blaues Standlicht = Ärger -> kann man da was machen?

Opel Tigra TwinTop

zuerst einmal möchte ich betonen, dass mit bewusst ist, dass man nicht mit blauem standlicht durch die gegend fahren darf. nun ist mir folgendes passiert.
ich habe bei ebay dieses umschaltbare Standlicht ersteigert.
es kam an, ich hab's angebaut und nachts getestet.
WOW! es sieht wirklich verdammt geil aus. schön hell, weil es zwei blaue LEDs hat.
der clou am standlicht:
es geht grundsätzlich IMMER NUR die weiße diode an.
NUR, wenn man das standlicht anmacht, wieder ausmacht und SOFORT wieder einschaltet, leuchten die blauen dioden. somit verhindert man schonmal ein unabsichtliches einschalten, des blauen lichts.
ich hatte nie vor, damit durch die gegend zu fahren und habe es auch nie gemacht.
allerdings hatte ich es vor 2 monaten auf einem parkplatz mal eingeschaltet. der wagen stand zwischen anderen autos ausgeschaltet auf dem parkplatz und nach ein paar sekunden kam wie aus dem nichts ein polizist auf mich zu.
ob ich nicht gerade blaues licht angehabt hätte. ich solle es nochmal anmachen, damit er sich das angucken kann.
naja, ab da ging ne lange diskussion los.
eigentlich ist blaues standlicht verboten, aber normal ist meins ja weiß und nur bei bedarf blau aktivierbar. ein zweiter polizist kam hinzu und sie wühlten sich durch bücher und telefonierten herum, ob mein licht denn nun auch illegal ist.
am ende konnte ich die beiden dann davon abhalten mir eine mängelkarte zu geben, die ich vom TÜV hätte ausfüllen müssen, womit ich einige euros gespart hab.

naja, nochmal glück gehabt, dachte ich mir. sie meinten, das werden nur ein paar euro...
und freitag kam dann das schreiben:
68,20€ hätte ich doch bitte zu zahlen.
ordnungswidrigkeiten, die mir vorgeworfen werden:
"sie setzten das zulassungspflichtige fahrzeug in betrieb, obwohl die betriebserlaubnis erloschen war."
"veränderung der beleuchtungseinrichtung"

nun ist es so, dass sie mich mit dem licht nie fahren haben sehen, da ich es ja auch nie vor hatte. das fahzeug STAND da lediglich mit diesem licht.
verändern der beleuchtungseinrichtung akzeptiere ich ja noch, aber kann man mir auch diesen anhängen? :
"Zuwiderhandlung gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt"
Regelsatz in Euro und Punkte: 50€, 3Pkt.

kennt sich ZUFÄLLIG einer von euch damit aus und kann mir sagen, ob ich die strafe abmildern kann?
die punkte in flensburg stören mich nicht, da sie ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass ich mir noch mehr einfange.
aber für einen studenten ist das ne menge kohle.
andererseits will ich aber nicht einspruch einlegen und dann nacher noch mehr draufzahlen...

16 Antworten

Spielt keine Rolle ob man gefahren ist oder nur stand. Solange man sich im öffentlichen Verkehrsraum aufhält muss die Kiste StVZO-konform sein. Ist nun mal so.

MfG Tilman

Hallo zusammen...

Das wollte ich eigentlich damit sagen 😁

Mit freundlichen Grüssen

Kami

Deine Antwort
Ähnliche Themen