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Blaues Standlicht

Renault Clio 2
Themenstarteram 7. Juni 2004 um 22:18

Hallo.

Wollt mir blaues Standlicht in mein Clio Bj.2000 einbauen. Hat jemand schon Erfahrungen mit derartiger Beleuchtung gemacht? Polizei oder ähnliches?

Bitte alles hier reinposten.

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33 Antworten
am 11. Juni 2004 um 9:11

Danke Zombie, ich will hier kein Moralapostel sein, nur wenn es um die BE geht, sind die Risiken einfach zu gross.

Bei dem Parkplatz liegst du richtig, öffentlicher Parkplatz = Teilnahme am Strassenverkehr.

Privates Grundstück = kein öffentlicher Strassenverkehr

Zu dem ganzen fällt mir nur noch der Spruch eines guten Lehrers bezügl. Versicherungsrecht ein....

Zitat :

Sollten Sie einmal einen Bertelsmann-Manager überfahren und Sie stellen fest, er zuckt noch.. kanns nur eine Möglichkeit geben : Rückwärtsgang und nochmals drüber.

Hintergrund : 8 Millionen Deckung (nennt sich auch unbegrenzt *lol*) sind bei einem solchen Opfer, wenn man es sein Leben lang unterstützen muss wegen Berufsunfähigkeit, schnell aufgebraucht und dann darf man selbst dafür einspringen (bzw. Regress der Versicherung..)

"Günstiger" ist da die Einmalabfindung an die Witwe...

Egal, jeder ist seines Willen Schmied...

Ja, und ein Auto fährt jemand erst, wenn er mindestens eine Radumdrehung hinter sich hat... Besoffen ins Auto sitzen und Gas geben ist straflos bzw. keine OWI ;)

Grüssle

S.

Themenstarteram 12. Juni 2004 um 14:02

hat jemand von euch ein paar bilder mit blauem standlicht? würd gern mal sehn wie sowas aussieht. (hab meine immernoch nicht erhalten :( )

am 12. Juni 2004 um 17:13

Bitte Schnuffz!

Aber auch wenn es off-topic ist, leider kann man auch probleme mit der Rennleitung bekommen, wenn man sich nur besoffen ins auto setzt ohne zu fahren. Ich hab von einem Fall gehört, da hat sich einer in sein Auto gelegt um seinen Rausch auszuschlafen. Die Grünen haben ihn dann belangt (weiß leider nicht genau wie), weil er seinen Autoschlüssel bei sich hatte und somit in stande gewäsen wäre, das Auto zu starten und loszufahren. Also im klartext, er wurde bestraft, weil er besoffen im Auto saß.

Meiner meinung nach ein völlig übertriebenes und "schlechtes" reagiern seitens der Polizei, aber was will man machen.

Das ist bitter, doch bräuchte man da mehr Details und guten rechtsbeistand zum anfechten...

Ansonsten:"...Ich pers. wäre dankbar, wenn man mich auf sowas hinweisen würde, falls es mir nicht klar wäre..."

Um nicht mehr ging es mir zuvor. Es solle auch noch "unaufgeklärte" geben (!)

Themenstarteram 13. Juni 2004 um 21:39

hat jemand von euch ein paar bilder mit blauem standlicht? würd gern mal sehn wie sowas aussieht.

@Cosmin:

Geh zum nächsten ATU, hol' dir blaube Caps, stülpe die über die Standlichtbirne und gut is! :rolleyes:

am 13. Juni 2004 um 23:37

ist doch schön, dass Hören - Sagen immer wieder die gesamte Rechtssprechung vom Tisch wischt :)

Wunderbar....

Ich hab auch von einem Fall gehört, da wurde ein Volltrunkener von wilden Ganoven entführt, die fesselten ihn, legten ihn in den Kofferraum und brausten davon. Leider hielt sie die Polizei an, der böse Entführte musste leider seinen Führerschein abgeben, weil es wäre ihm ja möglich gewesen, sich zu befreien, den Entführern das Auo zu klauen (oh, ich hatte den versuchten Diebstahl vergessen...) und sich so volltrunken auf die Fahrt zu machen....

Genau...

S.

@Schnuffz:

:D:D

Abgesehen davon: ist es nicht ohnehin verboten, mit Standlicht (egal, ob blau oder nicht) zu fahren? Heisst ja schliesslich STANDlicht. Mir war so, als hätte ich da was gelesen. Dass Nebelscheinwerfer bei normaler Sicht nicht benutzt werden dürfen, ist klar.

Immerhin, bei der Standlicht+Nebelscheinwerfer-Fraktion weiss man wenigstens gleich, woran man ist: höchstens Mitte 20, fährt garantiert viel zu schnell und unsicher => der Klügere gibt nach, also besser Platz machen. Sonst gibt es noch unschöne Beulen und ein weinendes Kiddie mit kaputtem Auto :D

am 14. Juni 2004 um 12:55

Re: Blaues Standlicht

 

Zitat:

Original geschrieben von Cosmin

Hallo.

Wollt mir blaues Standlicht in mein Clio Bj.2000 einbauen. Hat jemand schon Erfahrungen mit derartiger Beleuchtung gemacht? Polizei oder ähnliches?

Bitte alles hier reinposten.

habe ich schon gemacht aber die polizei hatte was dagegen (fahren ohne betriebserlaubnis =3punkte 86euro bussgeld ) sah aber geil aus

@cosmin:

schau mal in meine sig! der R19 hat blaues licht drinn!

gruß martin

Themenstarteram 14. Juni 2004 um 17:57

Re: Re: Blaues Standlicht

 

Zitat:

Original geschrieben von chromclio

 

habe ich schon gemacht aber die polizei hatte was dagegen (fahren ohne betriebserlaubnis =3punkte 86euro bussgeld ) sah aber geil aus

ojee...3 PUNKTE??!! die darf ich mir nicht erlauben, bin in der probezeit :( komisch, von anderen habe ich gehört, dass sie nur 10-40€ verwarnungsgeld zahlen mussten oder vor ort ausbauen mussten.

@ MartinSHL

ja hab ich schon gesehen sieht geil aus. hast du noch mehr?

ich hab noch mehr bilder davon, so viele wie du willst..... aber bin jetzt 3 wochen zum seminar und komme nicht an meinen rechner ran....

Aber mein persönlicher Rat:

Die Teile kosten lediglich ca. 10 euro, also kann man sie ruhig kaufen. fahr damit rum, wenns noch nicht ganz zappen-duster ist, also in der dämmerung, oder in gegenden wo selten kontrollen gemacht werden und somit reduzierst du erheblich eine evtl. entdeckung.

in den allerseltensten fällen wird die polizei wenden und dir nachfahren. das ist für die den aufwand nicht wert wegen der paar lichterchen.

Und an alle moralapostel: JA RICHTIG, es ist jedoch auch keine Garantie, dass nicht dochmal eine Kontrolle stattfinden wird.....

So long!

Martin

am 16. Juni 2004 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von RobN

Immerhin, bei der Standlicht+Nebelscheinwerfer-Fraktion weiss man wenigstens gleich, woran man ist: höchstens Mitte 20, fährt garantiert viel zu schnell und unsicher => der Klügere gibt nach, also besser Platz machen. Sonst gibt es noch unschöne Beulen und ein weinendes Kiddie mit kaputtem Auto :D

!!!!!

genau so siehts aus... ;)

am 16. Juni 2004 um 16:42

Aber wenn man die selbe Geschichte von mehren verschiedenen personen, die nichts miteinander zu tun haben, hört, dann liegt die vermutung nahe, dass an der Geschichte etwas wahres drann ist. Klar, eine Garantie für den wahrheitsgehalt gibt es nicht, aber auch keine für eine totale Lüge.

Aber egal, mir ist schon bewusst, dass man nicht immer alles glauben sollte, was man hört, und eine grundsatzdiskussion will ich hier jetzt auch nicht vom Zaun reißen. Wer die Geschicht glauben will, soll dies tun, wer nicht, der lässt es eben ;).

In diesem Sinne, wieder zurück zum eigentlichen Thema :)

am 16. Juni 2004 um 17:10

@Crip, du hast hier nix verloren, troll dich mit deiner SchlampensofaSchüssel :D

(ja, wir kennen uns gut :) )

@Zombie85 klar wird ein bisschen Wahrheit dran sein, nur so wie du es einfach geschildert hast, kann es rein rechtlich nicht gewesen sein, da es dafür das StGB gibt (§§ 315c/316) und die dazu gehörigen Urteile und Meinungen :)

Diskussion beendet ;)

S.

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