Blackbox fürs Auto ab 2024 Pflicht
Ein Gerät das die Daten vor und nach einem Unfall aufzeichnet wird Pflicht bei Neuwagen ab 2024, finde ich gut und öffnet Raum für mehr.
Was meint ihr?
Quelle:
Event Data Recorder
216 Antworten
Zitat:
@Glg11 schrieb am 8. März 2024 um 01:36:51 Uhr:
Dies "kann" Sinn machen, wenn der Hersteller Fehlalarme anhand der Telemetriedaten ausfiltern könnte.
Ale Filter müssen sich bereits im Fahrzeug befinden. Notrufe in der Ferne zu filtern sollte man sich verkneifen.
Zitat:
@Glg11 schrieb am 8. März 2024 um 01:36:51 Uhr:
Zitat:
@mecco schrieb am 7. März 2024 um 09:21:28 Uhr:
Notruf an den Hersteller, was für einen Sinn sollte das haben?
Dies "kann" Sinn machen, wenn der Hersteller Fehlalarme anhand der Telemetriedaten ausfiltern könnte.
Was für Telemetriedaten? Die lösen ja den Notruf überhaupt erst aus.
Da geht halt ein Hotliner ran und spricht mit dem Fahrer (antwortet der, Verletze, ...), du kannst ja nicht jeden Scheiß gleich zur Leistelle reichen, die haben auch sinnvolleres zu tun.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. März 2024 um 09:11:50 Uhr:
[...], du kannst ja nicht jeden Scheiß gleich zur Leistelle reichen, die haben auch sinnvolleres zu tun.
Mein Auto hat zwei Knöpfe: Schraubenschlüssel = Skoda-Hotline und SOS = Leitstelle. Der automatische Notruf, der bei Auslösung des Airbags oder des Gurtstraffers aktiviert wird, geht direkt an die Leitstelle.
Zwar nicht EDR, sondern eCall, aber dennoch ein schönes Beispiel, wie ein System anders verwendet wurde als es vom Gesetzgeber gedacht war:
https://www.spiegel.de/.../...n-a-bf4a8c78-08b0-4b4f-8d67-815c6541a9e8
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Nun kann man sich darüber streiten, ob das unerwünscht ist oder nicht ...
Aus Sicht des Fahrers - eher unerwünscht
Aus Sicht eines Geschädigten - eher erwünscht
Und jetzt suche sich jeder den Busch, hinter dem er sich verstecken mag ...
Natürlich wurde E-Call dafür NICHT Eingeführt. Da gibt es also nichts zu streiten.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 8. März 2024 um 09:30:56 Uhr:
Nun kann man sich darüber streiten, ob das unerwünscht ist oder nicht ...
Ich würde nicht zwischen erwünscht und unerwünscht unterscheiden, sondern zwischen zulässig und unzulässig. Art. 6 Abs. 2 der EU-Verordnung 2015/758 sagt:
"Die nach dieser Verordnung verarbeiteten personenbezogenen Daten dürfen nur für die Handhabung der in Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 1 genannten Notfallsituationen verwendet werden."
In dem verlinkten Fall lag gar keine Notfallsituation vor. Daraus könnte man ein Beweisverwertungsverbot ableiten.
Und verschwendet öffentliche Gelder, am besten noch zwei Hubschrauber losschicken...
Das Sicherheitsbefürfnis in körperlicher und rechtlicher Hinsicht nimmt überhand. Dürften aber im Rahmen der Gesetzgebung der EU, der deutschen Befindlichkeit und den Reaktionen hier im Forum dem Wunsch des Wählers entsprechen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. März 2024 um 09:38:12 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 8. März 2024 um 09:30:56 Uhr:
Nun kann man sich darüber streiten, ob das unerwünscht ist oder nicht ...Ich würde nicht zwischen erwünscht und unerwünscht unterscheiden, sondern zwischen zulässig und unzulässig. Art. 6 Abs. 2 der EU-Verordnung 2015/758 sagt:
"Die nach dieser Verordnung verarbeiteten personenbezogenen Daten dürfen nur für die Handhabung der in Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 1 genannten Notfallsituationen verwendet werden."
In dem verlinkten Fall lag gar keine Notfallsituation vor. Daraus könnte man ein Beweisverwertungsverbot ableiten.
Zuerst mal haben die Sensoren einen Crash erfasst, daraufhin wurde der Notruf vom System abgesetzt. Soweit alles iO. Die haben scheinbar Kontakt aufgenommen, es hat aber niemand geantwortet = Polizei wurde verständigt zur Klärung. Soweit auch iO, oder? Bis zum Eintreffen der Polizei war das eine Notfallsituation, die das weitergeben der Daten rechtfertigte - bis zu diesem Punkt hätte es ja sein können, dass da ein Fahrer eingeklemmt in seinem auf dem Dach liegenden Fahrzeug steckt. Die haben jetzt vor Ort festgestellt - es hat ein Unfall stattgefunden, Fahrer ist geflüchtet. Und jetzt kommt eben die Frage, wie dann mit diesen Daten umgegangen werden soll. Das ist nicht so einfach zu beantworten. Bei einem umgefahren Pfosten ist es eine Sache, fuhr vor dem Pfosten ein Radler eine andere. Aber nun haben die Polizisten ja eben die Daten schon, und haben sie erstmal auch korrekterweise erhalten. Sollen die jetzt die Daten ignorieren und - ja was tun?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. März 2024 um 09:23:18 Uhr:
Mein Auto hat zwei Knöpfe: Schraubenschlüssel = Skoda-Hotline und SOS = Leitstelle. Der automatische Notruf, der bei Auslösung des Airbags oder des Gurtstraffers aktiviert wird, geht direkt an die Leitstelle.
OK, danke für die Info. In welche Leitstelle? Polizei oder Feuerwehr?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. März 2024 um 09:38:12 Uhr:
In dem verlinkten Fall lag gar keine Notfallsituation vor. Daraus könnte man ein Beweisverwertungsverbot ableiten.
Das hätte aber der Fahrerin obliegt beim abgesetzten Notruf mitzuteilen dass kein Notfall vorliegt. Den Notruf nicht mitbekommen schafft man nur mit viel Alkohol oder Drogen. 😉
Die Kosten für das unnötige Alarmieren würde ich der Fahrerin obendrein auf's Auge drücken. "War ein Schlagloch, nix passiert ..." und alles wäre erledigt gewesen.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 8. März 2024 um 09:44:35 Uhr:
Und verschwendet öffentliche Gelder, am besten noch zwei Hubschrauber losschicken...
Nun ja - zur Hilfeleistung eine Streife rausschicken ist sicherlich keine Verschwendung von öffentlichen Geldern. Die hat in diesem Fall oben der Fahrer verschwendet - hätte der den Anruf angenommen und geantwortet "mir gehts gut, alles klar", dann wäre wahrscheinlich gar nichts weiter passiert. Das mit den Hubschraubern ist quatsch, merkste selber oder? Der Datensatz enthält Fahrzeugtyp und VIN = das ist eine kurze Abfrage im PC und man hat den Halter. Und bei aller Liebe zum Datenschutz finde ich es schon irgendwie nicht schlecht, wenn jemand schuldiges so ermittelt werden kann. Sicherlich in Verbindung mit der Wertigkeit des Pfostens verglichen aber effektvoller zu verteufeln als wenn es eben der Radfahrer gewesen wäre - dann würde sich wesentlich weniger aufgeregt, oder?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. März 2024 um 10:23:41 Uhr:
In welche Leitstelle? Polizei oder Feuerwehr?
Integrierte Leitstelle, also 112.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. März 2024 um 10:23:41 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. März 2024 um 09:23:18 Uhr:
Mein Auto hat zwei Knöpfe: Schraubenschlüssel = Skoda-Hotline und SOS = Leitstelle. Der automatische Notruf, der bei Auslösung des Airbags oder des Gurtstraffers aktiviert wird, geht direkt an die Leitstelle.
OK, danke für die Info. In welche Leitstelle? Polizei oder Feuerwehr?Gruß Metalhead
Sollte die 112 sein
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. März 2024 um 10:25:38 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. März 2024 um 10:23:41 Uhr:
In welche Leitstelle? Polizei oder Feuerwehr?Integrierte Leitstelle, also 112.
Kenne ich auch so von meinen Fahrzeugen (BMW, Lexus). Bei BMW allerdings erst nach Ablauf des Connected Drive Abos. Davor wird man zu BMW verbunden.