Um das nochmal zu präzisieren:
Die StVZO regelt, welche Leuchten im Straßenverkehr zugelassen sind. Für diese Hella-Leuchten ist das wohl in §52 geregelt. Der Einsatzbereich ist dort scheinbar sehr eingeschränkt (§52 (11)). Ohne diese Regeln zu beachten fährt man dann meiner Meinung nach ohne BE und Versicherungsschutz.
Ebenso wird in der StVZO beschrieben, wie Warnleuchten beschaffen sein müssen. Auch wenn der Hersteller der beliebten Powerflares behauptet, das für freiwillig mitgeführte Warnleuchten die Gesetze nicht gelten, bin ich da jetzt anderer Meinung. Wenn jemand durch die Blinklichter irritiert einen Unfall baut, kann er einem an's Bein pinkeln. Da ist dann die Farbe egal. Deshalb nochmal danke für diesen Hinweis.
Deshalb versuche ich mich jetzt einfach von Unfällen fern zu halten und ansonsten lieber ein Warndreieck zu opfern. Und schon wieder 2x20 Euro gespart.