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Blaue Blinkleuchten zur Unfallabsicherung

Nachdem letztes Jahr jemand mein Warndreieck umgesemmelt hat als er sich in Schrittgeschwindigkeit der Unfallstelle näherte überlege ich eines dieser Rundumblinkdingens zu kaufen. Auf meinem letzten Erste-Hilfe-Seminar meinte jemand, dass die Blauen deutlich auffälliger seien und solange sie nicht auf dem Auto liegen, nicht illegal seien. Also einfach ein paar Meter hinter dem letzten Auto auf den Boden legen.
Wie seht Ihr das? Hat jemand schon mal Stress mit der Rennleitung wegen den blauen Rundumblinkdingens bekommen?
Nach dem Erlebnis mit dem Warndreieck denke ich, dass die orangenen Teile zu unauffällig sind, wenn's eh schon überall gelb blinkt.

Beste Antwort im Thema

Eine am Straßenrand platzierte nackte Mitreisende, die eine Warntafel mit der Aufschrift "Achtung! Panne!" über den Kopf hält und dabei ein blaues Blinklicht auf dem Kopf trägt, die erregt sogar garantiert maximale Aufmerksamkeit. Was sagt uns das? 😎

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Zitat:

@yupp schrieb am 1. November 2016 um 18:20:06 Uhr:



Deshalb versuche ich mich jetzt einfach von Unfällen fern zu halten und ansonsten lieber ein Warndreieck zu opfern. Und schon wieder 2x20 Euro gespart.

Wenns denn "hoffentlich" nur bei dem einen Warndreieck bleibt !
Denn damit ist Dir auch nicht geholfen, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer das Warndreieck nicht sieht und stattdessen noch zusätzlich in den eh schon vorhandenen Unfall oder Panne reindonnert.
Ich bleib bei meiner Aussage:
Durch eine Warnleuchte, welche nicht die in der STVZO geforderten Zulassungen besitzt, ist noch niemand bestraft worden, der diese Leuchte zur Absicherung eines Pannenfahrzeugs oder einer Unfallstelle einsetzt.
Von daher ist auch neben der Gelben auch eine rote Powerflare bei mir im Auto.
Und wer durch eine nicht zugelassene Warnleuchte irritiert wird und einen Unfall baut, der wird auch bei einer zugelassenen Warnleuchte irritiert und baut ebenso einen Unfall.
Solche Leute haben meiner Meinung nach dann auch nichts im Straßenverkehr verloren.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 1. November 2016 um 14:45:56 Uhr:


Das Blaulicht signalisiert, dass dort amtliche Maßnahmen stattfinden und somit hat der Gesetzgeber dieses auch dementsprechend rechtlich festgelegt.

dir ist natürlich schon klar, dass jetzt jemand den Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen (einschließlich O-Busse) anführt? 😁

Ich möchte aber noch ergänzen, dass ich auch bei den in §52 (3) genannten Bedarfsträgern, die regulär ihre Fahrzeuge mit blauen Kennleuchten ausrüsten dürfen, tragbare blaue Warnleuchten für unzulässig halte.

Zitat:

@yupp schrieb am 1. November 2016 um 18:20:06 Uhr:


Um das nochmal zu präzisieren:

Die StVZO regelt, welche Leuchten im Straßenverkehr zugelassen sind. Für diese Hella-Leuchten ist das wohl in §52 geregelt. Der Einsatzbereich ist dort scheinbar sehr eingeschränkt (§52 (11)). Ohne diese Regeln zu beachten fährt man dann meiner Meinung nach ohne BE und Versicherungsschutz.

Es ist der § 53a Abs. 3 StVZO. Ich hab ehrlich gesagt keine große Lust, das jetzt zu erklären, steht alles im Internet. Die Hella BST in gelb (und einige wenige andere explizit zugelassene) darf jedermann in sein Auto bauen und sich dabei an die Einbauanleitung halten, und der Polizist, dem das noch nicht bekannt ist, lernt ggf. was dazu.

Alternativ kannst du dir im Pannen/Unfall-Fall als gelbe Rundumkennleuchte mit Spiralkabel und Magnethalterung (vgl. zivile Polizeifahrzeuge) eine Hänsch effekta Comet-E auf´s Dach stellen, kostet nur "schlanke" 285 EUR (Beispiel Hänsch-Shop). Hat den Vorteil, dass sie 1. zugelassen ist, 2. höher montiert ist (ach?) und 3. rundum strahlt (ach?).

Das mit den Nichtbestrafung gilt nur solange nichts passiert ... passiert irgendein weiterer Unfall, würde ich bei der deutschen Klagewut mit Ärger rechnen! Es ist ja immer einer Schuld und das kann niemals ich sein. Dieser Logik zufolge kann einem so ein nichtzulässiges Blaulicht doch einiges an Ärger einhandeln.

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Letztenendes geht's immer ums Geld, einer muss Zahlen wenn was passiert ist.🙄

Unabhängig von irgendwelchen Vorschriften sehe ich bei blau vor allem zwei Nachteile:

Blau = amtlich = Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst.

Bedeutet in Folge dass alle weiteren die vorbeifahren annehmen dass schon professionelle Hilfe vor Ort ist und man nichts mehr tun muss. Zum anderen, wenn man so an Platzmachen, Rettungsgasse etc.. denkt hat es einfach seinen praktischen Grund warum ausschließlich bestimmte Fahrzeuge blaues Licht nutzen dürfen, sie fallen sinnigerweise auf. Und das ist bei denen auch gut so. Wenn jetzt inflationär jeder meint er könne blaues Blinklicht nutzen weil es doch so toll ist ... die Folgen kann sich jeder normal denkende vorstellen, oder?

Mich interessiert mal, warum sich Leute Gedanken machen, ob sie blaue oder gelbe oder rot Blinkleuchten an ihre Karre tackern.
Mein Nachbar ist auch so ein Spinner, spielt immer Sherriff mi seinem Toyota Landy, fährt mit Blinklicht zu einem Unfall und spielt dann "Straßenwacht" oder "Sicherheitsdienst". (steht auf einem LED Leuchtband)
Er hat schon soviel Ärger gahabt wg. unerlaubten Anbau von irgendwelchen Teilen, das kann man sich nicht vorstellen. Die Kiste kann man vom Weltraum aus sehen....
Zuletzt mussten die gerade angebauten Fernscheinwerfer vom Dach wieder ab, weil er damit die halbe Stadt beleuchten wollte/konnte.

Sind das Minderwertigkeits-Komplexe?

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