Bitte um Rat! Problemliste E 350 CGI T-Modell (292 PS) mit Junge Sterne-Garantie
Hallo liebes Forum,
nach langer Rechereche habe ich vorgestern einen E 350 CGI BE T-Modell aus 06/2010 mit 37.000 km von der NL HH mit Junge Sterne Garantie gekauft. Fotos gibt es hier: www.autos-xl.de und Code: 348-02219G0578
Ausstattung im Detail:
Lack: iridiumsilber metallic
AMG Styling mit AMG LMR Doppelspeichen-Design 18" (auf vo/hi 245/40R18 Bridgestone Potenza)
Polster: Leder Sport schwarz
Avantgarde
Licht-Paket
Diebstahlschutz-Paket (Einbruch- und Diebstahlwarnanlage, Innenraumabsicherung)
Direktlenkung
Spur-Paket mit Totwinkel-Assistent und Spurhalte-Assistent
Parktronic
Spiegel-Paket
Memory-Paket Vordersitze
Sitzheizung
EASY-Pack
Fondsicherheits-Paket
Komfort-Telefonie
Panorama-Schiebedach
Reifendruckverlust-Warnung
Command APS mit 6-fach DVD-Wechsler (neuetes Update, auch Bluetooth Audio möglich)
Geschwindigkeitslimit-Assistent
Media Interface
Klimatisierungsautomatik THERMOTRONIC
Scheinwerferreinigungsanlage
Adaptiver Fernlicht-Assistent
Abbiegelicht
ILS mit Bi-Xenon
Motor-Restwärmeausnutzung
Direct Control-Fahrwerk
Holzausführung Esche schwarz
Harman Kardon Soundsystem
Privacy Verglasung
Tank mit gr. Inhalt (80 L).
Der Wagen hat eine schöne Ausstattung und ich habe mich sehr gefreut. Nach 2 Tagen und ca. 400 km trete ich aber deutlich auf die Euphoriebremse und die Gründe hierfür sind:
- Sowohl gestern als auch heute lief der Kühler nach dem Auschalten insgesamt 4 mal auf Hochtouren (ca. 2 Minuten mit einem Klang wie eine Turbine, Motorwärme etwas über 90 Grad). Aufgetreten ist das, wenn der Wagen nach einer längeren Tour (gestern und heute nach ca. 180 km primär Autobahn mit sehr zurückhaltender Fahrweise, sprich keine langen Vollgasfahrten u.ä.) angehalten und ausgeschaltet wurde, um dann kurze Zeit später wieder gestartet zu werden, um dann danach wieder nach wenigen km z. B. kurz zum Einkaufen oder an der Tankstelle zu stoppen. -> Kann der Grund hierfür die Motor-Restwärmeausnutzung sein?
- Der Wagen/Lenkung zieht immer wieder bei niedrigen Geschwindigkeiten wie von Geisterhand (man erschreckt hier regelrecht) nach rechts. Weiterhin ist ein Geradeauslauf auch bei hohen Geschwindigkeiten unmöglich, da der Wagen (meistens) nach rechts oder nach links zieht. -> Grund hierfür Bridgestone Potenza?
- Der Wagen verursacht wummernd-summende Fahrgeräusche zwischen ca. 45 und 60 km/h. -> Grund auch hierfür Bridgestone Potenza?
- Die Armauflage knarzt deutlich hörbar und je nach Strassenbelag hört man auch eine klappernde/vibrierende Türverkleidung links.
- Trotz eingeschalteter Klimaanlage kam gestern im Fond nur warme Luft heraus.
Über jegliche Hinweise würde ich mich sehr freuen und hoffe, hier nicht vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen zu müssen...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von keepsake
Siehe meinen Beitrag oben, wo ich aus den Garantie-Bedingungen zitiere, wo sie hier rein gar nichts machen müssen. Ich kann nur auf Kulanz hoffen, ...
Das ist ist deinem Fall vollkommen irrelevant. Es muss nicht eine Garantie in Anspruch oder auf Kulanz gehofft werden, sondern hier werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht.
Unterschied Sachmangelhaftung / Hersteller-Garantie
"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Verkäufer reklamiert werden.
Mein Tipp: Sei in den Gesprächen stets freundlich, aber in der Sache selbstbewusst penetrant! Das Recht ist auf deiner Seite. Und akzeptiere auf keinen Fall eine Lösung, bei der du zahlen musst.
Sollte der Verkäufer, wie es leider viele machen, auf die Garantiebedingungen der Junge Sterne Garantie verweisen, dann kannst du folgendes erwidern:
Zitat:
Auszug aus dem BGB
§ 477 Sonderbestimmungen für Garantien
(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten
1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
Solltest du dazu noch eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann lehne dich entspannt zurück und lasse es den Gegenüber wissen. 😁
cu termi0815
252 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von keepsake
Ich werde hier nicht locker lassen! Für mich ist das nicht Premium...
Das das in der Jungen Sterne (was für mich ein schlechter Witz ist) habe ich weiter oben im Thread schon einmal geschrieben.Diese Geknarze nervt einfach unendlich!
Du musst aber zugeben:
Solche Quietsch- und Klappergeräusche hast Du in Nicht-Premium-Klassen nicht.
😁😁😁
Ich weiß, war ein schlechter Scherz.
Bleibe hart!
Herzliche Grüße
Jochen
Mein 10 Jahre alter BMW hat weder gequietscht noch geklappert...
Ach ja auf dem Abholschein war auch kein Angabe darüber, dass in Richtung Geräusche etwas getan wurde und der Werkstattleiter hat ja offensichtlich keinen Druck mich anzurufen...
Ich werde eine freundliche, aber in der Sache bestimmte Mail an Servicechef und Verkäufer schicken.
Zitat:
Original geschrieben von keepsake
Mein 10 Jahre alter BMW hat weder gequietscht noch geklappert...
Mein 13J alter Opel Omega hat auch nicht geq. und gekl.... na und... würde ich jetzt mein Mercedes (der auch nicht klappert) einem Opel/BMW/Ford usw. vorziehen??? Never!!! 🙄
DEIN Fahrzeug hat Probleme UND du hast einen unfähigen Teiletauscher... das ist das Problem.
Ich würde die Werkstatt wechseln.
Ich fahre beruflich nahezu jede Woche ein anderes Auto und da hatte ich schon alles mögliche gefahren und auch andere Hersteller bauen gute und v.a. gut verarbeitete Autos, die quietsch- und klapperfrei sind. Ich wollte diesen Wagen und habe ihn bewusst ausgewählt, weil ich mich darin wohler fühle als im A6 oder 5er BMW. Solche "Probleme" hätte ich bei Mercedes nur nicht erwartet...
Werkstatt wechseln? Wir reden von der Mercedes NL HH, die von ams ja Testsieger im bundesweiten Mercedes-Werkstatttest war und das war jetzt der erste Versuch. Natürlich kann ich jetzt von der Kollaustr. zum Friedrich-Ebert-Damm gehen, aber da habe ich den Wagen nicht gekauft und meine beanstandeten Mängel sind ja leider allesamt von der Junge Sterne Garantie ausgenommen.
Ich glaube auch nicht, dass man das nicht in der Kollaustr. realisiert hat, aber aus irgendeinem Grund, den ich noch nicht kenne, wollte man es nicht beheben.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von keepsake
Ich fahre beruflich nahezu jede Woche ein anderes Auto und da hatte ich schon alles mögliche gefahren und auch andere Hersteller bauen gute und v.a. gut verarbeitete Autos, die quietsch- und klapperfrei sind. Ich wollte diesen Wagen und habe ihn bewusst ausgewählt, weil ich mich darin wohler fühle als im A6 oder 5er BMW. Solche "Probleme" hätte ich bei Mercedes nur nicht erwartet...Werkstatt wechseln? Wir reden von der Mercedes NL HH, die von ams ja Testsieger im bundesweiten Mercedes-Werkstatttest war und das war jetzt der erste Versuch. Natürlich kann ich jetzt von der Kollaustr. zum Friedrich-Ebert-Damm gehen, aber da habe ich den Wagen nicht gekauft und meine beanstandeten Mängel sind ja leider allesamt von der Junge Sterne Garantie ausgenommen.
Ich glaube auch nicht, dass man das nicht in der Kollaustr. realisiert hat, aber aus irgendeinem Grund, den ich noch nicht kenne, wollte man es nicht beheben.
Sorry ich muss mich mal mit einschalten...
Ich gebe dir in vielerlei Hinsicht recht besonders was Premium angeht.
Nur sollte man hier vorsichtig sein um keine Äpfel mit Birnen vergleichen
Mein 190e hat auch nicht geklappert nur hatte dieser auch nur die Hälfte an Ausstattung
Genauso mickrig sahen die Autos von innen aus
Und ja der mercedes ist nicht Klapper frei
Sind der neue 5er und der A6 auch nicht
Klapper frei war bis jetzt nur ein Auto was ich in letzter zeit gefahren habe, ein
Drei Jahre alter Hyundai
Zitat:
Original geschrieben von Brumm19
Sorry ich muss mich mal mit einschalten...Zitat:
Original geschrieben von keepsake
Ich fahre beruflich nahezu jede Woche ein anderes Auto und da hatte ich schon alles mögliche gefahren und auch andere Hersteller bauen gute und v.a. gut verarbeitete Autos, die quietsch- und klapperfrei sind. Ich wollte diesen Wagen und habe ihn bewusst ausgewählt, weil ich mich darin wohler fühle als im A6 oder 5er BMW. Solche "Probleme" hätte ich bei Mercedes nur nicht erwartet...Werkstatt wechseln? Wir reden von der Mercedes NL HH, die von ams ja Testsieger im bundesweiten Mercedes-Werkstatttest war und das war jetzt der erste Versuch. Natürlich kann ich jetzt von der Kollaustr. zum Friedrich-Ebert-Damm gehen, aber da habe ich den Wagen nicht gekauft und meine beanstandeten Mängel sind ja leider allesamt von der Junge Sterne Garantie ausgenommen.
Ich glaube auch nicht, dass man das nicht in der Kollaustr. realisiert hat, aber aus irgendeinem Grund, den ich noch nicht kenne, wollte man es nicht beheben.
Ich gebe dir in vielerlei Hinsicht recht besonders was Premium angeht.
Nur sollte man hier vorsichtig sein um keine Äpfel mit Birnen vergleichen
Mein 190e hat auch nicht geklappert nur hatte dieser auch nur die Hälfte an Ausstattung
Genauso mickrig sahen die Autos von innen aus
Und ja der mercedes ist nicht Klapper frei
Sind der neue 5er und der A6 auch nicht
Klapper frei war bis jetzt nur ein Auto was ich in letzter zeit gefahren habe, ein
Drei Jahre alter Hyundai
kann man so pauschal nicht sagen. ich spreche jetzt mal für mich und meinen w207. dieses ist das mit abstand solideste auto, welches ich jemals gefahren bin. keinerlei klappern, knistern oder ähnliches, selbst auf übelsten strecken trotz amg-paket und 19-zöllern. gibt immer solche und solche autos in jeder modellreihe.
trotzdem viel glück bei der weiteren fehlerbehebung und daß die werkstatt in der lage ist, alle mängel letztlich zu beseitigen.
grüße.
Dankeschön! Da ich die Geräusche sehr gut lokalisieren kann, gehe ich auch davon aus, dass man sich der Sache auch annimmt. Sollte hier nichts gehen, versuche ich es bei der Armlehne mit Silikonöl und klebe auf das Gurtschloss Teppichfilz an der Reibestelle.
Was die Reifen anbelangt, so kann ich mir ja jederzeit neue kaufen. In Summe ist das alles nicht so wild, aber deshalb würdet ihr doch im Umkehrschluss auch nicht sagen, dass es egal ist und ich mache jetzt nichts mehr und die Werkstatt hat "gewonnen" oder?
Keinesfalls, keepsake!
Lass sie nicht davonkommen mit ihrer Taktik.
War bei meinen teilweise ähnlich. "Stand der Technik"...
Nix da - zieh das durch - viel Erfolg!
Die Hamburger Niederlassungen sind übrigens nicht das Gelbe vom Ei.
In meiner Hamburger Zeit habe ich da nur zweimal ein Auto warten lassen.
Leider kann ich Dir aktuell aber keine Empfehlung geben, wo Du hingehen solltest. Der Meister bei Brammer, bei dem ich immer war, ist dort schon lange nicht mehr. Meiden solltest Du einen gewissen Betrieb in Norderstedt, wie ich gerade wieder aktuell gehört habe.
Greets, Stefan
Zitat:
Original geschrieben von keepsake
In Summe ist das alles nicht so wild, aber deshalb würdet ihr doch im Umkehrschluss auch nicht sagen, dass es egal ist und ich mache jetzt nichts mehr und die Werkstatt hat "gewonnen" oder?
Da bin ich bei dir, denn egal oder "nicht so wild" ist es eben in meinen Augen grad nicht.
Dir steht ein mängelfreies Auto zu. Dein Fahrzeug ist aufgrund der Klappergeräusche auch nach erfolgtem Werkstattbesuch nicht mängelfrei.
Also solltest du hier weiter nachhaken, denn noch gibt´s Arbeit für die Werkstatt, die entweder nicht, oder wenigstens nicht ordentlich erledigt wurde.
Und da sich die Geräusche lokalisieren lassen und reproduzierbar zu sein scheinen, kann es nicht so schwer sein, sie abzustellen.
Zitat:
Original geschrieben von CC5555
Keinesfalls, keepsake!
Lass sie nicht davonkommen mit ihrer Taktik.
War bei meinen teilweise ähnlich. "Stand der Technik"...
Nix da - zieh das durch - viel Erfolg!Die Hamburger Niederlassungen sind übrigens nicht das Gelbe vom Ei.
In meiner Hamburger Zeit habe ich da nur zweimal ein Auto warten lassen.
Leider kann ich Dir aktuell aber keine Empfehlung geben, wo Du hingehen solltest. Der Meister bei Brammer, bei dem ich immer war, ist dort schon lange nicht mehr. Meiden solltest Du einen gewissen Betrieb in Norderstedt, wie ich gerade wieder aktuell gehört habe.Greets, Stefan
Ich lasse nicht locker und ziehe das durch, auch aus Prinzip und auch weil ich weiss, dass es auch anders geht.
Bisher hatte ich nich einen ganz ordentlichen Eindruck, was Rückmeldung und Ersatzwagen (bei dem knarzte und klapperte rein gar nichts, nicht einmal auf Kopfsteinpflaster) anbelangte. Nur bei Thema neue Reifen machte der Werkstattleiter und Verkäufer sofort zu und man hat sogar auf den Abholschein geschrieben, dass die Summgeräusche an den Reifen liegen und basta. Seit Tagen ist aber niemand für mich erreichbar und es gibt keine Rückrufe. Weiterhin stehen auf dem Abholschein keine Vermerke zu den Geräuschen und daher gehe ich auch davon aus, dass das nicht gemacht wurde.
Brammer ist gut, aber ein freier Mercedes-Händler ohne Junge Sterne Garantie, daher bringt mir der Händler leider nichts.
Zitat:
Da bin ich bei dir, denn egal oder "nicht so wild" ist es eben in meinen Augen grad nicht.
Dir steht ein mängelfreies Auto zu. Dein Fahrzeug ist aufgrund der Klappergeräusche auch nach erfolgtem Werkstattbesuch nicht mängelfrei.
Also solltest du hier weiter nachhaken, denn noch gibt´s Arbeit für die Werkstatt, die entweder nicht, oder wenigstens nicht ordentlich erledigt wurde.
Und da sich die Geräusche lokalisieren lassen und reproduzierbar zu sein scheinen, kann es nicht so schwer sein, sie abzustellen.
Ich kann mir höchstens erklären, dass man sich hier auf die Junge Sterne Garantie bezieht, die Klappergeräusche ausschliesst. Auf der anderen Seite hätte man auch keine Achsvermessung machen müssen und es dennoch getan...
Zum Glück lassen die Geräusche sich gut ausmachen und die Werkstatt muss jetzt nicht die Nadel im Heuhaufen suchen.
Zitat:
Original geschrieben von keepsake
Ich kann mir höchstens erklären, dass man sich hier auf die Junge Sterne Garantie bezieht, die Klappergeräusche ausschliesst.
Das ist irrelevant, denn hier greift die gesetzliche Gewährleistung.
"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Verkäufer reklamiert werden.
Sollte der Verkäufer, wie es leider viele machen (ich gehe davon aus, das auch 11 Jahre nach der Schuldrechtsmodernisierung die meisten es nicht wissen und es nicht wider besseren Wissens vorsätzlich tun😰) auf irgendwelche Garantiebedingungen verweisen, dann kannst du folgendes erwidern:
Zitat:
Auszug aus dem BGB
§ 477 Sonderbestimmungen für Garantien(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten
1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
Und diese gesetzlichen Rechte sind in deinem Fall eindeutig.
Zitat:
Auszug aus dem BGB
§ 434 Sachmangel(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
§ 446 Gefahr- und Lastenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Und jetzt mit etwas einfacheren Worten. 😉
Mängelhaftung ist der gesetzliche Anspruch, den man hat, solange er nicht ausgeschlossen ist.
Wirkungsweise: Tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auf, der
1. entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder
2. zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde,
dann und nur dann hat man die gesetzlichen Ansprüche. Mängelhaftung soll also nur sicherstellen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist. Für Fehler, die "einfach so", ohne schon in der Sache angelegt gewesen zu sein, nach der Übergabe auftreten, sind niemals von der gesetzlichen Mängelhaftung erfasst. Diese können aber von einer Garantie abgedeckt sein (siehe Unterschied Sachmangelhaftung / Hersteller-Garantie ).
BTW ich bin auch kein Rechtsanwalt, musste mich aber beruflich seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 intensiv mit dem Thema befassen und habe dieses Wissen privat schon mehrfach erfolgreich angewandt. Leider war das nicht immer einfach, so dass ich viel diskutieren und argumentieren musste, bis schlussendlich, zwei mal nur nach mehrfacher Rücksprache mit der Rechtsabteilung, die anstehenden Reparaturen für mich kostenneutral erledigt wurden. 😁
Bedenke aber: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge." 😉
cu termi0815
Zitat:
Original geschrieben von termi0815
Das ist irrelevant, denn hier greift die gesetzliche Gewährleistung.Zitat:
Original geschrieben von keepsake
Ich kann mir höchstens erklären, dass man sich hier auf die Junge Sterne Garantie bezieht, die Klappergeräusche ausschliesst."Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Verkäufer reklamiert werden.
Sollte der Verkäufer, wie es leider viele machen (ich gehe davon aus, das auch 11 Jahre nach der Schuldrechtsmodernisierung die meisten es nicht wissen und es nicht wider besseren Wissens vorsätzlich tun😰) auf irgendwelche Garantiebedingungen verweisen, dann kannst du folgendes erwidern:
Zitat:
Original geschrieben von termi0815
Und diese gesetzlichen Rechte sind in deinem Fall eindeutig.Zitat:
Auszug aus dem BGB
§ 477 Sonderbestimmungen für Garantien(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten
1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
Zitat:
Original geschrieben von termi0815
Und jetzt mit etwas einfacheren Worten. 😉Zitat:
Auszug aus dem BGB
§ 434 Sachmangel(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
§ 446 Gefahr- und Lastenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Mängelhaftung ist der gesetzliche Anspruch, den man hat, solange er nicht ausgeschlossen ist.
Wirkungsweise: Tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auf, der
1. entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder
2. zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde,dann und nur dann hat man die gesetzlichen Ansprüche. Mängelhaftung soll also nur sicherstellen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist. Für Fehler, die "einfach so", ohne schon in der Sache angelegt gewesen zu sein, nach der Übergabe auftreten, sind niemals von der gesetzlichen Mängelhaftung erfasst. Diese können aber von einer Garantie abgedeckt sein (siehe Unterschied Sachmangelhaftung / Hersteller-Garantie ).
BTW ich bin auch kein Rechtsanwalt, musste mich aber beruflich seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 intensiv mit dem Thema befassen und habe dieses Wissen privat schon mehrfach erfolgreich angewandt. Leider war das nicht immer einfach, so dass ich viel diskutieren und argumentieren musste, bis schlussendlich, zwei mal nur nach mehrfacher Rücksprache mit der Rechtsabteilung, die anstehenden Reparaturen für mich kostenneutral erledigt wurden. 😁
Bedenke aber: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge." 😉
cu termi0815
die frage ist immer nur, was man unter "mangel" im sinne von § 434 bgb subsumiert. und ein 3 jahre alter gebrauchter ist halt kein neuwagen, so dass dort ggf. auch ein verkäufer darauf verweisen wird, dass ein leichtes knistern oder ähnliches keinen mangel bei einem gebrauchtwagen darstellt. das ist aber natürlich alles einzelfallabhängig.
dem te weiterhin viel glück bei der behebung der beeinträchtigungen.
Jegliche Kommunikation geht bei mir über den Verkäufer und dieser ist bisher sehr bemüht, daher habe ich auch noch Hoffnung, dass nachgebessert wird. Bisher musste ich noch nicht die Gewärleistungskarte ziehen und man hat z. B. auch so eine Achsvermessung durchgeführt.
Sollte man sich stur zeigen (was ich nicht hoffe) werde ich eben auf Gewärleistung pochen. Ob das dann mehr bringt, wird sich zeigen. Egal wie, ich bleibe hartnäckig und lasse mich nicht abwimmeln.
Zitat:
Original geschrieben von -The-Game-
die frage ist immer nur, was man unter "mangel" im sinne von § 434 bgb subsumiert. und ein 3 jahre alter gebrauchter ist halt kein neuwagen, so dass dort ggf. auch ein verkäufer darauf verweisen wird, dass ein leichtes knistern oder ähnliches keinen mangel bei einem gebrauchtwagen darstellt. das ist aber natürlich alles einzelfallabhängig.
Du hast absolut Recht. Es ist schon kompliziert genug, deshalb wollte ich es nicht noch ausführlicher erklären. Aber nun kann ich ja nicht anders. 😉
Bevor man sich um die Beweislastumkehr Gedanken machen kann, muss erst mal grundsätzlich geklärt werden, ob es sich um einen Sachmangel handelt.
Der Käufer trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Übergabe.
Zitat:
§ 363 Beweislast bei Annahme als Erfüllung
Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei.
Die Beweislastumkehr nach
§ 476 BGBkommt erst in Betracht, wenn der Käufer das Vorhandensein eines Sachmangels voll bewiesen hat. Es handelt sich bei § 476 BGB um eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung.
Defekte, welche die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, können Verschleißerscheinungen sein und müssen nicht notwendigerweise einen Mangel der Kaufsache begründen; bei Gebrauchtfahrzeugen ist insoweit maßgeblich, ob die Beeinträchtigungen die bei einem Fahrzeug entsprechenden Alters üblichen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen übersteigen.
Im Anhang dazu eine vom ADAC erstellte "Abgrenzung Mangel/Verschleiß" Liste. Darin findet man beispielhafte Defekte, die nach Entscheidung der Gerichte entweder einen Mangel oder Verschleiß darstellen. Aber Achtung, bei allen Urteilen handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Diese können nicht 1:1 auf andere Fälle übertragen werden.
IMHO darf man als Käufer eines 3 Jahre alten Fahrzeugs mit einer Laufleistung von nur 37TKM aber erwarten, insbesondere bei einem Premiumprodukt (!!!), dass dort nichts knarrt und klappert. Ergo handelt es sich nach meiner persönlichen Meinung (keine Ahnung, ob das ein Richter auch so sieht?) um einen Sachmangel.
BTW muss diese rechtliche Betrachtung kein Problem darstellen, da sehr viele Verkäufer dieses einfach nicht wissen. Wenn sich der Verkäufer dieses Wissen aber wider Erwarten doch angeeignet hat, dann könnte es zu einem ernsthaften Problem werden und lange dauern, bis man ggf. zu seinem Recht kommt. Hat man dabei keine Rechtsschutzversicherung, dann macht es in der Regel wirtschaftlich keinen Sinn, dieses Problem gerichtlich klären zu lassen.
Ich kann mich deshalb nur noch mal wiederholen: Denn Recht haben heißt nicht, dass man auch Recht bekommt. Aber manchmal ist es auch genau anders herum. 😁
cu termi0815