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Blaukeil Windschutzscheibe

Ford Focus Mk3
Themenstarteram 5. August 2012 um 14:48

Früher, also Anfang der 90er- Jahre waren Blaukeile in der Windschutzscheibe modern und wurden bei fast allen Autos verbaut.

20 Jahre später liegen die Windschutzscheiben noch flacher und sind zum Dach noch höher gezogen, haben aber dieses nützliche Gimmik nicht mehr verbaut. Da mich nachts die Strassenbeleuchtung teilwese blendet überlege ich diesen Blendschutzstreifen nach zu rüsten.

Hat einer eine Windschutzscheibe mit Blaukeil und könnte mir die entsprechenden Maße geben? Möchte bei einer Kontrolle keine böse Überraschung erleben. Oder gibt es da von Ford Unterlagen zu?

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17 Antworten

Gute frage. Mir scheint die sonne auch zu häufig ins Gesicht als beim altem mk1. Würde mich auch interessieren.

Themenstarteram 5. August 2012 um 16:22

Problem ist imho die Sitzhöhenverstellung. Gibt es den FoFo überhaupt mit Blaukeil ab Werk?

Nein, das gibt es bei keinem Ford hier.

Themenstarteram 5. August 2012 um 18:04

Gut zu wissen.

Nächste Frage: Früher gab es da mal eine 10% Regel wobei der Streifen nicht breiter wie 110mm sein durfte. Welche Regeln gelten beim FoFo? Wo liegt der Sehschlitz und wo der unantastbare Bereich?

Irgendwie muss das doch definiert worden sein.

§ 35b (2) StVZO: Für den Fahrzeugführer muß ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.

Der Streifen darf nicht größer als 0,1qm sein, also in der Regel ca. 10cm...

Nachzulesen hier:

ECE R29 oder in den TÜVIS Rili zu §30 Nr.8 Rili für die Gestaltung u. Ausrüstung der Führerhäuser von KFZ

die langform:

Bei den Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es nach §22a StVZO um

Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein

müssen. Die Bauartgenehmigung erlischt, wenn Änderungen an diesen

Bauteilen durchgeführt werden. Daher gilt diese Bauartgenehmigungspflicht

für alle Veränderungen die an den Scheiben vorgenommen werden, wie für

das Aufbringen von Folien oder auch für das Sprayen, Fluten(Floating),

Rauchen, Ölen oder...

Jedes bauartgenehmigte Bauteil ist mit einer Kennzeichnung zu versehen.

Nach der Vekehrsblatt-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.5.1986 ist für Folien

auf Scheiben ab 1.10.1986 zwar eine Bauartgenehmigung erforderlich.

Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber

(z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen),

deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber ist keine

Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4

der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden.

Die zulässige Höhe des Blendschutzstreifens hängt somit von der Breite

der Frontscheibe ab. Bei einer Breite von 1 m ist z.B. eine Höhe von

10 cm zulässig.

Es handelt sich dabei aber nicht um 10% der Scheibenhöhe sondern um

0,1m x 1m = 0,1m².

Beim Aufbringen derartiger Aufkleber als Sonnenblendstreifen auf die

Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das

für den FzFührer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen

Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.

Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.

Themenstarteram 6. August 2012 um 8:33

Super!

Nun fehlt nur noch die Skizze vom FoFo über das vorgeschriebene Sichtfeld bei Sitzhöhenverstellung und ich kann mit Kleben los legen.

am 6. August 2012 um 9:30

Was hat denn die Sitzhöhenverstellung damit zu tun ?

Die Scheibe ist oben 1,23 breit ,mitte 1,35 und unten sind es 1,40 .

Macht einen Durchschnitt von 1,32

Also dürfte der Streifen ca 7,5 breit sein .

Eigentlich müssten jetzt noch die Umweltplakette und der Spiegelbereich noch Abgezogen werden weil die ja auch einiges verdecken .

Aber davon mal ab sind 7,5 nicht viel ,vom Sichtfeld nicht mal runter bis zur ersten Biegung vom Spiegel das sind nämlich 12,5cm .

Wir merken also wenn wir es Legal machen wollen bringt es nix .

Am besten auf eine Zubehör Windschutzscheibe zurückgreifen mit "original" Keil

Da sie durchsichtig und Auslaufend ist darf sie auch optisch tiefer kommen als ein Klebekeil .

Themenstarteram 6. August 2012 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von B-Design

Was hat denn die Sitzhöhenverstellung damit zu tun ?

Na ganz einfach: bei Autos mit festem Sitz reicht der gesetzlich vorgeschirebene Sehschlitz plus das Sichtfeld in das gar nichts rein darf. Bei Sitzhöhenverstellung schreit der TÜV immer, da sich der Sehschlitz nach oben verschiebt. Das das generell Banane ist wissen wir- aber nicht jeder TÜVer. Von daher wäre ich mit der Skizze auf der sicheren Seite. ;)

PS:

Zubehörscheibe mit Keil kommt vielleicht bei 100.000km rein; dauert also noch was.

am 6. August 2012 um 12:51

Wo haste das denn her ?

Dann dürftest du ja auch den Sitz nicht nach vorne hinten verschieben ... Rückenlehen Verstellen und dürftes nur eine bestimmte Größe haben .

Je nach größe sitzt man ja auch höher oder tiefer .

Themenstarteram 6. August 2012 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von B-Design

Je nach größe sitzt man ja auch höher oder tiefer .

Eben! Es soll nur eine Position für den Sehschlitz geben- theoretisch. Kleine Fahrer sollten deswegen den Sitz ja anheben, grosse den Sitz runter machen. Praktisch hingegen verschiebt sich der Sehschlitz ja nach Sitzposition und Grösse des Fahrzeugführers. Und genau deswegen wäre die Skizze, Bestandteil der BE, wichtig, damit der Prüfer oder andere Institutionen einem da keinen Strick draus drehen können. Daher will ich es gleich richtig und kontrolliert posiitonieren. Ferner könnte man den Keil "variabel(?)" gestalten? Da mittig Spiegel und Regensensor sitzen und dort werkseits die Scheibe foliert wurde. Zählt das zu den 0,1qm oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer

Zählt das zu den 0,1qm oder nicht?

ja zählt dazu.

am 6. August 2012 um 15:52

jep geschwärzte Bereiche beim Spiegel zählen auch schon zum Verdeckten Bereich dazu .

Auch Aufkleber wie Umweltplakette und Mautvignette zählen rein .

Deswegen sind die 7,5cm von mir ja schon eigentlich zu viel .

Aber von der tiefe schon zu wenig das es dir als Fahrer was bringt !

Deswegen auf die Zubehörwindschutzscheibe warten wenn du es Legal und einen Nutzen haben möchtest .

ich weiß nicht was hier immer von Sehschlitz gelabert wird.

Mach oben einen 7,5 bis 10cm breiten Streifen hin ( die kann man anfertigen lassen ) und fertig.

Ist doch egal wie hoch oder wie tief Du sitzt.

Bei Deinen Fragen habe ich den Eindruck du suchst immer was zum diskurtieren, aber man muss nicht alles zerreden.

 

Was soll denn ein Sehschlitz sein ? Willst Du die Scheibe oben und unten abkleben ???

suche eine Firma die den Tönungsstreifen rein klebt. Das kostet nicht die Welt und die wissen wie viel erlaubt ist

Wenn es etwas zu viel ist aber noch akzeptabel meckert der Tüv auch bei etwas mehr nicht.

Wie groß/breit waren denn die Scheiben als das mit den 0,1 m² festgelegt wurde?

Wenn ich mir einen Käfer(das orginal) ansehe und da oben 0,1m² abziehe hast du wesentlich weniger Sichtfeld als mit einem 15cm Streifen am Focus

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