Bitte um Hilfe wegen eines Fehlkaufs von Passat C 2.0 Tdi EA 189 mit Schummelsoftware !
Hallo, habe vor einem Monat(anfang Oktober) mir einen gebrauchten
VW Passat Variant Hihgline 2.0 TDI CommonRail EZ 05.05.2009 125 KW / 170 PS Euro5 6Gang Schaltgetriebe 0603/ AFF Motor CB BB mit 175 000km mit 1Jahr Garantie auf Motor und Getriebe gekauft. Zu dem Zeitpunkt habe ich vor dem Kauf bei der VW info seite nachgeschaut , ob das Fahrzeug mit der Schummelsoftware betroffen ist. Es war nicht betroffen. Also habe ich es dann gekauft.Als ich kürzlich vor paar Tagen diese seite einem bekannten gezeigt habe, habe ich meine FIN Nr. nochmals eingegeben , siehe da es ist plötzlich mit der Schummelsoftware betroffen.
Ich bin jetzt sehr enttäuscht über mein Fehlverhalten (kauf eines VW Fahrzeugs).
Ich weiss nicht, ob ich jetzt einen Anwalt einschalten soll um das Fahrzeug wieder zurückzugeben ? oder lieber abwarten soll, was mir oder meinem fahrzeug nach der Rückrufaktion passieren wird. Laut Medien ist ein Leistungsverlust und Mehrverbrauch sowie Wertverlust und Steuererhöhung nicht auszuschliesen. Ich habe inzwischen ca. 300€ für Winterreifen ca. 60€ für Anmeldung investiert. Ich bin damit ca. 2500 km gefahren.
Was sollte ich jetzt tun?
Einen Anwalt einschalten und Das Auto zurückgeben zudem noch die Benutzung von 2000 - 3000 km zahlen bzw. vom Kaufpreis absetzetzen lassen oder Abwarten und Überraschen lassen und hoffen, das mein Fahrzeug nach der Rückrufaktion kein Leistungsverlust und Mehrverbrauch sowie Wertverlust und Steuererhöhung auftritt ?
Danke Euch im voraus
FIN
VWVZZZ3C
Beste Antwort im Thema
Mein Tipp: Schau weniger Fernsehen. Mach dich nicht verrückt! Freue dich über dein neues Auto!! Lass dir das nicht durch diese vollkommen schwachsinnige Volksaufhetzerei vermiesen!
38 Antworten
Der Herstellerr hat das Recht, das Fahrzeug "nachzubessern".
Und bevor das nicht geschehen ist kann über eventuelle "Folgen" nur spekuliert werden.
Warum also jetzt schon über "ungelegte Eier" diskutieren, wenn zB alle Automobilclubs dazu raten bis zur erfolgten Nachbesserung nichts zu unternehmen.
Es gibt monmentan auch keine Fristen die von betroffenen Fahrzeughaltern zu beachten sind.
und........................
es werden bestimmt noch mehr Betroffene...........
Wäre mir neu das PD und CR die Selben Typ Schlüssel Nummer haben.
Der 0603/AFF ist in meinem Fall der PD BMR MJ 2008.
Ich würde hier zumindest mit meinem VW-Händler sprechen. Was auf Dich zukommt und dergleichen.
Das sollte reichen, ich würde mich da gar nicht so verrückt machen.
Schließlich wurde das Fahrzeug bestimmt nicht wegen der guten Abgaswerte oder dem geringen Verbrauch gekauft.
Zitat:
@Areks schrieb am 5. November 2015 um 20:55:18 Uhr:
Mein Tipp: Schau weniger Fernsehen. Mach dich nicht verrückt! Freue dich über dein neues Auto!! Lass dir das nicht durch diese vollkommen schwachsinnige Volksaufhetzerei vermiesen!
Fernsehen kann er ruhig schauen, die Spinner und Panikmacher treiben sich in Internet-Foren herum...
Ähnliche Themen
Ich habe einen Freund der ist Werkstattleiter bei VW, bei einem großen VW Betrieb und die wissen.....
genausoviel wie wir............nämlich nichts, ausser dass es im Januar "losgehen" soll.
Aber die haben die aufzuspielende Software weder gesehen noch bekommen.
Da macht reden mit den Leuten nicht wirklich viel Sinn.,
Zitat:
@Fritze53 schrieb am 6. November 2015 um 13:00:07 Uhr:
Ich habe einen Freund der ist Werkstattleiter bei VW, bei einem großen VW Betrieb und die wissen.....genausoviel wie wir............nämlich nichts, ausser dass es im Januar "losgehen" soll.
Aber die haben die aufzuspielende Software weder gesehen noch bekommen.
Da macht reden mit den Leuten nicht wirklich viel Sinn.,
Seit wann kann man Software sehen? 😉😁
Ich halte diesen Beitrag für seriös und informativ:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/rechte-der-vw-kaeufer-101.html
Gruß,
Routesch
Zitat:
@passatsucher schrieb am 6. November 2015 um 13:41:21 Uhr:
Seit wann kann man Software sehen? 😉😁Zitat:
@Fritze53 schrieb am 6. November 2015 um 13:00:07 Uhr:
Ich habe einen Freund der ist Werkstattleiter bei VW, bei einem großen VW Betrieb und die wissen.....genausoviel wie wir............nämlich nichts, ausser dass es im Januar "losgehen" soll.
Aber die haben die aufzuspielende Software weder gesehen noch bekommen.
Da macht reden mit den Leuten nicht wirklich viel Sinn.,
Als Dateianhang in der Email aus Wolfsburg? 😉
SVM
Wenn du das Auto loswerden willst, würde ich reklamieren! Normal muss der Händler das Fahrzeug zurück nehmen, da eine "Zeitnahe" Nachbesserung nicht möglich ist!
Der Gesetzgeber zwingt den Kunden nicht, Monate lang mit einem nicht zufriedenstellenden Artikel verbringen zu müssen! Der Verkäufer muss per Frist (max. 14 Tage) zur Nachbesserung aufgefordert werden. Kann er innerhalb der Frist nicht nachbessern muss er wandeln!
Also sofort schriftlich den Verkäufer auffordern!!! Sonst verlierst du viel Geld für "Nutzungsausfall"
Zitat:
@deerhunter01 schrieb am 7. November 2015 um 09:51:18 Uhr:
Wenn du das Auto loswerden willst, würde ich reklamieren! Normal muss der Händler das Fahrzeug zurück nehmen, da eine "Zeitnahe" Nachbesserung nicht möglich ist!
Der Gesetzgeber zwingt den Kunden nicht, Monate lang mit einem nicht zufriedenstellenden Artikel verbringen zu müssen! Der Verkäufer muss per Frist (max. 14 Tage) zur Nachbesserung aufgefordert werden. Kann er innerhalb der Frist nicht nachbessern muss er wandeln!
Also sofort schriftlich den Verkäufer auffordern!!! Sonst verlierst du viel Geld für "Nutzungsausfall"
Hallo, heute habe ich (bei ca. 20 C ) die Klimaanlage eingeschaltet bzw. auf LOW gedreht und siehe da . Die LED Lämpchen leuchten auf ( AUTO - AC ) und es kommt keine kalte Luft. Habe auch nur AC aufleuchten lassen und ca. 1 stunde rumgefahren und keine Kühle Luft bekommen.
Der Verkäufer hat vor dem Verkauf angeblich Zahnriemensatz bei 180 000km (gekauft bei 175 000km) gewechselt und die Inspektion durchgeführt. Im Scheckheft ist das angekreutzt und abgestempelt. Kann es sein, das der Kompressor durch einen Fehleinbau defekt ist. oder vorher defekt war.
Ich glaube , das ich von ihm verarscht worden bin. An dem Tag, an dem ich das Fahrzeug angeschaut und Probegefahren bin war es ca. 6C celsius.Da konnte ich nicht wissen, ob die Klimaanlage abkühlt.
Ich werde am Montag einen Fachanwalt anrufen und um einen Beratungstermin geben lassen.
Im Kaufvertrag wurde 1Jahr Garantie auf Motor und Getriebe aufgeschrieben.Zudem habe ich einen Zeugen dabei, der dabei war. der Verkäufer erwähnte, das das Fahrzeug ohne Mängel und Unfallfrei ist.Er wird für das Fzg. neuen TÜV bekommen und die Inspektion vor dem kauf noch dürchführen und dann das Fzg. zu mir bringen.
Am nächsten Tag kam er mit dem Auto und stellte es beim Nachbar in den Hof und nahm den Restbetrag.
Als ich am nächsten Tag nach der Anmeldung festgestellt habe, das der abblendbare Innenspiegel nicht einschalten ließ, rief ich den Verkäufer an und fragte ihn , darauf fragte er mich, ob ich hinten grün getönte scheiben hätte. Ich habe dies bestätigt. Er meinte , das es absichtlich vom Hersteller von der Software abgeschaltet ist. ansonsten hätte das Fahrzeug keinen neuen TÜV bekommen.
Als ich die Abdeckung vom Innenspiegel entfernt habe, habe ich festgestellt ,das der eine von 2 steckern nicht gesteckt war. Ich habe es angesteckt und der LED am Spiegel leuchtete auf. Die funktion war da. Er versuchte es wahrscheinlich auf diese art mich zu täuschen.
Schade schade
habe kein Vertrauen an diesem Händler mehr. Möchte selber keinen Kontakt aufnehmen zudem ist er ca. 130 km entfernt von mir.
Kann ich das direkt von einem Fachanwalt übernehmen lassen?
Eine Rechtschutz vers. ohne selbstbeteiligung habe ich ja.
Zitat:
@deerhunter01 schrieb am 7. November 2015 um 09:51:18 Uhr:
Wenn du das Auto loswerden willst, würde ich reklamieren! Normal muss der Händler das Fahrzeug zurück nehmen, da eine "Zeitnahe" Nachbesserung nicht möglich ist!
Der Gesetzgeber zwingt den Kunden nicht, Monate lang mit einem nicht zufriedenstellenden Artikel verbringen zu müssen! Der Verkäufer muss per Frist (max. 14 Tage) zur Nachbesserung aufgefordert werden. Kann er innerhalb der Frist nicht nachbessern muss er wandeln!
Also sofort schriftlich den Verkäufer auffordern!!! Sonst verlierst du viel Geld für "Nutzungsausfall"
Das ist typisches Forum-Geschreibsel, genauer: totaler Quatsch!
Es geht bei der Software ja nicht um einen Mangel im Sinne von "wackelt, ruckelt, hat Kratzer" an einem Gebrauchtwagen, sondern um eine Steuersoftware, welche ab Werk vorhanden ist und die rein per definition nicht korrekt ist (hätte die EPA die Grenzwerte hoch genug ausgelegt, wäre nichts passiert), die noch dazu vom Händler überhaupt nicht verändert werden kann (der Händler kann nur updates machen, ist dafür aber vom Hersteller abhängig, zumindest diese einfache Tatsache sollte doch bekannt sein!). Wäre das ein Problem des Händler, dann würde seit Bekanntwerden ja niemand mehr VW-Gebrauchtfahrzeuge verkaufen. Hinzu kommt, daß du einen Kauf explizit und nachweisbar aufgrund der "tollen" Umweltwerte des Fahrzeuges getätigt haben mußt, erst dann hättest du quasi sofortiges Recht auf Wandlung. Das momentan ist alles andere als eine rechtlich eindeutige Lage, eines ist das sicher: Innerhalb von 14 Tagen nachbessern oder wandeln, wie du es schreibst, ist totaler Unsinn. Da der VW-Skandal ja schon bekannt war, bezweifle ich, ob überhaupt jemals ein Recht auf Wandlung deswegen besteht, denn was eine Internetseite so ausspuckt ("nicht betroffen"😉 ist wohl ganz sicher nicht rechtssicher. Ob er das wirklich im Kaufvertrag hinterlegt hat? "Habe Fahrzeug wegen der Umweltgrenzwerte aus dem Prospekt gekauft"? Wohl kaum...
Wir sind hier nunmal nicht in Amerika, und wißt ihr was: das ist auch gut so! Wer deren Gesetzeslage will, der kann ja dorthin auswandern. Ich will das nicht.
Zitat:
@koray3838 schrieb am 7. November 2015 um 20:39:57 Uhr:
Habe auch nur AC aufleuchten lassen und ca. 1 stunde rumgefahren und keine Kühle Luft bekommen.
[...]
Ich glaube , das ich von ihm verarscht worden bin. An dem Tag, an dem ich das Fahrzeug angeschaut und Probegefahren bin war es ca. 6C celsius.Da konnte ich nicht wissen, ob die Klimaanlage abkühlt.
[...]
Als ich am nächsten Tag nach der Anmeldung festgestellt habe, das der abblendbare Innenspiegel nicht einschalten ließ, rief ich den Verkäufer an und fragte ihn , darauf fragte er mich, ob ich hinten grün getönte scheiben hätte. Ich habe dies bestätigt. Er meinte , das es absichtlich vom Hersteller von der Software abgeschaltet ist. ansonsten hätte das Fahrzeug keinen neuen TÜV bekommen.
Als ich die Abdeckung vom Innenspiegel entfernt habe, habe ich festgestellt ,das der eine von 2 steckern nicht gesteckt war. Ich habe es angesteckt und der LED am Spiegel leuchtete auf. Die funktion war da. Er versuchte es wahrscheinlich auf diese art mich zu täuschen.
Ganz ehrlich? Du bist der Traum eines jeden Fähnchen-Händlers. Absolut Null Plan und lässt dir jeden erdenklichen Bären aufbinden. Wenn ich dieses posting richtig verstanden habe, dann hast du den Wagen als Privatperson bei einem Händler gekauft. Dann hast du nicht nur "ein Jahr Garantie auf Motor und Getriebe", sondern ein Jahr Garantie auf das Fahrzeug, mindestens aber sechs Monate Gewährleistung auf das komplette Fahrzeug, denn die kann der Händler nicht ausschließen. Nimm halt nochmal Geld in die Hand, fahr mit dem Fahrzeug zu jemandem, der Ahnung hat und dem du vertraust (z.B. auch ADAC-Gutachter), lass es durchchecken und bestehe dann auf Fehlerbehebung.
Mein Eindruck: du hast überhaupt keine Ahnung, aber auch absolut null Bock, dich vorher überhaupt mit der Materie zu beschäftigen. So Dinge wie die Tatsache, das Händler gg. Privatkäufern die Gewährleistung nicht ausschließen können, wurden durch die Presse wirklich rauf- und runter-exerziert, das erfährt man sogar, wenn man die Samstags-Auto-Beilage seiner Tageszeitung grob überfliegt. Und das ein Hersteller einen (in der Herstellung) teuren Abblend-Spiegel nicht einbaut, wenn dessen Funktion durch eine getönte Heckscheibe gestört wäre, das dürfte auch dem dümmsten Bauern merkwürdig vorkommen.
Ist also vielleicht doch besser, wenn Du zu einem Anwalt gehst.
Und in der Zukunft nur noch Neuwagen kaufen.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler für Mängel geradestehen, vom 7-12 Monat muss nachweissbar sein dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war.
Dinge die die Garantie abdeckt sind 12 Monate dabei.
Lass das Auto durchchecken - evtl mal Fehlerauslesen und der Händler soll das alles in Ordnung bringen.
- wenn du ansonsten mit dem Auto zufrieden bist einfach entspannen und weiterfahren !
Mögliche Steuerliche Auswirkungen wird VW übernehmen (inzwischen schon offiziell in den Zeitungen - das dürfen die Kunden ja auch erwarten, zudem würde keiner derer die das selber zahlen müssten je wieder einen VW kaufen)
Zum Rest alles ungelegte Eier ... es ist möglich dass bei vor allem den 2,0 TDi es evtl reicht die "Software" vom Steuergerät zu entfernen... ABWARTEN ...
Mir wäre es deutlich unwohler wenn ich ein Modell anderer Hersteller bezitzen würde bei dem das Auto abbrennen kann oder der Airbag unvermittelt auslösen könnte....
(da regt sich komischerweise keiner auf ?)
Das ist ja wohl die dümmste Antwort die man weitergeben kann!!
Was soll der Händler nachbessern ????
Es gibt nach heutigem Stand (noch) nichts nachzubessern!!
Also den Leuten nichts aufschwatzen was unsinnig ist.
Zitat:
@deerhunter01 schrieb am 7. November 2015 um 09:51:18 Uhr:
Wenn du das Auto loswerden willst, würde ich reklamieren! Normal muss der Händler das Fahrzeug zurück nehmen, da eine "Zeitnahe" Nachbesserung nicht möglich ist!
Der Gesetzgeber zwingt den Kunden nicht, Monate lang mit einem nicht zufriedenstellenden Artikel verbringen zu müssen! Der Verkäufer muss per Frist (max. 14 Tage) zur Nachbesserung aufgefordert werden. Kann er innerhalb der Frist nicht nachbessern muss er wandeln!
Also sofort schriftlich den Verkäufer auffordern!!! Sonst verlierst du viel Geld für "Nutzungsausfall"
Furchtbar, dass dieses Thema die Republik spaltet.
Um was geht es?
Die Amerikaner haben einen Grund gesucht die Konkurrenz schlecht zu machen, da sie selbst nicht in der Lage sind vernünftige Motoren zu bauen.
Schade dass es VW erwischt hat. VW hätte das nicht machen sollen, das war gar nicht notwendig, es sind aber trotzdem sehr gute Motoren.
Abwarten: die Fehler der anderen Hersteller werden demnächst noch aufgedeckt werden.
Zu Deiner Frage: wem willst Du denn den Wagen zurückgeben? Der Händler bei dem Du den Wagen gekauft hast, kann nichts dafür und mit dem VW-Werk hast Du keinen Vertrag.
An deerhunter01:
Was soll das? Hetze doch die Leute nicht gegen etwas auf von dem Du keine Ahnung hast.
An koray3838:
Du hast ein Auto mit 175.000 km gekauft !!!
Bei dieser Laufleistung kann man keinen Neuwagen erwarten.
Was willst Du denn eigentlich beim Anwalt? Nur weil du eine Rechtschutz Versicherung hast?
Du bist das Grauen für jeden Gebrauchtwagenhändler!
Dein Anwalt hat an derartigen Fällen auch seine Freude.
Sei froh, dass Du ein gutes Auto hast!
Bei dieser km-Laufleistung kann die Klimaanlage schon mal den Geist aufgeben, dann repariert man sie halt und gut, rede doch mit dem Verkäufer mal darüber. Die anderen "Mängel" sind doch wohl eher Peanuts, oder?
Verschleiss ist kein Mangel.
In Wirklichkeit gefällt Dir das Auto doch, die Kaufreue hast Du doch nur, weil lauter tolle "Fachleute" plötzlich etwas schlaues wissen.
Was ist daran ein Fehlkauf?
Rechne mal nach, was Dein Auto neu gekostet hat und was Du dafür bezahlt hast !!
Fährt das Auto wegen dem Abgaswert schlechter?