Bitte um Ratschläge, 4x geblitzt - Was tun?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich hoffe, hier kennt sich jemand aus und kann mir einen Tipp geben, bzw mir verraten, was mich nun erwartet.
Bin im Juni außerorts mit 30 zuviel geblitzt wurden, da gab es schon den Anhörungsbogen.
Das sind 80 Euro, 1Punkt und noch kein Fahrverbot.

Nun bin ich in 4 Wochen 3x geblitzt wurde. Bin kein Raser, war sehr unglücklich und oft nachts.

1x innerorts ca. 30kmh und 2x außerorts, auch je ca. 30, einmal wohl mehr als 31.

Ich habe noch keine Bescheide oder Bögen bekommen.

Sollte ich mit dem nächsten Bescheid der kommt, zum Anwalt gehen und diese Fälle besprechen?
Die Strafe fällt doch mit jedem Mal höher aus oder?

Allein aus den ersten beiden ergibt sich ja schon 1-2 Monate Fahrverbot.

Kann da jemand genauere Angabe machen, wie das ist bei 4x?

Grüße,

Markus

170 Antworten

Ich hab mir dann mal die Mühe gemacht das weitgehend vom OT-Müll zu befreien.
Ich nehme an der eine oder andere Dauerspammer ist überrascht seine Posts unter den gelöschten zu sehen.
Das kommt daher, daß einige es wohl wirklich nicht merken was sie für einen Müll fabrizieren.
Zugegebenermassen ist auch ein ganz wenig Sinnvolles weg, da war ich dan zu faul das einzeln abzutrennen.

Demnächst kann ich wohl auf Sammelverwarnungen Umstellen, ala "alle Poster auf Seite Drei können sich als Verwarnt betrachten"

Moorteufelchen

Zitat:

@W124220E schrieb am 15. Oktober 2019 um 12:37:06 Uhr:


Ich fahre jedes Wochenende nach Bremen (370km) zu meiner Freundin. Auf der A1 sind öfter mobile Blitzer.
Am Samstag fuhr ich nachts nach Hause und bin mit Tacho 135 bei 100 geblitz wurden. Per Definition ist das Rasen, ja.
Als ich innerorts mit 30 geblitzt wurde, kam ich in Bremen von der Stadtautobahn mit 100 im dunklen und hatte das Ortsschild übersehen und bin mit 80-85 Tacho in den Blitzer gefahren.

Natürlich würde ich nicht wissentlich mit 90 durch die Stadt fahren.

mal ne blöde frage, du fährst die stzrecke jedes wochenende, und auf einmla stjet da gan einfach so nen ortsschild was da vorher noch nie stand???
sorry, ich bin in meiner aktiven zeit 6 monate celle - flensburg und 6 monate celle - fürstenau gefahren, freitags mittags hin, sonntags abends / nachts zurück

blitzer apps gabs damals nocht nichtr, weil es keine smartphones gab, auch navis waren mitte der 90er noch nicht so verbreitet, aber das auf einmal irgendwo ortsschilder standen die ne woche vorher noch nicht da waren, ist mir nie passiert und bei mir hats nachts auch mal ganz schön gegallert, sao das die sicht nicht so prickelnd war, wenns kein vorsatz war, dann evtl doch mal zum augenarzt oder optiker ? und ja 135 auf der bab ist auch schon ne nummer .
ich würde ansonsten einfach gar nix machen und alle post ignorieren die da noch kommt

Du kannst im Moment ohnehin nur abwarten, wie hoch die Überschreitung wirklich ist. Bei mehr als einem Verstoß über 26 km/h innerhalb eines Jahres kann der jeweilige Verstoß ja als Wiederholungstat gewertet und mit einem Monat Fahrverbot belegt werden. Falls das jedes Mal ca. 30 km/h waren stehen also theoretisch 3 Monate Fahrverbot im Raum.
Was Du mit einem Anwalt klären solltest ist, ob man durch geschickte Einsprüche die Rechtskräftigkeit von einem Teil der Überschreitungen so weit hinaus zögern kann, dass die zumindest gleichzeitig rechtskräftig werden und dabei eventuell kein Fahrverbot ausgesprochen wird. Ob so etwas klappen kann, wird Dir vermutlich nur ein Anwalt sagen können. Dabei besteht auch die Gefahr, dass ein Einspruch abgewiesen wird und zusätzliche Kosten auf Dich zukommen. Das will also gut überlegt sein, ob man da versucht, etwas zu tricksen.
Man hört und liest auch immer wieder, dass durch eine Erhöhung des Bußgeldes ein Fahrverbot abgewendet werden konnte, wenn triftige Gründe dafür bestehen und der "Täter" nicht vorbelastet ist. Ob so etwas bei gleich vier anstehenden Verstößen klappt, kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen. Da wird es zumindest sehr schwierig, eine entsprechende Begründung zu formulieren und dem Richter glaubhaft zu versichern, dass das ein einmaliger Ausrutscher war.
Ich fürchte daher, dass Du Dich auf eine gewisse Zeit auf Bus und Bahn einlassen musst.

Zitat:

@torre01 schrieb am 16. Oktober 2019 um 07:55:43 Uhr:


Was Du mit einem Anwalt klären solltest ist, ob man durch geschickte Einsprüche die Rechtskräftigkeit von einem Teil der Überschreitungen so weit hinaus zögern kann, dass die zumindest gleichzeitig rechtskräftig werden und dabei eventuell kein Fahrverbot ausgesprochen wird. Ob so etwas klappen kann, wird Dir vermutlich nur ein Anwalt sagen können. Dabei besteht auch die Gefahr, dass ein Einspruch abgewiesen wird und zusätzliche Kosten auf Dich zukommen. Das will also gut überlegt sein, ob man da versucht, etwas zu tricksen.

ein Einspruch unterliegt keinen Formvorschriften und kostet nur eine Briefmarke (oder per Fax oder persönlich zur Niederschrift). Er muss auch nicht begründet werden. Irgendwann bekommt man dann eine Einladung zu einem Gerichtstermin. Erst dann entstehen auch Zusatzkosten, die aber weniger als 20.- € betragen. Wenn man den Einspruch einige Wochen vor der Gerichtsverhandlung zurückzieht, wird da auch nichts abgewiesen und das Ganze ist risikofrei. Mit dem Datum des Zurückziehens wird der Bußgeldbescheid dann rechtskräftig und in Flensburg eingetragen. Wenn man das für alle Bescheide gleichzeitig macht, kann es also keine Fahrverbote oder Erhöhungen wegen Voreintragungen geben, da es ja jeweils noch keine Voreintragungen gibt.

Ähnliche Themen

wird bei solchen Verstößen nur unterschieden zwischen Innerorts und Außerorts ?
Als bsp. HH bzw B sind ja auch BAB im Stadtgebiet .

"aber das auf einmal irgendwo ortsschilder standen die ne woche vorher noch nicht da waren..."

Hier vor einiger Zeit passiert. Neubaugebiet am Ortsrand, darauf wurde das Ortsschild um ca. 250 versetzt. Wer danach wie gewohnt dort noch die (früher) erlaubten 100 km/h fuhr, hatte Pech.

Moin!
Wenn man hier so manche Kommentare liest, und dabei noch das "Danke" berücksichtigt, dann meine ich, dass es doch einige gibt, denen die Straßenverkehrsordnung egal ist. Dies wohl nicht nur bei den Geschwindigkeiten, was auch in anderen Themen zur Straßenverkehrsordnung oft den Anschein erweckt.
G

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 16. Oktober 2019 um 10:20:12 Uhr:


wird bei solchen Verstößen nur unterschieden zwischen Innerorts und Außerorts ?
Als bsp. HH bzw B sind ja auch BAB im Stadtgebiet .

Das gibt es meines Wissens nicht, vor der Autobahn steht auch immer ein Ortsende Schild, an den Abfahrten entsprechend ein Ortsanfang Schild.

Ob nun rund um die Autobahn Stadt ist, das interessiert da nicht, es geht nach dem Schild.

Berliner Autobahn A100 zählt jeder Verstoß nach "innerorts".

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 16. Oktober 2019 um 11:55:57 Uhr:


Berliner Autobahn A100 zählt jeder Verstoß nach "innerorts".

Eine Bundesautobahn Stadtgebiet?

Gibt es dazu belegbares?

Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 16. Oktober 2019 um 13:04:38 Uhr:



Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 16. Oktober 2019 um 11:55:57 Uhr:


Berliner Autobahn A100 zählt jeder Verstoß nach "innerorts".

Eine Bundesautobahn Stadtgebiet?

Gibt es dazu belegbares?

Moorteufelchen

Weiß es auch nur aus Allgemeinwissen und gibt auch Treffer über Tante G.

Hab eingegeben: A100 zählt Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts

Ist leider korrekt. 🙂

Ähnliche Themen