Erinnerung, und gerade auch in der StVo (Stand April 2009) gelesen.
"§ 9a Kreisverkehr
(1)
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten."
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__9a.htmlZitat:
Original geschrieben von AstraF Champion
"§ 9a Kreisverkehr
(1)
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten."
-> § 9a (weggefallen)
notting
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Dann werde ich jetzt mein Blinkverhalten auf jeden Fall ändern. Übrigens war ich wohl etwas undeutlich: Auch in England blinkt man beim Rausfahren aus dem Kreisel rechts.
Nur noch als Nachfrage: Wenn ich die 3. Ausfahrt nehme und dann diedie ganze Zeit links blinke bis ich kurz vor der Ausfahrt direkt auf recht-blinken wechsele, müsste das nicht am besten sein? So weiß jeder, ob ich drin bleibe und wann ich rausfahre. Und es weiß auch jeder, daß ich den Blinker nicht vergessen habe und vielleicht schon vorher raus will.
Wenn sich jeder dran hält, ist die engl. Variante übrigens sehr eindeutig und erlaubt in der Tat einen extrem fließenden Verkehr. Dort gibt es ja auch auf vielen großen "Bundesstraßen" Kreisel...
Übrigens bin ich zu der Zeit tatsächlich mal in Dtl. verkehrherum in den Kreisel gefahren, einfach aus Gewohnheit. War zum Glück nachts und ohne Verkehr, so daß ich meinen Fehler schnell korrigieren konnte...
viele Grüsse,
Andre
Zitat:
Original geschrieben von notting
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__9a.html -> § 9a (weggefallen)Zitat:
Original geschrieben von AstraF Champion
"§ 9a Kreisverkehr
(1)
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten."notting
Oh das wusst ich nicht, aber man kann sich halt auf nichts verlassen:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1449/Strassenverkehrs-Ordnung.htm
Oder man ist halt mal wieder zu faul zum lesen wie ich😉
Zitat:
"Es handelt sich nicht um einen amtlichen Text der StVO. Es wird keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen."
Zitat:
Original geschrieben von andre_xs
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Dann werde ich jetzt mein Blinkverhalten auf jeden Fall ändern. Übrigens war ich wohl etwas undeutlich: Auch in England blinkt man beim Rausfahren aus dem Kreisel rechts.Nur noch als Nachfrage: Wenn ich die 3. Ausfahrt nehme und dann diedie ganze Zeit links blinke bis ich kurz vor der Ausfahrt direkt auf recht-blinken wechsele, müsste das nicht am besten sein? So weiß jeder, ob ich drin bleibe und wann ich rausfahre. Und es weiß auch jeder, daß ich den Blinker nicht vergessen habe und vielleicht schon vorher raus will.
Wenn sich jeder dran hält, ist die engl. Variante übrigens sehr eindeutig und erlaubt in der Tat einen extrem fließenden Verkehr. Dort gibt es ja auch auf vielen großen "Bundesstraßen" Kreisel...
Übrigens bin ich zu der Zeit tatsächlich mal in Dtl. verkehrherum in den Kreisel gefahren, einfach aus Gewohnheit. War zum Glück nachts und ohne Verkehr, so daß ich meinen Fehler schnell korrigieren konnte...
viele Grüsse,
Andre
Da hast du aber Glück gehabt, sonst wär im "Was mich im Straßenverkehr aufregt" Thread wieder einiges los gewesen. 😁
... irgendwas hatte ich letztens mal gelesen wegen 9a - musste mich damit auseinandersetzen, weil mein Schwiegervater wieder mal meinte, alles besser zu wissen 😉
Deshalb glaubte ich zu wissen, dass grundsätzlich der im Kreisel Fahrende Vorfahrt hat... 😉
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Einblinken ist nach wie vor verboten und nicht Pflicht.Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
Wiki:In Großbritannien blinkt man wie vor einer Kreuzung. Hier sind die meisten Kreisel zweispurig, auf die äußere Spur wechselt man nur direkt vor der Ausfahrt.
Steht auch was warum in Deutschland einblinken Pflicht und ausblinken Pflicht ist.
Schönen Sonntag.
sorry hab mich verschrieben... steht aber auch im wiki text richtig drin....
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Ist auch hoch gefährlich, 50% der deutschen Autofahrer würden einen Infarkt bekommen, weil man etwas verbotenes macht.
Nein.
Je kleiner der Kreisel ist, desto eher provoziert man mit Reinblinken bei der Einfahrt eine Unfallsituation.
Ein Fahrer, der an der nächsten Einfahrt einfahren will und dich mit gesetztem Blinker eine Einfahrt vorher einfahren sieht, kann davon ausgehen, daß du gleich wieder ausfahren willst und zieht evt. vor dir rein, obwohl du den Kreisel weiter durchfahren willst. Je kleiner der Kreisel nun ist, desto eher bretterst du dem anderen Fahrer in die Seite oder hast deinen Hintermann im Heck hängen, weil du eine Vollbremsung hinlegst.