Blaue Blinkleuchten zur Unfallabsicherung
Nachdem letztes Jahr jemand mein Warndreieck umgesemmelt hat als er sich in Schrittgeschwindigkeit der Unfallstelle näherte überlege ich eines dieser Rundumblinkdingens zu kaufen. Auf meinem letzten Erste-Hilfe-Seminar meinte jemand, dass die Blauen deutlich auffälliger seien und solange sie nicht auf dem Auto liegen, nicht illegal seien. Also einfach ein paar Meter hinter dem letzten Auto auf den Boden legen.
Wie seht Ihr das? Hat jemand schon mal Stress mit der Rennleitung wegen den blauen Rundumblinkdingens bekommen?
Nach dem Erlebnis mit dem Warndreieck denke ich, dass die orangenen Teile zu unauffällig sind, wenn's eh schon überall gelb blinkt.
Beste Antwort im Thema
Eine am Straßenrand platzierte nackte Mitreisende, die eine Warntafel mit der Aufschrift "Achtung! Panne!" über den Kopf hält und dabei ein blaues Blinklicht auf dem Kopf trägt, die erregt sogar garantiert maximale Aufmerksamkeit. Was sagt uns das? 😎
89 Antworten
So. Zack. Ihr habt nun alle lang genug rumgeraten, jetzt klärt euch der Papa mal auf 😁
StVZO 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
Zitat:
1) ...Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben.
Was muss im PKW dabei sein:
Zitat:
2) In Kraftfahrzeugen ... müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
1. in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;
2. ...
3. in Personenkraftwagen,...: eine Warnweste
Achtung jetzt kommts:
Zitat:
3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
Die Ausnahmen in 3) ändern nichts an der Farbe. Also müssen sämtlichen freiwillig mitgeführten Warnleuchten gelb sein. Nicht grün, nicht rot, nicht blau.
Und sie müssen Bauartgeprüft sein.
Nix USA, nix China, nur good old Germany.
Zitat:
@yupp schrieb am 31. Oktober 2016 um 16:46:41 Uhr:
"Und da ich weiß, dass die Rennleitung keine blauen Blink-/Blitzleuchten irgendwo auf die Straße legt, würde ich wahrscheinlich bei sowas die Polizei informieren"Herr Lehrer, Herr Lehrer, im Keller hat das Licht gebrannt, aber ich hab's ausgemacht!
Ihr seht auf der Straße, wie zwei Autos fett ineienander gekracht sind und dann ruft ihr die Polizei an und sagt, dass da jemand verbotenerweise ein blaues Blinklicht auf die Straße gelegt hat? Ihr kommt nicht auf die Idee zu helfen? Nur weil drei mal im Jahr jemand dabei überfallen wird? Na prima.
Wenn Du merkbefreites Wesen nur rummotzen willst, warum eröffnest Du dann ein Thema? Dummquatschen kannst Du ganz prima in einem eigenen Blog. Da stört es auch nicht.
Was ich in welcher Situation für angemessen halte, das ist meine Entscheidung. Ich habe erste Hilfe schon mehrfach geleistet, nicht nur im Straßenverkehr. Und wenn mir etwas suspekt vorkommt, rufe ich Hilfe ohne mich zu gefährden. Das machen weniger dumme Menschen nunmal so. Mir sind auch schon uniformierte "kein-Bock-haber" untergekommen, die nicht gewillt waren ihren Tankstellenimbiss zu verkürzen, um sich zu einer solchen Unfallstelle in einem Funkloch hin zu begeben. Die haben meinen Hinweis auf Straftaten im Amt auch erst zeitversetzt verstehen gelernt. Geh einfach davon aus, dass ich weiß was ich zu tun und zu lassen habe. Nicht ich sondern Du wendest Dich hier mit einer etwas befremdlichen Frage an das Forum. Wenn Dir die Anworten nicht gefallen, dann übe Dich besser in Selbstbeherrschung. 😛😎
Santa! Sitz!
Keine Panik Zille. Das ist nicht das, was Du denkst. Es geht mir um die Sache an sich. Mit solch unbefugtem "Blaulichteinsatz" erweist sich der TE im Fall der Fälle numal einen Bärendienst, auch wenn er sich darüber nicht so ganz klar ist.
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Hier kann man übrigens schön sehen, dass es egal ist ob blau oder orange. Bei dem 200m Dämmerungstest in der Mitte des Videos sieht man sehr schön, dass beide gleichgut zu sehen sind.
Hallo dachte eigentlich nach der 4ten Antwort war alles gesagt , Blau geht nicht.
Stattdessen sind wir jetzt bei Kommentar Nr.~34, und es wurde allen ernstes grün zum Anhalten Vorgeschlagen.
Dachte schon wir haben April den 1.
Zitat:
@yupp schrieb am 31. Oktober 2016 um 16:53:20 Uhr:
Hätte meinen Arsch dafür verwettet, dass es nochmal kracht.
Und nun stell dir mal vor, was passiert, wenn der Anwalt des Unfallverursachers des Folgeunfalles zu hören bekommt, dass da irgendwer eine nicht zugelassene Warnlampe mit undefinierter Signalwirkung hingestellt - in den Straßenverkehr eingegriffen - hat...
@berlin-paul
"Du merkbefreites Wesen"
"weniger dumme Menschen"
"dann übe Dich besser in Selbstbeherrschung"
Entschuldigung, dass ich Dich verletzt habe. Ich werde mich bessern, versprochen. Wir Schwaben meinen das nicht so.
Allen anderen danke für die aufschlussreichen und konstruktiven Antworten. Danke Zille1976. Nach dem Anschauen des Videos werde ich keine Warnleuchte kaufen. Bei Dämmerung ist das ja eher ernüchternd.
Zitat:
@Reinhard69 schrieb am 31. Oktober 2016 um 08:47:23 Uhr:
Huiii,da gehen aber schon recht früh wieder in den "Blockwartmodus"!
Ganz ehrlich meine Meinung: das ist eine sehr gute Idee!
So ein alleine stehendes Warndreieck ist gerade bei schlechten Sichtverhältnissen nicht wirklich eine Warnung und kann sehr leicht von dem einen oder anderen übersehen werden.Alles was der Sicherheit dienlich ist wird dir nicht zum Verhängnis werden!
Ist halt nur eine Frage wie man es macht und warum.
Schon eine Schande genug das es mehr Gaffer als Helfer gibt.
Und wenn sich ein Helfer Gedanken macht dann ist das aus meiner Sicht vorbildlich.Ein Polizist wird dir auch keinen Strick daraus drehen.
Auch wenn es manche nicht glauben, aber das sind auch Menschen mit Hirn die mitdenken!Nicht so wie manche "hier".
Gruß und vielen Dank für das Verständnis.
Ich habe einmal die Stellen markiert, die ich für reine Spekulation halte.
Keiner kann wissen was die Rennleitung sagt oder macht wenn ein blaues Licht zur Absicherung hergenommen wird.
Gruß Frank,
auch meine Glaskugel hat nicht die passende Antwort parat.
@yupp
Du hast mich nicht verletzt. Am glaubwürdigen Heucheln könntest Du aber etwas arbeiten. 😰😎😁
Ich habe das schon gemacht. Nachts, auf der Landstraße, in der Kurve, ist einer voll wie ne Haubitze in den Graben. Damit da nicht welche reinfahren, hab ich die blauen genommen. Sie haben ihr Ziel erreicht. Das ist die Hauptsache. Ob das der Rennleitung nun passt oder nicht, war mir völlig Wurst. Als sie dann endlich kamen, waren sie zwar nicht begeistert, haben aber eingesehen, dass die Maßnahme sinnvoll und unter Umständen lebensrettend war. Ich würde für die Dauerausrüstung rote kaufen, weil diese Farbe sonst nicht vorkommt und rechtlich - soweit ich weiß - nicht besetzt ist. Die Feuerwehr und die grüne Fraktion benutzt die blauen Blitzen selbst zur Absicherung. Die Gelben sind ja rechtlich genauso problematisch wie die Blauen...
Hallo, ikswelas,
es ist klasse, dass Du geholfen hast und das haben die Kollegen auch dahingehend honoriert, dass sie Deine Blaulichter nicht zur Anzeige gebracht haben.
Trotzdem haben diese bei Privatleuten (auch Polizeibeamte oder Feuerwehrler außer Dienst zählen dazu) nichts verloren.
Das Blaulicht signalisiert, dass dort amtliche Maßnahmen stattfinden und somit hat der Gesetzgeber dieses auch dementsprechend rechtlich festgelegt.
Es steht jedem frei, sich gelbe oder rote Warnleuchten zu besorgen und die erfüllen genauso ihren Zweck.
Viele Grüße,
Uhu110
https://www.youtube.com/watch?v=fPc6UGpP5uI
Hol dir einfach sowas.
Festeinbau in's Auto? Wenn dann ein Berliner vorbei kommt und Du keine Ausnahmegenehmigung vorweisen kannst ist aber die Kacke am Dampfen. Da kann ich mich dann gleich auf die Straße stellen und überfahren lassen.
PS: ich bin nicht als Pannendienst o.Ä. unterwegs.
Um das nochmal zu präzisieren:
Die StVZO regelt, welche Leuchten im Straßenverkehr zugelassen sind. Für diese Hella-Leuchten ist das wohl in §52 geregelt. Der Einsatzbereich ist dort scheinbar sehr eingeschränkt (§52 (11)). Ohne diese Regeln zu beachten fährt man dann meiner Meinung nach ohne BE und Versicherungsschutz.
Ebenso wird in der StVZO beschrieben, wie Warnleuchten beschaffen sein müssen. Auch wenn der Hersteller der beliebten Powerflares behauptet, das für freiwillig mitgeführte Warnleuchten die Gesetze nicht gelten, bin ich da jetzt anderer Meinung. Wenn jemand durch die Blinklichter irritiert einen Unfall baut, kann er einem an's Bein pinkeln. Da ist dann die Farbe egal. Deshalb nochmal danke für diesen Hinweis.
Deshalb versuche ich mich jetzt einfach von Unfällen fern zu halten und ansonsten lieber ein Warndreieck zu opfern. Und schon wieder 2x20 Euro gespart.